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Volume No. 18 (156-175), 6. März 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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öffentliche Interesse, bei der ursprünglichen Forderung von 600 JC 
pro Quadratruthe nicht beharren wollte, dieselbe vielmehr auf 
500 JC herabzusetzen geneigt wäre. Mit diesem ermäßigten Angebot 
motivirten wir unsere zweite, an die Stadtverordneten - Versammlung 
gerichtete Vorlage vom 28. August v. I., deren Ergebniß die Stadt 
verordneten - Versammlung zu dem Beschlusse vom 3, September pr., 
Protokoll 47, führte, wonach auch der von uns in Vorschlag gebrachte 
Kaufpreis von 500 JC pro Quadratruthe abgelehnt wurde. Der 
Gemeindekirchcnrath erhielt Kenntniß von diesem Beschlusse und wurde 
außerdem am 20. November pr. zur Anberaumung einer commissarischen 
Verhandlung behufs weiterer Vereinbarung eines Kaufpreises ein 
geladen, lehnte jedoch die Wiederaufnahme der Verhandlungen vor 
läufig ab. Wir standen demnach vor der Entscheidung, die von dem 
Gemeinde - Kirchenrath bereits im Frühjahr v. I. nachgesuchte Geneh 
migung zur Errichtung eines Gitters auf der Grenze des kirchlichen 
Eigenthums, patronatlich, ertheilen zu müssen. Die Park- und Garten- 
Deputation, zur Äußerung über diese beabsichtigte Absperrung des vor 
handenen Parktheils von uns veranlaßt, hat diesen Gegenstand in 
ihrer Sitzung am 30. Januar cr. zuletzt eingehend berathen und ist 
zu dem wohlerwogenen Beschlusse gelangt, daß jede Verkleinerung des 
gegenwärtigen Parks auf dem Jacobs Kirchhof durch Abzweigung und 
Absperrung des seither zur Promenade freigegebenen Terrains der 
Kirche, als eine schwere Schädigung anzusehen sei, von der die Be 
völkerung der an Parkanlagen armen dortigen Gegend recht sehr be 
troffen werden würde. 
Es wurde beschlossen, daß, bevor der Magistrat die patronatliche 
Genehmigung ertheile, die Stadtverordneten-Versammlung nochmals 
auf die entstehenden Mißstände, wozu auch die Beschaffung anderer 
Eingänge in den städtischen Parktheil, die Errichtung eines Brunnens rc. 
gehören, hingewiesen und auf den großen Werth der gebotenen Ver 
größerung des für seine Frequenz ganz ungenügenden Parks, im 
Interesse der Hygiene und der Wohlfahrt der Anwohner, aufmerksam 
gemacht werden möge. 
Wir haben genügende Veranlassung anzunehmen, daß, wenn von 
den geschilderten technischen Erwägungen ausgehend, nochmals mit 
dem Gemeinde-Kirchenrath verhandelt wird, es alsdann auch gelingen 
werde, die Ankaufsunterhandlungen wieder in Gang zu bringen. 
Eine Vereinbarung dürfte zu Stande kommen, wenn beide Contra- 
hcnten, die Kommune und die Kirchengemeinde, sich auf halbem Wege 
entgegen kommen und die noch streitige Differenz von 100 JC pro 
Quadratruthe derartig theilen, daß die Kommune 50 JC zulegt, die 
Kirche 50 JC abläßt. 
Obwohl nach dem Verlauf der Verhandlungen unsererseits ur 
sprünglich ein Antrag an die Stadtverordneten - Versammlung, die 
Angelegenheit eventuell in gemischter Deputation weiter zu verhandeln, 
in Aussicht genommen worden war, sind wir auf Grund der ein 
stimmigen und dringenden Vorstellung der Städtischen 
Park-Deputation, sowie auch mit Rücksicht auf den nahe bevor 
stehenden Schluß des Verwaltungsjahres, in dessen Etat eine Special 
position für den fraglichen Ankauf besonders vorgesehen ist, doch zu 
der Entschließung gekommen, noch einmal der geehrten Versammlung 
direkt den Ankauf vorzuschlagen. 
Wir hoffen zuversichtlich, daß eine Vereinbarung des Ankaufes 
auf einer solchen neuen Grundlage von 450 JC pro Quadralruthe 
wird erfolgen können. Da das zu erwerbende Terrain ca. 450 Quadrat 
ruthen umfaßt, würde der Erwerbspreis ca. 202 500 JC betragen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir hiernach zu be 
schließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt für den 
Ankauf des noch im Besitze der Pctrikirchen-Gemeinde be 
findlichen ca. 450 Quadratruthen großen Theiles vom alten 
Jacobs-Kirchhof, die Erhöhung des Kaufpreises von 400 JC 
auf 450 JC pro Quadratruthe und die Anweisung des 
Kaufpreises auf die in Etatstitel 50, Extraordinarium B. 
Nr. 2 ausgeworfenen 215 000 JC. 
Berlin, den 2. März 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
168. Vorlage (J.-Nr. 149 Grd. Dep. I. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Ergänzung des Rcceß- 
Entwurfs wegen Bildung einer selbstständigen 
Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg. 
Der nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom 
21. Januar cr. genehmigte Reccß-Entwurf, wegen Bildung einer 
selbstständigen Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg, hat dem Herrn 
Regierungs-Präsidenten noch nicht zur Bestätigung eingereicht werden 
können, weil inzwischen die Deputation für die Verwaltung der städtischen 
Kanalifationswerke die nachträgliche Aufnahme von Bestimmungen in 
den Receß-Entwurf verlangt hat, welche die Ausführung von Ent 
wässerungen und den Betrieb der Leitungen in allen vorhandenen oder 
noch anzulegenden Straßen der neu zu bildenden Gemeinde sichern sollen. 
Ferner hat der Herr Regierungs-Präsident inzwischen noch den 
Wunsch ausgesprochen: 
1. daß im 8- 5 des Receß-Entwurfs statt des Wortes: „Personal 
steuer-Soll" gesetzt werde: „Personal-Staatssteuer-Soll". 
Diesem Verlangen zu entsprechen hat kein Bedenken, da die Ab 
änderung nur eine Präcisirnng des Wortes: „Persoualsteuer-Soll" ist. 
Auch dem zu demselben Paragraphen gewünschten Zusatze: 
„diejenigen Klaffensteuerbeträge, welche nach den gesetzlichen 
Vorschriften nicht zur Hebung gelangen, bleiben bei Feststellung 
des Personal-Staatssteuer-Solls außer Ansatz", 
dürften Bedenken nicht entgegenstehen. Immerhin aber bedarf diese 
Klausel noch der Genehmigung der Stadtverordneten - Versammlung, 
wobei bemerkt wird, daß bei Bildung einer selbstständigen Gemeinde 
Treptow dieselbe Auslegung des Wortes: „Personalsteuer" maßgebend 
gewesen ist. 
2. Wünscht der Herr Regierungs-Präsident noch, daß in dem 
Receß die Bestimmung aufgenommen werde, 
„daß die erste Jahresrente von 5 000 JC sofort nach 
Constituirung der Gemeinde für das ganze erste Jahr im 
Voraus zu zahlen sei". 
Auch diesem Zusatz dürften Bedenken nicht entgegenstehen, denn 
der Stadt Berlin erwächst durch die Vorauszahlung der Rente für das 
ganze erste Jahr nur ein unbedeutender Zinsenverlust. 
Indem wir darauf hinweisen, daß nach dem beabsichtigten Receffe 
der Stadt Berlin das Recht zusteht, die bewilligte Rente jeder Zeit 
durch Zahlung des 20 fachen Betrages zur Ablösung zu bringen, 
beantragen wir zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt, daß in 
dem mit den Interessenten abzuschließenden Receß wegen 
Bildung einer selbstständigen Gemeinde Boxhagen-Rummelsburg 
statt des Wortes „Personalsteuer-Soll" gesetzt werde „Personal- 
Staatssteuer-Soll" — wobei diejenigen Klassensteuerbeträge, 
welche nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zur Hebung 
gelangen, außer Ansatz bleiben —, und daß die Bestimmung 
aufgenommen werde, wonach die erste Jahresrente sofort nach 
Constituirung der Gemeinde für das ganze erste Jahr im 
Voraus gezahlt werden muß. 
Berlin, den 3. März 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
168. Vorlage <J. - Nr. 346 F. B. I. 86) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Ausführung einiger Anlagen 
für die städtischen Wasserwerke. 
Das Kuratorium der städtischen Wasserwerke hat uns mittelst des 
abschriftlich beigefügten Berichts vom 25. Januar cr. die Projecte 
1. zur Aufstellung einer vierten Maschine und eines fünften 
Kessels auf der Hochstadt-Station der städtischen Wasser 
werke, 
2. zur Herstellung eines Rohrstranges vom Thiergartenhos bis 
zum Brandenburger Thor 
vorgelegt. 
Wir haben der Ausführung dieser Projecte zugestimmt und über 
senden demzufolge der Stadtverordneten - Versammlung die beiden 
Kostenanschläge über die gedachten Anlagen nebst zwei Blatt Zeich 
nungen, um deren Rückgabe wir bitten, mit dem Ersuchen, folgenden 
Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der 
Aufstellung einer Maschine und eines Kessels auf der Hochstadt- 
Station der städtischen Wasserwerke und mit der Herstellung 
eines Rohrstranges von dem Thiergartenhof bis zum Branden 
burger Thor nach Maßgabe der vorgelegten Projecte einver 
standen und bewilligt die dazu erforderlichen Geldmittel im 
Betrage von 45 400 JC und 305 000 JC, zusammen 
350 400 JC, aus der für die Wasserwerke bestimmten Stadt 
anleihe. 
Berlin, den 4. März 1886. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 168. 
I. 
Nach dem von dem Director Gill entworfenen, mit unserm 
Berichte vom 23. Juli 1874 —J.-Nr. 91 H 74 - dem Magistrat 
überreichten Project zur Erweiterung der städtischen Wasserwerke vom 
20. Mai 1874 sind die Anlagen für die Wasserversorgung der Hoch 
stadt unter Zugrundelegung einer Einwohnerzahl von 100 000 Personen
	        
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