ad JW 77.
(815—829.)
Dorlagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind.
und steht seit dem 1. Oktober 1875 im städtischen Dienste zuerst als
Straßenreinigungs- und jetzt als Chaussee-Arbeiter. Der 57 Jahre
alte Mann hat somit über 29 Jahre lang der Stadt Berlin gedient,
seine Kräfte sind aufgebracht und er ist, wie dies das anliegend bei
gefügte Attest unseres Vertrauensarztes, des Physikus vr. Schulz,
ergiebt, unheilbar krank und dauernd arbeitsunfähig.
Auf Antrag der Deputation für das Straßenreinigungswesen
wollen wir auch dem Neumann die in diesen Fällen übliche Unter
stützung von 400 JC jährlich nicht versagen; die Unterstützung würde
vom 1. Dezember 1885 ab vorläufig auf die Dauer von drei Jahren
zu gewähren sein.
Berlin, den 17. Oktober 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
81V. Vorlage (J.-Nr. 2 657 L.^.. 85) —zur Beschlustfaffung —,
betreffend die Pensionirung des Oberlehrers Pro-
feffor Dr. Hermann am Königstädtischen Real
gymnasium.
Der Oberlehrer vr. Hermann am Königstädtischen Real
gymnasium hat mit Rücksicht auf sein vorgeschrittenes Alter und auf
seine geschwächte Gesundheit, bei welcher ihm die Erfüllung seiner
Amtspflichten nicht mehr möglich ist, gebeten, ihn vom 1. April 1886
ab in den Ruhestand zu versetzen. Er ist am 2. Juni 1819 geboren,
wird also zur Zeit des Eintritts seiner Pensionirung nahezu 67 Jahre
alt sein, so daß ihm dieselbe nicht verweigert werden kann. Herr Pro
fessor vr. Hermann hat die Prüfung im Dezember 1844 abgelegt
und sein Probejahr vom 1. April 1845 bis dahin 1846 absolvirt. Als
Hilfslehrer an städtischen Lehranstalten ist derselbe thätig gewesen vom
1. April bis 1. Oktober 1846 und vom 1. Oktober 1849 bis I. Ok
tober 1855, also sechs Jahre sechs Monate, bei dem Friedrich-
Wilhelms-Gymnasium, dem Köllnischen (Real-) Gymnasium und dem
Königstädtischen Realgymnasium. Etatsmäßig angestellt an der letzteren
Anstalt ist er seit dem 1. Oktober 1855, er wird also zum 1. April
tut. 30 Jahre 6 Monate etatsmäßige Dienstzeit zurückgelegt haben.
Die Gesammtdienstzeit, welche bei Festsetzung der Pension, einschließlich
des Probejahres, zu berücksichtigen ist, beläuft sich hiernach auf 38 Jahre.
Das Gehalt beträgt jährlich 6 000 JC. Die gesetzliche Pension würde
hiernach jährlich 4 300 JC bettagen.
Außer der vorbcrechneten Dienstzeit ist Herr Pros. vr. Hermann
noch in der Zeit vom I. Oktober 1846 bis dahin 1849, also während
dreier Jahre als Hauslehrer thätig gewesen.
Er hat seiner Zeit diese Stelle übernehmen müssen, obwohl er
gute Zeugnisse (tacnltg.8 in Latein, Griechisch und Deutsch) besaß, weil
815. Vorlage (J.-Nr. 2 661 S.D.I.) — zur Beschlustfaffung —,
betreffend die Gewährung einer laufenden Unter
stützung für die Handarbeitslehrerin Anna Otto.
Wir beabsichtigen, der Handarbeitslehrerin Anna Otto, wohnhaft
Skalitzerstraße 546 111, vom 1. k. Mts. ab eine laufende Unterstützung
von monatlich 15 JC, zunächst auf zwei Jahre, zu gewähren.
Die p. Otto ist seit dem 1. Oktober 1874 im hiesigen Gemeinde
schuldienst angestellt.
Da sie laut eines von uns eingeholten Gutachtens unseres Ver
trauensarztes an epileptischen Krämpfen leidet und in Folge dessen an
ihrer unterrichtlichen Thätigkeit vielfach behindert ist, so muß sie zum
1. Dezember d. Js. entlassen werden.
Ihre 75jährige Mutter, die verwittwete Schulvorsteher Otto,
hat ein monatliches Einkommen von 23,so JC und ist int Uebrigen
auf die Unterstützung ihrer Kinder angewiesen.
Eins von diesen, die mit einem Gehalt von jährlich 1 755 JC
angestellte Gemeindelehrerin Marie Otto, leistet der Mutter hilfreiche
Hand Von den sechs erwachsenen Söhnen erhält sie wenig.
Zu der bedauernswerthen Nothlage derselben kommt noch, daß
die Krankheit der jetzt völlig hiflosen Tochter Anna manches Geldopfer
erfordert.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle in Rücksicht auf diese
Umstände beschließen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der Handarbeitslehrerin Anna Otto eine
laufende Unterstützung von monatlich 15 JC, vom 1. De
zember 1885 ab, zunächst auf zwei Jahre bewilligt werde.«
Berlin, den 25. November 1885.
Magisttat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
81«. Vorlage (J.-Nr. 3 056 G. B. 85) - zur Beschlustfaffung -,
betreffend die Bewilligung einer laufenden Unter
stützung an einen Chaussee-Arbeiter.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Chaussee-Arbeiter August Neu mann vom 1. De
zember 1885 ab, vorläufig auf die Dauer von drei Jahren,
eine jährliche Unterstützung von 400 JC ä conto der Special
verwaltung 44 gezahlt werde.
Begründung.
August Neumann — Rheinsbergersttaße 26 IV wohnhaft —
war seit dem 1. Juli 1856 bei der hiesigen Feuerwehr Spritzenmann