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Volume No. 31 (276-288), 10. April 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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Höhe von 5 000 JC aus Special-Etat 65, DispositionS- 
Quautum für unvorhergesehene Ausgaben. 
Die Versammlung genehmigt, daß der Magistrat die 
gewonnene animale Lymphe, soweit sie nicht zu den öffentlichen 
Impfungen erforderlich ist, gegen angemeffene Entschädigung 
an Institute und Private abgtebt. 
Berlin, den 9. April 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
281. Vorlage (J.-Nr. 5 400 B. V. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen 
landes vor dem Grundstück Georgenkirchstraße 16. 
Das zur Regulirung des Bürgersteiges bestimmte Terrain vor 
dem an der Straße bebauten Grundstücke Gcorgenkirchstraße 16, früher 
Nr. 5, ist noch nicht freigelegt, befindet sich vielmehr noch zum Theil 
mit einem Vorgartengitter umschlossen im Privatbesitz. 
Dies Terrain allein behindert gegenwärtig noch die im Interesse 
der Straßenregulirung wünschenswerthe durchgehende Verbreiterung 
des Straßendammes zwischen der Gollnowstraße und der Barnimstraße 
unter entsprechender Regulirung des Bürgersteiges in definitiver Breite, 
die vor den neu bebauten Grundstücken dort bereits durchgeführt ist. 
Die Eigenthümerin, Wittwe Giebel, ist bereit, das fragliche 
Terrain gegen die auf städtische Kosten zu bewirkende, definitive 
Bürgerstcigregulirung herzugeben. 
Die hierzu erforderliche Fläche ist ca. 32 qm groß. Die Kosten 
der Bürgersteig-Regulirung belaufen sich nach Angabe der 8. Bau- 
Jnspection aus ca. 360 JC. 
Es entfällt demnach ein Preis von ca. 11,25 JC auf das Quadrat 
meter, den wir in Anbetracht der örtlichen und der Grundstücks-Ver 
hältnisse als annehmbar bezeichnen können. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation ersuchen wir daher 
zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung 
des Bürgersteigterrains vor dem Grundstücke Georgenkirch- 
straße Nr. 16 von ca. 32 qm gegen die auf städtische Kosten 
zu bewirkende definitive Regulirung desselben einverstanden. 
Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf den Fonds 
für Erwerbung von Straßenland pro 1886/87 angewiesen. 
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei. 
Berlin, den 8. April 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
282. Borlage (J.-Nr. 4 981 B. V. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen 
landes vor dem Grundstücke Langestr. 164. 
Die alten Baulichkeiten aus dem Grundstücke Langestr. 104 sind 
beseitigt, an ihrer Stelle ist ein Neubau errichtet. Bei dieser Gelegen 
heit legen die Eigenthümer das Grundstück bis zu der, für die Lange 
straße festgesetzten neuen Baufluchtlinie frei. Hierdurch geht ihnen eine 
bisher bebaute Fläche von 48 qm verloren und wird Straßenland. 
Für diese, an die Stadtgemeinde abzutretende Fläche fordern die 
Eigenthümer Keck und Willing auf Grund des §. 18, Absatz 2 des 
Gesetzes vom 2. Juli 1875 eine Entschädigung. In Folge der Seitens 
der Bau-Deputation mit ihnen geführten Verhandlungen haben sie ihre 
Forderung von 75 JC aus 60 JC für das Quadratmeter herabgesetzt. 
Diesen Preis können wir der Stadtverordneten-Versammlung unter 
Berücksichtigung der örtlichen und der Grundstücks-Verhältnisse als an 
nehmbar bezeichnen und ersuchen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung 
des Straßenlandes vor dem Grundstücke Langestr. 104 von 
ca. 48 qm zu dem Preise von 60 JC für das Quadratmeter, 
in Summa von 2 880 JC einverstanden. 
Die Verausgabung erfolgt aus den beim Fonds für Er 
werbung von Straßenland pro 1886/87 angewiesenen Mitteln. 
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei. 
Berlin, den 8. April 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
283. Vorlage (J.-Nr. 5 144 B. V. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den freihändigen Erwerb des 
Grundstücks Reichenbergerstaße Nr. 77 zu Straßen 
zwecken. 
Die Besitzer des in der Reichenbergerstraße Nr. 77 belegenen und 
im Grundbuche von den Umgebungen Vol. 15, Nr. I 041 verzeichneten 
Grundstücks, die Lübeck'schen Erben, haben die Uebernahme des gu. 
Grundstücks durch die Stadtgcmeinde beantragt. 
_ Wie aus dem beifolgenden Situationsplane ersichtlich ist, wird 
dasselbe in seinem ganzen Umfange zur Anlegung der Liegnitzerstraße 
in Anspruch genommen. 
Das von den Lübeck'schen Erben vor einiger Zeit eingereichte 
Baugesuch ist auch aus diesem Grunde Seitens der Polizei-Behörde 
abgelehnt worden. 
Da wir aus den vorliegenden Verhältnissen die Pflicht der Stadt 
gemeinde zur Abnahme des Grundstücks zwar zur Zeit noch nicht 
anerkennen konnten, weil dasselbe mit Gebäuden nicht besetzt, also auch 
nicht freigelegt werden kann, so wären wir dem Angebote der Eigen 
thümer nicht näher getreten, wenn wir nicht die Befürchtung hegten, 
daß wir schließlich doch durch einen Umweg — Schadensersatzprozeß — 
zum Erwerhe aus Zweckmäßigkeitsgründen uns veranlaßt sehen würden. 
Wir sind daher schon jetzt mit den Eigenthümern in Verhandlungen 
getreten, um möglichst im Wege freier Vereinbarung in den Besitz des 
Grundstücks zu gelangen. 
Das Ergebniß derselben ist, daß die Besitzer sich bereit finden 
ließen, ihr Grundstück gegen Zahlung einer Baarsumme von 30 000 JC 
an die Stadtgemeinde aufzulassen. 
Der verlangte Preis dürste kein zu hoher sein. Das ganze 
Grundstück umfaßt eine Fläche von 785 qm, somit würde 1 qm desselben 
ca. 38,22 JC kosten. 
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation empfehlen wir 
daher, folgenden Beschluß zu fassen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit dem frei 
händigen Erwerbe des zur Anlage der Liegnitzerstraße er 
forderlichen Lübeck'schen Grundstücks, Reichenbergerstraße 
Nr. 77, für den Preis von 30 000 JC, welche aus dem 
Fonds für Erwerbung von Terrain zu Straßenanlagen — 
Special-Verwaltung 40 B. — pro 1686,87 zu entnehmen 
sind, einverstanden." 
Auf den gedachten Fonds ist für 1886/87 noch Nichts angewiesen. 
Berlin, den 8. April 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
284. Vorlage (J.-Nr. 2 146 B. Y. II. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Bau einer Jnterimsbrücke 
über den Landwehrkanal unterhalb der Albrechts- 
hofer-Brücke. 
Die über den Landwehrkanal führende Albrechtshofer-Brücke ge 
nügt mit ihrer äußerst schmalen, zwischen den Geländern etwa nur 
3,5 m breiten Fahrbahn bereits seit langer Zeit nicht mehr dem über 
diese Brücke gehenden Verkehr und hat schon zu häufigen, nur allzu 
berechtigten Klagen Veranlassung gegeben. 
Dieser Umstand, verbunden mit dem sehr reparaturbedürftigen Zu 
stand des Bauwerkes, hat uns Veranlassung gegeben, den Neubau be 
ziehungsweise Umbau der genannten Brücke für die nächste Zukunft 
ins Auge zu fassen. 
Die große Entfernung, welche zwischen der Albrechtshoser-Brücke 
und den ihr benachbarten Brückenbauwerken, welche für den Fuhrwerks 
verkehr eingerichtet sind, besteht — die Entfernung zwischen der 
Albrechtshoser-Brücke und der oberhalb gelegenen „von der Heydt-Brücke" 
beträgt über 700 m — macht für den Fall des Neubaues die Her 
stellung einer Jnterimsbrücke unentbehrlich. 
Das Spezialprojekt zu einer solchen überreichen der Stadt 
verordneten-Versammlung wir ergebenst anliegend in 2 Blatt Zeich 
nungen, 1 Erläuternngsbericht und einem mit 52 000 JC abschließen 
den Kostenanschläge. 
Der Entwurf hat bereits die Zustimmung der Staatsbehörden 
gefunden, auch ist in dem Etatsentwurf für das Jahr 1886/87, Special- 
Etat Nr. 56, Kapitel X. Abtheilung 2, Ausgabe, Extraordinarium, 
Titel IY. Brücken- und Wasserbauten 2a. der Betrag von 55 300 JC 
für den Bau einer Jnterimsbrücke an der betreffenden Stelle aus 
genommen worden. 
Unter der Voraussetzung, daß diese Etatsposition die Zustimmung, 
der Stadtverordneten-Versammlung findet, ersuchen wir dieselbe, fol 
genden Beschluß fassen zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem 
Bau einer Jnterimsbrücke über den Landwehrkanal unter-
	        
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