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Die Stadtverordneten - Versammlung benachrichtigen wir hiervon
unter dem ergebenen Ersuchen, dieser Prüfung durch Deputirte ge
fälligst beizuwohnen.
Berlin, den 4. März 1886.
Magistral hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
185. Vorlage (I.- Nr. 5 148 8. V. II. 86),— zur Beschluß
fassung —, betreffend die Verrechnung des Erlöses
ans dem Verkaufe der städtischen Bauparzelle
Wilhelmstr. 05 v« im Betrage von 262 »62 ^fC auf
das beim Vorschuß-Conto noch offenstehende Kauf
geld für das Grundstück Dorotheenstr. 12 und
Georgenstr. 32.
Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung
vom 19. April 1883 — Protokoll Nr. 19 — ist das zur Durchlegung
der Charlottenstraße von der Dorotheen- bis zur Gcorgenstraße er
forderliche Grundstück Dorotheenstr. 12 und Georgenstr. 32 Seitens
der Stadtgemeinde von dem Kaufmann Paul Munk am 9. Mai 1883
gegen Zahlung einer Entschädigung von 526 000 JC aus dem Vorschuß-
Conto der Stadt-Hauptkasse käuflich erworben worden.
Diese 526 000 JC stehen beim Vorschuß-Conto noch offen.
Wir halten es für zweckmäßig, diesen Betrag dem Vorschuß-Conto
nach und nach aus den Mitteln zu erstatten, welche der Stadtgemeinde
aus dem Verkaufe von Restgrundstücken zufließen, die seiner Zeit bei
dem Erwerb von Straßenland-Parzellen mitübernommen worden sind
und für welche das Kaufgeld aus dem Straßenland-Erwerbungsfonds
entnommen ist.
An solchen Mitteln stehen gegenwärtig 262 962 JC Kaufgeld für
die verbliebene Bauparzelle von dem seiner Zeit zum Zwecke der Durch
legung der Zimmerstraße bis zur Königgrätzerstraße erworbenen Grund
stücke Wilhelmstr. 95/96 zur Verfügung.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir hiernach um
folgenden Beschluß:
„Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der aus dem Verkaufe der städtischen Bau
parzelle Wilhelmstr. 95/96 erzielte Erlös im Betrage von
262 962 JC auf das beim Vorschuß-Couto noch offenstehende
Kaufgeld für das Grundstück Dorotheenstr. 12 und Georgen
straße 32 im Betrage von 526 000 JC verrechnet wird."
Berlin, den Mürz 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
186. Vorlage (I. - Nr. 321 8 V. II 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Einsetzung einer Special-
commisfion, bchufS freihändigen Erwerbes der Haus
grundstücke auf der Südseite des Mühlendammes.
Durch Beschluß vom II. October 1883 (Protokoll Nr. 19) hat
sich die Stadtverordueten-Versammlung damit einverstanden erklärt:
„daß behufs Verbreiterung des Mühlendammcs die Befugniß
zur Expropriation der Grundstücke Fischerstraße 43. Mühlcn-
dainni 12/13, 14, 19 und 22, 28 und der im Hause Mühlen
damm Nr. 32 befindlichen, den Knoblauch'schen Erben,
dem Kaufmann F art h ö f-cr, dem Rentier Ata nasse, dem
Kaufmann Dobberstein, den Edinger'scheu Erben und
dem Rechtsanwalt Sehlmachcr gehörigen Läden nach
gesucht wird, sobald sich die Große Berliner Pferdebahn-
Gesellschaft verpflichtet, zu den durch die Expropriation er
wachsenden Kosten einen Beitrag von 600 000 JC zu ent
richten. Der Großen Berliner Pferdebahn - Gesellschaft soll
dagegen die Concession zur Anlegung der Pserdebahnlinie
Atolkenmarkt — Kölnischer Fischmarkt — Spittelmarkt und
Jannowitzbrücke — Alexandcrplatz unter den üblichen Bedin
gungen ertheilt werden",
und damit dem Erwerbe dieser Grundstücke im Wege des Zwangs
verkaufs unter der Bedingung zugestimmt, daß die Pferdebahn-
Gesellschaft zu den durch den Grunderwerb erwachsenden Kosten einen
Beitrag von 600 000 JC entrichtet.
Die nach diesem Beschluß mit der genannten Pferdebahn-Gesell
schaft gepflogenen Verhandlungen haben zu dem Abschlüsse des dem Be
schlusse der Stadtverordneten - Versammlung vom 19. Juni 1884 —
Protocoll Nr. 2 — entsprechenden Nachtragsvertrages vom 6/17. November
1884, zu dem Hauptvertrage vom J'g August 1880 geführt. Dem
gemäß ist die Pferdebahn - Gesellschaft zur Zahlung eines Pauschal
beitrages von 700 000 JC verpflichtet, sobald die Theilstrecke Molken
markt — Köllnischer Fischmarkt — Spittelmarkt von den zuständigen
Behörden endgiltig genehmigt ist.
Diese Genehmigung wird binnen Kurzem erfolgen. Nachdem
nämlich im October z>. a. die Dammmühlen-Grundstücke in das Eigen
thum der Stadtgemeinde Berlin übergegangen find, haben die Kom
missarien des Herrn Ministers der öffentlichen Bauten erklärt, daß
principielle Bedenken dem neuen Projecte dieser Strecke nicht entgegen
stehen. Auch das Polizei-Präsidium hat sich jetzt mit den Bedingungen
einverstanden erklärt, und, wie wir hören, soll das an dasselbe von
der Gesellschaft eingereichte, zuvor von den städtischen Behörden ge
billigte Project schon an den Minister gelangt sein, oder doch baldigst
an ihn gelangen. Daher steht die Genehmigung auch der letzten In
stanz binnen kurzer Frist zu erwarten.
Wir haben daher schon jetzt den Enteignungsantrag gestellt (was
mit Rücksicht darauf, daß derselbe noch lange zurückziehbar bleibt, un
bedenklich ist), gleichzeitig aber auch die Eigenthümer zu Preisfordc-
rungen für den Fall des freihändigen Verkaufs veranlaßt und sich
auf einige Monale binden lassen. Entsprechend dem bisher beobach
teten Verfahren gedenken wir, soweit angemessene Preise gefordert
werden, den freiwilligen Ankauf der Expropriation vorzuziehen. Nun
hat aber die Erfahrung gelehrt, daß es den freihändigen Ankauf
außerordentlich erleichtert, und auch günstiger gestaltet, wenn dem
Angebote die Annahme auf dem Fuße folgen kann. Dies trifft in
dem vorliegenden Falle um so mehr zu, als es sich um Verträge mir
21 Eigenthümern handelt. Einzelne derselben haben schon jetzt billigere
Forderungen gestellt, wenn der Abschluß bis zum 1. April d. I per
fect werden sollte. Das geeignetste Mittel, einen schnellen und vortheil-
hafte» Ankauf herbeizuführen, welches sich besonders bei dem Erwerbe
der Königsmauer bewährt hat, erblicken wir in der Einsetzung einer
aus Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung und des Magistrats
nach §. 59 der Städte-Ordnung bestehenden gemischten Deputation, welche
zum selbstständigen Ankauf nach Stimmenmehrheit ohne Rückfrage bei
den städtischen Behörden zu ermächtigen ist Diese Deputation dürfte
zweckmäßig, da es sich nur um eine Reihe kleinerer Grundstücke handelt,
nicht zu groß sein. Unseres Erachtens würde es sich empfehlen, wenn
dieselbe aus 3 Stadtverordneten und 2 Stadträthcn gebildet würde.
Das Geld zum Ankauf dürfte, soweit es nicht durch den Zuschuß
der Pferdebahngesellschaft aufgebracht wird, vorschußweise, vorbehaltlich
späterer definitiver Anrechnung, aus den bereitesten Mitteln der Stadt-
Haupt-Kaffe zn entnehmen sein.
Wir halten daran fest, daß auch der freihändige Ankauf nur unter
der Voraussetzung erfolgen soll, daß die Pferdebahngesellschaft zu den
Kosten desselben einen Beitrag von 700 000 JC zahlt und ersuchen
nunmehr die Stadtverordneten-Versammlung um folgenden Beschluß:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden:
1. „daß eine aus drei 3 Dtitgliedern der Stadtverordneten-Ver
sammlung und 2 Mitgliedern des Magistrats bestehende
gemischte Deputation behufs freihändigen Ankaufs der Haus
grundstücke auf der Südseite des Mühlendamms, Fischer
straße 43, Mühlendamm 12—19, 22 und 28 und der
Mühlendamm 32 belegenen, insgesammt 6 Ladengrundstücke,
eingesetzt werde und
2. daß diese Deputation nach Mehrheitsbeschlüssen selbständig,
ohne einzuholende Zustimmung der städtischen Behörden, die
genannten Grundstücke im Wege freiwilliger Vereinbarung
anzukaufen berechtigt ist, jedoch nur unter der Bedingung,
daß von der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Actien-
gesellschast zu Berlin der vertragsmäßig festgesetzte Betrag
von 700 000 JC gezahlt wird."
Die Mittel zu diesem Ankaufe sind, soweit sie nicht durch den
erwähnten Beitrag der Pferdebahn - Gesellschaft beschafft werden,
vorschußweise, vorbehaltlich späterer definitiver Anrechnung, aus den
bereitesten Mitteln der Stadt-Haupt-Kasse zu entnehmeu.
Berlin, den 8. März 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
187. Vorlage (J.-Nr. 2 077 8. V. I. 85) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Ausführung der Fazmde»
am neuen Polizei-Dienstgebäude.
Bei Genehmigung der Skizze zur Errichtung des neuen Polizci-
Dienstgebäudes durch den Beschluß vom 18. Juni a. x. hat die Stadt
verordneten-Versammlung uns ersucht, die Skizze nochmals an die
Bau-Deputation zurückzugeben mit dem Aufträge, zu einer reichere»
Ausstattung der Fayade Vorschläge zu inachen. Nachdem die Skizze