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Höhe von 5 000 JC aus Special-Etat 65, DispositionS-
Quautum für unvorhergesehene Ausgaben.
Die Versammlung genehmigt, daß der Magistrat die
gewonnene animale Lymphe, soweit sie nicht zu den öffentlichen
Impfungen erforderlich ist, gegen angemeffene Entschädigung
an Institute und Private abgtebt.
Berlin, den 9. April 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
281. Vorlage (J.-Nr. 5 400 B. V. II. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen
landes vor dem Grundstück Georgenkirchstraße 16.
Das zur Regulirung des Bürgersteiges bestimmte Terrain vor
dem an der Straße bebauten Grundstücke Gcorgenkirchstraße 16, früher
Nr. 5, ist noch nicht freigelegt, befindet sich vielmehr noch zum Theil
mit einem Vorgartengitter umschlossen im Privatbesitz.
Dies Terrain allein behindert gegenwärtig noch die im Interesse
der Straßenregulirung wünschenswerthe durchgehende Verbreiterung
des Straßendammes zwischen der Gollnowstraße und der Barnimstraße
unter entsprechender Regulirung des Bürgersteiges in definitiver Breite,
die vor den neu bebauten Grundstücken dort bereits durchgeführt ist.
Die Eigenthümerin, Wittwe Giebel, ist bereit, das fragliche
Terrain gegen die auf städtische Kosten zu bewirkende, definitive
Bürgerstcigregulirung herzugeben.
Die hierzu erforderliche Fläche ist ca. 32 qm groß. Die Kosten
der Bürgersteig-Regulirung belaufen sich nach Angabe der 8. Bau-
Jnspection aus ca. 360 JC.
Es entfällt demnach ein Preis von ca. 11,25 JC auf das Quadrat
meter, den wir in Anbetracht der örtlichen und der Grundstücks-Ver
hältnisse als annehmbar bezeichnen können.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen wir daher
zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung
des Bürgersteigterrains vor dem Grundstücke Georgenkirch-
straße Nr. 16 von ca. 32 qm gegen die auf städtische Kosten
zu bewirkende definitive Regulirung desselben einverstanden.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf den Fonds
für Erwerbung von Straßenland pro 1886/87 angewiesen.
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei.
Berlin, den 8. April 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
282. Borlage (J.-Nr. 4 981 B. V. II. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen
landes vor dem Grundstücke Langestr. 164.
Die alten Baulichkeiten aus dem Grundstücke Langestr. 104 sind
beseitigt, an ihrer Stelle ist ein Neubau errichtet. Bei dieser Gelegen
heit legen die Eigenthümer das Grundstück bis zu der, für die Lange
straße festgesetzten neuen Baufluchtlinie frei. Hierdurch geht ihnen eine
bisher bebaute Fläche von 48 qm verloren und wird Straßenland.
Für diese, an die Stadtgemeinde abzutretende Fläche fordern die
Eigenthümer Keck und Willing auf Grund des §. 18, Absatz 2 des
Gesetzes vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung. In Folge der Seitens
der Bau-Deputation mit ihnen geführten Verhandlungen haben sie ihre
Forderung von 75 JC aus 60 JC für das Quadratmeter herabgesetzt.
Diesen Preis können wir der Stadtverordneten-Versammlung unter
Berücksichtigung der örtlichen und der Grundstücks-Verhältnisse als an
nehmbar bezeichnen und ersuchen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung
des Straßenlandes vor dem Grundstücke Langestr. 104 von
ca. 48 qm zu dem Preise von 60 JC für das Quadratmeter,
in Summa von 2 880 JC einverstanden.
Die Verausgabung erfolgt aus den beim Fonds für Er
werbung von Straßenland pro 1886/87 angewiesenen Mitteln.
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei.
Berlin, den 8. April 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
283. Vorlage (J.-Nr. 5 144 B. V. II. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den freihändigen Erwerb des
Grundstücks Reichenbergerstaße Nr. 77 zu Straßen
zwecken.
Die Besitzer des in der Reichenbergerstraße Nr. 77 belegenen und
im Grundbuche von den Umgebungen Vol. 15, Nr. I 041 verzeichneten
Grundstücks, die Lübeck'schen Erben, haben die Uebernahme des gu.
Grundstücks durch die Stadtgcmeinde beantragt.
_ Wie aus dem beifolgenden Situationsplane ersichtlich ist, wird
dasselbe in seinem ganzen Umfange zur Anlegung der Liegnitzerstraße
in Anspruch genommen.
Das von den Lübeck'schen Erben vor einiger Zeit eingereichte
Baugesuch ist auch aus diesem Grunde Seitens der Polizei-Behörde
abgelehnt worden.
Da wir aus den vorliegenden Verhältnissen die Pflicht der Stadt
gemeinde zur Abnahme des Grundstücks zwar zur Zeit noch nicht
anerkennen konnten, weil dasselbe mit Gebäuden nicht besetzt, also auch
nicht freigelegt werden kann, so wären wir dem Angebote der Eigen
thümer nicht näher getreten, wenn wir nicht die Befürchtung hegten,
daß wir schließlich doch durch einen Umweg — Schadensersatzprozeß —
zum Erwerhe aus Zweckmäßigkeitsgründen uns veranlaßt sehen würden.
Wir sind daher schon jetzt mit den Eigenthümern in Verhandlungen
getreten, um möglichst im Wege freier Vereinbarung in den Besitz des
Grundstücks zu gelangen.
Das Ergebniß derselben ist, daß die Besitzer sich bereit finden
ließen, ihr Grundstück gegen Zahlung einer Baarsumme von 30 000 JC
an die Stadtgemeinde aufzulassen.
Der verlangte Preis dürste kein zu hoher sein. Das ganze
Grundstück umfaßt eine Fläche von 785 qm, somit würde 1 qm desselben
ca. 38,22 JC kosten.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation empfehlen wir
daher, folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit dem frei
händigen Erwerbe des zur Anlage der Liegnitzerstraße er
forderlichen Lübeck'schen Grundstücks, Reichenbergerstraße
Nr. 77, für den Preis von 30 000 JC, welche aus dem
Fonds für Erwerbung von Terrain zu Straßenanlagen —
Special-Verwaltung 40 B. — pro 1686,87 zu entnehmen
sind, einverstanden."
Auf den gedachten Fonds ist für 1886/87 noch Nichts angewiesen.
Berlin, den 8. April 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
284. Vorlage (J.-Nr. 2 146 B. Y. II. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Bau einer Jnterimsbrücke
über den Landwehrkanal unterhalb der Albrechts-
hofer-Brücke.
Die über den Landwehrkanal führende Albrechtshofer-Brücke ge
nügt mit ihrer äußerst schmalen, zwischen den Geländern etwa nur
3,5 m breiten Fahrbahn bereits seit langer Zeit nicht mehr dem über
diese Brücke gehenden Verkehr und hat schon zu häufigen, nur allzu
berechtigten Klagen Veranlassung gegeben.
Dieser Umstand, verbunden mit dem sehr reparaturbedürftigen Zu
stand des Bauwerkes, hat uns Veranlassung gegeben, den Neubau be
ziehungsweise Umbau der genannten Brücke für die nächste Zukunft
ins Auge zu fassen.
Die große Entfernung, welche zwischen der Albrechtshoser-Brücke
und den ihr benachbarten Brückenbauwerken, welche für den Fuhrwerks
verkehr eingerichtet sind, besteht — die Entfernung zwischen der
Albrechtshoser-Brücke und der oberhalb gelegenen „von der Heydt-Brücke"
beträgt über 700 m — macht für den Fall des Neubaues die Her
stellung einer Jnterimsbrücke unentbehrlich.
Das Spezialprojekt zu einer solchen überreichen der Stadt
verordneten-Versammlung wir ergebenst anliegend in 2 Blatt Zeich
nungen, 1 Erläuternngsbericht und einem mit 52 000 JC abschließen
den Kostenanschläge.
Der Entwurf hat bereits die Zustimmung der Staatsbehörden
gefunden, auch ist in dem Etatsentwurf für das Jahr 1886/87, Special-
Etat Nr. 56, Kapitel X. Abtheilung 2, Ausgabe, Extraordinarium,
Titel IY. Brücken- und Wasserbauten 2a. der Betrag von 55 300 JC
für den Bau einer Jnterimsbrücke an der betreffenden Stelle aus
genommen worden.
Unter der Voraussetzung, daß diese Etatsposition die Zustimmung,
der Stadtverordneten-Versammlung findet, ersuchen wir dieselbe, fol
genden Beschluß fassen zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem
Bau einer Jnterimsbrücke über den Landwehrkanal unter-