jy 17.
(155.)
Aortage
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
1k»5. Protokolle des Etatsausschuffes.
III.
Verhandelt Berlin, den 19. Februar 1686.
Anwesend:
Stadtv.-Vorst. Büchte mann, Vorsitzender,
Stadtv.-Vorst.-Stellv. Dr. Stryck, Vors.-Stellv.,
Stadtv. Dr. Kürten,
- Solon,
- Heilmann,
- Namslau,
- Spinola,
- Moses,
- de Növe,
- Schmidt,
- Banke,
- Reichnow,
- Jacobs,
- Mattern,
- Roeseler.
Als Vertreter des Magistrats:
Herr Kämmerer, Stadtrath Runge, die Herren Stadträthe Borchardt
und Noeldechen und die Herren Stadtschulräthe Dr. Bertram und
Fürstenau.
In der heutigen Sitzung hat der Etatsausschuß zunächst die Etats
der Kämmereiverwaltung und des höheren Schulwesens durchberathen
und festgestellt. Da der Versammlung über diese Etats vorweg Bericht
erstattet werden soll, so ist über diesen Theil der Sitzung ein beson
deres Protokoll aufgenommen worden.
Demnächst trat der Ausschuß in die Berathung der nachstehenden
Etats ein:
Spezialetat Nr. 37 — Gemeindeschulen — pro
1. April 1886/87.
Einnahme. Titel III, Position 2 — Andere verschiedene Ein
nahmen — 4 100 JC.
In der zu dieser Position gegebenen Erläuterung wird bemerkt,
daß bei der Abmessung des Etatsansatzes die durchlaufenden Posten
unberücksichtigt geblieben seien. Da der Herr Stadtschulrath eine ge
nügende Aufklärung über die Art der durchlaufenden Einnahmen heute
nicht zu geben vermochte, ist die Position bis zur zweiten Lesung offen
gehalten worden. Bis dahin wird eine bezügliche Mittheilung ein
gehen.
Ausgabe. A. Ordinarium, Titel II — Unterrichtsmittel. — Von
den geforderten 78 828 JC werden 2 828 JC gestrichen und nur
76 000 JC bewilligt. Die Verkeilung der abgesetzten Summe auf
die einzelnen Unterabthetlungen des Titels, welche sich gegenseitig über
tragen können, wird dem Magistrat überlassen.
Der Ausschuß war der Meinung, daß trotz der eintretenden Ver
mehrung der Klassen mit den zur Disposition gestellten 76 000 JC
ausgekommen werden könne, da gegenüber der Jstausgabe pro 1884/85
von 66 804 JC rot. 9 200 JC mehr bewilligt werden.
Bei Titel III — Schulutensilien — wird mit Rücksicht darauf,
daß im Etatsjahre 1886/87 eine Ausstattung von Miethsklassen mit
Schulutensilien im größeren Umfange nicht stattfinden wird, der Etats
ansatz von 35 000 JC um 5 000 JC, also auf 30 000 JC ermäßigt.
Titel V — Hausbedürfnisse. — In Folge der beschlossenen Er
höhung der Löhne rc. für die Heizer treten bei der Position 1 d —
Löhne für die Heizer — folgende Veränderungen ein.
Es sind einzusetzen:
für 7 Heizer k 2,so JC 3 600 JC,
- 23 - k 6 900 -
- 5 - ü, 1,50 — 1 372,60 JC, rund . 1 373 -
- 30 - Oelgeld k 9 JC 270 -
- 5 malige Reinigung von 103 Heizkammern
pro Heizperiode und Reinigung k 1,->o JC
— 772,60 JC, rund 773 -
sind 12 816 JC.
Die Position 1 erhöht sich demgemäß um 4 384 JC und beträgt
nunmehr 193 526 JC statt 189 142 JC.
Bei der Position 3 — Abfuhr der Latrinentonnen rc. — werden
statt der verlangten 14 000 JC nur 11 000 JC zum Etat gestellt, weil
in Folge des fortschreitenden Anschlusses der Schulen an die Kanali
sation diese Kosten zurückgehen müssen und pro 1884/85 nur 10 808 JC
ausgegeben worden sind.
Die Summe des Titels V beträgt nunmehr 211 526 JC statt
210 142 JC.
Bei Titel VI — Bauliche Unterhaltung — sind 170 000
gegenüber dem Vorjahre 25 000 JC mehr, zum Ansatz gekommen.
Zur Motivirung der Mehrforderung wird angeführt, daß im nächsten
Etatsjahre die Kessel der Warmwasserheizungen in verschiedenen Schulen
einer genauen Prüfung auf ihre Brauchbarkeit unterzogen und außer
dem die Luftheizapparate in vier Gemeindeschulen erneuert werden
müßten. Nach den Anschlägen des städtisches Heizingenieurs würden
die Kosten hierfür allein 21 030 JC betragen.
Der Ausschuß war gleichwohl der Meinung, daß der Etatsansatz
mit Rücksicht auf die Jstausgabe der Vorjahre um 10000 JC zu hoch
gegriffen sei, weshalb er den Ansatz auf 160 000 JC ermäßigte.
Ferner hält es der Ausschuß, um ein richtiges Bild über die Kosten
der Reparaturen an den Heizanlagen in den Gemeindeschulen zu ge
winnen, für nothwendig, daß die Ausgaben, ebenso wie dies bei
den höheren Lehranstalten geschieht, abgesondert von den übrigen
baulichen Unterhaltungskosten in den Kassenrechnungen gebucht und
nachgewiesen werden. Zur Erreichung dieses Zwecks schlägt er vor,
den Titel VI wie folgt, zu fassen:
Titel VI. Bauliche Unterhaltung und Unterhaltung der
Heizanlagen:
a) Bauliche Unterhaltung.
b) Reparatur der Heizanlagen.
Von einer Seite wurde hierbei unter dem Hinweise darauf, daß
die vier Gemeindeschulen, für welche die Luftheizapparate erneuert
werden müssen, noch keineswegs alt seien, vielmehr zum Theil erst
aus dem Jahre 1874 stammen, und mit Rücksicht auf die Klagen
über die gesundheitsschädlichen Wirkungen der Luftheizung, welche
immer von Neuem erhoben würden, die Frage aufgeworfen, ob es