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öffentliche Interesse, bei der ursprünglichen Forderung von 600 JC
pro Quadratruthe nicht beharren wollte, dieselbe vielmehr auf
500 JC herabzusetzen geneigt wäre. Mit diesem ermäßigten Angebot
motivirten wir unsere zweite, an die Stadtverordneten - Versammlung
gerichtete Vorlage vom 28. August v. I., deren Ergebniß die Stadt
verordneten - Versammlung zu dem Beschlusse vom 3, September pr.,
Protokoll 47, führte, wonach auch der von uns in Vorschlag gebrachte
Kaufpreis von 500 JC pro Quadratruthe abgelehnt wurde. Der
Gemeindekirchcnrath erhielt Kenntniß von diesem Beschlusse und wurde
außerdem am 20. November pr. zur Anberaumung einer commissarischen
Verhandlung behufs weiterer Vereinbarung eines Kaufpreises ein
geladen, lehnte jedoch die Wiederaufnahme der Verhandlungen vor
läufig ab. Wir standen demnach vor der Entscheidung, die von dem
Gemeinde - Kirchenrath bereits im Frühjahr v. I. nachgesuchte Geneh
migung zur Errichtung eines Gitters auf der Grenze des kirchlichen
Eigenthums, patronatlich, ertheilen zu müssen. Die Park- und Garten-
Deputation, zur Äußerung über diese beabsichtigte Absperrung des vor
handenen Parktheils von uns veranlaßt, hat diesen Gegenstand in
ihrer Sitzung am 30. Januar cr. zuletzt eingehend berathen und ist
zu dem wohlerwogenen Beschlusse gelangt, daß jede Verkleinerung des
gegenwärtigen Parks auf dem Jacobs Kirchhof durch Abzweigung und
Absperrung des seither zur Promenade freigegebenen Terrains der
Kirche, als eine schwere Schädigung anzusehen sei, von der die Be
völkerung der an Parkanlagen armen dortigen Gegend recht sehr be
troffen werden würde.
Es wurde beschlossen, daß, bevor der Magistrat die patronatliche
Genehmigung ertheile, die Stadtverordneten-Versammlung nochmals
auf die entstehenden Mißstände, wozu auch die Beschaffung anderer
Eingänge in den städtischen Parktheil, die Errichtung eines Brunnens rc.
gehören, hingewiesen und auf den großen Werth der gebotenen Ver
größerung des für seine Frequenz ganz ungenügenden Parks, im
Interesse der Hygiene und der Wohlfahrt der Anwohner, aufmerksam
gemacht werden möge.
Wir haben genügende Veranlassung anzunehmen, daß, wenn von
den geschilderten technischen Erwägungen ausgehend, nochmals mit
dem Gemeinde-Kirchenrath verhandelt wird, es alsdann auch gelingen
werde, die Ankaufsunterhandlungen wieder in Gang zu bringen.
Eine Vereinbarung dürfte zu Stande kommen, wenn beide Contra-
hcnten, die Kommune und die Kirchengemeinde, sich auf halbem Wege
entgegen kommen und die noch streitige Differenz von 100 JC pro
Quadratruthe derartig theilen, daß die Kommune 50 JC zulegt, die
Kirche 50 JC abläßt.
Obwohl nach dem Verlauf der Verhandlungen unsererseits ur
sprünglich ein Antrag an die Stadtverordneten - Versammlung, die
Angelegenheit eventuell in gemischter Deputation weiter zu verhandeln,
in Aussicht genommen worden war, sind wir auf Grund der ein
stimmigen und dringenden Vorstellung der Städtischen
Park-Deputation, sowie auch mit Rücksicht auf den nahe bevor
stehenden Schluß des Verwaltungsjahres, in dessen Etat eine Special
position für den fraglichen Ankauf besonders vorgesehen ist, doch zu
der Entschließung gekommen, noch einmal der geehrten Versammlung
direkt den Ankauf vorzuschlagen.
Wir hoffen zuversichtlich, daß eine Vereinbarung des Ankaufes
auf einer solchen neuen Grundlage von 450 JC pro Quadralruthe
wird erfolgen können. Da das zu erwerbende Terrain ca. 450 Quadrat
ruthen umfaßt, würde der Erwerbspreis ca. 202 500 JC betragen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach zu be
schließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt für den
Ankauf des noch im Besitze der Pctrikirchen-Gemeinde be
findlichen ca. 450 Quadratruthen großen Theiles vom alten
Jacobs-Kirchhof, die Erhöhung des Kaufpreises von 400 JC
auf 450 JC pro Quadratruthe und die Anweisung des
Kaufpreises auf die in Etatstitel 50, Extraordinarium B.
Nr. 2 ausgeworfenen 215 000 JC.
Berlin, den 2. März 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
168. Vorlage (J.-Nr. 149 Grd. Dep. I. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Ergänzung des Rcceß-
Entwurfs wegen Bildung einer selbstständigen
Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg.
Der nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom
21. Januar cr. genehmigte Reccß-Entwurf, wegen Bildung einer
selbstständigen Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg, hat dem Herrn
Regierungs-Präsidenten noch nicht zur Bestätigung eingereicht werden
können, weil inzwischen die Deputation für die Verwaltung der städtischen
Kanalifationswerke die nachträgliche Aufnahme von Bestimmungen in
den Receß-Entwurf verlangt hat, welche die Ausführung von Ent
wässerungen und den Betrieb der Leitungen in allen vorhandenen oder
noch anzulegenden Straßen der neu zu bildenden Gemeinde sichern sollen.
Ferner hat der Herr Regierungs-Präsident inzwischen noch den
Wunsch ausgesprochen:
1. daß im 8- 5 des Receß-Entwurfs statt des Wortes: „Personal
steuer-Soll" gesetzt werde: „Personal-Staatssteuer-Soll".
Diesem Verlangen zu entsprechen hat kein Bedenken, da die Ab
änderung nur eine Präcisirnng des Wortes: „Persoualsteuer-Soll" ist.
Auch dem zu demselben Paragraphen gewünschten Zusatze:
„diejenigen Klaffensteuerbeträge, welche nach den gesetzlichen
Vorschriften nicht zur Hebung gelangen, bleiben bei Feststellung
des Personal-Staatssteuer-Solls außer Ansatz",
dürften Bedenken nicht entgegenstehen. Immerhin aber bedarf diese
Klausel noch der Genehmigung der Stadtverordneten - Versammlung,
wobei bemerkt wird, daß bei Bildung einer selbstständigen Gemeinde
Treptow dieselbe Auslegung des Wortes: „Personalsteuer" maßgebend
gewesen ist.
2. Wünscht der Herr Regierungs-Präsident noch, daß in dem
Receß die Bestimmung aufgenommen werde,
„daß die erste Jahresrente von 5 000 JC sofort nach
Constituirung der Gemeinde für das ganze erste Jahr im
Voraus zu zahlen sei".
Auch diesem Zusatz dürften Bedenken nicht entgegenstehen, denn
der Stadt Berlin erwächst durch die Vorauszahlung der Rente für das
ganze erste Jahr nur ein unbedeutender Zinsenverlust.
Indem wir darauf hinweisen, daß nach dem beabsichtigten Receffe
der Stadt Berlin das Recht zusteht, die bewilligte Rente jeder Zeit
durch Zahlung des 20 fachen Betrages zur Ablösung zu bringen,
beantragen wir zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß in
dem mit den Interessenten abzuschließenden Receß wegen
Bildung einer selbstständigen Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg
statt des Wortes „Personalsteuer-Soll" gesetzt werde „Personal-
Staatssteuer-Soll" — wobei diejenigen Klassensteuerbeträge,
welche nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zur Hebung
gelangen, außer Ansatz bleiben —, und daß die Bestimmung
aufgenommen werde, wonach die erste Jahresrente sofort nach
Constituirung der Gemeinde für das ganze erste Jahr im
Voraus gezahlt werden muß.
Berlin, den 3. März 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
168. Vorlage <J. - Nr. 346 F. B. I. 86) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Ausführung einiger Anlagen
für die städtischen Wasserwerke.
Das Kuratorium der städtischen Wasserwerke hat uns mittelst des
abschriftlich beigefügten Berichts vom 25. Januar cr. die Projecte
1. zur Aufstellung einer vierten Maschine und eines fünften
Kessels auf der Hochstadt-Station der städtischen Wasser
werke,
2. zur Herstellung eines Rohrstranges vom Thiergartenhos bis
zum Brandenburger Thor
vorgelegt.
Wir haben der Ausführung dieser Projecte zugestimmt und über
senden demzufolge der Stadtverordneten - Versammlung die beiden
Kostenanschläge über die gedachten Anlagen nebst zwei Blatt Zeich
nungen, um deren Rückgabe wir bitten, mit dem Ersuchen, folgenden
Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der
Aufstellung einer Maschine und eines Kessels auf der Hochstadt-
Station der städtischen Wasserwerke und mit der Herstellung
eines Rohrstranges von dem Thiergartenhof bis zum Branden
burger Thor nach Maßgabe der vorgelegten Projecte einver
standen und bewilligt die dazu erforderlichen Geldmittel im
Betrage von 45 400 JC und 305 000 JC, zusammen
350 400 JC, aus der für die Wasserwerke bestimmten Stadt
anleihe.
Berlin, den 4. März 1886.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 168.
I.
Nach dem von dem Director Gill entworfenen, mit unserm
Berichte vom 23. Juli 1874 —J.-Nr. 91 H 74 - dem Magistrat
überreichten Project zur Erweiterung der städtischen Wasserwerke vom
20. Mai 1874 sind die Anlagen für die Wasserversorgung der Hoch
stadt unter Zugrundelegung einer Einwohnerzahl von 100 000 Personen