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Volume No. 79 (831-835), 24. Dezember 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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welche es ermöglicht, den betreffenden Häusern in jeder Etage in der 
selben Weise und in derselben Sicherheit Wasser zuzuführen, wie den 
Häusern anderer Stadttheile. 
Zu diesem Zwecke schlägt die Verwaltung der Wasserwerke vor, 
eine kleine Wafferhebestation in der Nähe der Bockbrauerei zu errichten, 
welche, wie das Hebewerk in der Belforterstraße, das Wasser aus dem 
Rohrnetz der unteren Zonen entnimmt und es zu derjenigen Höhe 
drückt, welche zur Versorgung der am Kreuzberg gelegenen Häuser er 
forderlich ist. 
AIs Bauplatz für Hebewerke und Wafferthurm ist eine Parzelle 
von 853 qm Flächeninhalt in Straße Nr. 23, Abtheilung II des Be 
bauungsplanes, in Aussicht genommen. Der Besitzer hat diese Fläche 
zum Preise von 63 JC pro Quardratmeter offerirt und sich an diese 
Offerte bis zum 15. Januar k. I. gebunden. 
Das von dem Direktor Gill aufgestellte Projekt nebst Erläute 
rungsbericht und Anschlägen und eine Mappe detaillirte Zeichnungen 
fügen wir mit dem Ersuchen um Rückgabe bei. Nach den Anschlägen 
belaufen sich die Kosten der Anlagen incl. des Landerwerbs auf 
313 255 JC- Die Errichtung der Anlage auf dem in Aussicht ge 
nommenen Terrain erfordert indeß, um den Vorschriften des Orts 
statuts vom 8. October 1875 bezw. der Polizeiverordnung vom 
12. Seplember 1879-zu genügen, daß noch die Straße Nr. 23 in einer 
Länge von 295 m gepflastert wird. Die Kosten der Pflasterung dieses 
Straßentheils auf 265 m Länge und 11 m Dammbreite mit Steinen 
III.Klaffe ä Quadratmeter 16,»Astrid auf 295 . 11.16,s — 53542,sv^t 
oder rund 54 090 JC veranschlagt; dieselben würden aber seiner Zeit 
von den Adjazenten zu erstatten fein. 
Wir haben dem Entwürfe in allen Punkten zugestimmt und bean 
tragen demzufolge bei der Stadtverordneten-Versammlung folgende 
Beschlußfassung: 
Tie Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der 
Errichtung einer Wafferhebe - Station auf dem Tempelhofer 
Berge in der Nähe der Bockbraucrei auf Grundlage des vor 
gelegten Projekts einverstanden und bewilligt die veranschlagten 
Kosten in Höhe von 313 255 JC ä conto des den städtischen 
Wasserwerken noch zustehenden Antheiles an den Anleihen von 
1878 resp. 1882; 
sie erklärt sich ferner damit einverstanden, daß die Kosten der 
Pflasterung der Straße Nr. 23 bis zur östlichen Grenze des 
zu erwerbenden Grundstücks, überschläglich berechnet auf 
54 090 JC, von der Verwaltung der Wasserwerke bis zum 
Wiedereingangc von den Adjazenten vorgeschossen werden. 
Wir bemerken noch, daß die vorgelegte Zeichnung des Wasserthurms 
nur eine Skizze ist und das Projekt dieses Thurms noch einer Aenderung 
unterzogen werden soll, ohne dadurch eine Erhöhung der Kosten herbei 
zuführen. Dieserhalb aber noch die Vorlegung des Projekts an die 
Stadtverordneten-Versammlung zu verzögern, erschien uns mit Rücksicht 
darauf, daß der Eigenthümer des betreffenden Grundstücks sich nicht 
länger als bis zum 15. Januar k. Js. an seine Offerte gebunden hat» 
nicht angänglich. 
Berlin, den 23. Dezember 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 83». 
Erläuterungs-Bericht 
zu dem angefügten Entwürfe einer Wasserhebestation mit 
Hochreservoir auf dem Kreuzberge. 
Das Vertheilungsnetz des Rohrsystems der städtischen Wasserwerke 
ist bekanntlich in zwei (eine untere und eine obere) Zonen zerlegt, weil 
das Niveau der Straßen in der oberen Zone ein solches mit Bezug 
auf das Niveau der Straßen der unteren Zone ist, daß es sich als 
ökonomischer erweist, ohne Rücksicht auf die obere Zone das für die 
untere Zone bestimmte Wasser nur zu jener Höhe zu heben, welche 
genügt, die Häuser in der unteren Zone zu versorgen. 
Das für die obere Zone erforderliche Wasser wird dann durch 
ein besonderes Hebewerk (auf dem früheren Windmühlenberge) in der 
Belforterstraße zu der größeren Höhe gehoben, welche die Höhenlage 
der Häuser des dortigen Plateaus bedingt. 
Das Niveau der unteren Grenze des Rohrsystems der oberen Zone 
liegt in der Ordinate ca. -I- 45 N. N. 
Die Maximal-Höhe des Pflasters der Straßen der oberen Zone 
liegt in der Ordinate -ff 52 17. bl. 
Am Kreuzberge, südlich der Bergmannstrabe, liegt ein Straßen- 
complcx, zum Theil mit Häusern bebaut, zum Theil in der Bebauung 
begriffen, welcher über der Ordinate -ff 45 bl. bl, liegt und in einzelnen 
Theilen die Ordinate -ff 58 bl. bl. erreicht. 
Die Häuser, deren Besitzer die Beschwerde eingereicht haben, liegen 
in den Ordinaten -ff 48 bl. bl. bis -ff 53 bl. bl., also völlig in 
einem Niveau, welches auf der entgegengesetzten Seite der Stadt die 
Errichtung eines besonderen Hebewerks für die Versorgung bedingte. 
Der hier beschriebene Straßencomplex ist durch fiscalisches Terrain, 
auf welchem die Niveau-Verhältnisse eine Ausdehnung nicht bedingen, 
begrenzt. Er bildet auch einen Theil des Radialsystems VI. der 
allgemeinen Canalisation der Stadt. 
Die Grundstücke dieses Straßencomplexes erhalten jetzt Wasser 
aus der unteren Zone des Rohrsystems der städtischen Wasserwerke. 
Da aber der Druck dieser Zone für die Höhenlage, auf welcher diese 
Häuser stehen, nicht genügt, so steigt das Wasser nur dann in die 
höheren Etagen, wenn die Stadt eine verhältnißmäßig geringe Ent 
nahme aus der unteren Zone bewirkt. 
Die Fußböden der Etagen des Hauses Nr. 53 werden wohl in 
folgenden Höhen liegen: 
I. Etage -ff 58 ] 
II. 
- -ff 62 
III. 
- -ff 65,5 
IV. 
- -ff 69 
Das Haus steht im Niveau -ff 53 und hat nur eine Höhe von 
19.5 rn bis zum Gesims, könnte aber nach der Bauordnung eine Höhe 
von -ff 22,s m erhalten. 
Seit December 1884 ist im Keller des Hauses Bellealliancestraße 
Nr. 54 ein automatisch-graphisch Druck-Manometer aufgestellt worden 
und zwar in Anschluß mit einem 150 mm weiten Rohr gebracht, 
welches sich von dem in der Bergmannstraße liegenden 762 mm Haupt 
rohr abzweigt und zur alleinigen Versorgung des Hauses Bellealliance 
straße Nr. 53 dient. 
Dieses Manometer notirte in den Monaten März bis Juli in den 
Nachmittags- und auch Vormittagsstunden Druck-Höhen von 68 m 
bis 63 m, so daß mehrere Stunden hindurch die IV. Etage kein Wasser, 
die III. Etage nur zeitweise Wasser hat erhalten können. 
Die Beschwerden der Hausbesitzer sind daher begründet. 
Wenn diese Grundstücke aus der unteren Zone des Rohrsystems 
in Zukunft Wasser erhalten sollen, so muß eine Erhöhung des Druckes 
in der unteren Zone von mindestens 12 m erfolgen, d. h. das ganze 
Wasserquantum, welches überhaupt in Berlin durch die Maschinen 
gefördert wird, muß 12 m höher, wie für die Versorgung der unteren 
Zone erforderlich, gehoben werden. 
In Anlage I ist nachgewiesen worden, daß die Kosten des Hebens 
von 1 Million Kubikmeter Wasser 1 m hoch im Durchschnitt der 
Etatsjahre 1883/84, 1884/85 156 JC betrugen. 
Es sind im Etatsjahr 1884/85 30,5 Millionen Kubikmeter 1 m 
hoch gehoben; wenn diese noch 12 in höher gehoben worden wären, 
würden die Mehrkosten für Kohlen und Schmiermaterial allein 
(30,5.12.156) — 57 096,oo JC betragen haben und diese Kosten 
würden sich von Jahr zu Jahr in gleichem Schritt mit dem zunehmenden 
Verbrauch der Stadt vermehren. 
Abgesehen von den Nachtheilen, welche ein Druck von 12 m mehr 
wie erforderlich auf alle häuslichen Einrichtungen der Wasserversorgung 
veranlaßt, verbieten die obigen hohen Kosten die besprochene Druck 
erhöhung und können mit geringeren Kosten durch Anlage einer kleinen 
Wasserhebestation für die obere Zone am Kreuzberge vermieden werden. 
Der Häusercomplex, welcher in jener Gegend entstehen kann, ist 
genau durch den fiscalischen Besitz und die Höhen-Cote -ff 45 17. 17. 
begrenzt und kann voraussichtlich nie größer werden. 
Die Ausdehnung ist auf der beigelegten Karte Vioom durch die 
roth schraffirten Theile verzeichnet. 
Die Straßenlänge unter Abzug einer Front der Eckhäuser ist 
ca. 5 100 m. Diese Länge, wenn jede Hausfront zu 17 m angenommen 
wird, giebt 300 Häuser. 300 Häuser mit Einwohnerzahl 61 pro Haus 
geben 18 300 Personen, 18 300 Personen ä 100 Liter pro Kopf und 
Tag geben 1 830 cdm als täglichen Bedarf, wofür 2 000 cbm an 
genommen werden. 
Zur Hebung und Verkeilung dieses Wasserquantums wird beab 
sichtigt, auf einem Grundstück an der Ecke der Straße Nr. 211 und 23, 
Abtheilung II. des Bebauungsplanes, eine besondere Wafferhebestation 
zu errichten. 
Nach diesem Grundstück wird das Wasser von dem, an der 
Kreuzung der Bergmannstraße mit der Belle-Alliancestraße liegenden 
Hauptrohr von 762 mm Durchmesser mittelst eines Rohres von 
250 mm Durchmesser geliefert. 
Direct aus diesem Rohr, ohne Vermittelung eines in die Erde 
eingebauten Reservoirs, soll eine Centrifugal-Pumpe das Wasser ent 
nehmen und in ein Thurm-Reservoir, welches neben dem Maschinen 
hause stehen soll, heben. 
Der Durchmesser des Reservoirs soll 11,4 m, seine Nutztiefe 4 m 
und sein Nutzinhalt 400 chm sein. 
Der Boden wird im Niveau -ff 75 mm 17.17., der Wasserspiegel 
in gefülltem Zustande im Niveau -ff 79 17. 17. liegen. 
Die Centrifugal-Pumpe wird mittelst eines Riemens von einer 
18 bis 26 Pferdekräfte wirkenden, eincylindrischen, condenstrenden 
Dampfmaschine getrieben. Zum Betrieb giebt ein Dampfkessel von 
27.5 qm Heizfläche und 5,5 Atmosphären Ucberdruck den erforderlichen 
Dampf.
	        
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