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Volume No. 19 (178), 6. März 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

ist. Nach dem hierbei folgenden Kostenanschläge sind die sehr reparatur 
bedürftigen Subscllien durch neue, amphitheatralisch aufsteigende Sub 
sellien mit Fächern für die Bücher zu ersetzen, ein neuer Experimcntir- 
lisch mit Wasserzu- und Ableitung und Gaseinrichtung, ein Abdampfspind 
und ein Tisch für Experimente mit Quecksilber, eine neue Tafel, Papier- 
und Krcidekastcn zu beschaffen. Ferner ist eine Thür vor einer Wand 
nische anzubringen, um dieselbe zu einem Wandspinde umzuformen, 
an den Wänden sind, soweit hier möglich, Kleiderriegel zu befestigen 
und die Gasbeleuchtung umzuändern bezw. zu vermehren. Die hier 
durch entstehenden Kosten betragen 2 000 JC- 
Den Etats-Ausschuß ersuche ich ganz ergebenst, bei Vorberathung 
des demselben vorliegenden Spezialetats Nr. 55, betreffend den Hochbau 
pro I. April 1886/87 nach Maßgabe der vorstehenden Begründungen, 
ad I. die Instandsetzung und anderwcite Einrichtung der Schul 
diener-Wohnung des Andreas Real-Gymnasiums und 
ad II. die theilwcise Ncu-Einrichtung der physikalischen Klaffe des 
Berlinischen Gymnasiums 
genehmigen und die dazu erforderlichen Kosten mit je 2 000 JC beim 
Extraordinarium daselbst «nb Nr. 9 und 10 in Ansatz bringen, auch 
der Stadtverordneten - Versammlung die Festsetzung des gedachten 
Spezialetats nach den gestellten Anträgen gefälligst empfehlen zu wollen. 
Berlin, den 2. März 1886. 
Der Magistrats-Kommissarius. 
Runge, 
Stadtrath und Kämmerer. 
Zu Nr. 178. 
VIII. 
Verhandelt Berlin, den 5. März 1886 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorst. Büchtemann, Vorsitzender, 
Stadtv.-Vorst.-Stellv. vr. Stryck, Bors.-Stellv., 
Stadtv. vr. Kürten, 
- Solon, 
- Heilmann, 
- Namslau, 
» Spinola, 
- de Nbve, 
- Bauke, 
- Reichnow, 
- Maltern, 
- Roeselcr. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtv. Moses, ! 
- - Schmidt, s entschuldigt. 
- - Jacobs, I 
Seitens des Magistrats waren erschienen: 
Herr Kämmerer,Stadtrath Runge, die Herren Stadtbauräthe Blanken 
stein und vr. Hobrecht, die Herren Stadträthe Marggraff, Wolfs 
und Borchardt. 
Durch Beschluß vom 25. Februar d. Js. — Prot. Nr. 19 — hat 
die Versammlung den nachfolgenden Antrag des Stadtv. vr. Jrmer 
und Gen. dem Etatsausschusse zur Vorberathung überwiesen: 
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, den Turnwarten 
künftig eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden zuzutheilen 
und demgemäß eine Erhöhung des pensionsfähigen Gehalts 
derselben auf mindestens 2 700 JC in Aussicht zu nehmen." 
Der Ausschuß ist heute in die Berathung über den Antrag ein 
getreten. Hierbei ergab sich, daß Einverständniß darüber vorhanden 
war, daß die Gehalts- und Pensionsverhältnisse der städtischen Turn 
warte zwar einer Regelung unterzogen werden müßten, daß aber diese 
Frage auf den vorliegenden Etat nicht mehr von Einfluß sein könne. 
Ferner war man darüber einig, daß es nicht rathsam sei, bestimmte 
Vorschläge über die den Turnwarten aufzuerlegenden Pflichtstunden 
und über das zu gewährende Minimal- und Maximalgchalt zu machen, 
da diese Feststellungen der Erwägung und Beschlußfassung der Normal- 
etats-Deputation und dem Magistrat vorbehalten bleiben müßten. 
Der Ausschuß empfiehlt demgemäß der Versammlung, den obigen 
Antrag in folgender Fassung anzunehmen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, den Turnwarten 
künftig eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden aufzuerlegen 
und demgemäß eine entsprechende Erhöhung des pensions 
fähigen Gehaltes derselben eintreten zu lassen. 
Das Referat ist dem Stadtv. vr. Kürten übertragen worden. 
Demnächst beschäftigte sich der Ausschuß mit der zweiten Lesung 
der nachfolgenden Etats: 
Spezialetat Nr. 55 — Hochbau — pro 1. April 
1886/87. 
Bei der Ausgabe, Extraordinarium, Titel II v, Position 13 — 
Errichtung zweier besonderer Gebäude auf dem Gutshofe der Irrenanstalt 
zur Aufnahme von Geisteskranken rc. — 100 000 JC, welche der Ausschuß 
bei der ersten Lesung gestrichen hat, wurde von dem betreffenden Herrn 
Magistratskommissar die Bitte ausgesprochen, diese Position wieder zum 
Etat zu bringen. Zur Unterstützung führte derselbe an, daß die Irrenanstalt 
zu Dalldorf, obgleich sie nur für 1 000 Personen erbaut worden, gegen 
wärtig 1 250 Geisteskranken Unterkunft gewähre, daß aber eine weitere 
Unterbringung von Kranken in derselben nicht möglich sei. Da die 
Stadtgcmeinde gegenwärtig für 2 050 Personen zu sorgen habe, so 
hätten 800 Personen in Privatpflege gegeben werden müssen. Durch 
die vorgeschlagene, sofort in's Leben zu rufende Maßregel würde es 
ermöglicht, weitere 70—100 Kranke unterzubringen, welche von der 
Hauptanstalt aus verpflegt werden könnten. Der Nutzen, welche die 
neue Einrichtung gewähre, liege somit auf der Hand und er empfehle 
dringend, die geforderten 100 000 ^ zu bewilligen. 
Diesen Ausführuugen gegenüber wurde von verschiedenen Seiten 
hervorgehoben, daß der Ausschuß seine Bereitwilligkeit, auf den Versuch 
einzugehen, schon in der vorigen Sitzung erklärt habe, vorausgesetzt, 
daß die Baukosten aus der Anleihe entnommen würden. Ein dahin 
gehender Antrag sei auch gestellt, aber ivieder zurückgezogen worden, 
nachdem seitens des Herrn Kämmerers erklärt worden, daß dies nicht 
zulässig sei, weil sowohl in dem Anleiheberichte, als auch in der Vor 
lage an die Stadtverordneten-Versammlung und neuerdings auch in 
dem Berichte an den Herrn Oberpräsidcnten ausdrücklich gesagt worden 
sei, daß die neue Anleihe nur die Mittel für die Errichtung einer 
neuen Irrenanstalt und einer Anstalt für Epileptische, nicht aber für 
die in Rede stehende Erweiterung der Hauptanstalt gewähren solle. 
Die Steuerkraft der Einwohner für diesen in's Große gehenden und 
kostspieligen Versuch in Anspruch zu nehmen, habe der Ausschuß nicht 
für zulässig gehalten, dagegen sei nach dem Gange der Berathung 
anzunehmen, daß er sich einem, in bescheideneren Grenzen gehaltenen 
Versuche gegenüber, weniger ablehnend verhalten haben würde. 
Außerdem sei zu moniren, daß eine so wichtige und einschneidende 
Frage ohne eine besondere Vorlage lediglich durch Aufnahme einer 
Position in den Etat zur Erledigung gebracht werden solle. 
Der Ausschuß beschloß aus diesen, und den bereits bei der ersten 
Berathung geltend gemachten Gründen, es bei der Streichung der 
Position bewenden zu lassen. 
Abänderungen des Etats sind in zweiter Lesung nicht vorgenommen, 
weshalb die Feststellung desselben nach dem Antrage der ersten Lesung 
erfolgen kann. 
Spezialetat Nr. 56 — Straßen- und Brückenbau — 
pro I. April 1886/87. 
Ausgabe. Ordinarium, Titel IIIA Position 2a — Pacht für 
einen Lagerplatz für Materialien und Geräthschaften am Salzufer — 
1 600 JC. Nach der Erklärung des Herrn Stadtbauraths beträgt die 
Pacht vom 1. April d. IS. ab 1 700 JC und ist deshalb dieser Betrag 
zum Etat gebracht worden. 
Extraordirarium. Zu Titel II — Straßenpflasternng und Ent 
wässerung — machte der Herr Stadtbaurath davon Mittheilung, daß 
behufs Erlangung des Baukonsenses für das Asyl für Obdachlose die 
theilweise Regulirung und Pflasterung der Straßen 25 a und 13b des 
Bebauungsplanes, an welchen das Asyl errichtet werden soll, erforderlich 
werde. Die hierdurch entstehenden Kosten incl. der zu verwendenden 
Steine III. Klasse seien auf 92 255 JC berechnet worden und stelle 
er anheim, diese Summe nachträglich in den Etat einzusetzen. 
Der Ausschuß überzeugte sich von der Nothwendigkeit dieser Nach 
tragsforderung und hat deshalb folgende Position neu zum Etat 
gebracht: 
9. Für Regulirung und Neupflasterung der Straße 25a zwischen 
Straße 13b und 16 und der Straße 13b zwischen Straße 
25a und der Prenzlauer Allee, incl. der Steine 92 255 ^. 
Der Titel II schließt nunmehr mit 823 225 JC statt mit 730 970JC 
ab Anderweite Veränderungen des Etats sind nicht beschlossen worden. 
Die Feststellung des Etats kann noch nicht erfolgen, weil die Ausgabe- 
Position IIA des Ordinariums — Erwerbung von Terrain zu 
Straßenanlagen rc. — bis zur Beendigung der Etatsberathung offen 
bleiben soll. 
Zum Referenten für die Spezialetats Nr. 55 und 66 ist der 
Stadtv. Solon ernannt worden. 
Sodann trat der Ausschuß in die erste Berathung des 
Etats für die Verwaltung der städtischen Gas 
anstalten pro 1. April 1886/87 
ein.
	        
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