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Volume No. 27 (233-251), 27. März 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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Gebäude übrig bliebe. In der Ackerstratze dagegen läßt es besonders 
der schlechte bauliche Zustand des Hauses Nr. 25 unrathsam erscheinen, 
dasselbe einem größeren Umbau zu unterwerfen. Das Gebäude scheint 
seiner Zeit als Spekulationsbau in ziemlich unsolider Weise ausge 
führt worden zu sein, sodaß es selbst nach seiner Wiederherstellung 
bedeutende Unterhaltungskosten erforderlich machen würde. 
Aus diesen Gründen, namentlich aber, weil das ganze Grundstück 
ohnehin für die Zwecke der Markthalle nur grade ausreicht, ist bei 
Aufstellung der Skizzen von einer Erhaltung der vorhandenen Bau 
lichkeiten Abstand genommen und die Aufführung eines vollständigen 
Neubaues in's Auge gefaßt worden. Wie aus den beiden Skizzen 
ersichtlich ist, soll die Halle eine Einfahrt von der Ackerstratze her und 
eine Ausfahrt nach der Jnvalidenstraße, beide in einer lichten Breite 
von 4,7v m erhalten. 
Da der Verkehr sich aller Voraussicht nach hauptsächlich zwischen 
Ein- und Ausfahrt bewegen wird, so erschien es, um denselben durch 
die ganze Länge der Halle zu leiten, zweckmäßig, die Ausfahrt der 
hinteren Abschlußwand möglichst nahe zu legen Demgemäß ist die 
Ausfahrt an der östlichen Seite des Grundstücks Jnvalidenstr. 158 
angeordnet, und es sind ferner die Nebenrüume für die Verwaltung, 
die Polizei und die Fleischbeschauer, sowie das Restaurations-Büffet 
auf dem hinteren Theile des vorhandenen Bautcrrains projektirt. 
Um das für seine Bestimmung als Markthalle überhaupt nur 
knapp bemessene Terrain nach Möglichkeit dafür auszunutzen, sind die 
projektirten Vordergebäude nach der Tiefe thunlichst eingeschränkt; in 
der Erwägung, daß in einer Gegend, welche nur einen geringen 
Geschäftsverkehr und dementsprechend niedrige Miethen für Wohn- 
und Geschäftslokalitätcn aufzuweisen hat, die Verwerthung des Grund 
und Bodens als Markthalle sich erheblich günstiger stellen wird, als 
durch Bebauung mit Wohnungen und größeren Ladenräumen. 
Die neuen Vordergebäude bestehen daher nur aus Erdgeschoß 
und Oberstock, in ersterem Geschäftslokale von mäßigem Umfang, in 
letzterem die Wohnräume der Ladeninhaber enthaltend. Das Vorder 
gebäude in der Jnvalidenstraße enthält im Erdgeschoß außer der 
Durchfahrt einen Laden, ein Treppenhaus mit Licht vom Hofe und ein 
Closet, das vom Treppenhause aus zugänglich ist. Im Oberstock würden 
über dem Boden zwei Wohnräume, über den Retiraden eine Küche 
ihren Platz finden. Das Hauptgebäude in der Äckerstraße wird durch 
die in der Mitte der Front liegende Einfahrt in zwei Theile getheilt, 
deren nördlicher zu einer Restauration mit den entsprechenden Neben 
räumen bestimmt ist. Außer dem von der Straße wie von der Durch 
fahrt zugänglichen Gastzimmer enthält es ein Büffet in Verbindung 
mit der Küche, die ebenso wie das Treppenhaus ihr Licht von einem 
Hofe erhält; für Anlage zweier getrennter Retiraden ist ebenfalls 
Sorge getragen. Das Obergeschoß ist zur Aufnahme der Wohnung 
des Restaurateurs bestimmt. Die südliche Gebäudehälste soll in ihrem 
Erdgeschoß drei getrennte Läden enthalten, deren Anlage, wie die der 
Halle selbst, bei beiden Skizzen verschieden gedacht ist. 
In der Skizze Nr. 1 erhält jeder der drei Läden in seinem 
hinteren Theile außer einem kleinen Gelaß ein besonderes Closet und 
eine Verbindungstreppe nach den darüber befindlichen Wohnräumen. 
Die Anlage eines Zwischenbodens über Closet und Gelaß ermöglicht 
die Schaffung eines kleinen Lagerraumes. Ueber dem letzteren würden 
sich im Oberstock die Küche, über den Läden je eine kleine Wohnung 
befinden. 
Die Markthalle selbst erhält nach Skizze Nr. 1 ein 12 m breites, 
dieselbe in ihrer ganzen Länge nach durchziehendes Mittelschiff von 
circa 12,s m Höhe, das mit einem Satteldach überdeckt und durch 
hohes Seitenlicht erleuchtet wird. Die 6 m von Axe zu Axe entfernten 
eisernen Binder werden von 6,5 in hohen gußeisernen Säulen getragen, 
die sich zu beiden Seiten des Mittelschiffes ebenfalls in 6 m Abstand 
wiederholen und die normal zum Mittelschiff angeordneten Shed-Dächer 
der Seidenhallen tragen. 
Nur dasjenige Joch, das den nach der Ausfahrt führenden Theil 
der Fahrbahn aufnimmt, hat eine größere Höhenentwickelung von 
circa 11 m erhalten und ist mit einem Satteldach überdeckt worden. 
Fünf theilweise bis zur Sohle des Kellergeschosses herabgeführtc 
Lichthöfe sind dazu bestimmt, dem letzteren, das zur Aufnahme von 
Waarenvorräthen dienen soll, Licht und Luft zuzuführen. An geeig 
neten Orten der Halle angebrachte Treppen und Aufzüge vermitteln 
die Verbindung mit dem Kellergeschoß, welches eine Höhe von 2,? m 
erhält. Die aus dem Grundriß ersichtliche Anordnung der je ca. 4,» m 
enthaltenden Verkaufsstände ergiebt 329 derselben mit einem Flächen 
inhalt von zusammen 1 295,« m. Legt man bei der Vertheilung der 
Standfläche auf die einzelnen Handelszweige die Verhältnisse der 
Markthalle IV zu Grunde: 
(29,s pCt. für Schlächter, 7,es pCt. für Fischhändler, 
62,55 pCt. für Gemüsehändler u. s. w.), 
so sind 386 gm Schlächterstände, 100 gm Fischstände und 809 gm 
Gemüse- rc. Stände einzurichten. Bei der Preisermittelung sind die 
Erfahrungen, die bei den fast vollendeten Markthallen I—IV gemacht 
sind, maßgebend gewesen. So ist der Einheitspreis für den Quadrat 
meter Halle mit Nebenränmen nach den Ergebnissen bei der Markt 
halle IV mit 129,50 JC in Ansatz gebracht, während für die verschie 
denen Arten der Marktstände die Preisermittelungen der Ccntral- 
Markthalle zu Grunde gelegt sind. 
Die Gcsammtkostcn würden für die Skizze I nach dem beigefügten 
Kostenanschläge 666 000 JC betragen. 
In der Skizze Nr. 2 ist über den Läden im Vordcrgebäude Acker 
straße nur eine Wohnung und dementsprechend auch nur eine Treppe 
angenommen worden. Die Rctiradc für die Ladenbcsitzcr ist eine 
gemeinsame und vom Hof aus zugänglich. Für die Markthalle 
selbst ist eine 18 m breite, 24 m lange und durchschnittlich 13 m hohe 
Mittelhallc mit einem auch nach den Schmalseiten zu abgewöhnten 
Satteldach niit Firstlaterne projektirt. Wie bei Skizze Nr. 1 wird die 
Mittelhalle durch hochgestellte ringsumlaufcnde Scitenfcnstcr erleuchtet, 
die seitlichen Theile der Halle sind ebenfalls mit 8lmil-Dächer» über 
deckt, die mit ihren nach Osten gelegene» verglasten Flächen nur der 
Morgcnsonnc den Zutritt gestatten. Die Anlage der großen Mittel- 
halle gestattet eine Theilung der Fahrbahn, die es den Wagen er 
möglicht, in größere Nähe der einzelnen Verkaufsstände zu gelangen 
und die Anordnung einer zwischen den beiden Fahrstraßen liegende 
Stände-Jnsel. deren Plätze voraussichtlich besonders begehrt sein werden. 
Die hierdurch veranlaßte Grundrißdisposition erlaubt die Einrichtung 
von nur 291 Ständen mit 1 138 qm gesammtcr Standfläche. Bei 
einer Vertheilung dieser Fläche nach demselben Verhältniß wie bei 
Skizze 1 ergeben sich 339 qm Schlächterstände, 88 qm Fischständc 
und 711 qm Gemüse- rc. Stände. 
Bei der Kostenermittelung sind im Allgemeinen dieselben Einheits 
preise in Ansatz gebracht, wie in der für Skizze Nr. I; nur ist in 
Rücksicht auf die schwierigere und kostspieligere Constructivn der großen 
Mittelhalle der Skizze Nr. 2 eine Erhöhung des Einheitspreises pro 
Quadratmeter Halle mit Nebenräumen von 129,5« auf 130,5« JC 
erfolgt. 
Die Gesamintkosten werden sich nach dem Kostenübcrschlage auf 
663 000 JC stellen. 
Der Stadt-Bauinspektor, 
gez. Lindemann. 
242. Vorlage (I. - Nr. 3 923 F. B. I. 85) — zur Kenntnis 
nahme —, betreffend die Anfrage der Stadtver 
ordneten Meyer I und Genossen wegen der elek 
trischen Beleuchtung der Leipzigerstratze re. 
Die zufolge Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 
17. December xr. — Prot. Nr. 17» — uns übersandte Anfrage der 
Herren Stadtverordneten Meyer I und Genossen wegen der elektrischen 
Beleuchtung der Leipzigersttaße, des Leipziger Platzes und d:s Pots 
damer Platzes beantworten wir wie folgt: 
An die durch den Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung 
vom 4. December 1884, Prot. Nr. 14, ausgesprochene Genehmigung 
zu der von der Actien - Gesellschaft Städtische Elektricitätswerke bean 
tragten Erweiterung ihres Erleuchtungsgebietes war allerdings die 
Bedingung geknüpft, daß die genannte Gesellschaft sich verpflichtet, vom 
l.October 1885 ab die Beleuchtung der Leipzigerstraße, des Leipziger- 
und des Potsdamer Platzes unter den in den 8§. 6 ff. des unterm 
6./19. Februar 1884 mit der Deutschen Edison-Gesellschaft abgeschlossenen 
Vertrages festgestellten Bedingungen zu übernehmen. 
Wenn trotz der Acceptation dieser Bedingung Seitens der Gesell 
schaft dieselbe dennoch die Beleuchtung der erwähnten Straßenthcile 
nicht ausgeführt hat, so liegt dies, wie die Gesellschaft uns mitgetheilt 
hat, daran, daß sie nicht im Besitze der erforderlichen verwendbaren 
Dampfmaschinen gelangt war und deshalb ihren Betrieb überhaupt 
nur in beschränktem Maße aufnehmen konnte. 
Indessen ist jetzt, was die Beleuchtungs-Anstalt in der Mauer 
straße, von wo aus die Beleuchtung der Leipzigerstraße rc. erfolgen 
soll, betrifft, die Instandsetzung der Maschinen derartig fortgeschritten, 
daß die Wiedereröffnung der elektrischen Beleuchtung der Leipziger: 
straße, des Leipziger Platzes und des Potsdamer Platzes am Geburts 
tage Sr. Majestät des Kaisers, dem 22. März cr., hat stattfinden 
können. 
Hiernach kann der Actien-Gesellschaft Städtische Elektricitätswerke 
kaum eine wirkliche Schuld an der Verzögerung der Beleuchtung bci- 
gemessen zoerden. 
Davon abgesehen können wir aber auch die Annahme, — von 
welcher die Anfrage der Herrn Stadtv. Meyer I und Genossen aus 
zugehen scheint —, daß die Gesellschaft die in dem Vertrage vom 
6./I9. Februar 1884 vorgesehene Strafe verwirkt habe, nicht theilen. 
Die Gesellschaft hat sich zwar bezüglich ihrer Verpflichtung zur 
Beleuchtung der gedachten Straßen vom I. October 1885 ab den in 
den §8. 6 ff. des Vertrages festgesetzten Bedingungen unterworfen, 
aber nach dem hier bei Prüfung der gedachten Frage allein in Betracht 
kommenden 8. 6 des Vertrages kann der Magistrat erst nach Inbe 
triebsetzung des Unternehmens Seitens der Gesellschaft die 
Lieferung elektrischen Lichtes für alle oder einzelne Straßen oder
	        
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