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diesem Grunde hätte nunmehr der Wiedereröffnung der Fußgänger-
Passage ein Hinderniß nicht entgegengestanden.
Die Frage, ob solches zu geschehen habe, ist Gegenstand einer
eingehenden Berathung der Baudeputation II gewesen und es hat die
selbe unter dem 5. v. Mts den Beschluß gefaßt, daß es zweckmäßig
sei, den Fußgängerverkehr in der Aorkstraße, zwischen Bülow- und
Möckernstraße, durch Aufstellung eines Zaunes an der westlichen Seite
zu sperren.
Der Beschluß ist ausgeführt worden; wir halten uns aber für
verpflichtet, bei dem Interesse, welches die Angelegenheit erregt, Wohl-
derselben hiervon und von den Motiven dieser Sperrung Mittheilung
zu machen.
Es find folgende:
1. Der Fahrdamm der Jorkstraße liegt auf mehreren Stellen
so tief, daß das Grundwaffer über das Plenum tritt; auch
die Entwässerung des Lokomotivschuppens und der Gasanstalt
der Dresdener Bahn wird bis zum Anschluß an die Kanalisation
direkt nach der Straße geleitet und verbreitet sich über die
selbe; daher können diese Strecken nicht passirt werden.
2. Im Bereich der Anhalter Bahn ziehen sich die Straße ent
lang, soweit hier eine Betonbettung für die künftige Pflasterung
vorhanden ist, zwei offene Seitengräbcn zur Abführung des
Grundwassers nach einem offenen, nicht abgedeckten Kanal
von ca. 0,«» m Breite, welcher die Straße quer durchschneidet.
Diese Wasserläufe können erst nach der Kanalisation und mit
der definitiven Pflasterung beseitigt werden; wenn auch eine
Passage bei Tage hier mit einiger Mühe für Erwachsene —
nicht für Kinder — möglich wäre, so ist sie doch bei der
Dunkelheit geradezu als gefährlich zu erachten.
3. Die Straße hat noch keine Beleuchtung, deren Herstellung
aus Gründen der Sicherheitspolizei wahrscheinlich verlangt
werden würde, sofern eine freie Passage gestattet wird.
4. Die gänzlich isolirte Lage der qu. Straße würde, selbst
eine interimistische Beleuchtung vorausgesetzt, in sicherheits
polizeilichem Interesse eine Sperrung, wenigstens während
der Nachtzeit, um Unfug aller Art, ja selbst Beraubungen
zu verhüten, nothwendig machen.
5. Der Theil der Jorkstraße, welcher zwischen der Möckernstraße
und der Anhaltischen Bahn liegt, ist als Depotplatz für die
Bauausführung der Kanalisation des Radial-Systems VI ver
pachtet; dieser Depotplatz ist reichlich mit Röhren und Bau
material aller Art besetzt. Wenn es auch allenfalls möglich
wäre, die diesen Depotplatz umgebenden Zäune zu öffnen und
eine Fußpassage hinüberzuleiten, so darf es doch nicht als aus
geschlossen angesehen werden, daß hierdurch Störungen und
Beschädigungen eintreten können und werden, wie denn auch
durch eine solche Zulassung des Publikums die wichtige Ver
antwortlichkeit des Depotverwalters für den Materialienbestand
nicht geltend gemacht werden könnte.
Auch muß darauf hingewiesen werden, daß voraussichtlich bei
Aufgang des Winters auf der ganzen Länge und Breite der Straße
die Bauarbetten zur Regulirung derselben mit thunlichster Kraft auf
genommen werden und daß es, während Kanäle gebaut, Gas- und
Wasserleitungsröhren verlegt werden, die Straße drainirt, betonirt und
demnächst gepflastert wird, unmöglich ist, den etwa jetzt zuzulassenden
Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten.
Ueberdies wären, wenn die Fußpassage nach Fertigstellung des
Unterführungsbauwerks zugelassen worden wäre, um so lautere Be
schwerden zu erwarten gewesen, wenn die erwähnte Passage während
des Winters freigegeben, bei Beginn im Frühling aber wieder auf
gehoben wird.
Berlin, den 23. Januar 1686.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. voy Forckenbeck.
5«. Vorlage (J.-Nr. 11 691 B. V. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Erwerb des Straßenlandes
vor den Grundstücken Dresdenerstr. 107—110.
Zur Verbreiterung der Dresdcnerstraße auf der westlichen Seite
von der Prinzen- bis Luckauerstraße sind von den Grundstücken 107—110
folgende Flächen erforderlich:
a) von bem Grundstücke 107 rund 103 qm,
l>) - - - 108 - 90 -
v) - - - 109 - 148 -
ä) - - - 110 - 71 -
zusammen rund 412 qm.
Der Erwerb dieser Terrains hat bisher nicht empfohlen werden
können, weil die dafür erhobenen Ansprüche als zu hoch bezeichnet
werden mußten. Ein neues Angebot setzt uns jetzt in den Stand,
die bereits wiederholt in Anregung gebrachte Verbreiterung der Dres
denerstraße auf der gedachten Strecke mit verhältnißmäßig geringen
Opfern ihrem Ziele näher zu bringen. Nach demselben beabsichtigt
der Bankier H. Gumpel die Erwerbung des gedachten Häusercomplexes,
ist auch bereit, nach Niederlegung der auf dem Straßenlande befindlichen
Gebäude dasselbe der Stadtgemeinde abzutreten, sofern ihm für das
Quadratmeter frei werdenden Grund und Boden eine Entschädigung
von 82 JC, zusammen von ca. 33 784 JC gewährt wird. In Ueber
einstimmung mit der Bau-Deputation halten wir diese Offerte für
annehmbar, da sie den sonst in dieser Gegend für Straßenland gezahlten
Preisen im Allgemeinen entspricht. Durch die Erwerbung der gedachten
Terrains würde die Verbreiterung der Dresdenerstraße wenigstens auf
der engsten Strecke herbeigeführt werden können. Demnach ersuchen
wir die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung
des Straßenlandes vor den Grundstücken DreSdenerstr. 107
bis 110 von zusammen ca. 412 qm zu einem Preise von
82 JC pro Quadratmeter, zusammen — 33 784 JC, einver
standen. Die Verausgabung erfolgt beim Fonds für Er-
werbungvonStraßenland,derEtats-Ueberschreitung ungeachtet."
Einen Plan fügen wir bei.
Berlin, den 23. Januar 1886.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
81. Vorlage (I. - Nr. 3 225 K. A. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Ablösung der nach Spezial-
Etat 30 zu dem Prediger- und Küstergehalt des
Heiligen Geist - Hospitals resp. der böhmisch-refor-
mirten Kirche aus der Stadt - Haupt - Kaffe zu
zahlenden Zuschüsse und Bewilligung des Ablösungs
kapitals von zusammen 4 856,2» JC-
Durch Beschluß vom 26. März cr., betreffend Festsetzung des
laufenden Stadthaushalt-Etats, hat sich die Stadtverordneten-Ver
sammlung damit einverstanden erklärt, ' daß die nach dem Spezial-
Etat 30 für kirchliche Zwecke jährlich zu zahlenden Zuschüsse:
1. Titel I, an den Prediger des Heiligen Geist - Hospitals
50,2» JC,
2. Titel III*, an den Prediger der böhmisch-lutherischen
Kirche 360 JC,
3. Titel III b2 , an den Küster derselben Kirche 108 JC\
4. Titel III bl , an den Küster der böhmisch - reformirten
Kirche 108 JC,
5. Titel IV, an die Nicolai- und Marien - Kirchen - Armenkasse,
Zinsen des Brandt'schen Legates 36 JC,
durch Kapital - Zahlung mit dem 25 fachen Betrage der Jahressumme
abgelöst werden. Bet den zu diesem Zwecke geführten Verhandlungen
sind die Kirchenräthe von Nicolai und Marien auf die Ablösung der
Zinsen für das seiner Zeit von der Stadtgemeinde Berlin entliehene
Brandt'sche Legat, also mit Zahlung einer Summe von 25 X 36 JC
— 900 JC eingegangen. Das Kuratorium des Heiligen Geist- und
St. Georgen - Hospitals und der Gemeindekirchenrath der böhmtsch-
reformtrten Kirche haben jedoch mit Ablösung der ihnen zustehenden
jährlichen Bezüge von resp. 50,2» JC und 108 JC nur unter der Be
dingung sich bereit erklärt, daß ihnen das Ablösungskapital von
1 256,2» JC resp. 2 700 JC durch Aushändigung von ebensoviel
Berliner Stadtanleihescheinen a 4 pCt. zum Nominal-Werthe gewährt
wird. Der nicht darstellbare Betrag des zuerst aufgeführten Kapitals
von 56,2» JC würde baar zu zahlen bleiben; es würden daher hier
nur 1 200 JC Berliner Stadtanleihescheine zu übergeben sein.
Es scheint uns billig, auf diese Bedingung einzugehen, da cs —
wie auch der qu. Gemeindekirchenrath und das Kuratorium der
qu. Hospitäler hervorhebt — bei dem Stande des Geldverkehrs nicht
möglich ist, die zu zahlende Baarsumme in zinstragenden sicheren
Werthpapieren so anzulegen, daß dieselbe 4 pCt. Zinsen und somit die
bis jetzt aus der Stadt-Haupt-Kasse bezogene Zuschußsumme einträgt
Der Gemeindekirchenrath der böhmisch-lutherischen Gemeinde
hat dagegen außer einer gleichen Bedingung wie der vorerwähnten
noch ferner bedungen, daß die Stadtgemeinde für ewige Zeiten die
Verpflichtung übernähme, ihm bei etwa weiterer Ermäßigung des Zins
fußes unter 4 pCt. den Ausfall an der bis jetzt bezogenen Zuschuß-
Summe zu zahlen. Hierauf einzugehen, müssen wir aber ablehnen,
da hierbei der Zweck der eingeschlagenen Maßregel - Entlastung der
Stadtgemeinde von laufenden Verpflichtungen, welche mit den eigent
lichen Gemeindeangelegenheiten nicht wesentlich zusammenhängen —
nicht erreicht werden würde. Indem wir daher die Ablösung der
übrigen zur Sprache gekommenen Verpflichtungen empfehlen, beantragen
wir zu beschließen: