274
Gesammtprojects, welcher sich zur Wiederver-
äußerung, Zwecks Bebauung mit Villenanlagen
eignet.
6. Der dritte Abschnitt erstreckt sich vom Fußpunkt der zu A
gedachten Avenue beziehentlich des Fahrwegs unmittelbar
westlich nach links und betrifft die Privatgrundstücke,
welche zwischen dem fiskalischen Kreuzbergterrain
bis zur Kreuzbergstraße an dieser letzteren bis zum
Schnittpunkt der Kreuzbergstraße und der ver
längerten Möckernstraße belegen sind.
Obwohl es recht wünschenswerth wäre, diese zur Zeit
unschön bebauten Terrains sämmtlich zu expropriiren und
als Villenterrains in ähnlicher Welse wie die Terrains zu
B. wieder zu veräußern, wird unsererseits zur Zeit nur
der Erwerb des der Avenue zunächst belegenen
Haacke'schen Grundstücks verlangt, ohne dessen Um
gestaltung der Hauptzugang des Parks von der Großbeercn-
straße ein unerfreuliches Bild gewähren würde.
Im Abschnitt IV B wird nachgewiesen werden, daß das Haacke'sche
Grundstück, Kreuzbergstr. 65/66, anläßlich der von den Kommunal
behörden beschlossenen Rcgulirung der Kreuzbergstraße zu circa 521 qm
bereits bestimmt und der Rest von circa 750 qm höchstwahrscheinlich
von der Kommune Berlin in der nächsten Zeit wird erworben
werden müffen.
III. Die Verhandlungen mit den Kommissarien der drei erwähnten
Ministerien haben folgendes Ergebniß erzielt.
Unter der Voraussetzung, daß die Kommune Berlin als Unter
nehmerin der gesummten Anlage (zu II A bis C) auftritt und daß
insbesondere die Terrains an der Lichterfelderstraße und Am Kreuz
bergweg unsererseits erworben werden, ist die Staatsregierung bereit:
a) der Kommune Berlin das in Frage kommende
Preußisch-Fiskalische Terrain als Eigenthum auf
zulassen,
d) bei Sr. Majestät die Ertheilung der Enteignungs-
besugniß für das sämmtliche benöthigte, nicht fisj-
kalische Terrain sowohl an der Lichterfelderstraße
wie Am Kreuzbergweg und an der Kreuzbergstraße
zu beantragen,
e) einen baaren Zuschuß aus einer Bewilligung des
Landtags vom Jahre 1873 in Höhe von 134000 JC
ihrerseits beizusteuern,
d) zu befürworten, daß die Kommune Berlin die
gesammten expropriirten Terrains an der Lichter
felderstraße, Am Kreuzbergweg und an der Kreuz
bergstraße, zum Zweck villenartiger Bebauung
wiederveräußern kann, unter der Voraussetzung,
daß durch die Neubauten der Blick auf das Denkmal
nicht beeinträchtigt wird, die Faeadenzeichnungen
vor der Ausführung eines Baues zur Allerhöchsten
Genehmigung einzureichen sind, wie dies beispiels
weise bei den Bauten in der Nähe der Alsenbrücke
geschehen sei, und daß die betreffenden Beschrän
kungen grundbuchlich eingetragen werden.
IV. A. Die Kosten der Anlage.
Das erste Project des Städtischen Gartendirectors verlangte:
für Planirung 6 500 JC
- Rasenflächen 2 250 -
- Sandsteinstufen 4 800 -
- Cascaden und Bassins 5 000 -
- Sitzbänke 4 500 -
- Beschaffung von fruchtbarem Boden . . 70 125 -
- Herstellung des Druckreservoirs und der
Dampfpumpe zur Bewässerung des oberen
Theils 30 000 -
- Gehölzgruppen 27 500 -
- Fußwege 22 250 -
- Fahrwege 19 500 -
- Wasserleitung und 60 Hydranten ... 19 000 -
- eine Erfrischungshalle 15 000 -
- Befestigung der steilen Abhänge .... 9000 -
- starke Alleebäume, Ankauf, Anpflanzen,
Einschlämmen 8 250 -
- Verschiedenes 6 325 -
also in Summa Anlagekosten 250 000 JC.
In Folge der Anforderungen der Bau-Deputation, den Park in
der Richtung nach der Möckernstraße noch besser zugänglich zu machen,
reichte der Städtische Garten-Director später einen veränderten Anschlag
ein. Derselbe erfordert
für Erdarbeiten 28 260,oo JC
- Wege 36 988,ss -
- Aufgangstreppen 36 846,oi -
- Cascaden und Bassins 24 708,72 -
- Anpflanzungen 71 975/» -
- Rasen 23 105,so JC
- Bewässerungsanlagen 18 000,oo -
- Bänke 4 500,oo -
- verschiedene sonstige Ausgaben . . . . 20 615,so -
in Summa Anlagckosten 265 000,oo Jf,.
Hierzu verlangte unser Garten-Techniker gleichzeitig 10 000^
für Anpflanzung von 2 Reihen Alleebäumen in der Großbeeren- und
Kreuzbergstraße von der Bellealliancestraße bis zur Möckernstraße und
in der Verlängerung der letzteren, in Summa 500 Bäume a 20 JC
mit Bodenanfuhr und Einschlämmung, also eine Erhöhung von
265 000 JC auf 275 000 JC Aulagekosten.
Um ganz sicher zu gehen, nehmen wir indessen als
Gesammtkosten der Kreuzberg-Park-Anlagen einen Betrag
von rund 300 000 JC in Aussicht.
Von dieser Summe würde der Zuschuß des Staats
mit 134 000 Je abgehen, so daß die von der Kommune für
die Parkanlage aufzuwendenden Kosten sich auf 166 000 JC
herabmindern.
Diese immerhin erhebliche Summe erscheint doch gegenüber der
großen Wohlthat, welche dem dortigen Stadttheil durch die Anlage
des Parkes gewährt wird, als ein relativ geringes Opfer, wenn man
es mit den Aufwendungen vergleicht, welche bei der Anlage der anderen
städtischen Parks für den Grunderwerb gemacht werden mußten. Hier
würden wir unentgeltlich das Land erhalten, welches der Preußische
Domäncnfiskus, unter der Verpflichiung der Kommune -Berlin, daß
der Park angelegt wird, an diese zum Eigenthum abtritt, nämlich:
1. die Hauptparzelle um das Denkmal herum, hauptsächlich in
westlicher und südlicher Ausdehnung mit 48 650 qm und
hieran unmittelbar angeschlossen:
2. das vom Preußischen Fiskus später angekaufte Grundstück
Kreuzbergstr. 68 a mit 7 610 qrn.
Die beiden Grundstücke haben also einen Gesammtflächeninhalt von
48 650 qm
plus 7 610 -
gleich 56 260 qm
Hierbei ist noch ferner, zu Gunsten der Kommune Berlin, zu
berücksichtigen, daß bei der Ostgrenze des Parks an der Kreuzbergstraße,
da, wo das Wieland t'sche Grundstück, Kreuzbergstr. 71, angrenzt, von
den uns zu überweisenden fiskalischen Terrains des Grundstücks
Kreuzbergstr. 68a/70 zweckmäßig eine Baustelle abgetrennt und
verwerthet werden kann, um, unter vorgeschriebener Art der
Bebauung, den hohen, kahlen Giebel des Wielandt'schen Vorderhauses
zu verdecken. Das hier zu errichtende Gebäude müßte, nach Ermittelung
des Bauraths Blankenstein, nach der Parkanlage zu Fronten mit
einem kleinen Vorgarten erhalten und dürfte nicht über 15 m bis zum
Hauptgesimse hoch werden, abgesehen von einem kleinen Theile neben
dem Nachbarhause, welcher bis 21 m hoch werden dürste.
Hierdurch würden sich die Anlagekosten noch weiter verringern,
einmal weil auf der verkauften circa 870 qm veranschlagten Fläche
keine städtischen Anlagen zu schaffen sind und dann, weil ein eventueller
Verkauf dieser circa 870 qm der Kommune einen immerhin nicht ganz
unerheblichen Theil der Gesammtkosten wieder erstatten würde.
B. Die Kosten des Terrainerwerbs.
a) Es handelt sich hauptsächlich um die 4 Grundstücke an der
Lichterfelderstraße und am Kreuzbergwege, von der südöstlichen Ecke
des Kreuzbergweges ab nach Süden beziehungsweise Südosten zu,
vergleiche den sp. r. beigefügten Uebersichtsplan (Anlage zu Project 6).
Es sind hier zu erwerben die Grundstücke:
1. des Rentiers Schwarz (früher Wittwe Pfeiffer), Lichterfelder-
2.
straße 9, Forderung 126 000 JC
Taxe des Stadtbau
inspectors Seeck . 121 150^
des Lieutenants a.D.
Salbach, Lichter-
felderstr. 10, Forde
rung 450 000 -
Taxe des Bau-Jn-
spectors Seeck. . 256620 -
3. des Rentiers
Schwarz (zu 1),
am Kreuzberg 5,
Forderung . . .225 000 -
Taxe des Bau-Jn-
spectors Seeck . . 100 800 -
4. der Wittwe Heiri
sch el, am Kreuz
berg 11/13, Forde
rung 200 000 -
Taxe des Bau-Jn-
spectors Seeck. . 174 600 -
cir/ä
1 6l/j qm.
cfre
ma
5 800
i
qm.
circa
3 180 qm.
circa
5 025 qm.
Summa 1 001 000 JC ob. 653 170^5 für ca. 15 620qm.
Von diesen Grundstücken kann Alles bis auf die in unserm
Project dargestellten Wege und die kleine platzartige Erweiterung nach
Hg—K.