Wortage
für die
Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin.
8«. Protokolle des Ausschusses zur Borberathung der
Vorlage (Drucksache 8), betr. den Ltandmiethen-Tarif
und die Organisation der Markthallen.
Verhandelt Berlin, den 25. Januar 1886.
Anwesend:
Stadtv. Moses, Vorsitzender,
- Loewe,
- Weiß II,
- Heller,
- Pitzmann,
- Kalisch,
- Seeger,
- Schmidt,
- de Növe,
-. Winckler,
- Salge, ,
- Samm,
- Maltern,
- Seibert,
- Kreitling.
Als Kommissarius des Magistrats:
Herr Stadtsyndikus Eberty.
Der durch Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom
11. Januar er. — Protokoll Nr. 7 — zur Vorberathung der oben
näher bezeichneten Vorlage eingesetzte Ausschuß hat heute seine erste
Sitzung gehalten. Eine General-Diskussion wurde nicht beliebt, weshalb
sofort in die Spezialberathung eingetreten wurde.
Nr. I der Magistrats-Anträge lautet folgendermaßen:
Die Stadtverordneten - Versammlung ermächtigt das
Kuratorium für die städtischen Markthallen, unter Ge
nehmigung des Magistrats, nach dem als Anlage 6 dieser
Vorlage beigefügten Tarif in den neu zu eröffnenden Markt
hallen die Standmiethen zu erheben.
Auch isst das vorbezeichnete Kuratorium — unter Ge
nehmigung des Magistrats — ermächtigt, nach Befinden
der Umstände die Sätze des Tarifs zu ermäßigen oder Rabatt
bewilligungen auf die von Einzelnen zu zahlenden Stand
miethen eintreten zu lassen.
Gegen den als Anlage 0 auf Seite 24 der Vorlage abgedruckten
Tarif wurden Ausstellungen an sich, insbesondere was die Höhe der
einzelnen Positionen betrifft, nicht erhoben, von einer Seile wurde
indessen hierzu bemerkt, daß die Aufstellung und Vorlegung einer
Berechnung über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der
zur Eröffnung kommenden Markthallen — eines conto finto — viel
zur Klärung der ganzen Angelegenheit beigetragen haben würde.
Seitens des Herrn Magistrats - Kommissarius wurde hierauf
erwidert, daß in Ansehung des großen Umfanges dieses neuen
städtischen Unternehmens selbstverständlich bereits überschlägliche Be
rechnungen aufgestellt seien und sich dergleichen in den Akten des
Magistrats befänden. Ob die Veröffentlichung dieser doch immer nur
auf unbestimmten Voraussetzungen basirenden Berechnungen die Sache
zu fördern im Stande sei, wolle er nicht näher erörtern, doch könne
er die Erklärung abgeben, daß bei der auf Grund eingehendster Be
rathungen innerhalb des Markthallen-Kuratoriums erfolgten Feststellung
des Tarifs an dem Gesichtspunkte festgehalten sei, daß von der Stadt
zur Unterhaltung der Markthallen kein Zuschuß gegeben werden solle.
Dieser Tarif sei schon längst bei den Interessenten bekannt und habe
bisher zu Klagen über die Höhe einzelner Positionen noch keine Ver
anlassung gegeben, ja es stehe nach Maßgabe der eingegangenen
Meldungen zu erwarten, daß bei Eröffnung der Markthallen sämmtliche
Plätze besetzt sein werden. Dagegen sei dringend davor zu warnen,
den Tarif von vornherein niedriger zu bemessen, denn es sei für ein
junges Unternehmen nichts gefährlicher, als die frühere oder spätere
Erhöhung derartiger Tariffätze, an welche die Verkäufer sich eben
gewöhnt haben. Es entstehe daraus aber auch eine Unsicherheit des
ganzen geschäftlichen Verkehrs, was zu vermeiden in erster Linie an
gestrebt werden müsse. Etwas anderes sei es natürlich, wenn sich
nach einer Reihe von Jahren des Betriebes die Möglichkeit heraus
stellen sollte, eine dauernde Herabsetzung des Tarifs eintreten lassen
zu können.
Hiermit wurde die gegebene Anregung, eine Rentabilitätsberechnung
zu erfordern, verlassen.
In der Motivirung zu dem Tarif heißt es auf Seite 5 der
gedruckten Vorlage unter II. 4: „die vorgeschlagenen Sätze umfassen
endlich auch die Abgeltung, für Licht, Wasser, Reinigung und Vor
haltung aller Utensilien (Bank, Tisch, Haken, Klotz und dergl.)."
Hiermit wurde beantragt, die Utensilienlieferung zu streichen, da
dies Gegenstände seien, die sonst von den Vermiethern nicht geliefert
zu werden pflegten. Es handle sich hier um ein Miethsverhältniß,
um die Miethung eines abgeschlossenen Raumes auf längere oder
kürzere Zeit und da müsse es dem Miether überlassen bleiben, sich
einzurichten, wie er wolle, und alle die Veranstaltungen zu treffen, die
in seinem eigenen Interesse erforderlich sind, um seine Waare sauber
und appetitlich zu präsentiren. Dem einen Schlächter z. B. werde der
gelieferte Klotz nicht groß genug sein, dem anderen wieder zu groß,
und dergleichen Ausstellungen würden die Verwaltungsorgane ganz
außerordentlich belasten. Es werde zugegeben, daß eine uniforme
Einrichtung der Verkaufsstände bei der Eröffnung der Hallen einen
ganz schönen Anblick gewähre, das werde aber sicherlich nicht lange
anhalten, denn cs sei eine alte Erfahrung, daß die meisten Menschen
mit den Sache« Anderer gerade nicht sehr schonend umzugehen pflegen.
Auch die Instandhaltung der Geräthe werde viel Umstände machen,
desgleichen die Abnahme derselben von den einzelnen Miethern und
die Wiederarsgabe an andere. Es müßte ferner, wenn nicht Un
reinigkeiten Matz greifen sollen, z. B. immer eine größere Anzahl von
Schlächterkliitzcn. als für die Stände in Wirklichkeit erforderlich sind,
vorräthig gehalten werden, um diejenigen Klötze, welche an ihrer Ober
fläche zu sehr eingeschnitten sind, durch Abschneiden dieser Stellen wieder
glätten zu können. Zur Vermeidung aller solcher Unzuträglichkeiten
empfehle es sich, nur das unbedingt Nothwendige, und das fti vielleicht
nur der Ladentisch, zu liefern.
Demgegenüber wurde ausgeführt, daß der vorliegende Tarif zu
sämmtlichen 6 Positionen nur die Bemerkung enthalte: „überall ein
schließlich Beleuchtung und Wasser, sowie Reinigung", man sei jedoch
der Ansicht gewesen, daß dieser Tarif als Pauschaltarif die Lieferung
alles dessen in sich begreifen müsse, was der Verkäufer an Utensilien
gebraiche, um seine Waare verkaufen zu können, daß aber mehr, als
absolut nöthig, nicht geliefert werden solle. Gerade vom sanitären
Staldpunkt aus sei die Vorhgltung der Klötze seitens der Stadt nur
zu empfehlen, wie denn überhaupt alles das fernzuhalten sei, was die