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Volume No. 21 (180-188), 13. März 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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Die Stadtverordneten - Versammlung benachrichtigen wir hiervon 
unter dem ergebenen Ersuchen, dieser Prüfung durch Deputirte ge 
fälligst beizuwohnen. 
Berlin, den 4. März 1886. 
Magistral hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
185. Vorlage (I.- Nr. 5 148 8. V. II. 86),— zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Verrechnung des Erlöses 
ans dem Verkaufe der städtischen Bauparzelle 
Wilhelmstr. 05 v« im Betrage von 262 »62 ^fC auf 
das beim Vorschuß-Conto noch offenstehende Kauf 
geld für das Grundstück Dorotheenstr. 12 und 
Georgenstr. 32. 
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung 
vom 19. April 1883 — Protokoll Nr. 19 — ist das zur Durchlegung 
der Charlottenstraße von der Dorotheen- bis zur Gcorgenstraße er 
forderliche Grundstück Dorotheenstr. 12 und Georgenstr. 32 Seitens 
der Stadtgemeinde von dem Kaufmann Paul Munk am 9. Mai 1883 
gegen Zahlung einer Entschädigung von 526 000 JC aus dem Vorschuß- 
Conto der Stadt-Hauptkasse käuflich erworben worden. 
Diese 526 000 JC stehen beim Vorschuß-Conto noch offen. 
Wir halten es für zweckmäßig, diesen Betrag dem Vorschuß-Conto 
nach und nach aus den Mitteln zu erstatten, welche der Stadtgemeinde 
aus dem Verkaufe von Restgrundstücken zufließen, die seiner Zeit bei 
dem Erwerb von Straßenland-Parzellen mitübernommen worden sind 
und für welche das Kaufgeld aus dem Straßenland-Erwerbungsfonds 
entnommen ist. 
An solchen Mitteln stehen gegenwärtig 262 962 JC Kaufgeld für 
die verbliebene Bauparzelle von dem seiner Zeit zum Zwecke der Durch 
legung der Zimmerstraße bis zur Königgrätzerstraße erworbenen Grund 
stücke Wilhelmstr. 95/96 zur Verfügung. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir hiernach um 
folgenden Beschluß: 
„Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß der aus dem Verkaufe der städtischen Bau 
parzelle Wilhelmstr. 95/96 erzielte Erlös im Betrage von 
262 962 JC auf das beim Vorschuß-Couto noch offenstehende 
Kaufgeld für das Grundstück Dorotheenstr. 12 und Georgen 
straße 32 im Betrage von 526 000 JC verrechnet wird." 
Berlin, den Mürz 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
186. Vorlage (I. - Nr. 321 8 V. II 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Einsetzung einer Special- 
commisfion, bchufS freihändigen Erwerbes der Haus 
grundstücke auf der Südseite des Mühlendammes. 
Durch Beschluß vom II. October 1883 (Protokoll Nr. 19) hat 
sich die Stadtverordueten-Versammlung damit einverstanden erklärt: 
„daß behufs Verbreiterung des Mühlendammcs die Befugniß 
zur Expropriation der Grundstücke Fischerstraße 43. Mühlcn- 
dainni 12/13, 14, 19 und 22, 28 und der im Hause Mühlen 
damm Nr. 32 befindlichen, den Knoblauch'schen Erben, 
dem Kaufmann F art h ö f-cr, dem Rentier Ata nasse, dem 
Kaufmann Dobberstein, den Edinger'scheu Erben und 
dem Rechtsanwalt Sehlmachcr gehörigen Läden nach 
gesucht wird, sobald sich die Große Berliner Pferdebahn- 
Gesellschaft verpflichtet, zu den durch die Expropriation er 
wachsenden Kosten einen Beitrag von 600 000 JC zu ent 
richten. Der Großen Berliner Pferdebahn - Gesellschaft soll 
dagegen die Concession zur Anlegung der Pserdebahnlinie 
Atolkenmarkt — Kölnischer Fischmarkt — Spittelmarkt und 
Jannowitzbrücke — Alexandcrplatz unter den üblichen Bedin 
gungen ertheilt werden", 
und damit dem Erwerbe dieser Grundstücke im Wege des Zwangs 
verkaufs unter der Bedingung zugestimmt, daß die Pferdebahn- 
Gesellschaft zu den durch den Grunderwerb erwachsenden Kosten einen 
Beitrag von 600 000 JC entrichtet. 
Die nach diesem Beschluß mit der genannten Pferdebahn-Gesell 
schaft gepflogenen Verhandlungen haben zu dem Abschlüsse des dem Be 
schlusse der Stadtverordneten - Versammlung vom 19. Juni 1884 — 
Protocoll Nr. 2 — entsprechenden Nachtragsvertrages vom 6/17. November 
1884, zu dem Hauptvertrage vom J'g August 1880 geführt. Dem 
gemäß ist die Pferdebahn - Gesellschaft zur Zahlung eines Pauschal 
beitrages von 700 000 JC verpflichtet, sobald die Theilstrecke Molken 
markt — Köllnischer Fischmarkt — Spittelmarkt von den zuständigen 
Behörden endgiltig genehmigt ist. 
Diese Genehmigung wird binnen Kurzem erfolgen. Nachdem 
nämlich im October z>. a. die Dammmühlen-Grundstücke in das Eigen 
thum der Stadtgemeinde Berlin übergegangen find, haben die Kom 
missarien des Herrn Ministers der öffentlichen Bauten erklärt, daß 
principielle Bedenken dem neuen Projecte dieser Strecke nicht entgegen 
stehen. Auch das Polizei-Präsidium hat sich jetzt mit den Bedingungen 
einverstanden erklärt, und, wie wir hören, soll das an dasselbe von 
der Gesellschaft eingereichte, zuvor von den städtischen Behörden ge 
billigte Project schon an den Minister gelangt sein, oder doch baldigst 
an ihn gelangen. Daher steht die Genehmigung auch der letzten In 
stanz binnen kurzer Frist zu erwarten. 
Wir haben daher schon jetzt den Enteignungsantrag gestellt (was 
mit Rücksicht darauf, daß derselbe noch lange zurückziehbar bleibt, un 
bedenklich ist), gleichzeitig aber auch die Eigenthümer zu Preisfordc- 
rungen für den Fall des freihändigen Verkaufs veranlaßt und sich 
auf einige Monale binden lassen. Entsprechend dem bisher beobach 
teten Verfahren gedenken wir, soweit angemessene Preise gefordert 
werden, den freiwilligen Ankauf der Expropriation vorzuziehen. Nun 
hat aber die Erfahrung gelehrt, daß es den freihändigen Ankauf 
außerordentlich erleichtert, und auch günstiger gestaltet, wenn dem 
Angebote die Annahme auf dem Fuße folgen kann. Dies trifft in 
dem vorliegenden Falle um so mehr zu, als es sich um Verträge mir 
21 Eigenthümern handelt. Einzelne derselben haben schon jetzt billigere 
Forderungen gestellt, wenn der Abschluß bis zum 1. April d. I per 
fect werden sollte. Das geeignetste Mittel, einen schnellen und vortheil- 
hafte» Ankauf herbeizuführen, welches sich besonders bei dem Erwerbe 
der Königsmauer bewährt hat, erblicken wir in der Einsetzung einer 
aus Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung und des Magistrats 
nach §. 59 der Städte-Ordnung bestehenden gemischten Deputation, welche 
zum selbstständigen Ankauf nach Stimmenmehrheit ohne Rückfrage bei 
den städtischen Behörden zu ermächtigen ist Diese Deputation dürfte 
zweckmäßig, da es sich nur um eine Reihe kleinerer Grundstücke handelt, 
nicht zu groß sein. Unseres Erachtens würde es sich empfehlen, wenn 
dieselbe aus 3 Stadtverordneten und 2 Stadträthcn gebildet würde. 
Das Geld zum Ankauf dürfte, soweit es nicht durch den Zuschuß 
der Pferdebahngesellschaft aufgebracht wird, vorschußweise, vorbehaltlich 
späterer definitiver Anrechnung, aus den bereitesten Mitteln der Stadt- 
Haupt-Kaffe zn entnehmen sein. 
Wir halten daran fest, daß auch der freihändige Ankauf nur unter 
der Voraussetzung erfolgen soll, daß die Pferdebahngesellschaft zu den 
Kosten desselben einen Beitrag von 700 000 JC zahlt und ersuchen 
nunmehr die Stadtverordneten-Versammlung um folgenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden: 
1. „daß eine aus drei 3 Dtitgliedern der Stadtverordneten-Ver 
sammlung und 2 Mitgliedern des Magistrats bestehende 
gemischte Deputation behufs freihändigen Ankaufs der Haus 
grundstücke auf der Südseite des Mühlendamms, Fischer 
straße 43, Mühlendamm 12—19, 22 und 28 und der 
Mühlendamm 32 belegenen, insgesammt 6 Ladengrundstücke, 
eingesetzt werde und 
2. daß diese Deputation nach Mehrheitsbeschlüssen selbständig, 
ohne einzuholende Zustimmung der städtischen Behörden, die 
genannten Grundstücke im Wege freiwilliger Vereinbarung 
anzukaufen berechtigt ist, jedoch nur unter der Bedingung, 
daß von der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Actien- 
gesellschast zu Berlin der vertragsmäßig festgesetzte Betrag 
von 700 000 JC gezahlt wird." 
Die Mittel zu diesem Ankaufe sind, soweit sie nicht durch den 
erwähnten Beitrag der Pferdebahn - Gesellschaft beschafft werden, 
vorschußweise, vorbehaltlich späterer definitiver Anrechnung, aus den 
bereitesten Mitteln der Stadt-Haupt-Kasse zu entnehmeu. 
Berlin, den 8. März 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
187. Vorlage (J.-Nr. 2 077 8. V. I. 85) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Ausführung der Fazmde» 
am neuen Polizei-Dienstgebäude. 
Bei Genehmigung der Skizze zur Errichtung des neuen Polizci- 
Dienstgebäudes durch den Beschluß vom 18. Juni a. x. hat die Stadt 
verordneten-Versammlung uns ersucht, die Skizze nochmals an die 
Bau-Deputation zurückzugeben mit dem Aufträge, zu einer reichere» 
Ausstattung der Fayade Vorschläge zu inachen. Nachdem die Skizze
	        
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