welchem für jedes Stück dieselbe Gebühr, wie für das ganze Thier
gezahlt werden soll. Diese Forderung wird unbedenklich durch die
Erwägung gerechtfertigt, daß die Untersuchung eines kleineren Stückes
fast niemals eine germgere Mühewaltung erfordert, als diejenige des
ganzen Thieres.
Die Festsetzung des Gebührentarifs, §. 14, müssen wir uns noch
vorbehalten, da sich noch nicht übersehen läßt, welche Ausgaben die
Untersuchung sowobl an personellen, als an sächlichen Kosten erfordert.
Wir werden sobald als möglich der Stadtverordneten-Versammlung
hierüber eine besondere Vorlage machen.
Die Untersuchung der geschlachteten Thiere wird im Abschnitt III
des Regulativs geregelt. Dieselbe erfolgt, wie §. 15 noch besonders
vorschreibt, im Allgemeinen nach den in Berlin und insbesondere auf
dem städtischen Schlachthme geltenden Grundsätzen Die in diesem
Abschnitt vorgeschriebenen Bestimmungen sind zur Durchführung der
Untersuchung nothwendig und im Wesentlichen dieselben, wie diejenigen
des auf dem Schlachthofe in Kraft befindlichen Regulativs. Dieselben
sind nur soweit als möglich vereinfacht worden. Zu §. 19 ist nur
zu bemerken, daß die Superrevision in der Regel in der Untersuchungs
station selbst und daß nur in Ausnahmefällen der Beschleunigung
wegen und auf Antrag des Besitzers das Fortschaffen des Fleisches
nach einer anderen Stelle stattzufinden haben wird. Es erscheint für
solche Fälle nothwendig, um ganz ungerechtfertigten Anträgen vor
zubeugen, den Besitzern des Fleisches die Transportkosten aufzuerlegen
und von ihnen hierfür einen Vorschuß zu erfordern. Die Super
revision wird mit thunlichster Beschleunigung, spätestens aber in
24 Stunden, nachdem der Antrag gestellt ist, erfolgen.
Der IV. Abschnitt enthält allgemeine Bestimmungen.
Es geht nicht an, daß die entnommenen Fleischproben ausgcant-
wortet werden können, da nicht ausgeschlossen ist, daß Erkrankungen
vorkommen, wenn dieselben in den Verkehr gelangen. Die Abholung
des Fleisches muß sofort nach erfolgter Abstempelung desselben erfolgen,
widrigenfalls die Wegschaffung auf Kosten des Eigentümers erfolgt,
da eine schleunige Räumung der Untersuchungsstation zur Vermeidung
von Ueberfüllung und Erichwerungen der Controle geboten erscheint.
Der §. 31 regelt die Bestrafung von Uebertretungen des Regulativs
nach Maßgabe der Schlachthausgesetze vom 18.März 1868/9. März 1881
und der §. 32 behält die Abänderung und Ergänzung des Regulativs
durch Gemeindebeschluß vor.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir schließlich,
folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit dem
vorgelegten Regulativ für die Untersuchung des von außer
halb nach Berlin eingeführten frischen Fleisches einverstanden.
Die erforderlichen Druckexemplare des Regulativs sind beigefügt.
Berlin, den 27. März 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
265. Protokoll des Ausschusses zur Vorberathung der
Vorlagen (Drucksachen Nr. 137, 138 und 139), betreffend
den Neubau von drei Gemeinde-Doppelschulen, und
zwar in der Oderbergerstraffe, in der Skalitzer-
straffe 55/56 und in der Derfflingerstr. 18 a.
Verhandelt Berlin, den 29. März 1886.
Anwesend:
Stadtv. Dr. Kürten, Vorsitzender,
- Weiß II,
- Solon,
- Esmann,
- Dr. Gerstenberg,
- Beelitz,
- Langenbucher,
- de Növe,
- Elteste,
- Wagener,
- Winckler,
- Morche,
- Dr. Schwalbe,
- Ripberger,
- Friederici.
Als Vertreter des Magistrats:
Herr Stadtbaurath Blankenstein,
- Stadtschulrath Dr. Bertram.
Zur Vorberathung der oben näher bezeichneten drei Bauskizzen
hat die Stadtverordneten-Versammlung durch Beschluß vom 4. März cr.
— Protokoll Nr. 15 — einen Ausschuß eingesetzt; derselbe ist heute
zusammengetreten. Zur Verhandlung gelangte:
1. die Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppel»
schule in der Oderbergerstraße.
Nach dem vorliegenden Situationsplane ist für das Schulgrund-
stück ein Terrain in der Größe von 5 346 gm in Aussicht genommen.
In Rücksicht darauf, daß bisher im Allgemeinen für eine Gcmcinde-
Doppelschule 4 500 qm als vollständig ausreichend erachtet worden
sind, wurde zur Erwägung anheimgestellt, ob man sich nicht auch hier
mit einem um 800 qm kleineren Terrain begnügen könnte, wodurch
eine Vergrößerung des an der Straße 53 zuin Verkauf übrigbleibenden,
in 5 Parzellen eingetheilten Terrains ermöglicht und damit zugleich
auch ein höherer Kaufpreis erzielt werden würde.
Entgegnet wurde hierauf seitens des Herrn Stadtschulraths, daß
im Innern der Stadt wegen des theureren Grund und Bodens daselbst
allerdings auch kleinere Grundstücke für eine Gemcindeschule ausreichen
müßten, daß es sich jedoch aus Gesundheitsrücksichten recht dringend
empfehle, an der Pheripherie, wo das Terrain erheblich viel billiger
sei, die Schulgrundstücke möglichst groß zu machen, damit später, wenn
die betreffende Gegend erst stärker bebaut und volkreicher geworden,
ausgiebige und segensreich wirkende Gelegenheit zur Erholung der
Schulkinder und zur Einrichtung von Spielplätzen für die Jugend
vorhanden sei.
Von anderer Seite wurde, gerade mit Bezug auf den Umstand,
daß hier mehr Terrain wie sonst beansprucht werde, dafür eingetreten,
daß für jede der beiden Abtheilungen nicht, wie projectirt, nur
18 Klassenzimmer, sondern deren 20 hergestellt werden, eine Zahl, die
die Versammlung in letzterer Zeit bei hinlänglich großen Grundstücken
bereits mehrfach beschlossen, und welcher der Magistrat in den bezüg
lichen Fällen auch zugestimmt habe.
Hierzu bemerkte der Herr Stadtschulrath, daß, wenn auch die
Schuldeputation als Maximum für einen Rektor 20 Klassen als zu
lässig erachtet habe, die Schultechniker doch die Befürchtung hegten,
daß bei Uebertragung von zu viel Klassen auf einen Rektor die Dis
ciplin in den Gemeindeschulen leicht gelockert und die Autorität des
Rektors, ohne welche ein erziehlicher Einfluß auf die fast zu drei
Vierteln in der Gemeindeschule aufwachsende Jugend unmöglich sei,
untergraben werden würde, so daß ein Rückgang dieser Schulen sehr
wohl in dem Bereich der Möglichkeit liege. Die Ansicht der Schul
techniker gehe dahin, daß die Grenze der Leistungsfähigkeit eines Rektors
bei 18 Klassen erreicht sei, und deshalb könne auch er nur rathen,
eine Zahl von 20 Klassen nicht als Norm aufzustellen; dies sei eben
eine Zahl, welche nur im besondern Falle, wenn es sich um ein werth
volles Grundstück im Innern der Stadt handelt, ausnahmsweise zu
gestanden werden sollte.
Die Majorität des Ausschusses hat sich jedoch dahin entschieden,
der Versammlung mit Rücksicht auf die Größe des Terrains die Her
stellung von 2 . 20 Klassen zu empfehlen, wodurch immer noch die
Vergrößerung von 2 der zu verkaufenden Parzellen nach der Tiefe zu
ermöglicht werden würde.
Sodann wurde zur Sprache gebracht, daß das Standesamt für
die betreffende Gegend noch in gemietheten Räumen untergebracht sei
und sich hier die Gelegenheit biete, in dem Lehrerwohngebäude durch
Herstellung noch eines, des III. Stockwerks, ein dauerndes Unterkommen
für dasselbe zu schaffen.
Nach der Erklärung des Herrn Stadtbauraths steht einem der
artigen Arrangement nichts entgegen, weshalb der Ausschuß nur be
antragen kann, die Skizze für das Lehrerwohngebäude mit der Maß
gabe zu genehmigen, daß dasselbe behufs Austmhme eines Standes
amts um ein Stockwerk erhöht werde.
Nach der vorliegenden Skizze ist zwischen dem Lehrerwohngebäude
und der Grenze der benachbarten Parzelle eine offene Durchfahrt von
5 m Breite vorgesehen. In Bezug hierauf ging eine Ansicht dahin,
daß es vorzuziehen sei, das Terrain dieser Durchfahrt entweder zu
sammen mit der angrenzenden Parzelle zu verkaufen, oder aber zu
überbauen.
Die Majorität des Ausschusses konnte sich indessen hiermit nicht
einverstanden erklären in der Erwägung, daß einmal bei einer Ueber-
bauung zu große Rektorwohnungen entstehen würden und andererseits
ein breiter offener Durchgang um deshalb den Vorzug verdiene, weil
die dnrchpassirenden Schulkinder weit weniger dem scharfen Luftzuge
ausgesetzt seien, als in einem überbauten Durchgänge. Der betreffende
Antrag ist hiernach von dem Ausschuß abgelehnt worden, und empfiehlt
derselbe der Versammlung nunmehr folgende Beschlußfassung:
Die Versammlung lehnt die mit dem Schreiben des
Magistrats vom 21. Februar cr. — J -Nr. 348 B, V. I. 86
— vorgelegte Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule
auf dem städtischen Terrain an der Oderbergerstraße ab; sic
ersucht den Magistrat um eine neue Skizze, in welcher aus
die Unterbringung eines Standesamts in dem Lehrerwohn
gebäude, sowie von 20 Klassenzimmern für jede der beiden
Abtheilungen in dem Schulgebäude Rücksich: genommen ist.
2. Skizze zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule
in der Skalitzerstr. 55/56.
Gegen das Projekt an sich, nach welchem in dem Schulgebäude
außer den Amts- und Repräsentationsräumen 2.18 Klassen unter-