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werden an dem Tage, jedenfalls aber nicht vor dem 1. Dezember d. I. —
geschlossen, wo die im Bau begriffenen vier Markthallen
in der Neuen Friedrichstraßc,
- - Dorotheenstraße,
- - Zimmerstraße,
- - Lindenstraße,
eröffnet sein werden.
Wir beehren uns zu diesem Antrage noch Folgendes zu bemerken:
Wir hoffen — trotz mehrfacher Zwischenfälle, welche der ununterbrochenen
Bauausführung nicht förderlich waren — die Fertigstellung der hier in Rede stehenden
Markthallen zum I. Dezember er. in betriebsfähigem Zustande noch zu bewirken.
Sollte indeß diese Voraussetzung nicht zutreffen, so würde es noch einer besonderen
Bekanntmachung, welche ja wohl vom Bezirks-Ausschuß und Gemeindevorstand
gemeinsam erfolgen müßte, bedürfen, um den Tag festzusetzen, wo gleichzeitig mit
der gleichzeitigen Eröffnung der vier Markthallen auch jene acht Wochcnmärktc zur
Schließung gelangen. Aus diesen Gründen glaubten wir unsern Antrag, wie ge
schehen, fassen zu sollen.
Indem wir uns vorbehalten, die in diesem Antrage in Bezug genommenen
Pläne und Karten schleunigst nachfolgen zu lassen, bitten wir ebenso dringend als
ganz ergebenst:
dieser Angelegenheit, deren Vorbereitung bis zu diesem Antrage so schwierig
und zeitfordernd war, daß es nicht möglich gewesen ist, den Bezirks-Ausschuß
eher als jetzt geschieht, anzugehen, alle nur irgend thunliche Beschleunigung
angedeihen zu lassen.
So lange wir eine unseren Anträgen entsprechende Bescheidung der Hohen
Beschlußbehörde nicht besitzen — wobei wir bemerken, daß unser Antrag nur die
Kontinuität der bisher hierüber mit dem Königlichen Polizei-Präsidium geführten
Verhandlungen wiedergtebt — vermögen wir in den Neuorganisationen sachlicher
wie personeller Art nicht vorzugehen, ohne deren Abschluß wiederum die Eröffnung
der Markthallen unthunlich ist.
Wir wiederholen hiernach unsere Bitte um sehr geneigte thunlichstc Be
schleunigung und stellen — zu jeder etwa noch erforderlichen Aufklärung gern
bereit — etwaige kommissarische Besprechungen ganz ergebenst anheim.
Berlin, den 20. Juli 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
An
Berlin, den 23. Juli 1885.
den Bezirks-Ausschuß zu Berlin.
Dem Bezirks-Ausschuß beehren wir uns — dem Vorbehalte in unserem Antrage
vom 20. d. Mts., betreffend Schließung offener Wochenmärkte in Berlin, gemäß —
beifolgend die in Bezug genommenen Pläne ganz ergebenst zu übersenden.
Bei dieser Gelegenheit erlauben wir uns noch eine Abschrift desjenigen Schreibens
vom 27. December 1883 beizufügen, mittelst welchem das Königliche Polizei-Präsidium
uns das Protokoll vom 21. December 1883 übersandt hat.
In diesem hat der diesseitige Decernent, Syndikus Eberty, bei seiner Unterschrift
die von uns autorisirte Bemerkung hinsichtlich der, übrigens von keiner Seite
beanstandeten, Schließung der vier kleineren Märkte Belleallianceplatz, Potsdamer
Thor, Hallesches Thor, Karlsplatz und Oranienburger Thor gemacht. Aus dem
in Abschrift ganz ergebenst vorgelegten Uebersendungs-Schreiben geht unseres
Erachtens hervor, daß das Königliche Polizei-Präsidium, welches das Protokoll vom
21. December 1883 erst nach uns vollzogen, jenen Zusatz in Uebereinstimmung mit
den diesseitigen Ansichten genehmigt hat.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
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