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Volume No. 2 (8), 9. Januar 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

Anlage C. 
Entwurf eines Tarifs 
zur 
Erhebung des Standgeldes in den vier Markthallen: Centralhalle und 
Markthalle II, III, IV (Lindenstraße II, Zimmerstraße III, Doro 
theenstraße IV). 
(Ueberall pro Quadratmeter und Tag.) 
1. Für Süßwasserfische 60 4 
2. Für Fleisch, Wild, Geflügel 50 - 
3. Für Seefische 40 - 
4. Für Obst, geräucherte Fische, Käse, Butter, Eier, 
Blumen, Vorkost, Backwaaren, Häringe, frische 
Gemüse, Grünkram 30 - 
5. Für Kartoffeln 20 - 
6. Für grobe Holzwaaren und ähnliche Güter, 
in Markthallen, in denen zu ihrer Unter 
bringung genügender Raum vorhanden ist . . 10 - 
Die Vermiethung der Stände erfolgt, je nach Wunsch des Miethers, auf 
Tage, Wochen und Monate. Bei Miethungen auf eine Reihe von Monaten 
wird die Gewährung eines Rabatts vorbehalten. 
Für Kellergeschoß zur Aufbewahrung unverkaufter Waare wird pro Tag 
und Quadratmeter 10 Pfennig berechnet. 
Zu Position I bis 6 
überall einschließlich 
Beleuchtung und 
Wasser sowie 
Reinigung. 
Erläuterungen 
zu obigem provisorischen Tarife. 
In Verfolg seines uns auch sonst bewiesenen Entgegenkommens hat das 
Königliche Polizei-Präsidium ermittelt und uns bereits in einem Schreiben vom 
12. März 1883 mitgetheilt, daß nach amtlichen Feststellungen des Polizei-Haupt- 
manns Herrn v. Wolffsburg die den Händlern jetzt auf den Wochenmärkten 
zur Last fallenden Transport- und sonstigen Kosten sich etwa folgendermaßen stellen: 
Es wird für die Hergäbe und Aufstellung einer Schlächterbude für den Tag 
und je nach der Größe derselben l,to, 1,00 und 0,is JC gezahlt und zwar an 
einen Unternehmer, welcher auf den Wochcnmärkten die Buden auf- und abschlägt. 
Für Aufstellung und einmalige Füllung der Fischfässer wird gezahlt für Faß 
und Tag 1,oo, 0,75 und 0,eo JC. Für wiederholte Auffüllung der Fässer 
wird 0,20 und 0,ss JC für den Tag gezahlt. Der Transportpreis für die Markt- 
utensilien von den Geschäftslokalen nach den Marktplätzen richtet sich nach der 
Entfernung und dem Umfange der Utensilien und schwankt zwischen 0,-o bis 3 JC 
einschließlich der Rückfahrt.
	        
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