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Volume No. 14 (134), 20. Februar 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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Ansicht, daß es einen bedenklichen Eindruck machen würde, wenn die 
Stadt aus dem Markthallen-Unternehmen sofort Nutzen ziehen wolle. 
Werfe dasselbe Ueberschüsse ab, was in den ersten Jahren gewiß nicht 
der Fall sein werde, so könnten dieselben hier, wo es sich nur um be 
stimmte Jntraden von dem Pächter des Stättegcldes handelt, nicht 
vereinnahmt werden, sondern sie müßten beim Kapitel II eingestellt 
werden. Da übrigens durch die Beseitigung der offenen Märkte eine 
Entlastung der öffentlichen Plätze stattfinde und durch die in Aussicht 
genommene Bepflanzung der Plätze mit Bäumen rc. der Bevölkerung 
eine nicht zu unterschätzende Annehmlichkeit erwachse, so dürfte hierin 
ein genügender Ausgleich für den Verlust an Stättcgeld zu finden sein. 
Sodann wurde von derselben Sette der Antrag gestellt, die 
Position um 12 000 JC zu erhöhen, da die Eröffnung der Markthallen 
voraussichtlich noch nicht am 1. April er., sondern erst später stattfinden 
werde und demgemäß auf den Eingang dieses Betrages gerechnet 
werden könne. 
Der Antrag ist vom Ausschüsse abgelehnt worden. Derselbe war 
der Meinung, daß an dem in Aussicht genommenen Zeitpunkte der 
Eröffnung festgehalten werden müsse. 
Im fiebrigen ist der Etat unverändert genehmigt worden und 
empfiehlt hiernach der Ausschuß, denselben nach dem Entwurf fest 
zustellen. 
Spezialetats Nr. 9—29 —Höhere Lehranstalten für 
Knaben — pro 1. April 1886/87. 
Die Vorbemerkungen, sowie die Anmerkungen zur Einnahme 
wurden genehmigt. 
1. Bei der Ausgabe — Titel I, Besoldungen — bemerkt der 
Magistrat, daß in Folge starker Frequenz zu Ostern 1886 beim Lcibniz- 
Gymnasium und beim Dorotheenstädtischen Realgymnasium die Theilung 
der Prima und beim Königfiädtischen Gymnasium die Theilung der 
Untersekunda erforderlich werde. In Folge dessen sind in den Spezial 
etats dieser drei Lehranstalten je 2 neue Lehrerstellen mit einem 
Gehalte von resp. 5 100 JC und 3 540 JC, zusammen 8 640 JC zum 
Ansatz gekommen. 
Der Ausschuß konnte sich von der Nothwendigkeit der Theilung 
dieser Klassen nicht überzeugen. Nach der vorgelegten Schüler-Frequenz- 
nachweisung bei den höheren Lehranstalten im Winter 1885/86 betrage 
die Schülerzahl — so wurde ausgeführt — in der Prima des Leibniz- 
Gymnasiums 37, in der Prima des Dorvtheenstädtischen Real 
gymnasiums 33 und in der Untersekunda des Königstädtischen Gym 
nasiums 43, während in der Oberprima des Köllnischen Gymnasiums 
32 Schüler und in derjenigen des Askanischen Gymnasiums sogar 
38 Schüler sich befänden. Nach Lage der Frequenzverhältnisse sei 
auch zu bezweifeln, daß der Nachschub aus den unteren Klassen so 
stark sein werde, um auf die Dauer die Theilung der gedachten 
Klassen zu rechtfertigen. Es erscheine deshalb bedenklich, der vom 
Magistrat vorgeschlagenen Maßregel, welche die Etats dauernd mit 
bedeutenden Ausgaben belaste, zuzustimmen, zumal die Wiedervereini 
gung getrennter Oberklassen, wie die Erfahrung gelehrt habe, wegen 
der definitiven Besetzung der neu kreirten Lehrerstellen, mit erheblichen 
Schwierigkeiten verknüpft sei und Jahre in Anspruch nehme. 
Seitens des Herrn Stadtschulraths wurde zwar versucht, die 
erhobenen Bedenken zu zerstreuen. Derselbe führte namentlich aus, 
daß die Theilung der Klassen nothwendig sei, weil die Frequenz in 
denselben die Maximalzahlen von 30 Schülern in der Prima und 
40 Schülern in der Sekunda übersteige und ohne Theilung der Klassen 
ein ersprießlicher Unterricht, namentlich in der Prima, in welcher 
4 Generationen von Schülern zusammen säßen, nicht ertheilt werden 
könne. 
Der Ausschuß hielt indessen an seiner Ansicht fest und lehnte die 
vorgeschlagene Theilung der genannten Klassen ab. 
2. Wie der Magistrat ferner mittheilt, beabsichtigt derselbe zu 
Ostern 1886 beim Progymnasium die Obersekunda und eine zweite 
Untertertia zu eröffnen. 
Ein Antrag: die Eröffnung der Obersekunda abzulehnen, wurde 
mit Rücksicht darauf, daß die Versammlung bereits bei Berathung 
des vorjährigen Etats des Progymnasiums die Einrichtung dieser 
Klasse genehmigt habe, abgelehnt. Dagegen wurde wegen der geringen 
Frequenz der mittleren Klassen beschlossen, der beabsichtigten Eröffnung 
der zweiten Untertertia die Zustimmung zu versagen und eine Lehrer 
stelle mit dem Durchschnittsgehalte von 4 300 Je im Etat abzusetzen. 
Ferner hält es der Ausschuß mit Rücksicht darauf, daß in dem 
Andreas-Realgymnasium ausweislich der Frequenz-Nachweisung in der 
Ober-Prima nur 14 Schüler und in der Unter-Prima gar nur 
9 Schüler sitzen, zur Herabminderung der Ausgaben für nothwendig, 
daß der Versuch gemacht werde, diese beiden Klassen wieder zu ver 
einigen. Er empfiehlt deshalb der Versammlung, zu dem gedachten 
Zweck folgende Resolution zu fassen: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, auf bald mögliche 
Zusammenziehung der beiden Primaklassen des Andreas 
Realgymnasiums bedacht zu nehmen. 
In Folge der unter 1 und 2 gefaßten Beschlüsse treten bei den 
nachbezeichneten Etats folgende Veränderungen ein: 
Spezialetat Nr. 17 — Leibniz-Gymnasium. 
Ausgabe. Titel I — Besoldungen—. Die 8. und 14.Lehrerstelle 
mit dem Gehalte von 5 100 JC und 3 540 JC werden gestrichen. 
Die laufenden Nummern sind entsprechend zu ändern. Der Titel I 
schließt mit 94 020 JC statt mit 102 660 JC ab. 
Bei Titel II Position 5 sind einzustellen: Für 14 außerordent 
liche Lehrstunden a 3 J und 30 (statt 19) außerordentliche Lehr 
stunden i2 AC 4 896 JC. 
Bei Titel VII werden die Positionen 2 und 3» auf die Ansätze 
des Vorjahres von resp. 153 JC und 405 JC ermäßigt und die 
mehrgeforderten resp. 9 JC und 15 JC gestrichen. 
Spezialetat Nr. 18 — Königstädtisches Gymnasium. 
Ausgabe. Titel I — Besoldungen —. Auch hier werden die 
8. und 14. Lehrerstelle mit dem Gehalte von 5 100 Je, und 3 540 JC 
gestrichen. Die laufenden Nummern sind entsprechend zu ändern. 
Der Titel I schließt mit 92 370 JC- statt mit 101 010 JC ab. 
Bei Titel II Position 5 sind einzustellen: Für 14 außerordentliche 
Lehrstunden k 3 JC und 28 (statt 17) außerordentliche Lehrstunden 
k 2 JC 4 704 JC. 
Bei Titel VII kommen zum Ansatz: Bei der Position 2 153^5 
statt 162 JC und bei der Position 3- 345 JC statt 360 JC. 
Spezialetat Nr. 19 — Progymnasium. 
Ausgabe. Titel I — Besoldungen —. Unter Position 2—14 
werden für 13 Lehrerstellen k 4 300 JC, Durchschnittsgchalt 55 900 JC 
gefordert. Es werden aber nur bewilligt: für 12 Stellen L 4 300 
Durchschnittsgehalt 51 600 JC. Die laufenden Nummern sind ent 
sprechend abzuändern. Der Titel I schließt mit 65 870 JC statt mit 
70 170 JC ab. 
Bei Titel II Position 5 sind einzustellen: Für 14 außerordentliche 
Lehrstunden k 3 JC unb 53 (statt 33) außerordentliche Lehrstunden 
k 2 JC 7 104 JC. 
Bei Titel VII tritt eine Veränderung in den Etatsansätzen 
nicht ein. 
Spezialetat Nr. 21. — Dorotheen städtisches Real 
gymnasium. 
Ausgabe. Titel I — Besoldungen. — Die neu zum Ansatz gekom 
menen Gehälter der 8. und 14. Lehrerstelle mit 5 100 JC und 3 540 JC 
werden abgesetzt. Die laufenden Nummern sind entsprechend abzu 
ändern. Der Titel I schließt mit 93 670 JC statt mit 102 310 JC ab. 
Bei Titel II Position 5 sind einzustellen: Für 16 außerordentliche 
Lehrstunden ä 3 JC und 37 (statt 21) außerordentliche Lehrstunden 
k 2 JC = 5 856 JC. 
Bei Titel VII Position 2 unb 3 a werden die mehrgeforderten 
9 JC und 15 JC gestrichen und kommen, wie im Vorjahre, nur 153 JC 
und 345 JC zum Ansatz. 
3. Zu dem Ansgabetitel I — Besoldungen — hat die Versammlung 
bei Gelegenheit der Berathung des Normal-Besoldungsetats pro 1. April 
1885/86 folgende Resolution gefaßt: 
„Die Versammlung stellt dem Magistrat zur Erwägung 
anheim, die Grundsätze in Bezug auf die Besoldungsverhält- 
hälinisse der Lehrer der höheren Lehranstalten dahin abzu 
ändern, daß behufs Erzielung eines gleichmäßigen Avance 
ments, wie dies bei den Lehrern der Gemeindeschulen der 
Fall ist, ein gemeinschaftlicher Besoldungsetat auch für die 
Lehrer der sämmtlichen höheren Lehranstalten aufgestellt wird." 
In seiner Vorlage vom 30. Januar cr. (Drucks. Nr. 45) führt der 
Magistrat an, daß er zur Vorberathung dieser Resolution eine Sub 
kommission eingesetzt habe und daß er, sobald die Verhandlungen der 
Subkommission abgeschlossen sein werden, der Versammlung von 
seiner Entschließung über die angeregte Frage Kenntniß geben werde. 
In der heutigen Sitzung ergänzte der Herr Stadtschulrath diese 
Mittheilungen dahin, daß inzwischen die Subkommission ihren Auftrag 
erledigt und ihre bezüglichen Vorschläge dem Magistrat überreicht habe. 
Letzterer habe dagegen, wenngleich er bereits einmal über die Ange 
legenheit berathen habe, einen Beschluß noch nicht gefaßt. Zugleich 
wurden von dem Herrn Stadtschulrath Mittheilungen über die Vor 
schläge der Subkommission gemacht, welche jedoch bei verschiedenen 
Mitgliedern des Ausschusses keine günstige Aufnahme fanden. Der 
Ausschuß war schließlich der Meinung, daß eine Diskussion der Ange 
legenheit unter den obwaltenden Umständen keinen Zweck habe und 
daß zunächst die vom Magistrat in Aussicht gestellte Vorlage abge 
wartet werden müsse, bevor in der Sache ein Beschluß gefaßt werden 
könne. 
4. Zu Titel II — Andere persönliche Ausgaben — hat die Ver 
sammlung bei Berathung des Normal-Besoldungsetats ferner folgende 
Resolution gefaßt: 
„Die Versammlung giebt dem Magistrat in Erwägung, 
ob es nicht thunlich ist, denjenigen Zeichenlehrern, welche an 
den städtischen höheren Lehranstalten vollbeschäft tgt sind, die 
Pensionsberechtigung zu ertheilen.
	        
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