Path:
Volume No. 33 (308-312), 17. April 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

313 
310. Vorlage (J.-Nr. 4 799 B. V. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend 
a) den Abbruch der Baulichkeiten aus dem städtischen 
Grundstücke Münzstr. 0, Ecke der Rochstraffe, und 
deren Veräußerung, 
b) die Bereitstellung der Mittel zur Rcgulirung und 
Pflasterung der Rochstraste zwischen Münzstraste 
und Kunowski-Brücke. 
v) die Veräußerung derKunowski-Brücke zumAbbruch, 
d) den Verkauf einer kleinen städtischen Parzelle an 
der Ecke der Stadtbahn-Parallelstraße und der 
Ostseite der Rochstraße. 
Die Stadtverordneten - Versammlung hat durch Beschluß vom 
25. Juni 1885 — Prot. Nr. 17 — unter den daselbst angegebenen 
Bedingungen Sich damit einverstanden erklärt, daß 
1. Baufluchtlinien zur Verbreiterung der Rochstraße zwischen 
Münzstraße und Stadtbahn auf 19 m festgesetzt werden, 
2. die Verbreiterung der Rochstraße nach Maßgabe dieser Bau 
fluchtlinien zwischen der Münzstraße und der noch bestehenden 
Kunowski-Brücke im Laufe des Jahres 1886 zur Ausführung 
gebracht wird und 
3. die hierbei von dem Grundstücke der Stadtgemeinde Münz 
straße 6 verbleibende Restfläche von ca. 206 qm dem Besitzer 
des Grundstückes Münzstr. 5 übereignet wird. 
Nach deut auf Grundlage dieses Beschlusses mit dem neuen 
Eigenthümer der Grundstücke Münzstr. 5 und 7, dem Prioat-Bau- 
meister S chönner, geschlossenen Vertrag ist dieser verpflichtet, an die 
Stadtgemeinde für Regulirung der Rochstraße und als Beitrag zu den 
Kosten dieser Rcgulirung die Summe von 200 000 JC und ferner für 
jedes laufende Meter der Bauflucht der Grundstücke Münzstr. 6 und 7 
an der neuen Rochstraße noch 50 JC als Beitrag zu den Kosten der 
Kanalisation dieser Straße zu zahlen 
Als Sicherheit für die Erfüllung dieser Verpflichtungen hat Herr 
Schönner auf seinem Grundstücke Münzstr. 7 eine Hypothek von 
60 000 JC und auf seinem Grundstück Münzstr. 5 eine Hypothek von 
140 000 JC zu Gunsten der Stadtgemeinde bestellt. 
Diesseits sind dagegen diejenigen Verpflichtungen übernommen, 
welche in dem Eingangs gedachten Beschlusse der Stadtverordneten- 
Versammlung angedeutet sind, mit der Maßgabe, daß die Verpflichtungen 
der Stadtgemeinde aus dem Vertrage erlöschen, falls die Summe von 
200 000 JC bis zum 1. Oclober 1886 nicht vollständig gezahlt sein 
sollte. 
Nachdem inzwischen die projcctirten Baufluchtlinien zur Ver 
breiterung der Rochstraße zwischen Münzstraße und Stadteisenbahn 
mit Allerhöchster Genehmigung vom 27. Januar er. festgesetzt worden 
sind, hat Herr Schönner von der vorgedachtcn Summe von 200 000 JC 
nunmehr den auf seinem Grundstück Münzstr. 7 sichergestellt gewesenen 
Theilbetrag von 60 000 JC baar gezahlt, gleichzeitig auch den Beitrag 
von 50 JC pro laufendes Meter zu den Kosten der Kanalisation für 
die Front des Grundstücks Münzstr. 7 an der Rochstraße berichtigt. 
Es unterliegt bei dieser Sachlage keinem Bedenken, einen Theil 
der diesseits übernommenen Verpflichlungcn schon jetzt zu erfüllen, und 
zwar diejenige Verpflichtung, wonach die Rcgulirung der zu verbreiternden 
Rochstraße zwischen Münzstraße und Roch-Brücke evtl, im Laufe dieses 
Sommers auszuführen ist. 
Zu diesem Behufe müssen zunächst die Baulichkeiten auf dem zum 
1. April er. bereits miethsfrei gestellten städtischen Grundstücke Münz- 
straße 6 abgebrochen werden, deren Veräußerung zum Zwecke des so 
fortigen Abbruchs nach Maßgabe der abschriftlich anliegenden, mit 
einer Summe von l 294 JC abschließenden Taxe vom 20. März er. 
wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation empfehlen. 
Die Kosten für die Regulirung der Rochstraße zwischen Münz 
straße und Brücke und für die Pflasterung^ mit Steinen III. Klasse 
bezw. mit Asphalt sind von der V. Stadtbau - Jnspection auf 
17 000 JC geschätzt worden. Die Bau-Deputation hat vorgeschlagen, 
diese Kosten aus den von Schönner eingezahlten 60 000 JC zu be 
streiten. Wir treten diesem Vorschlage bei und ersuchen hierüber 
Beschluß zu fassen. 
Mit der Ausführung der Regulirung dieser Strecke ergiebt sich 
ferner durch ein anderweitig von Herrn Schönner gemachtes Aner 
bieten die Möglichkeit, zugleich die anschließende Strecke der Rochstraße 
vom nördlichen Widerlager der Brücke bis zur Stadtbahn-Parallel 
straße ohne Aufwendung von Mitteln Seitens der Stadtgemeinde zu 
reguliren und zu pflastern. 
Herr Schönner hat sich nämlich bereit erklärt, die hierzu er 
forderlichen Mittel (einschließlich eines Beitrages zu den Kosten der 
Entwässerung von 50 JC für das laufende Meter der neuen Bau 
fronten) vorzuschießen unter dem Vorbehalt, daß diejenigen Summen 
ihm seiner Zeit zurückerstattet werden, welche von anderen an die 
Strecke grenzenden Eigenthümern nach Maßgabe der ortsstatutarischcn 
Bestimmungen bei Bebauung ihrer Grundstücke eingehen werden. Was 
das Terrain dieser Straßenstreckc betrifft, so hat Herr Schönner sich 
bereit errlärt, das unter der Brücke sowie das östlich und westlich 
neben derselben bis an die beiderseitigen Baufluchten der Rochstraße 
belegenc Straßenland, welches durch die Zuschüttung de« Königs 
grabens gewonnen und auf dem hierbei folgenden Situationsplan niit 
rother Farbe angelegt ist, unentgeltlich vor der Rcgulirung an die 
Stadtgemeinde abzutreten. Das übrige Straßenland ist bis auf eine 
gegenwärtig noch bebaute Fläche von circa 64 qm des Grundstücks an 
der Westseite der Rochstraße Ecke Parallelstraße, von deren Erwerbung, 
wie wir bereits in unserer Vorlage vom 27. Mai 1885 ausgeführt 
haben, bis auf Weiteres abgesehen werden kann, bereits im Besitz der 
Stadtgemeinde. 
Hiernach könnte mit der Herstellung der Straßenstreckc zwischen 
der nördlichen Brückengrenze und der Parallelstraße vorgegangen werden, 
sobald über den zuvor erforderlichen Abbruch der alten Kunowski- 
Brücke Beschluß gefaßt ist. 
Hierzu bemerken wir, daß nach dem Bericht unserer V. Stadtbau- 
Jnspection durch den Abbruch der Brücke unter Berücksichtigung des 
Werths der dabei zu gewinnenden alten Materialien noch ca. 500 JC 
Kosten entstehen werden, während Herr Schönner sich erboten hat, 
den Abbruch der Brücke ohne Entgelt zu bewirken und für die Ueber- 
lassung des dabei zu gewinnenden Materials einen Preis von 300 JC 
zu zahlen. 
Wir sind mit der Bau-Deputation der Meinung, daß die Annahme 
dieses Angebots sich empfiehlt. 
Herr Schönner beabsichtigt schließlich zur Arrondirung seines 
bis an die Stadtbahn-Parallelstraße hindurchgehenden Grundstücks 
Münzstr. 7 diejenige kleine Parzelle von ca. 12 qm zu erwerben, 
welche an der Ostseite der Rochstraße und an der Parallelstraße belegen 
und auf dem vorliegend.!! Plan in gelber Farbe angelegt ist. Diese 
Parzelle gehört zu dem Griindstückscomplex, den die Stadtgemeinde 
von den Kunowski'schen Erben auf Grund des Beschlusses der Stadt- 
verordncten-Versammlung vom lI.Octobcr 1883 angekauft hat. Bei 
der geringen Größe der Parzelle ist dieselbe nicht für sich allein sondern 
nur in Verbindung mit dem angrenzenden Bauterrain des Herrn 
Schönner zu verwerthen; ihre Veräußerung empfiehlt sich daher. 
Unsere Grundeigenthums-Deputation hat geglaubt, mit Rücksicht 
darauf, daß der Verkauf, wie allgemein so auch hier, frei von orts 
statutarischen Kosteubeiträgen zur Anlage der angrenzenden Straßen 
erfolgt, für die Parzelle einen Kaufpreis von 4 000 JC beanspruchen 
zu sollen. 
Herr Schönner hat diese Forderung zwar zunächst für sehr hoch 
erachtet und dabei bemerkt, daß er die Ecke der zu bebauenden Parzelle 
abzustumpfen, also ca. ein Drittel derselben wieder zur Straße frei 
zulegen beabsichtige, er hat sich aber schließlich damit einverstandeu 
erklärt. 
Wir halten den Preis von 4 000 JC für 12 qm (also 333V- JC 
pro qm) für durchaus angemessen, namentlich wenn berücksichtigt wird, 
daß Herr Schönner außer dem Kaufpreise auch ferner in Gemäßheit 
des vorgedachten Abkommens, wonach die Regulirung der Rochstraße 
zwischen der nördlichen Brückengrenze und der Parallelstraße aus den 
von ihm vorzuschießenden Mitteln ausgeführt werden soll, noch den 
von den Kosten dieser Rcgulirung auf die Front der Parzelle in der 
Rochstraße entfallenden Antheil zu tragen hat. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß, 
Folgendes beschließen zu wollen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß 
1. die Baulichkeiten auf dem städtischen Grundstücke Münz- 
straße 6, Ecke der Rochstraße. zum Zwecke des sofortigen 
Abbruchs öffentlich meistbietend veräußert werden und der 
Zuschlag ertheilt wird, sobald die Taxsumme von 1 294 JC 
erreicht oder überschritten ist, 
2. die Rochstraße auf der Strecke von der Münzstraße bis 
zur Parallelstraße an der Stadtbahn regulirt und gepflastert 
wird. sowie daß die dadurch entstehenden, für die Strecke 
bis zur Kunowski-Brücke auf 17 000 JC veranschlagten 
Kosten aus derjenigen Summe entnommen werden, welche 
von dem Eigenthümer der Grundstücke Münzstr. 5 und 7, 
dem Baumeister Schönner, nach Maßgabe des Beschlusses 
vom 25. Juni 1885 — Prot. Nr 17 — zu zahlen und 
zum Theil, und zwar niit 60 000./# bereits eingezahlt 
ist, während die Kosten der weiteren Regulirung von dem 
p. Schönner vorschußweise einzuzahlen sind, 
3. dem Baumeister Schönner die Kunowski-Brücke für 
den Preis von 300 JC zum Abbruch überlassen werde, 
4. das städtische Restgrundstück an der Ecke der Stadtbahn- 
Parallelstraße und der östlichen Bauflucht der Rochstraße
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.