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Volume No. 9 (46-59), 30. Januar 1886

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1886 (Public Domain)

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diesem Grunde hätte nunmehr der Wiedereröffnung der Fußgänger- 
Passage ein Hinderniß nicht entgegengestanden. 
Die Frage, ob solches zu geschehen habe, ist Gegenstand einer 
eingehenden Berathung der Baudeputation II gewesen und es hat die 
selbe unter dem 5. v. Mts den Beschluß gefaßt, daß es zweckmäßig 
sei, den Fußgängerverkehr in der Aorkstraße, zwischen Bülow- und 
Möckernstraße, durch Aufstellung eines Zaunes an der westlichen Seite 
zu sperren. 
Der Beschluß ist ausgeführt worden; wir halten uns aber für 
verpflichtet, bei dem Interesse, welches die Angelegenheit erregt, Wohl- 
derselben hiervon und von den Motiven dieser Sperrung Mittheilung 
zu machen. 
Es find folgende: 
1. Der Fahrdamm der Jorkstraße liegt auf mehreren Stellen 
so tief, daß das Grundwaffer über das Plenum tritt; auch 
die Entwässerung des Lokomotivschuppens und der Gasanstalt 
der Dresdener Bahn wird bis zum Anschluß an die Kanalisation 
direkt nach der Straße geleitet und verbreitet sich über die 
selbe; daher können diese Strecken nicht passirt werden. 
2. Im Bereich der Anhalter Bahn ziehen sich die Straße ent 
lang, soweit hier eine Betonbettung für die künftige Pflasterung 
vorhanden ist, zwei offene Seitengräbcn zur Abführung des 
Grundwassers nach einem offenen, nicht abgedeckten Kanal 
von ca. 0,«» m Breite, welcher die Straße quer durchschneidet. 
Diese Wasserläufe können erst nach der Kanalisation und mit 
der definitiven Pflasterung beseitigt werden; wenn auch eine 
Passage bei Tage hier mit einiger Mühe für Erwachsene — 
nicht für Kinder — möglich wäre, so ist sie doch bei der 
Dunkelheit geradezu als gefährlich zu erachten. 
3. Die Straße hat noch keine Beleuchtung, deren Herstellung 
aus Gründen der Sicherheitspolizei wahrscheinlich verlangt 
werden würde, sofern eine freie Passage gestattet wird. 
4. Die gänzlich isolirte Lage der qu. Straße würde, selbst 
eine interimistische Beleuchtung vorausgesetzt, in sicherheits 
polizeilichem Interesse eine Sperrung, wenigstens während 
der Nachtzeit, um Unfug aller Art, ja selbst Beraubungen 
zu verhüten, nothwendig machen. 
5. Der Theil der Jorkstraße, welcher zwischen der Möckernstraße 
und der Anhaltischen Bahn liegt, ist als Depotplatz für die 
Bauausführung der Kanalisation des Radial-Systems VI ver 
pachtet; dieser Depotplatz ist reichlich mit Röhren und Bau 
material aller Art besetzt. Wenn es auch allenfalls möglich 
wäre, die diesen Depotplatz umgebenden Zäune zu öffnen und 
eine Fußpassage hinüberzuleiten, so darf es doch nicht als aus 
geschlossen angesehen werden, daß hierdurch Störungen und 
Beschädigungen eintreten können und werden, wie denn auch 
durch eine solche Zulassung des Publikums die wichtige Ver 
antwortlichkeit des Depotverwalters für den Materialienbestand 
nicht geltend gemacht werden könnte. 
Auch muß darauf hingewiesen werden, daß voraussichtlich bei 
Aufgang des Winters auf der ganzen Länge und Breite der Straße 
die Bauarbetten zur Regulirung derselben mit thunlichster Kraft auf 
genommen werden und daß es, während Kanäle gebaut, Gas- und 
Wasserleitungsröhren verlegt werden, die Straße drainirt, betonirt und 
demnächst gepflastert wird, unmöglich ist, den etwa jetzt zuzulassenden 
Fußgängerverkehr aufrecht zu erhalten. 
Ueberdies wären, wenn die Fußpassage nach Fertigstellung des 
Unterführungsbauwerks zugelassen worden wäre, um so lautere Be 
schwerden zu erwarten gewesen, wenn die erwähnte Passage während 
des Winters freigegeben, bei Beginn im Frühling aber wieder auf 
gehoben wird. 
Berlin, den 23. Januar 1686. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. voy Forckenbeck. 
5«. Vorlage (J.-Nr. 11 691 B. V. II. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Erwerb des Straßenlandes 
vor den Grundstücken Dresdenerstr. 107—110. 
Zur Verbreiterung der Dresdcnerstraße auf der westlichen Seite 
von der Prinzen- bis Luckauerstraße sind von den Grundstücken 107—110 
folgende Flächen erforderlich: 
a) von bem Grundstücke 107 rund 103 qm, 
l>) - - - 108 - 90 - 
v) - - - 109 - 148 - 
ä) - - - 110 - 71 - 
zusammen rund 412 qm. 
Der Erwerb dieser Terrains hat bisher nicht empfohlen werden 
können, weil die dafür erhobenen Ansprüche als zu hoch bezeichnet 
werden mußten. Ein neues Angebot setzt uns jetzt in den Stand, 
die bereits wiederholt in Anregung gebrachte Verbreiterung der Dres 
denerstraße auf der gedachten Strecke mit verhältnißmäßig geringen 
Opfern ihrem Ziele näher zu bringen. Nach demselben beabsichtigt 
der Bankier H. Gumpel die Erwerbung des gedachten Häusercomplexes, 
ist auch bereit, nach Niederlegung der auf dem Straßenlande befindlichen 
Gebäude dasselbe der Stadtgemeinde abzutreten, sofern ihm für das 
Quadratmeter frei werdenden Grund und Boden eine Entschädigung 
von 82 JC, zusammen von ca. 33 784 JC gewährt wird. In Ueber 
einstimmung mit der Bau-Deputation halten wir diese Offerte für 
annehmbar, da sie den sonst in dieser Gegend für Straßenland gezahlten 
Preisen im Allgemeinen entspricht. Durch die Erwerbung der gedachten 
Terrains würde die Verbreiterung der Dresdenerstraße wenigstens auf 
der engsten Strecke herbeigeführt werden können. Demnach ersuchen 
wir die Stadtverordneten-Versammlung zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung 
des Straßenlandes vor den Grundstücken DreSdenerstr. 107 
bis 110 von zusammen ca. 412 qm zu einem Preise von 
82 JC pro Quadratmeter, zusammen — 33 784 JC, einver 
standen. Die Verausgabung erfolgt beim Fonds für Er- 
werbungvonStraßenland,derEtats-Ueberschreitung ungeachtet." 
Einen Plan fügen wir bei. 
Berlin, den 23. Januar 1886. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
81. Vorlage (I. - Nr. 3 225 K. A. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Ablösung der nach Spezial- 
Etat 30 zu dem Prediger- und Küstergehalt des 
Heiligen Geist - Hospitals resp. der böhmisch-refor- 
mirten Kirche aus der Stadt - Haupt - Kaffe zu 
zahlenden Zuschüsse und Bewilligung des Ablösungs 
kapitals von zusammen 4 856,2» JC- 
Durch Beschluß vom 26. März cr., betreffend Festsetzung des 
laufenden Stadthaushalt-Etats, hat sich die Stadtverordneten-Ver 
sammlung damit einverstanden erklärt, ' daß die nach dem Spezial- 
Etat 30 für kirchliche Zwecke jährlich zu zahlenden Zuschüsse: 
1. Titel I, an den Prediger des Heiligen Geist - Hospitals 
50,2» JC, 
2. Titel III*, an den Prediger der böhmisch-lutherischen 
Kirche 360 JC, 
3. Titel III b2 , an den Küster derselben Kirche 108 JC\ 
4. Titel III bl , an den Küster der böhmisch - reformirten 
Kirche 108 JC, 
5. Titel IV, an die Nicolai- und Marien - Kirchen - Armenkasse, 
Zinsen des Brandt'schen Legates 36 JC, 
durch Kapital - Zahlung mit dem 25 fachen Betrage der Jahressumme 
abgelöst werden. Bet den zu diesem Zwecke geführten Verhandlungen 
sind die Kirchenräthe von Nicolai und Marien auf die Ablösung der 
Zinsen für das seiner Zeit von der Stadtgemeinde Berlin entliehene 
Brandt'sche Legat, also mit Zahlung einer Summe von 25 X 36 JC 
— 900 JC eingegangen. Das Kuratorium des Heiligen Geist- und 
St. Georgen - Hospitals und der Gemeindekirchenrath der böhmtsch- 
reformtrten Kirche haben jedoch mit Ablösung der ihnen zustehenden 
jährlichen Bezüge von resp. 50,2» JC und 108 JC nur unter der Be 
dingung sich bereit erklärt, daß ihnen das Ablösungskapital von 
1 256,2» JC resp. 2 700 JC durch Aushändigung von ebensoviel 
Berliner Stadtanleihescheinen a 4 pCt. zum Nominal-Werthe gewährt 
wird. Der nicht darstellbare Betrag des zuerst aufgeführten Kapitals 
von 56,2» JC würde baar zu zahlen bleiben; es würden daher hier 
nur 1 200 JC Berliner Stadtanleihescheine zu übergeben sein. 
Es scheint uns billig, auf diese Bedingung einzugehen, da cs — 
wie auch der qu. Gemeindekirchenrath und das Kuratorium der 
qu. Hospitäler hervorhebt — bei dem Stande des Geldverkehrs nicht 
möglich ist, die zu zahlende Baarsumme in zinstragenden sicheren 
Werthpapieren so anzulegen, daß dieselbe 4 pCt. Zinsen und somit die 
bis jetzt aus der Stadt-Haupt-Kasse bezogene Zuschußsumme einträgt 
Der Gemeindekirchenrath der böhmisch-lutherischen Gemeinde 
hat dagegen außer einer gleichen Bedingung wie der vorerwähnten 
noch ferner bedungen, daß die Stadtgemeinde für ewige Zeiten die 
Verpflichtung übernähme, ihm bei etwa weiterer Ermäßigung des Zins 
fußes unter 4 pCt. den Ausfall an der bis jetzt bezogenen Zuschuß- 
Summe zu zahlen. Hierauf einzugehen, müssen wir aber ablehnen, 
da hierbei der Zweck der eingeschlagenen Maßregel - Entlastung der 
Stadtgemeinde von laufenden Verpflichtungen, welche mit den eigent 
lichen Gemeindeangelegenheiten nicht wesentlich zusammenhängen — 
nicht erreicht werden würde. Indem wir daher die Ablösung der 
übrigen zur Sprache gekommenen Verpflichtungen empfehlen, beantragen 
wir zu beschließen:
	        
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