Anlage C.
Entwurf eines Tarifs
zur
Erhebung des Standgeldes in den vier Markthallen: Centralhalle und
Markthalle II, III, IV (Lindenstraße II, Zimmerstraße III, Doro
theenstraße IV).
(Ueberall pro Quadratmeter und Tag.)
1. Für Süßwasserfische 60 4
2. Für Fleisch, Wild, Geflügel 50 -
3. Für Seefische 40 -
4. Für Obst, geräucherte Fische, Käse, Butter, Eier,
Blumen, Vorkost, Backwaaren, Häringe, frische
Gemüse, Grünkram 30 -
5. Für Kartoffeln 20 -
6. Für grobe Holzwaaren und ähnliche Güter,
in Markthallen, in denen zu ihrer Unter
bringung genügender Raum vorhanden ist . . 10 -
Die Vermiethung der Stände erfolgt, je nach Wunsch des Miethers, auf
Tage, Wochen und Monate. Bei Miethungen auf eine Reihe von Monaten
wird die Gewährung eines Rabatts vorbehalten.
Für Kellergeschoß zur Aufbewahrung unverkaufter Waare wird pro Tag
und Quadratmeter 10 Pfennig berechnet.
Zu Position I bis 6
überall einschließlich
Beleuchtung und
Wasser sowie
Reinigung.
Erläuterungen
zu obigem provisorischen Tarife.
In Verfolg seines uns auch sonst bewiesenen Entgegenkommens hat das
Königliche Polizei-Präsidium ermittelt und uns bereits in einem Schreiben vom
12. März 1883 mitgetheilt, daß nach amtlichen Feststellungen des Polizei-Haupt-
manns Herrn v. Wolffsburg die den Händlern jetzt auf den Wochenmärkten
zur Last fallenden Transport- und sonstigen Kosten sich etwa folgendermaßen stellen:
Es wird für die Hergäbe und Aufstellung einer Schlächterbude für den Tag
und je nach der Größe derselben l,to, 1,00 und 0,is JC gezahlt und zwar an
einen Unternehmer, welcher auf den Wochcnmärkten die Buden auf- und abschlägt.
Für Aufstellung und einmalige Füllung der Fischfässer wird gezahlt für Faß
und Tag 1,oo, 0,75 und 0,eo JC. Für wiederholte Auffüllung der Fässer
wird 0,20 und 0,ss JC für den Tag gezahlt. Der Transportpreis für die Markt-
utensilien von den Geschäftslokalen nach den Marktplätzen richtet sich nach der
Entfernung und dem Umfange der Utensilien und schwankt zwischen 0,-o bis 3 JC
einschließlich der Rückfahrt.