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Sauberkeit und die Reinlichkeit in den Hallen nur immer gefährden
könne und was den Markt verunziere. Dazu gehörten nun eben auch
alle die alten und unschönen Utensilien, wie sie auf den offenen Märkten
in so verschiedenen Formen und Größen zu sehen seien. — Das Inventarium
werde aus Grund eines Reverses dem Miether übergeben
und müsse von diesem in gutem Zustande erhalten werden.
Wenn gesagt worden sei, daß der Verwaltung hierdurch erhebliche
Lasten erwüchsen, so sei darauf zu erwidern, daß ein häufiger Wechsel
der Standinhaber eigentlich nicht erwartet werde, daß aber bei einem
stellenweise möglichen täglichen Wechsel gerade das Hin- und Herschleppen
der Privatuteusilien für den allgemeinen Verkehr höchst
unbequem sei, und ein derartiger Zuthatenvcrkehr so viel wie möglich
verhindert werden müsse. Diese Utensilienlieferung sei übrigens auch
nur ein Versuch. Stellen sich im Laufe des Provisoriums Unregelmäßigkeiten
heraus, dann werde das Markthallen Kurarorium sicherlich
selbst die Initiative zu Aenderungen ergreifen, und deshalb könne
man dem Vorschlage des Magistrats nach dieser Richtung hin wohl
zustimmen.
Bei der Abstimmung erhielt der Antrag auf Ablehnung der Lieferung
irgend welcher Utensilien nicht die Majorität, dagegen wurde
beschlossen, der Versammlung zu empfehlen, den Tarif mit der Einschränkung
zu genehmigen, daß die vorgeschlagenen Sätze außer der
Abgeltung für Licht, Wasser und Reinigung nur noch die Vorhaltung
von Bank, Tisch und Klotz umfassen sollen.
Die besondere Erwähnung der Vorhaltung von Haken wurde um
deshalb für überflüssig erachtet, weil dieselben fest angeschraubt seien
und alles das, was in einem vermietheten Raume niet und nagelfest
sei, von dem Miether an der betreffenden Stelle erhalten werden
müsse.
Zu erwähnen ist noch, daß bezüglich der Pos. 6 des Tarifs der
Wunsch ausgesprochen wurde, grobe Holzwaaren, wenn möglich aus
den Hallen fernzuhalten, da dieselben zu viel Platz fortnehmen würden.
Nachdem jedoch der Herr Magistrats-Kommissarius erklärt hatte, daß
es nach der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nicht angängig
sei, dergleichen Artikel, die das Publikum aus dem Wochenmarkle zu
kaufen gewöhnt sei, auszuschließen, und daß dieselben nicht in eingerichteten
Ständen, sondern in den vorhandenen breiten Gängen Unterkunft
finden sollten, wurde ein Einwand dagegen nicht weiter erhoben.
Ebenso wurde die dem Kuratorium zu ertheilende Ermächtigung,
Rabattbewilligungen eintreten zu lassen, mit Rücksicht darauf, daß sich
in dieser Beziehung erst nach Ablauf des Provisoriums bestimmte Festsetzungen
werden treffen lassen, nicht bemängelt.
Antrag II.
Die Stadtverordneten - Versammlung ermächtigt das
Kuratorium, unter Genehmigung des Magistrats, Räumlichkeiten
in den Markthallen und deren Zubehör, für
welche die Standmietheu ad I nicht zur Hebung gelangen,
bestmöglichst und längstens auf 3 Aahre zu vermiethen.
Ueberstcigt die zu verabredende Miethe den Satz von
3000 JC pro Jahr, so kann das vorbezeichnete Kuratorium
nur in Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln seiner
Gesammtmitgliederzah l Beschluß fassen.
Während die Nr. I sich auf den eigentlichen Wochenmarktverkehr
bezieht, enthält die Nr. II gewissermaßen die Abweichung von der
Regel, nach welcher die Hallen eben dem Marktverkehr dienen sollen.
Es wird beantragt, dem Kuratorium die Ermächngung zu ertheilen,
soweit es der Raum gestaltet auch andere Geschäfte, die in der Vortage
näher bezeichnet sind, aufzunehmen. Für die Versammlung wird
es sich hier darum handeln, keine, die Verwaltung lindcnde Beschlüsse
zu fassen, um nicht von vornherein vielleicht geradt solche Geschäfte
auszuschließen, die den Marktverkehr aufzuhelfen gerignet sind. Erst
nach Ablauf des Provisoriums und nach Maßgabe der während dieser
Zeit gesammelten Erfahrungen werden sich bestimmte Festsetzungen
treffen lassen. Nur in Bezug auf zwei Punkte wurden Bedenken laut.
Nach Nr. IX der Anträge sollen alle Ermächtigungen mit dem
1. Oktober 1887, also nach etwa 18 Monaten, außer Kraft treten.
Demnach müßte, so meinte man, auch die Nr. II dahin geändert werden,
daß die von dem Kuratorium abgeschlossenen derartigen Miethsverträge
mit dem 1. Oktober 1887 gleichfalls ihr Ende erreichen.
Die Nr. II bestimmt ferner, daß wenn die Miethe den Satz von
3 000 JC pro Jahr übersteigt, das Kuratorium nur in Anwesenheit
von mindestens zwei Dritteln seiner Gesammtmitgliederzafl Beschluß
fassen kann. Es wurde zur Erwägung gegeben, ob diese Aestimmung
nicht vielleicht Verzögerungen herbeizuführen geeignet sein nöchte, da
es mitunter, besonders in den Sommermonaten, während »er Ferien
der Versammlung, schwer sei, zwei Drittel der Mitgliederzahl zusammen
zu bringen.
Der Ausschuß glaubte hierüber hinweggehen zu können, nachdem
der Herr Magistrats-Kommissarius darauf hingewiesen hatte, daß
Geschäftslokale, in welchen der Vermiether besondere Einrichmngen
treffen müsse, sich kaum auf eine kürzere Zeitdauer als auf 3 Jahre
vorteilhaft vermiethen lassen und daß derartige Vermiethingen
von dem Provisorium nicht berührt werden könnten. Und wcs die
Bestimmung wegen der Anwesenheit von mindestens zwei Drittelt der
Milgliederzahl betreffe, so sei dieselbe hervorgegangen aus der Rücksicht
auf die Stadtverordneten-Versammlung, welche sonst in jedem,
einzelnen Falle mit dergleichen Vorlagen belästigt werden müßte. Auch '
würde Vorsorge getroffen werden können, daß die Beschlußfassung des
Kuratoriums nicht gerade in der Ferienzeit der Versammlung stattzufinden
brauche.
Antrag III.
Die Stadtverordneten-Versammlung ermächtigt den
Magistrat:
dem Direktor des städtischen, mit Schlachthäusern
verbundenen Central-Viehhofs, Herrn Hausburg,
die kommissarische Verwaltung der Stelle eines
Dirigenten der städtschen Märkte
mit denjenigen amtlichen Zuständigkeiten zu übertragen,
welche aus der Begründung dieser Vorlage, Abschnitt III,
ersichtlich gemacht sind.
Bis zur definitiven Regelung seines Verhältnisses zur
Markthallen-Verwaltung verbleibt Herr Hausburg in seinem
jetzigen Amt und im Genuß seiner bisherigen Bezüge,
welchen als Entschädigung für die Uebernahme des Kommissorii
als Dirigent des Marktwesens 300 JC monatliche
Diäten hinzutreten.
Gegen die kommissarische Verwaltung der Markthallen durch den
Direktor Hausburg wurde Widerspruch erhoben und derselbe damit
begründet, daß die Vereinigung von zwei so wichtigen Stellen auf
eine Person für die Dauer unhaltbar sei. Bei aller Anerkennung der
Leistungen des Herrn Hausburg für den. Viehhof, dränge sich doch
die Befürchtung auf, daß derselbe zufolge seines schwankenden Gesundheitszustandes
nicht der geeignete Mann sei, dies neue Unternehmen
neben seiner amtlichen Thätigkeit auf dem Vichhof so in Gang zu
bringen, wie von allen Seiten mit voller Berechtigung erwartet werde,
nachdem die Vorbereitungen dazu von langer Hand und nach den reiflichsten
Erwägungen getroffen seien. Die Kraft eines jeden Menschen
habe seine Grenzen, umsomehr aber die eines Mannes, der bereits an
der Spitze eines so großartigen Instituts, als der Viehhof sei, stehe
und der seinen eigenen Aeußerungen nach in dieser Stellung so stark
in Anspruch genommen werde, daß er kaum die Zeit zu gewinnen im
Stande sei, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung dieses Amtes, wie
sein eigenes Pflichtgefühl es ihm vorschreibe, erforderlich sei. Man
dürfe nicht vergessen, daß die Verwaltung der Markthallen in Folge
des Nachtbetriebes keine leichte sei, wie denn auch nicht zugegeben
werden könne, daß es angebracht sei, einem noch so günstig gestalteten
und in allen seinen Theilen zur vollsten Zufriedenheit funktionirenden
Institut die leitende Spitze zu nehmen. Viel eher würde cs möglich
sein, die Anzahl der anderen Beamten auf dem Viehhof zu verringern,
man könne aber auf keinen Fall einen Mann von einem Posten nehmen,
auf dem er absolut nöthig sei. Der Viehhof sei ein städtisches Unternehmen,
das nicht gefährdet werden dürfe, und deshalb müsse eben
eine Doppelstellung dieses ersten Beamten, durch welche die Interessen
der Stadt leicht in hohem Maaße geschädigt werden könnten, vermieden
werden. Es frage sich nun, ob bei der verhältnißmäßig nur noch
kurzen Zeit bis zu der zum 1. April d. I. in Aussicht genommenen
Eröffnung der Markthallen noch die Möglichkeit vorhanden sei, eine
andere geeignete Kraft zur Leitung des Markthallenunternehmens zu
gewinnen. Diese Frage sei entschieden zu bejahen, denn nach dem
gegenwärtigen Stande der Bauten zu urtheilen, werde sich die Eröffnung
der Markthallen ohne allen Zweifel um einige Monate verzögern,
so daß ein Konkurrenzausschreiben mit kurz bemessener Frist und den»
Erbieten der Zahlung eines anständigen Gehalts seinen Zweck nicht
verfehlen werde. Jeder brauchbare und zuverlässige Mann, der sich
melde, werde sich sagen, daß. wenn er sich nach seinem etwaigen Engagement
als tüchtig für die Stelle erwiesen habe, er dann auch sicher
sein könne, demnächst fest angestellt zu werden An zahlreichen und
geeigneten Bewerbern werde es sonach keinenfallS fehlen.
Von diesen Gesichtspunkten aus wurde der Antrag gestellt,
den Magistrat zu ersuchen, durch öffentliches Ausschreiben
einen Direktor für die Verwaltung der städtischen Markthallen
mit einem Gehalte von 10 000 JC zu suchen und
demselben diejenigen amtlichen Funktionen zu übertragen,
welche aus der Begründung der Vorlage, Abschnitt III,
ersichtlich gemacht sind.
Die entgegengesetzte Ansicht, die insbesondere von dem Herrn
Magistrats-Kommissarius vertreten wurde, ging dahin, daß man es
dem Magistrat nicht verdenken könne, wenn er sich nicht in ganz unbekannte
Verhältnisse begeben wolle. Die Verantwortlichkeit für ihu
sei groß und das Gelingen des Unternehmens sei wesentlich von der
leitenden Spitze abhängig. Es werde gar nicht bestritten, daß es noch
andere ebenso tüchtige und für die Stelle geeignete Männer gebe, diese
müßten aber doch immer ihre Fähigkeit erst beweisen. Was aber dann,
wenn die städtischen Behörden sich in der Wahl der Person irrten und
von letzterer gleich von vornhereist Fehler gemacht würden? Der
dadurch dem guten Rufe des Unternehmens zugefügte Schaden werde
sich in langer Zeit nicht, vielleicht kaum je wieder gut machen lassen,
und wer würde der Nachfolger eines sich als unbrauchbar erwiesenen
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