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Volume No. 21 (180-188), 13. März 1886 Anlage: ad No.21 (189-211), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

(189—211.» 
Dorlagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind. 
,8». Vorlage (I. - Nr. 3 105 G. B. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Peusionirung des Con 
troleurs der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Controleur der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun bei seiner 
am 1. April d. Js. erfolgenden Versetzung in den Ruhestand 
eine Pension in Höhe von jährlich 4 050 gezahlt werde. 
Begründung. 
Der Controleur der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun, Prinzenstr. 46 
wohnhaft, ist bei uns um seine Versetzung in den Ruhestand vorstellig 
geworden, da er sich wegen seiner körperlichen Leiden den Anforderungen 
des Dienstes nicht mehr gewachsen fühlt. Derselbe leidet schon seit 
Jahren an einer hochgradigen, mit Schlaflosigkeit verbundenen 
Nervosität, gegen welche sich alle wiederholt angewandten Bade- und 
Brunnenkuren, sowie der längere Aufenthalt in stärkender Gebirgsluft 
als gänzlich erfolglos erwiesen haben. 
Die damit verbundenen Schwächezustände haben sich bis zu 
Ohnmachtsanfälleu, von welchen Braun sowohl auf der Straße, als 
auch bei Ausübung seines Dienstes im Bureau betroffen worden ist, 
gesteigert, und es sind in Folge dessen seine Kopfnerven in so hohem 
Grade afficirt, daß er zeitweise nicht im Stande ist, zusammenhängend 
zu denken. Das Leiden währt schon zu lange, als daß noch Hoffnung 
auf dessen Beseitigung oder wesentliche Besserung vorhanden sein könnte. 
Der Vertreter unseres Vertrauensarztes, Herr Sanitätsrath 
Br. Schultz, hat dies nach dem anliegenden Atteste vom 25. October pr. 
bestätigt und den Controleur Braun für nicht mehr dienstfähig 
erklärt. Wir haben unter diesen Umständen und in der Ueberzeugung, 
daß Braun bei seinem vorgerückten Alter (fast 62 Jahre) und bei 
seinem schweren Körperleiden auch in einer anderen Stellung, mit welcher 
die Anstrengung und Aufregung des Kassendienstes nicht verbunden ist, 
nicht mehr verwendbar ist, den Antrag auf seine Pensionirung stellen 
müssen, denselben indessen bis nach der Beschlußfassung in der 
Gabriel'schen Defecten-Angelcgenheit zurückgehalten. 
Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte 
Pensionsberechnung, mit welcher der Controleur Braun sich ein 
verstanden erklärt hat, und welche zugleich über seine Dienstverhältnisse 
das Nähere enthält, fügen wir in der Anlage bei. 
Berlin, den 25. Februar 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
180. Vorlage (J.-Nr. 191 6. B. 86) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Pensionirung des Magistrats-Secretairs 
Pfeiffer. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Magistrats-Secretair Pfeiffer bei seiner Versetzung in 
den Ruhestand am 1. April er. die gesetzliche Pension von 
2 470 k Conto der Special-Verwaltung 44 (Nr. 60 des 
neuen Etats) gezahlt werde. 
Begründung. 
Der in der Barutherstr. 13 Hierselbst wohnhafte Magistrats- 
Secretair Pfeiffer, jetzt 54V- Jahre alt, war im Jahre 1882 an 
einer Gehirnentzündung schwer erkrankt, und in Folge dessen lange 
Zeit außer Stande, seine Dtenstgeschäftc zu verrichten. Nach seiner 
Genesung hatte er zwar seine gewohnte Thätigkeit wieder aufgenommen, 
ist jedoch nie wieder zu seiner früheren Rüstigkeit gelangt. Namentlich 
war eine auffallende Gedächtnißschwäche und Benommenheit des Kopfes 
zurückgeblieben, die, weit entfernt, im Laufe der Zeit sich zu bessern, 
sich nach und nach so verschlimmert haben, daß ihm jetzt jede, das 
Gedächtniß anstrengende Arbeit, z. B. Rechnen, zur Unmöglichkeit ge 
worden ist. Hierzu kamen noch andere körperliche Leiden. Außer 
einem zeitweise sehr heftig auftretenden Rheumatismus in der linken 
Schulter, der ihn hindert, den Arm vollständig zu gebrauchen, ist es 
auch eine immer mehr zunehmende Verkrüppelung von Fingern an 
beiden Händen, die seine Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. 
Wie außerdem durch die amtliche Aussage des Bureau-Vorstehers 
Schalhorn und des Magistrats-Secretairs Herwig, welche Pfeiffer 
längere Zeit zu beobachten Gelegenheit hatten, feststeht, leidet derselbe 
auch noch an Schreibkrampf, der ihn zeitweise sogar daran hindert, 
ganz kurze Sätze ohne Unterbrechung niederzuschreiben. Seine Hand 
schrift ist in Folge dieser verschiedenen Beeinträchtigungen so ungleich 
artig und so wenig leserlich geworden, daß er als Bureaubeamter 
kaum noch verwendbar ist. Im Uebrigen nehmen wir auf das Gut 
achten unseres Vertrauensarztes, das wir mit Bitte um Rückgabe hier 
beifügen, Bezug. Nach demselben ist eine Heilung des Schreibkrampfes 
als ausgeschlossen zu erachten und Pfeiffer demzufolge als dienst 
unfähig anzusehen. 
Der Magistrats-Secretair Pfeiffer hat gegen das ärztliche Gut 
achten keine Einwendungen erhoben, und die beiliegende Berechnung 
der Pension mit 2 470 JC als richtig anerkannt. 
Schließlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß Pfeiffer 
stark verschuldet und daß gegen ihn auf unseren Antrag eine Disciplinar- 
Untersuchung wegen eines neuerlichen Falles von Schuldenmachcn 
eingeleitet ist. 
Das Resultat der Voruntersuchung war indessen ein solches, daß 
wir veranlaßt sind, in Erwägung zu nehmen, die Einstellung des 
Verfahrens zu beantragen. 
Berlin, den 25. Februar 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
101. Vorlage (I. - Nr. 3 209 6. B. 85) — zur Beschluß 
fassung—, betreffend die Pensionirung des Magistrats- 
Secretairs Schießling. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß dem Magistrats-Secretair Schießling 
bei seiner Versetzung in den Ruhestand vom 1. Juli d. Js.
	        
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