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Volume No. 74 (780-786), 5. Dezember 1885 Anlage: ad No.74 (787), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

Druck von Gebrüder Grunert, Berlin. 
ad M 74. 
(787.) 
Jorlage, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt ist. 
787. Vorlage (J.-Nr. 3 116 G. B. 85) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbewilligung von 
Erziehungsgeld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Lehrerwittwe Faust das für ihre Tochter Margarethe 
bis ultimo November 1885 bewilligte Erziehungsgeld — 9 JC 
monatlich — bis ultimo November 1886 weiter gezahlt werde. 
Begründung. 
Die Wittwe des am 1. Januar 1882 verstorbenen Gemcinde- 
schullehrers Faust, Marie geb. Minck, bezieht gemäß dem Stadt 
verordneten-Beschlusse vom 9. März 1882, Protokoll Nr. 24, für die 
beiden jüngsten ihrer 4 Kinder, Margarethe und Otto, bis zu 
deren vollendetem 15. Lebensjahre je 9 JC monatliches Erziehungs 
geld. Die Zahlung des Erziehungsgeldes für die am 24. November 
1870 geborene Margarethe Faust müßte demgemäß Ende November 
d. Js. eingestellt werden; ihre Mutter — Colbergerstraße 23 wohnhaft — 
ist jedoch bei uns wegen Fortzahlung der 9 JC monatlich auf noch 
ein Jahr vorstellig geworden. Die 4 Kinder der Petentin sind in dem 
Berlin, den 5. 
Alter, in welchem ihre Erziehung und Ausbildung besondere Kosten 
verursachen. Der älteste Sohn Felix besucht seit Ostern d. Js. das 
hiesige Königliche Seminar für Stadtschullehrer; Moritz, der zweite 
Sohn, bereitet sich zunächst in der Präparanden-Anstalt des Seminars 
ebenfalls für den Lehrerberuf vor. Margarethe besucht die Klasse IIA. 
der höheren Töchterschule des Fräulein Goebel in der Scllerstraße und 
will dereinst Lehrerin werden; Fräulein Goebel stellt ihr ein in jeder 
Hinsicht sehr gutes Zeugniß aus. Der jüngste achtjährige Sohn Otto 
besucht die Bohm'sche höhere Knabenschule. Petentin, deren Würdig 
keit keinem Bedenken unterliegt, kann von ihrem geringen Einkommen 
Unterhalt und Erziehung ihrer Kinder nur unter mancherlei Ent 
behrungen ermöglichen. 
Wir halten die Weiterzahlung des Erziehungsgcldes für Mar 
garethe Faust auf ein ferneres Jahr für nöthig. 
Berlin, den 14. November 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt 
gez. von Forckenbeck. 
December 1885. 
Der Stadtverordneten-'Vorsteher. 
vr. Straßmann.
	        
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