Einer Vorlage hierüber sieht die Versammlung entgegen."
Hierauf hat der Magistrat in seiner Etatsvorlage vom 30. Januar cr.
mitgetheilt, daß er diese Resolution derjenigen Subkommission zur Be
rathung überwiesen habe, welche von ihm zur Erörterung der Frage,
ob und eventl. welche Kommunal-Funktionäre — die auf Kündigung
angenommen sind — Pensions-Berechtigung erhalten können, eingesetzt
worden sei. Nachdem die Verhandlungen der Subkommisston abge
schlossen sein werden, werde er der Stadtverordneten-Versammlung von
der Entschließung über die angeregte Frage Kenntniß geben.
Seitens des Herrn Kämmerers - wurde heute ergänzend bemerkt,
daß der Magistrat inzwischen auf Vorschlag der Subkommission be
schlossen habe, die Pensionsberechtigung den Zeichenlehrern nicht zuzu
erkennen. Eine bezügliche Vorlage, in welcher die Gründe für die
Ablehnung näher angegeben sind, würde der Versammlung zugehen.
Der Ausschuß war auch hier der Ansicht, daß der Eingang dieser
Vorlage zunächst abgewartet werden müsse, bevor in der Sache ein
Beschluß gefaßt werden könne.
5. Die Versammlung hat ferner zu den Titeln V und VI der
Ausgabe folgende Resolutionen beschlossen:
1. Die Versammlung ersucht den Magistrat, die Heizer an den
höheren Lehranstalten und den Gemeindeschulen durch den
städtischen Heizingenieur von Zeit zu Zeit instruiren zu lassen,
damit sie es erlernen, die Veränderungen in den Temperatur-
Verhältnissen bei dem Heizgeschäft zu berücksichtigen und eine
möglichst gleichmäßige Temperatur in den Klassen zu erzielen.
Ferner ersucht sic den Magistrat, auf eine angemessene
Kontrole der Heizer Bedacht zu nehmen.
2. Die Versammlung ersucht den Magistrat, in den Etats der
höheren Lehranstalten den Titel VI — Bauliche Unter
haltung — künftighin derartig einzutheilen, daß vor der
Linie die Kosten
a) für Reparatur der Heizanlagen,
d) für die sonstige bauliche Unterhaltung
zum Ansatz gebracht werden.
Diese beiden Resolutionen ersucht der Ausschuß, mit Rücksicht auf
die vom Magistrat in seiner Vorlage vom 30. Januar cr. (Drucks. Nr. 45)
gegebene Antwort und weil bezüglich der Resolution zu 2 der Magistrat
dem Wunsche der Versammlung entsprochen hat, für erledigt zu erachten.
6. Durch die in der Anlage abgedruckte Nachtragsoorlage vom
13. Februar cr. wird unter Nr. I beantragt:
a) den Lohn für die Heizer an denjenigen Schulanstalten,
welche Sammelheizung haben, von 2 JC auf 2,so JC, und
für diejenigen Heizer, welche noch nebenbei freie Wohnung
und Brennmaterial erhalten, von I JC auf l,so JC pro
Heiztag zu erhöhen, außerdem aber den Lohn für den Heizer
des Königstädtischen Gymnasiums und des Realgymnasiums
(der also zwei Anstalten zu besorgen hat), neben freier
Wohnung auf 2 JC pro Tag zu normiren;
b) das den Heizern zu gewährende Oelgeld durchweg auf 9 JC
pro Heizperiode zu bemessen und
c) denselben für die Reinigung jeder Heizkammer eine Ent
schädigung von 1,50 JC zu zahlen.
Aus den in der Nachtragsvorlage enthaltenen Gründen, welche
der Ausschuß als richtig anerkannte, erklärte sich derselbe mit den
Anträgen einverstanden.
Demgemäß treten bei den nachfolgenden Spezialetats folgende
Aenderungen ein:
Beim Titel V der Ausgabe — Position Id — Hülfskraft für
die Heizung — sind einzustellen:
1. beim Spezialetat Nr. 10 incl. 9 JC Oelgeld 546,so JC statt 443,so JC,
2.
-
-
-
11
- 9 -
-
509,00
-
-
400,oo -
3.
-
-
-
12
- 9 -
-
509,oo
S
-
400,oo -
4.
-
s
-
13
- 9 -
S
509,oo
s
s
400,oo -
5.
-
s
s
15
- 9 -
-
539,oo
-
-
436,00 -
6.
-
-
s
16
- 9 -
-
539,oo
-
-
436,00 -
7.
-
-
s
17
- 9 -
-
554,oo
s
45I,oo -
8.
-
-
-
18
- 9 -
-
238,75
189,75 -
9.
-
s
-
19
- 9 -
-
324,oo
400,oo -
10.
s
-
-
20
- 9 -
-
238,75
183,75 -
11.
-
-
s
21
- 9 -
s
539,oo
-
436,00 -
12.
-
s
23
- 9 -
-
539,oo
-
436,00 -
13.
s
-
-
24
- 9 -
-
509,oo
-
400,oo -
14.
-
c
s
25
- 9 -
-
539,oo
s
s
436,00 -
15.
-
s
-
26
- 9 -
-
554,00
s
s
451,oo -
16.
-
s
28
- 9 -
-
509,oo
-
s
400,oo -
17.
-
-
s
30
- 9 -
s
u. 30 JC für Heiz-
kammern .
339,oo
209,oo -
18.
-
-
-
31 incl. 9 ^Oelgeld 509,oo
-
s
400,oo -
19.
-
-
-
32
- 9 -
-
u. 45^ für Heiz
kammern . . . 554,oo - - 409,oo -
20. beim Spezialetat Nr. 33 incl. 9 JC Oelgeld
und 37,50 JC für
Heizkammmern . 347,oo JC statt 209,oo JC
21. - - - 34 incl. 9 JC Oclgelb 309,oo - - 200,oo -
Bei dem Spezialetat Nr. 19 — Progymnasium — (oben unter Nr. 9
aufgeführt) stellt sich trotz der Lohnerhöhung der Etatsbetrag um
76 JC geringer als der ursprüngliche Ansatz, was darin seinen Grund
hat, daß derselbe von vornherein zu hoch bemessen war.
7. Der bisherige Titel VI — Bauliche Unterhaltung — ist in
Wegfall gebracht worden. Der Magistrat theilt in Beziehung hierauf
sub Nr. 17 der Vorbemerkungen mit, daß er es für dringend
wünschenswcrth gehalten habe, diesen Titel für alle höheren Lehr
anstalten zusammenzufassen und dadurch ein allgemeines Dispositions
quantum zu schaffen. Dieselbe Einrichtung habe sich bei den Gemeinde-
schulen, wo sie schon lange Zeit bestehe, sehr gut bewährt und sehr zur
Verminderung der Etatsüberschreitungen beigetragen. Für sämmtliche
höhere Lehranstalten sei demgemäß in dem Spezialetat Nr. 36 ein
gemeinschaftlicher Fonds zur baulichen Unterhaltung geschaffen worden.
Der Ausschuß stimmte dieser neuen Einrichtung zwar im Prinzip
zu, schlägt aber vor, dieselbe nur für das Etatsjahr 1886/87 zu
genehmigen, da erst noch abgewartet werden müsse, wie sich dieselbe
bewähren werde.
Alle übrigen Positionen der Vorbemerkungen geben zu Bemerkungen
keine Veranlassung und sind genehmigt worden.
Sodann wurden die einzelnen Etats der höheren Lehranstalten
für Knaben durchberathen. Dabei ist — abgesehen von den in Folge
der obigen Beschlüsse eintretenden Veränderungen — bei den nach-
bezeichneten beiden Etats Folgendes verhandelt und beschlossen worden.
Spezialetat Nr. 23 — Andreas-Realgymnasium.—
Bei der Einnahme Titel I — Grundeigenthum — wurde an
den betreffenden Vertreter des Magistrats die Frage gerichtet, ob es
richtig sei, daß der Magistrat beabsichtige, einen Theil der zur Zeit
an den Lehrer Dr. Gerstenberg vermietheten Wohnung für den
Schuldiener abzutrennen und einzurichten. Hierauf wurde erwidert,
daß die jetzige, im Keller belegene Schuldienerwohnung feucht und
ungesund sei, weshalb auf anderweite Unterbringung des Schuldieners
Bedacht genommen werden müsse. Da es an geeigneten Räumlichkeiten
mangele, habe man allerdings in Erwägung gezogen, ob es nicht
zulässig sei, einen Theil der obigen Wohnung zur Schuldienerwohnung
herzurichten. Ein Beschluß sei jedoch in dieser Beziehung noch nicht
gefaßt worden, jedenfalls würden indessen Veränderungen an der
fraglichen Wohnung ohne Zustimmung der Stadtverordneten-Ver
sammlung nicht vorgenommen werden.
Mit Rücksicht auf diese Erklärung des Herrn Magistratskommissars
wurde von Stellung eines Antrages Abstand genommen.
Spezialetat Nr. 27 — Friedrtchswerdersche Ober»
realschu le.
Ausgabe Titel II. — Andere persönliche Ausgaben. — Wie in
der Nachtragsvorlage vom 13. Februar cr. «ab Nr. V mitgetheilt
wird, sind im Etatsjahre 1866/87 bei dieser Lehranstalt 4 wöchentliche
Extrastunden k 2 JC mit einem Jahresbetragc von 384 JC weniger
erforderlich als für Extrastunden in dem Etat zum Ansatz gekommen
sind. Demgemäß sind diese 384 JC abgesetzt worden, und muß es
nunmehr bei der Position 5 wie folgt heißen:
Für 10 außerordentliche Lehrstunden k 3 JC und für 37
(start 41) außerordentliche Lehrstunden ä 2 JC . . . 4 992 ^
(statt 5 376 JC).
Abgesehen von den im Vorstehenden speziell aufgeführten Aende
rungen, sind die Etats der höheren Lehranstalten für Knaben unver
ändert geblieben. Die Feststellung dieser Etats wird bis zur zweiten
Lesung vorbehalten.
Die nächste Sitzung soll am Freitag, den 19. d. Mts., Nach
mittags 6 Uhr stattfinden.
a. u. s.
Büchtemann.
Zu Nr. 131.
Br. m. dem Vorsitzenden des von der Stadtverordneten-Versammlung
zur Vorprüfung des Stadthaushalt-Etats und der dazu gehörigen Special-
Etats pro 1. April 1886/87 niedergesetzten Ausschusses
Herrn Stadtverordneten-Vorsteher Büchtemann
ganz ergebenst vorzulegen:
I. In den Entwürfen zu den Special-Etats Nr. 10 bis 13, 15
bis 21, 23 bis 26, 28, 30 bis 34 und 37, sind überall da, wo in
den Schulgebäuden Sammelheizung eingerichtet ist, für die Heizer an
Lohn 2 JC, und für diejenigen Heizer, welche nebenbei noch freie
Wohnung und Brennmaterial erhalten, an Lohn 1 JC pro Heiztag
zum Ansatz gebracht. Nach dem Gutachten des Heiz-Jngenicurs steht