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Dorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
,8». Vorlage (I. - Nr. 3 105 G. B. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Peusionirung des Con
troleurs der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Controleur der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun bei seiner
am 1. April d. Js. erfolgenden Versetzung in den Ruhestand
eine Pension in Höhe von jährlich 4 050 gezahlt werde.
Begründung.
Der Controleur der Haupt-Stiftungs-Kasse Braun, Prinzenstr. 46
wohnhaft, ist bei uns um seine Versetzung in den Ruhestand vorstellig
geworden, da er sich wegen seiner körperlichen Leiden den Anforderungen
des Dienstes nicht mehr gewachsen fühlt. Derselbe leidet schon seit
Jahren an einer hochgradigen, mit Schlaflosigkeit verbundenen
Nervosität, gegen welche sich alle wiederholt angewandten Bade- und
Brunnenkuren, sowie der längere Aufenthalt in stärkender Gebirgsluft
als gänzlich erfolglos erwiesen haben.
Die damit verbundenen Schwächezustände haben sich bis zu
Ohnmachtsanfälleu, von welchen Braun sowohl auf der Straße, als
auch bei Ausübung seines Dienstes im Bureau betroffen worden ist,
gesteigert, und es sind in Folge dessen seine Kopfnerven in so hohem
Grade afficirt, daß er zeitweise nicht im Stande ist, zusammenhängend
zu denken. Das Leiden währt schon zu lange, als daß noch Hoffnung
auf dessen Beseitigung oder wesentliche Besserung vorhanden sein könnte.
Der Vertreter unseres Vertrauensarztes, Herr Sanitätsrath
Br. Schultz, hat dies nach dem anliegenden Atteste vom 25. October pr.
bestätigt und den Controleur Braun für nicht mehr dienstfähig
erklärt. Wir haben unter diesen Umständen und in der Ueberzeugung,
daß Braun bei seinem vorgerückten Alter (fast 62 Jahre) und bei
seinem schweren Körperleiden auch in einer anderen Stellung, mit welcher
die Anstrengung und Aufregung des Kassendienstes nicht verbunden ist,
nicht mehr verwendbar ist, den Antrag auf seine Pensionirung stellen
müssen, denselben indessen bis nach der Beschlußfassung in der
Gabriel'schen Defecten-Angelcgenheit zurückgehalten.
Eine nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen aufgestellte
Pensionsberechnung, mit welcher der Controleur Braun sich ein
verstanden erklärt hat, und welche zugleich über seine Dienstverhältnisse
das Nähere enthält, fügen wir in der Anlage bei.
Berlin, den 25. Februar 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
180. Vorlage (J.-Nr. 191 6. B. 86) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Pensionirung des Magistrats-Secretairs
Pfeiffer.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Magistrats-Secretair Pfeiffer bei seiner Versetzung in
den Ruhestand am 1. April er. die gesetzliche Pension von
2 470 k Conto der Special-Verwaltung 44 (Nr. 60 des
neuen Etats) gezahlt werde.
Begründung.
Der in der Barutherstr. 13 Hierselbst wohnhafte Magistrats-
Secretair Pfeiffer, jetzt 54V- Jahre alt, war im Jahre 1882 an
einer Gehirnentzündung schwer erkrankt, und in Folge dessen lange
Zeit außer Stande, seine Dtenstgeschäftc zu verrichten. Nach seiner
Genesung hatte er zwar seine gewohnte Thätigkeit wieder aufgenommen,
ist jedoch nie wieder zu seiner früheren Rüstigkeit gelangt. Namentlich
war eine auffallende Gedächtnißschwäche und Benommenheit des Kopfes
zurückgeblieben, die, weit entfernt, im Laufe der Zeit sich zu bessern,
sich nach und nach so verschlimmert haben, daß ihm jetzt jede, das
Gedächtniß anstrengende Arbeit, z. B. Rechnen, zur Unmöglichkeit ge
worden ist. Hierzu kamen noch andere körperliche Leiden. Außer
einem zeitweise sehr heftig auftretenden Rheumatismus in der linken
Schulter, der ihn hindert, den Arm vollständig zu gebrauchen, ist es
auch eine immer mehr zunehmende Verkrüppelung von Fingern an
beiden Händen, die seine Arbeitsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.
Wie außerdem durch die amtliche Aussage des Bureau-Vorstehers
Schalhorn und des Magistrats-Secretairs Herwig, welche Pfeiffer
längere Zeit zu beobachten Gelegenheit hatten, feststeht, leidet derselbe
auch noch an Schreibkrampf, der ihn zeitweise sogar daran hindert,
ganz kurze Sätze ohne Unterbrechung niederzuschreiben. Seine Hand
schrift ist in Folge dieser verschiedenen Beeinträchtigungen so ungleich
artig und so wenig leserlich geworden, daß er als Bureaubeamter
kaum noch verwendbar ist. Im Uebrigen nehmen wir auf das Gut
achten unseres Vertrauensarztes, das wir mit Bitte um Rückgabe hier
beifügen, Bezug. Nach demselben ist eine Heilung des Schreibkrampfes
als ausgeschlossen zu erachten und Pfeiffer demzufolge als dienst
unfähig anzusehen.
Der Magistrats-Secretair Pfeiffer hat gegen das ärztliche Gut
achten keine Einwendungen erhoben, und die beiliegende Berechnung
der Pension mit 2 470 JC als richtig anerkannt.
Schließlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß Pfeiffer
stark verschuldet und daß gegen ihn auf unseren Antrag eine Disciplinar-
Untersuchung wegen eines neuerlichen Falles von Schuldenmachcn
eingeleitet ist.
Das Resultat der Voruntersuchung war indessen ein solches, daß
wir veranlaßt sind, in Erwägung zu nehmen, die Einstellung des
Verfahrens zu beantragen.
Berlin, den 25. Februar 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
101. Vorlage (I. - Nr. 3 209 6. B. 85) — zur Beschluß
fassung—, betreffend die Pensionirung des Magistrats-
Secretairs Schießling.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß dem Magistrats-Secretair Schießling
bei seiner Versetzung in den Ruhestand vom 1. Juli d. Js.