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Volume No. 10 (60), 1. Februar 1886

Full text : Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1886 (Public Domain)

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Sauberkeit  und  die  Reinlichkeit  in  den  Hallen  nur  immer  gefährden
könne  und  was  den  Markt  verunziere.  Dazu  gehörten  nun  eben  auch
alle  die  alten  und  unschönen  Utensilien,  wie  sie  auf  den  offenen  Märkten
in  so  verschiedenen  Formen  und  Größen  zu  sehen  seien.  —  Das  Inventarium ­
  werde  aus  Grund  eines  Reverses  dem  Miether  übergeben
und  müsse  von  diesem  in  gutem  Zustande  erhalten  werden.
Wenn  gesagt  worden  sei,  daß  der  Verwaltung  hierdurch  erhebliche
Lasten  erwüchsen,  so  sei  darauf  zu  erwidern,  daß  ein  häufiger  Wechsel
der  Standinhaber  eigentlich  nicht  erwartet  werde,  daß  aber  bei  einem
stellenweise  möglichen  täglichen  Wechsel  gerade  das  Hin-  und  Herschleppen ­
  der  Privatuteusilien  für  den  allgemeinen  Verkehr  höchst
unbequem  sei,  und  ein  derartiger  Zuthatenvcrkehr  so  viel  wie  möglich
verhindert  werden  müsse.  Diese  Utensilienlieferung  sei  übrigens  auch
nur  ein  Versuch.  Stellen  sich  im  Laufe  des  Provisoriums  Unregelmäßigkeiten ­
  heraus,  dann  werde  das  Markthallen  Kurarorium  sicherlich
selbst  die  Initiative  zu  Aenderungen  ergreifen,  und  deshalb  könne
man  dem  Vorschlage  des  Magistrats  nach  dieser  Richtung  hin  wohl
zustimmen.
Bei  der  Abstimmung  erhielt  der  Antrag  auf  Ablehnung  der  Lieferung ­
  irgend  welcher  Utensilien  nicht  die  Majorität,  dagegen  wurde
beschlossen,  der  Versammlung  zu  empfehlen,  den  Tarif  mit  der  Einschränkung ­
  zu  genehmigen,  daß  die  vorgeschlagenen  Sätze  außer  der
Abgeltung  für  Licht,  Wasser  und  Reinigung  nur  noch  die  Vorhaltung ­
  von  Bank,  Tisch  und  Klotz  umfassen  sollen.
Die  besondere  Erwähnung  der  Vorhaltung  von  Haken  wurde  um
deshalb  für  überflüssig  erachtet,  weil  dieselben  fest  angeschraubt  seien
und  alles  das,  was  in  einem  vermietheten  Raume  niet  und  nagelfest
sei,  von  dem  Miether  an  der  betreffenden  Stelle  erhalten  werden
müsse.
Zu  erwähnen  ist  noch,  daß  bezüglich  der  Pos.  6  des  Tarifs  der
Wunsch  ausgesprochen  wurde,  grobe  Holzwaaren,  wenn  möglich  aus
den  Hallen  fernzuhalten,  da  dieselben  zu  viel  Platz  fortnehmen  würden.
Nachdem  jedoch  der  Herr  Magistrats-Kommissarius  erklärt  hatte,  daß
es  nach  der  Reichsgewerbeordnung  vom  21.  Juni  1869  nicht  angängig
sei,  dergleichen  Artikel,  die  das  Publikum  aus  dem  Wochenmarkle  zu
kaufen  gewöhnt  sei,  auszuschließen,  und  daß  dieselben  nicht  in  eingerichteten ­
  Ständen,  sondern  in  den  vorhandenen  breiten  Gängen  Unterkunft ­
  finden  sollten,  wurde  ein  Einwand  dagegen  nicht  weiter  erhoben.
Ebenso  wurde  die  dem  Kuratorium  zu  ertheilende  Ermächtigung,
Rabattbewilligungen  eintreten  zu  lassen,  mit  Rücksicht  darauf,  daß  sich
in  dieser  Beziehung  erst  nach  Ablauf  des  Provisoriums  bestimmte  Festsetzungen ­
  werden  treffen  lassen,  nicht  bemängelt.
Antrag  II.
Die  Stadtverordneten  -  Versammlung  ermächtigt  das
Kuratorium,  unter  Genehmigung  des  Magistrats,  Räumlichkeiten ­
  in  den  Markthallen  und  deren  Zubehör,  für
welche  die  Standmietheu  ad  I  nicht  zur  Hebung  gelangen,
bestmöglichst  und  längstens  auf  3  Aahre  zu  vermiethen.
Ueberstcigt  die  zu  verabredende  Miethe  den  Satz  von
3000  JC  pro  Jahr,  so  kann  das  vorbezeichnete  Kuratorium
nur  in  Anwesenheit  von  mindestens  zwei  Dritteln  seiner
Gesammtmitgliederzah  l  Beschluß  fassen.
Während  die  Nr.  I  sich  auf  den  eigentlichen  Wochenmarktverkehr
bezieht,  enthält  die  Nr.  II  gewissermaßen  die  Abweichung  von  der
Regel,  nach  welcher  die  Hallen  eben  dem  Marktverkehr  dienen  sollen.
Es  wird  beantragt,  dem  Kuratorium  die  Ermächngung  zu  ertheilen,
soweit  es  der  Raum  gestaltet  auch  andere  Geschäfte,  die  in  der  Vortage ­
  näher  bezeichnet  sind,  aufzunehmen.  Für  die  Versammlung  wird
es  sich  hier  darum  handeln,  keine,  die  Verwaltung  lindcnde  Beschlüsse
zu  fassen,  um  nicht  von  vornherein  vielleicht  geradt  solche  Geschäfte
auszuschließen,  die  den  Marktverkehr  aufzuhelfen  gerignet  sind.  Erst
nach  Ablauf  des  Provisoriums  und  nach  Maßgabe  der  während  dieser
Zeit  gesammelten  Erfahrungen  werden  sich  bestimmte  Festsetzungen
treffen  lassen.  Nur  in  Bezug  auf  zwei  Punkte  wurden  Bedenken  laut.
Nach  Nr.  IX  der  Anträge  sollen  alle  Ermächtigungen  mit  dem
1.  Oktober  1887,  also  nach  etwa  18  Monaten,  außer  Kraft  treten.
Demnach  müßte,  so  meinte  man,  auch  die  Nr.  II  dahin  geändert  werden,
daß  die  von  dem  Kuratorium  abgeschlossenen  derartigen  Miethsverträge
mit  dem  1.  Oktober  1887  gleichfalls  ihr  Ende  erreichen.
Die  Nr.  II  bestimmt  ferner,  daß  wenn  die  Miethe  den  Satz  von
3  000  JC  pro  Jahr  übersteigt,  das  Kuratorium  nur  in  Anwesenheit
von  mindestens  zwei  Dritteln  seiner  Gesammtmitgliederzafl  Beschluß
fassen  kann.  Es  wurde  zur  Erwägung  gegeben,  ob  diese  Aestimmung
nicht  vielleicht  Verzögerungen  herbeizuführen  geeignet  sein  nöchte,  da
es  mitunter,  besonders  in  den  Sommermonaten,  während  »er  Ferien
der  Versammlung,  schwer  sei,  zwei  Drittel  der  Mitgliederzahl  zusammen
zu  bringen.
Der  Ausschuß  glaubte  hierüber  hinweggehen  zu  können,  nachdem
der  Herr  Magistrats-Kommissarius  darauf  hingewiesen  hatte,  daß
Geschäftslokale,  in  welchen  der  Vermiether  besondere  Einrichmngen
treffen  müsse,  sich  kaum  auf  eine  kürzere  Zeitdauer  als  auf  3  Jahre
vorteilhaft  vermiethen  lassen  und  daß  derartige  Vermiethingen
von  dem  Provisorium  nicht  berührt  werden  könnten.  Und  wcs  die
Bestimmung  wegen  der  Anwesenheit  von  mindestens  zwei  Drittelt  der

Milgliederzahl  betreffe,  so  sei  dieselbe  hervorgegangen  aus  der  Rücksicht ­
  auf  die  Stadtverordneten-Versammlung,  welche  sonst  in  jedem,
einzelnen  Falle  mit  dergleichen  Vorlagen  belästigt  werden  müßte.  Auch  '
würde  Vorsorge  getroffen  werden  können,  daß  die  Beschlußfassung  des
Kuratoriums  nicht  gerade  in  der  Ferienzeit  der  Versammlung  stattzufinden ­
  brauche.
Antrag  III.

Die  Stadtverordneten-Versammlung  ermächtigt  den
Magistrat:
dem  Direktor  des  städtischen,  mit  Schlachthäusern
verbundenen  Central-Viehhofs,  Herrn  Hausburg,
die  kommissarische  Verwaltung  der  Stelle  eines
Dirigenten  der  städtschen  Märkte
mit  denjenigen  amtlichen  Zuständigkeiten  zu  übertragen,
welche  aus  der  Begründung  dieser  Vorlage,  Abschnitt  III,
ersichtlich  gemacht  sind.
Bis  zur  definitiven  Regelung  seines  Verhältnisses  zur
Markthallen-Verwaltung  verbleibt  Herr  Hausburg  in  seinem
jetzigen  Amt  und  im  Genuß  seiner  bisherigen  Bezüge,
welchen  als  Entschädigung  für  die  Uebernahme  des  Kommissorii
  als  Dirigent  des  Marktwesens  300  JC  monatliche
Diäten  hinzutreten.
Gegen  die  kommissarische  Verwaltung  der  Markthallen  durch  den
Direktor  Hausburg  wurde  Widerspruch  erhoben  und  derselbe  damit
begründet,  daß  die  Vereinigung  von  zwei  so  wichtigen  Stellen  auf
eine  Person  für  die  Dauer  unhaltbar  sei.  Bei  aller  Anerkennung  der
Leistungen  des  Herrn  Hausburg  für  den.  Viehhof,  dränge  sich  doch
die  Befürchtung  auf,  daß  derselbe  zufolge  seines  schwankenden  Gesundheitszustandes ­
  nicht  der  geeignete  Mann  sei,  dies  neue  Unternehmen
neben  seiner  amtlichen  Thätigkeit  auf  dem  Vichhof  so  in  Gang  zu
bringen,  wie  von  allen  Seiten  mit  voller  Berechtigung  erwartet  werde,
nachdem  die  Vorbereitungen  dazu  von  langer  Hand  und  nach  den  reiflichsten ­
  Erwägungen  getroffen  seien.  Die  Kraft  eines  jeden  Menschen
habe  seine  Grenzen,  umsomehr  aber  die  eines  Mannes,  der  bereits  an
der  Spitze  eines  so  großartigen  Instituts,  als  der  Viehhof  sei,  stehe
und  der  seinen  eigenen  Aeußerungen  nach  in  dieser  Stellung  so  stark
in  Anspruch  genommen  werde,  daß  er  kaum  die  Zeit  zu  gewinnen  im
Stande  sei,  die  zur  ordnungsmäßigen  Verwaltung  dieses  Amtes,  wie
sein  eigenes  Pflichtgefühl  es  ihm  vorschreibe,  erforderlich  sei.  Man
dürfe  nicht  vergessen,  daß  die  Verwaltung  der  Markthallen  in  Folge
des  Nachtbetriebes  keine  leichte  sei,  wie  denn  auch  nicht  zugegeben
werden  könne,  daß  es  angebracht  sei,  einem  noch  so  günstig  gestalteten
und  in  allen  seinen  Theilen  zur  vollsten  Zufriedenheit  funktionirenden
Institut  die  leitende  Spitze  zu  nehmen.  Viel  eher  würde  cs  möglich
sein,  die  Anzahl  der  anderen  Beamten  auf  dem  Viehhof  zu  verringern,
man  könne  aber  auf  keinen  Fall  einen  Mann  von  einem  Posten  nehmen,
auf  dem  er  absolut  nöthig  sei.  Der  Viehhof  sei  ein  städtisches  Unternehmen, ­
  das  nicht  gefährdet  werden  dürfe,  und  deshalb  müsse  eben
eine  Doppelstellung  dieses  ersten  Beamten,  durch  welche  die  Interessen
der  Stadt  leicht  in  hohem  Maaße  geschädigt  werden  könnten,  vermieden ­
  werden.  Es  frage  sich  nun,  ob  bei  der  verhältnißmäßig  nur  noch
kurzen  Zeit  bis  zu  der  zum  1.  April  d.  I.  in  Aussicht  genommenen
Eröffnung  der  Markthallen  noch  die  Möglichkeit  vorhanden  sei,  eine
andere  geeignete  Kraft  zur  Leitung  des  Markthallenunternehmens  zu
gewinnen.  Diese  Frage  sei  entschieden  zu  bejahen,  denn  nach  dem
gegenwärtigen  Stande  der  Bauten  zu  urtheilen,  werde  sich  die  Eröffnung ­
  der  Markthallen  ohne  allen  Zweifel  um  einige  Monate  verzögern,
so  daß  ein  Konkurrenzausschreiben  mit  kurz  bemessener  Frist  und  den»
Erbieten  der  Zahlung  eines  anständigen  Gehalts  seinen  Zweck  nicht
verfehlen  werde.  Jeder  brauchbare  und  zuverlässige  Mann,  der  sich
melde,  werde  sich  sagen,  daß.  wenn  er  sich  nach  seinem  etwaigen  Engagement ­
  als  tüchtig  für  die  Stelle  erwiesen  habe,  er  dann  auch  sicher
sein  könne,  demnächst  fest  angestellt  zu  werden  An  zahlreichen  und
geeigneten  Bewerbern  werde  es  sonach  keinenfallS  fehlen.
Von  diesen  Gesichtspunkten  aus  wurde  der  Antrag  gestellt,
den  Magistrat  zu  ersuchen,  durch  öffentliches  Ausschreiben
einen  Direktor  für  die  Verwaltung  der  städtischen  Markthallen ­
  mit  einem  Gehalte  von  10  000  JC  zu  suchen  und
demselben  diejenigen  amtlichen  Funktionen  zu  übertragen,
welche  aus  der  Begründung  der  Vorlage,  Abschnitt  III,
ersichtlich  gemacht  sind.
Die  entgegengesetzte  Ansicht,  die  insbesondere  von  dem  Herrn
Magistrats-Kommissarius  vertreten  wurde,  ging  dahin,  daß  man  es
dem  Magistrat  nicht  verdenken  könne,  wenn  er  sich  nicht  in  ganz  unbekannte ­
  Verhältnisse  begeben  wolle.  Die  Verantwortlichkeit  für  ihu
sei  groß  und  das  Gelingen  des  Unternehmens  sei  wesentlich  von  der
leitenden  Spitze  abhängig.  Es  werde  gar  nicht  bestritten,  daß  es  noch
andere  ebenso  tüchtige  und  für  die  Stelle  geeignete  Männer  gebe,  diese
müßten  aber  doch  immer  ihre  Fähigkeit  erst  beweisen.  Was  aber  dann,
wenn  die  städtischen  Behörden  sich  in  der  Wahl  der  Person  irrten  und
von  letzterer  gleich  von  vornhereist  Fehler  gemacht  würden?  Der
dadurch  dem  guten  Rufe  des  Unternehmens  zugefügte  Schaden  werde
sich  in  langer  Zeit  nicht,  vielleicht  kaum  je  wieder  gut  machen  lassen,
und  wer  würde  der  Nachfolger  eines  sich  als  unbrauchbar  erwiesenen

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