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Volume No. 29 (254-273), 3. April 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

welchem für jedes Stück dieselbe Gebühr, wie für das ganze Thier 
gezahlt werden soll. Diese Forderung wird unbedenklich durch die 
Erwägung gerechtfertigt, daß die Untersuchung eines kleineren Stückes 
fast niemals eine germgere Mühewaltung erfordert, als diejenige des 
ganzen Thieres. 
Die Festsetzung des Gebührentarifs, §. 14, müssen wir uns noch 
vorbehalten, da sich noch nicht übersehen läßt, welche Ausgaben die 
Untersuchung sowobl an personellen, als an sächlichen Kosten erfordert. 
Wir werden sobald als möglich der Stadtverordneten-Versammlung 
hierüber eine besondere Vorlage machen. 
Die Untersuchung der geschlachteten Thiere wird im Abschnitt III 
des Regulativs geregelt. Dieselbe erfolgt, wie §. 15 noch besonders 
vorschreibt, im Allgemeinen nach den in Berlin und insbesondere auf 
dem städtischen Schlachthme geltenden Grundsätzen Die in diesem 
Abschnitt vorgeschriebenen Bestimmungen sind zur Durchführung der 
Untersuchung nothwendig und im Wesentlichen dieselben, wie diejenigen 
des auf dem Schlachthofe in Kraft befindlichen Regulativs. Dieselben 
sind nur soweit als möglich vereinfacht worden. Zu §. 19 ist nur 
zu bemerken, daß die Superrevision in der Regel in der Untersuchungs 
station selbst und daß nur in Ausnahmefällen der Beschleunigung 
wegen und auf Antrag des Besitzers das Fortschaffen des Fleisches 
nach einer anderen Stelle stattzufinden haben wird. Es erscheint für 
solche Fälle nothwendig, um ganz ungerechtfertigten Anträgen vor 
zubeugen, den Besitzern des Fleisches die Transportkosten aufzuerlegen 
und von ihnen hierfür einen Vorschuß zu erfordern. Die Super 
revision wird mit thunlichster Beschleunigung, spätestens aber in 
24 Stunden, nachdem der Antrag gestellt ist, erfolgen. 
Der IV. Abschnitt enthält allgemeine Bestimmungen. 
Es geht nicht an, daß die entnommenen Fleischproben ausgcant- 
wortet werden können, da nicht ausgeschlossen ist, daß Erkrankungen 
vorkommen, wenn dieselben in den Verkehr gelangen. Die Abholung 
des Fleisches muß sofort nach erfolgter Abstempelung desselben erfolgen, 
widrigenfalls die Wegschaffung auf Kosten des Eigentümers erfolgt, 
da eine schleunige Räumung der Untersuchungsstation zur Vermeidung 
von Ueberfüllung und Erichwerungen der Controle geboten erscheint. 
Der §. 31 regelt die Bestrafung von Uebertretungen des Regulativs 
nach Maßgabe der Schlachthausgesetze vom 18.März 1868/9. März 1881 
und der §. 32 behält die Abänderung und Ergänzung des Regulativs 
durch Gemeindebeschluß vor. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir schließlich, 
folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem 
vorgelegten Regulativ für die Untersuchung des von außer 
halb nach Berlin eingeführten frischen Fleisches einverstanden. 
Die erforderlichen Druckexemplare des Regulativs sind beigefügt. 
Berlin, den 27. März 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
265. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der 
Vorlagen (Drucksachen Nr. 137, 138 und 139), betreffend 
den Neubau von drei Gemeinde-Doppelschulen, und 
zwar in der Oderbergerstraffe, in der Skalitzer- 
straffe 55/56 und in der Derfflingerstr. 18 a. 
Verhandelt Berlin, den 29. März 1886. 
Anwesend: 
Stadtv. Dr. Kürten, Vorsitzender, 
- Weiß II, 
- Solon, 
- Esmann, 
- Dr. Gerstenberg, 
- Beelitz, 
- Langenbucher, 
- de Növe, 
- Elteste, 
- Wagener, 
- Winckler, 
- Morche, 
- Dr. Schwalbe, 
- Ripberger, 
- Friederici. 
Als Vertreter des Magistrats: 
Herr Stadtbaurath Blankenstein, 
- Stadtschulrath Dr. Bertram. 
Zur Vorberathung der oben näher bezeichneten drei Bauskizzen 
hat die Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß vom 4. März cr. 
— Protokoll Nr. 15 — einen Ausschuß eingesetzt; derselbe ist heute 
zusammengetreten. Zur Verhandlung gelangte: 
1. die Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppel» 
schule in der Oderbergerstraße. 
Nach dem vorliegenden Situationsplane ist für das Schulgrund- 
stück ein Terrain in der Größe von 5 346 gm in Aussicht genommen. 
In Rücksicht darauf, daß bisher im Allgemeinen für eine Gcmcinde- 
Doppelschule 4 500 qm als vollständig ausreichend erachtet worden 
sind, wurde zur Erwägung anheimgestellt, ob man sich nicht auch hier 
mit einem um 800 qm kleineren Terrain begnügen könnte, wodurch 
eine Vergrößerung des an der Straße 53 zuin Verkauf übrigbleibenden, 
in 5 Parzellen eingetheilten Terrains ermöglicht und damit zugleich 
auch ein höherer Kaufpreis erzielt werden würde. 
Entgegnet wurde hierauf seitens des Herrn Stadtschulraths, daß 
im Innern der Stadt wegen des theureren Grund und Bodens daselbst 
allerdings auch kleinere Grundstücke für eine Gemcindeschule ausreichen 
müßten, daß es sich jedoch aus Gesundheitsrücksichten recht dringend 
empfehle, an der Pheripherie, wo das Terrain erheblich viel billiger 
sei, die Schulgrundstücke möglichst groß zu machen, damit später, wenn 
die betreffende Gegend erst stärker bebaut und volkreicher geworden, 
ausgiebige und segensreich wirkende Gelegenheit zur Erholung der 
Schulkinder und zur Einrichtung von Spielplätzen für die Jugend 
vorhanden sei. 
Von anderer Seite wurde, gerade mit Bezug auf den Umstand, 
daß hier mehr Terrain wie sonst beansprucht werde, dafür eingetreten, 
daß für jede der beiden Abtheilungen nicht, wie projectirt, nur 
18 Klassenzimmer, sondern deren 20 hergestellt werden, eine Zahl, die 
die Versammlung in letzterer Zeit bei hinlänglich großen Grundstücken 
bereits mehrfach beschlossen, und welcher der Magistrat in den bezüg 
lichen Fällen auch zugestimmt habe. 
Hierzu bemerkte der Herr Stadtschulrath, daß, wenn auch die 
Schuldeputation als Maximum für einen Rektor 20 Klassen als zu 
lässig erachtet habe, die Schultechniker doch die Befürchtung hegten, 
daß bei Uebertragung von zu viel Klassen auf einen Rektor die Dis 
ciplin in den Gemeindeschulen leicht gelockert und die Autorität des 
Rektors, ohne welche ein erziehlicher Einfluß auf die fast zu drei 
Vierteln in der Gemeindeschule aufwachsende Jugend unmöglich sei, 
untergraben werden würde, so daß ein Rückgang dieser Schulen sehr 
wohl in dem Bereich der Möglichkeit liege. Die Ansicht der Schul 
techniker gehe dahin, daß die Grenze der Leistungsfähigkeit eines Rektors 
bei 18 Klassen erreicht sei, und deshalb könne auch er nur rathen, 
eine Zahl von 20 Klassen nicht als Norm aufzustellen; dies sei eben 
eine Zahl, welche nur im besondern Falle, wenn es sich um ein werth 
volles Grundstück im Innern der Stadt handelt, ausnahmsweise zu 
gestanden werden sollte. 
Die Majorität des Ausschusses hat sich jedoch dahin entschieden, 
der Versammlung mit Rücksicht auf die Größe des Terrains die Her 
stellung von 2 . 20 Klassen zu empfehlen, wodurch immer noch die 
Vergrößerung von 2 der zu verkaufenden Parzellen nach der Tiefe zu 
ermöglicht werden würde. 
Sodann wurde zur Sprache gebracht, daß das Standesamt für 
die betreffende Gegend noch in gemietheten Räumen untergebracht sei 
und sich hier die Gelegenheit biete, in dem Lehrerwohngebäude durch 
Herstellung noch eines, des III. Stockwerks, ein dauerndes Unterkommen 
für dasselbe zu schaffen. 
Nach der Erklärung des Herrn Stadtbauraths steht einem der 
artigen Arrangement nichts entgegen, weshalb der Ausschuß nur be 
antragen kann, die Skizze für das Lehrerwohngebäude mit der Maß 
gabe zu genehmigen, daß dasselbe behufs Austmhme eines Standes 
amts um ein Stockwerk erhöht werde. 
Nach der vorliegenden Skizze ist zwischen dem Lehrerwohngebäude 
und der Grenze der benachbarten Parzelle eine offene Durchfahrt von 
5 m Breite vorgesehen. In Bezug hierauf ging eine Ansicht dahin, 
daß es vorzuziehen sei, das Terrain dieser Durchfahrt entweder zu 
sammen mit der angrenzenden Parzelle zu verkaufen, oder aber zu 
überbauen. 
Die Majorität des Ausschusses konnte sich indessen hiermit nicht 
einverstanden erklären in der Erwägung, daß einmal bei einer Ueber- 
bauung zu große Rektorwohnungen entstehen würden und andererseits 
ein breiter offener Durchgang um deshalb den Vorzug verdiene, weil 
die dnrchpassirenden Schulkinder weit weniger dem scharfen Luftzuge 
ausgesetzt seien, als in einem überbauten Durchgänge. Der betreffende 
Antrag ist hiernach von dem Ausschuß abgelehnt worden, und empfiehlt 
derselbe der Versammlung nunmehr folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung lehnt die mit dem Schreiben des 
Magistrats vom 21. Februar cr. — J -Nr. 348 B, V. I. 86 
— vorgelegte Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule 
auf dem städtischen Terrain an der Oderbergerstraße ab; sic 
ersucht den Magistrat um eine neue Skizze, in welcher aus 
die Unterbringung eines Standesamts in dem Lehrerwohn 
gebäude, sowie von 20 Klassenzimmern für jede der beiden 
Abtheilungen in dem Schulgebäude Rücksich: genommen ist. 
2. Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule 
in der Skalitzerstr. 55/56. 
Gegen das Projekt an sich, nach welchem in dem Schulgebäude 
außer den Amts- und Repräsentationsräumen 2.18 Klassen unter-
	        
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