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Gebäude übrig bliebe. In der Ackerstratze dagegen läßt es besonders
der schlechte bauliche Zustand des Hauses Nr. 25 unrathsam erscheinen,
dasselbe einem größeren Umbau zu unterwerfen. Das Gebäude scheint
seiner Zeit als Spekulationsbau in ziemlich unsolider Weise ausge
führt worden zu sein, sodaß es selbst nach seiner Wiederherstellung
bedeutende Unterhaltungskosten erforderlich machen würde.
Aus diesen Gründen, namentlich aber, weil das ganze Grundstück
ohnehin für die Zwecke der Markthalle nur grade ausreicht, ist bei
Aufstellung der Skizzen von einer Erhaltung der vorhandenen Bau
lichkeiten Abstand genommen und die Aufführung eines vollständigen
Neubaues in's Auge gefaßt worden. Wie aus den beiden Skizzen
ersichtlich ist, soll die Halle eine Einfahrt von der Ackerstratze her und
eine Ausfahrt nach der Jnvalidenstraße, beide in einer lichten Breite
von 4,7v m erhalten.
Da der Verkehr sich aller Voraussicht nach hauptsächlich zwischen
Ein- und Ausfahrt bewegen wird, so erschien es, um denselben durch
die ganze Länge der Halle zu leiten, zweckmäßig, die Ausfahrt der
hinteren Abschlußwand möglichst nahe zu legen Demgemäß ist die
Ausfahrt an der östlichen Seite des Grundstücks Jnvalidenstr. 158
angeordnet, und es sind ferner die Nebenrüume für die Verwaltung,
die Polizei und die Fleischbeschauer, sowie das Restaurations-Büffet
auf dem hinteren Theile des vorhandenen Bautcrrains projektirt.
Um das für seine Bestimmung als Markthalle überhaupt nur
knapp bemessene Terrain nach Möglichkeit dafür auszunutzen, sind die
projektirten Vordergebäude nach der Tiefe thunlichst eingeschränkt; in
der Erwägung, daß in einer Gegend, welche nur einen geringen
Geschäftsverkehr und dementsprechend niedrige Miethen für Wohn-
und Geschäftslokalitätcn aufzuweisen hat, die Verwerthung des Grund
und Bodens als Markthalle sich erheblich günstiger stellen wird, als
durch Bebauung mit Wohnungen und größeren Ladenräumen.
Die neuen Vordergebäude bestehen daher nur aus Erdgeschoß
und Oberstock, in ersterem Geschäftslokale von mäßigem Umfang, in
letzterem die Wohnräume der Ladeninhaber enthaltend. Das Vorder
gebäude in der Jnvalidenstraße enthält im Erdgeschoß außer der
Durchfahrt einen Laden, ein Treppenhaus mit Licht vom Hofe und ein
Closet, das vom Treppenhause aus zugänglich ist. Im Oberstock würden
über dem Boden zwei Wohnräume, über den Retiraden eine Küche
ihren Platz finden. Das Hauptgebäude in der Äckerstraße wird durch
die in der Mitte der Front liegende Einfahrt in zwei Theile getheilt,
deren nördlicher zu einer Restauration mit den entsprechenden Neben
räumen bestimmt ist. Außer dem von der Straße wie von der Durch
fahrt zugänglichen Gastzimmer enthält es ein Büffet in Verbindung
mit der Küche, die ebenso wie das Treppenhaus ihr Licht von einem
Hofe erhält; für Anlage zweier getrennter Retiraden ist ebenfalls
Sorge getragen. Das Obergeschoß ist zur Aufnahme der Wohnung
des Restaurateurs bestimmt. Die südliche Gebäudehälste soll in ihrem
Erdgeschoß drei getrennte Läden enthalten, deren Anlage, wie die der
Halle selbst, bei beiden Skizzen verschieden gedacht ist.
In der Skizze Nr. 1 erhält jeder der drei Läden in seinem
hinteren Theile außer einem kleinen Gelaß ein besonderes Closet und
eine Verbindungstreppe nach den darüber befindlichen Wohnräumen.
Die Anlage eines Zwischenbodens über Closet und Gelaß ermöglicht
die Schaffung eines kleinen Lagerraumes. Ueber dem letzteren würden
sich im Oberstock die Küche, über den Läden je eine kleine Wohnung
befinden.
Die Markthalle selbst erhält nach Skizze Nr. 1 ein 12 m breites,
dieselbe in ihrer ganzen Länge nach durchziehendes Mittelschiff von
circa 12,s m Höhe, das mit einem Satteldach überdeckt und durch
hohes Seitenlicht erleuchtet wird. Die 6 m von Axe zu Axe entfernten
eisernen Binder werden von 6,5 in hohen gußeisernen Säulen getragen,
die sich zu beiden Seiten des Mittelschiffes ebenfalls in 6 m Abstand
wiederholen und die normal zum Mittelschiff angeordneten Shed-Dächer
der Seidenhallen tragen.
Nur dasjenige Joch, das den nach der Ausfahrt führenden Theil
der Fahrbahn aufnimmt, hat eine größere Höhenentwickelung von
circa 11 m erhalten und ist mit einem Satteldach überdeckt worden.
Fünf theilweise bis zur Sohle des Kellergeschosses herabgeführtc
Lichthöfe sind dazu bestimmt, dem letzteren, das zur Aufnahme von
Waarenvorräthen dienen soll, Licht und Luft zuzuführen. An geeig
neten Orten der Halle angebrachte Treppen und Aufzüge vermitteln
die Verbindung mit dem Kellergeschoß, welches eine Höhe von 2,? m
erhält. Die aus dem Grundriß ersichtliche Anordnung der je ca. 4,» m
enthaltenden Verkaufsstände ergiebt 329 derselben mit einem Flächen
inhalt von zusammen 1 295,« m. Legt man bei der Vertheilung der
Standfläche auf die einzelnen Handelszweige die Verhältnisse der
Markthalle IV zu Grunde:
(29,s pCt. für Schlächter, 7,es pCt. für Fischhändler,
62,55 pCt. für Gemüsehändler u. s. w.),
so sind 386 gm Schlächterstände, 100 gm Fischstände und 809 gm
Gemüse- rc. Stände einzurichten. Bei der Preisermittelung sind die
Erfahrungen, die bei den fast vollendeten Markthallen I—IV gemacht
sind, maßgebend gewesen. So ist der Einheitspreis für den Quadrat
meter Halle mit Nebenränmen nach den Ergebnissen bei der Markt
halle IV mit 129,50 JC in Ansatz gebracht, während für die verschie
denen Arten der Marktstände die Preisermittelungen der Ccntral-
Markthalle zu Grunde gelegt sind.
Die Gcsammtkostcn würden für die Skizze I nach dem beigefügten
Kostenanschläge 666 000 JC betragen.
In der Skizze Nr. 2 ist über den Läden im Vordcrgebäude Acker
straße nur eine Wohnung und dementsprechend auch nur eine Treppe
angenommen worden. Die Rctiradc für die Ladenbcsitzcr ist eine
gemeinsame und vom Hof aus zugänglich. Für die Markthalle
selbst ist eine 18 m breite, 24 m lange und durchschnittlich 13 m hohe
Mittelhallc mit einem auch nach den Schmalseiten zu abgewöhnten
Satteldach niit Firstlaterne projektirt. Wie bei Skizze Nr. 1 wird die
Mittelhalle durch hochgestellte ringsumlaufcnde Scitenfcnstcr erleuchtet,
die seitlichen Theile der Halle sind ebenfalls mit 8lmil-Dächer» über
deckt, die mit ihren nach Osten gelegene» verglasten Flächen nur der
Morgcnsonnc den Zutritt gestatten. Die Anlage der großen Mittel-
halle gestattet eine Theilung der Fahrbahn, die es den Wagen er
möglicht, in größere Nähe der einzelnen Verkaufsstände zu gelangen
und die Anordnung einer zwischen den beiden Fahrstraßen liegende
Stände-Jnsel. deren Plätze voraussichtlich besonders begehrt sein werden.
Die hierdurch veranlaßte Grundrißdisposition erlaubt die Einrichtung
von nur 291 Ständen mit 1 138 qm gesammtcr Standfläche. Bei
einer Vertheilung dieser Fläche nach demselben Verhältniß wie bei
Skizze 1 ergeben sich 339 qm Schlächterstände, 88 qm Fischständc
und 711 qm Gemüse- rc. Stände.
Bei der Kostenermittelung sind im Allgemeinen dieselben Einheits
preise in Ansatz gebracht, wie in der für Skizze Nr. I; nur ist in
Rücksicht auf die schwierigere und kostspieligere Constructivn der großen
Mittelhalle der Skizze Nr. 2 eine Erhöhung des Einheitspreises pro
Quadratmeter Halle mit Nebenräumen von 129,5« auf 130,5« JC
erfolgt.
Die Gesamintkosten werden sich nach dem Kostenübcrschlage auf
663 000 JC stellen.
Der Stadt-Bauinspektor,
gez. Lindemann.
242. Vorlage (I. - Nr. 3 923 F. B. I. 85) — zur Kenntnis
nahme —, betreffend die Anfrage der Stadtver
ordneten Meyer I und Genossen wegen der elek
trischen Beleuchtung der Leipzigerstratze re.
Die zufolge Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom
17. December xr. — Prot. Nr. 17» — uns übersandte Anfrage der
Herren Stadtverordneten Meyer I und Genossen wegen der elektrischen
Beleuchtung der Leipzigersttaße, des Leipziger Platzes und d:s Pots
damer Platzes beantworten wir wie folgt:
An die durch den Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung
vom 4. December 1884, Prot. Nr. 14, ausgesprochene Genehmigung
zu der von der Actien - Gesellschaft Städtische Elektricitätswerke bean
tragten Erweiterung ihres Erleuchtungsgebietes war allerdings die
Bedingung geknüpft, daß die genannte Gesellschaft sich verpflichtet, vom
l.October 1885 ab die Beleuchtung der Leipzigerstraße, des Leipziger-
und des Potsdamer Platzes unter den in den 8§. 6 ff. des unterm
6./19. Februar 1884 mit der Deutschen Edison-Gesellschaft abgeschlossenen
Vertrages festgestellten Bedingungen zu übernehmen.
Wenn trotz der Acceptation dieser Bedingung Seitens der Gesell
schaft dieselbe dennoch die Beleuchtung der erwähnten Straßenthcile
nicht ausgeführt hat, so liegt dies, wie die Gesellschaft uns mitgetheilt
hat, daran, daß sie nicht im Besitze der erforderlichen verwendbaren
Dampfmaschinen gelangt war und deshalb ihren Betrieb überhaupt
nur in beschränktem Maße aufnehmen konnte.
Indessen ist jetzt, was die Beleuchtungs-Anstalt in der Mauer
straße, von wo aus die Beleuchtung der Leipzigerstraße rc. erfolgen
soll, betrifft, die Instandsetzung der Maschinen derartig fortgeschritten,
daß die Wiedereröffnung der elektrischen Beleuchtung der Leipziger:
straße, des Leipziger Platzes und des Potsdamer Platzes am Geburts
tage Sr. Majestät des Kaisers, dem 22. März cr., hat stattfinden
können.
Hiernach kann der Actien-Gesellschaft Städtische Elektricitätswerke
kaum eine wirkliche Schuld an der Verzögerung der Beleuchtung bci-
gemessen zoerden.
Davon abgesehen können wir aber auch die Annahme, — von
welcher die Anfrage der Herrn Stadtv. Meyer I und Genossen aus
zugehen scheint —, daß die Gesellschaft die in dem Vertrage vom
6./I9. Februar 1884 vorgesehene Strafe verwirkt habe, nicht theilen.
Die Gesellschaft hat sich zwar bezüglich ihrer Verpflichtung zur
Beleuchtung der gedachten Straßen vom I. October 1885 ab den in
den §8. 6 ff. des Vertrages festgesetzten Bedingungen unterworfen,
aber nach dem hier bei Prüfung der gedachten Frage allein in Betracht
kommenden 8. 6 des Vertrages kann der Magistrat erst nach Inbe
triebsetzung des Unternehmens Seitens der Gesellschaft die
Lieferung elektrischen Lichtes für alle oder einzelne Straßen oder