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310. Vorlage (J.-Nr. 4 799 B. V. II. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend
a) den Abbruch der Baulichkeiten aus dem städtischen
Grundstücke Münzstr. 0, Ecke der Rochstraffe, und
deren Veräußerung,
b) die Bereitstellung der Mittel zur Rcgulirung und
Pflasterung der Rochstraste zwischen Münzstraste
und Kunowski-Brücke.
v) die Veräußerung derKunowski-Brücke zumAbbruch,
d) den Verkauf einer kleinen städtischen Parzelle an
der Ecke der Stadtbahn-Parallelstraße und der
Ostseite der Rochstraße.
Die Stadtverordneten - Versammlung hat durch Beschluß vom
25. Juni 1885 — Prot. Nr. 17 — unter den daselbst angegebenen
Bedingungen Sich damit einverstanden erklärt, daß
1. Baufluchtlinien zur Verbreiterung der Rochstraße zwischen
Münzstraße und Stadtbahn auf 19 m festgesetzt werden,
2. die Verbreiterung der Rochstraße nach Maßgabe dieser Bau
fluchtlinien zwischen der Münzstraße und der noch bestehenden
Kunowski-Brücke im Laufe des Jahres 1886 zur Ausführung
gebracht wird und
3. die hierbei von dem Grundstücke der Stadtgemeinde Münz
straße 6 verbleibende Restfläche von ca. 206 qm dem Besitzer
des Grundstückes Münzstr. 5 übereignet wird.
Nach deut auf Grundlage dieses Beschlusses mit dem neuen
Eigenthümer der Grundstücke Münzstr. 5 und 7, dem Prioat-Bau-
meister S chönner, geschlossenen Vertrag ist dieser verpflichtet, an die
Stadtgemeinde für Regulirung der Rochstraße und als Beitrag zu den
Kosten dieser Rcgulirung die Summe von 200 000 JC und ferner für
jedes laufende Meter der Bauflucht der Grundstücke Münzstr. 6 und 7
an der neuen Rochstraße noch 50 JC als Beitrag zu den Kosten der
Kanalisation dieser Straße zu zahlen
Als Sicherheit für die Erfüllung dieser Verpflichtungen hat Herr
Schönner auf seinem Grundstücke Münzstr. 7 eine Hypothek von
60 000 JC und auf seinem Grundstück Münzstr. 5 eine Hypothek von
140 000 JC zu Gunsten der Stadtgemeinde bestellt.
Diesseits sind dagegen diejenigen Verpflichtungen übernommen,
welche in dem Eingangs gedachten Beschlusse der Stadtverordneten-
Versammlung angedeutet sind, mit der Maßgabe, daß die Verpflichtungen
der Stadtgemeinde aus dem Vertrage erlöschen, falls die Summe von
200 000 JC bis zum 1. Oclober 1886 nicht vollständig gezahlt sein
sollte.
Nachdem inzwischen die projcctirten Baufluchtlinien zur Ver
breiterung der Rochstraße zwischen Münzstraße und Stadteisenbahn
mit Allerhöchster Genehmigung vom 27. Januar er. festgesetzt worden
sind, hat Herr Schönner von der vorgedachtcn Summe von 200 000 JC
nunmehr den auf seinem Grundstück Münzstr. 7 sichergestellt gewesenen
Theilbetrag von 60 000 JC baar gezahlt, gleichzeitig auch den Beitrag
von 50 JC pro laufendes Meter zu den Kosten der Kanalisation für
die Front des Grundstücks Münzstr. 7 an der Rochstraße berichtigt.
Es unterliegt bei dieser Sachlage keinem Bedenken, einen Theil
der diesseits übernommenen Verpflichlungcn schon jetzt zu erfüllen, und
zwar diejenige Verpflichtung, wonach die Rcgulirung der zu verbreiternden
Rochstraße zwischen Münzstraße und Roch-Brücke evtl, im Laufe dieses
Sommers auszuführen ist.
Zu diesem Behufe müssen zunächst die Baulichkeiten auf dem zum
1. April er. bereits miethsfrei gestellten städtischen Grundstücke Münz-
straße 6 abgebrochen werden, deren Veräußerung zum Zwecke des so
fortigen Abbruchs nach Maßgabe der abschriftlich anliegenden, mit
einer Summe von l 294 JC abschließenden Taxe vom 20. März er.
wir in Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation empfehlen.
Die Kosten für die Regulirung der Rochstraße zwischen Münz
straße und Brücke und für die Pflasterung^ mit Steinen III. Klasse
bezw. mit Asphalt sind von der V. Stadtbau - Jnspection auf
17 000 JC geschätzt worden. Die Bau-Deputation hat vorgeschlagen,
diese Kosten aus den von Schönner eingezahlten 60 000 JC zu be
streiten. Wir treten diesem Vorschlage bei und ersuchen hierüber
Beschluß zu fassen.
Mit der Ausführung der Regulirung dieser Strecke ergiebt sich
ferner durch ein anderweitig von Herrn Schönner gemachtes Aner
bieten die Möglichkeit, zugleich die anschließende Strecke der Rochstraße
vom nördlichen Widerlager der Brücke bis zur Stadtbahn-Parallel
straße ohne Aufwendung von Mitteln Seitens der Stadtgemeinde zu
reguliren und zu pflastern.
Herr Schönner hat sich nämlich bereit erklärt, die hierzu er
forderlichen Mittel (einschließlich eines Beitrages zu den Kosten der
Entwässerung von 50 JC für das laufende Meter der neuen Bau
fronten) vorzuschießen unter dem Vorbehalt, daß diejenigen Summen
ihm seiner Zeit zurückerstattet werden, welche von anderen an die
Strecke grenzenden Eigenthümern nach Maßgabe der ortsstatutarischcn
Bestimmungen bei Bebauung ihrer Grundstücke eingehen werden. Was
das Terrain dieser Straßenstreckc betrifft, so hat Herr Schönner sich
bereit errlärt, das unter der Brücke sowie das östlich und westlich
neben derselben bis an die beiderseitigen Baufluchten der Rochstraße
belegenc Straßenland, welches durch die Zuschüttung de« Königs
grabens gewonnen und auf dem hierbei folgenden Situationsplan niit
rother Farbe angelegt ist, unentgeltlich vor der Rcgulirung an die
Stadtgemeinde abzutreten. Das übrige Straßenland ist bis auf eine
gegenwärtig noch bebaute Fläche von circa 64 qm des Grundstücks an
der Westseite der Rochstraße Ecke Parallelstraße, von deren Erwerbung,
wie wir bereits in unserer Vorlage vom 27. Mai 1885 ausgeführt
haben, bis auf Weiteres abgesehen werden kann, bereits im Besitz der
Stadtgemeinde.
Hiernach könnte mit der Herstellung der Straßenstreckc zwischen
der nördlichen Brückengrenze und der Parallelstraße vorgegangen werden,
sobald über den zuvor erforderlichen Abbruch der alten Kunowski-
Brücke Beschluß gefaßt ist.
Hierzu bemerken wir, daß nach dem Bericht unserer V. Stadtbau-
Jnspection durch den Abbruch der Brücke unter Berücksichtigung des
Werths der dabei zu gewinnenden alten Materialien noch ca. 500 JC
Kosten entstehen werden, während Herr Schönner sich erboten hat,
den Abbruch der Brücke ohne Entgelt zu bewirken und für die Ueber-
lassung des dabei zu gewinnenden Materials einen Preis von 300 JC
zu zahlen.
Wir sind mit der Bau-Deputation der Meinung, daß die Annahme
dieses Angebots sich empfiehlt.
Herr Schönner beabsichtigt schließlich zur Arrondirung seines
bis an die Stadtbahn-Parallelstraße hindurchgehenden Grundstücks
Münzstr. 7 diejenige kleine Parzelle von ca. 12 qm zu erwerben,
welche an der Ostseite der Rochstraße und an der Parallelstraße belegen
und auf dem vorliegend.!! Plan in gelber Farbe angelegt ist. Diese
Parzelle gehört zu dem Griindstückscomplex, den die Stadtgemeinde
von den Kunowski'schen Erben auf Grund des Beschlusses der Stadt-
verordncten-Versammlung vom lI.Octobcr 1883 angekauft hat. Bei
der geringen Größe der Parzelle ist dieselbe nicht für sich allein sondern
nur in Verbindung mit dem angrenzenden Bauterrain des Herrn
Schönner zu verwerthen; ihre Veräußerung empfiehlt sich daher.
Unsere Grundeigenthums-Deputation hat geglaubt, mit Rücksicht
darauf, daß der Verkauf, wie allgemein so auch hier, frei von orts
statutarischen Kosteubeiträgen zur Anlage der angrenzenden Straßen
erfolgt, für die Parzelle einen Kaufpreis von 4 000 JC beanspruchen
zu sollen.
Herr Schönner hat diese Forderung zwar zunächst für sehr hoch
erachtet und dabei bemerkt, daß er die Ecke der zu bebauenden Parzelle
abzustumpfen, also ca. ein Drittel derselben wieder zur Straße frei
zulegen beabsichtige, er hat sich aber schließlich damit einverstandeu
erklärt.
Wir halten den Preis von 4 000 JC für 12 qm (also 333V- JC
pro qm) für durchaus angemessen, namentlich wenn berücksichtigt wird,
daß Herr Schönner außer dem Kaufpreise auch ferner in Gemäßheit
des vorgedachten Abkommens, wonach die Regulirung der Rochstraße
zwischen der nördlichen Brückengrenze und der Parallelstraße aus den
von ihm vorzuschießenden Mitteln ausgeführt werden soll, noch den
von den Kosten dieser Rcgulirung auf die Front der Parzelle in der
Rochstraße entfallenden Antheil zu tragen hat.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß,
Folgendes beschließen zu wollen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß
1. die Baulichkeiten auf dem städtischen Grundstücke Münz-
straße 6, Ecke der Rochstraße. zum Zwecke des sofortigen
Abbruchs öffentlich meistbietend veräußert werden und der
Zuschlag ertheilt wird, sobald die Taxsumme von 1 294 JC
erreicht oder überschritten ist,
2. die Rochstraße auf der Strecke von der Münzstraße bis
zur Parallelstraße an der Stadtbahn regulirt und gepflastert
wird. sowie daß die dadurch entstehenden, für die Strecke
bis zur Kunowski-Brücke auf 17 000 JC veranschlagten
Kosten aus derjenigen Summe entnommen werden, welche
von dem Eigenthümer der Grundstücke Münzstr. 5 und 7,
dem Baumeister Schönner, nach Maßgabe des Beschlusses
vom 25. Juni 1885 — Prot. Nr 17 — zu zahlen und
zum Theil, und zwar niit 60 000./# bereits eingezahlt
ist, während die Kosten der weiteren Regulirung von dem
p. Schönner vorschußweise einzuzahlen sind,
3. dem Baumeister Schönner die Kunowski-Brücke für
den Preis von 300 JC zum Abbruch überlassen werde,
4. das städtische Restgrundstück an der Ecke der Stadtbahn-
Parallelstraße und der östlichen Bauflucht der Rochstraße