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Verkauf im Ganzen würden dieselben durch den Kaufpreis mitbezahlt
werden, und beim Verkauf im Einzelnen werden wir das Erforderliche
verabreden.
Schließlich haben wir noch einen nicht unwichtigen Punkt zu
berühren.
Was die in den drei städtischen Grundstücken befindlichen vcr-
miethetcn Räume betrifft, so können wir sie zum 1. Juli k. Js. mieths-
frei stellen, und auch die von der städtischen Verwaltung benutzten
Lokalitäten werden sich ohne Zweifel rechtzeitig räumen lassen.
Schwieriger gestaltet sich die Sache in Betreff der Räume, welche zu
polizeilichen Zwecken genutzt werden, namentlich also derjenigen in
der Alten Münze. Wir werden indeß sofort das Erforderliche ver
anlassen, um auch hier die rechtzeitige Freistellung zu ermöglichen, und
zweifeln nicht, daß wir im Interesse der wichtigen Angelegenheit dabei
die erwünschte Unterstützung des Königlichen Polizei - Präsidiums
finden werden.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, nachstehenden
Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß das Fürstenhaus, die Alte Münze, das Grund
stück Werderstr. 7 und das innerhalb der Baufluchtlinie vom
31. März 1872 liegende Terrain im Ganzen zu dem Minimal
preise von 2400000 JC freihändig unter den in der Magistrats-
Vorlage vom 25. November d. I. angegebenen Bedingungen
verkauft werden.
Sollte die Stadtverordneten-Versammlung unserem Antrage ent
gegen beschließen wollen, den Verkauf des bezeichneten Grundstücks-
Complexes in den bezeichneten fünf Parzellen zu bewirken, so em
pfehlen wir nachstehenden Beschluß:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß das Fürstenhaus, die Alte Münze, das Grund
stück Werderstr. 7 und das innerhalb der Baufluchtlinie vom
31. März 1872 liegende Terrain in denjenigen fünf Parzellen,
welche in dem der Magistratsvorlage vom 25. November d. I.
beigefügten Plan unter I bis V näher bezeichnet sind, unter
den in der erwähnten Magistratsvorlage angegebenen Be
dingungen verkauft wird. Sie genehmigt zugleich für die
Parzelle II von 636 gm an der Ecke der Werder- und Kur
straße den Minimalpreis von 15 000 JC pro Quadratruthe,
oder 1 057,4b JC pro Quadratmeter, für die Parzellen I, III,
IV und V als durchschnittlichen Minimalpreis 705 JC pro
Quadratmeter.
Schließlich wollen wir zu erwähnen nicht 'unterlassen, daß der
Termin der Übergabe und Auflassung (l.Juli 1886) nicht aufgenommen
ist, weil er bei dem eventuellen Beschlusse des Verkaufs in Parzellen
nicht möglich ist, und selbst bei dem Verkauf des Grundstücks-Complcxes
im Ganzen vielleicht zwingende Umstände es veranlassen können, daß
er bei einem Theile desselben verlegt werden muß. Wir nehmen indeß
im Falle der Annahme des einen oder des anderen der beiden Beschluß
anträge an, daß die Stadtverordneten-Versammlung die möglichst
schleunige Auflassung wünscht.
Berlin, den 25. November 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
771. Vorlage (J.-Nr. 4 312 B. V. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Beginn der Banarbciten
zum neuen Polizei-Präsidialgebäude.
In Folge unserer Vorlage vom 13. Juni d. Js. hat die Stadt-
verordneten-Versammlung durch Beschluß vom 18. Juni d. Js. —
Protokoll Nr. 23 — die von unserer Bau-Deputation aufgestellte
Skizze nebst Kostcnüberschlag zu dem neuen Polizei-Präsidialgebäude —
vorbehaltlich der Beschlußfassung über die Architektur — und den spe
ciellen Kostenanschlag genehmigt, auch bereits durch den Beschluß vom
11. Juni er. — Protokoll Nr. 20 — mit dem vorgeschlagenen Aus
tausch bezw. Erwerb von Terrain behufs Abrundung des Bauplatzes
und Freilegung der Parallelstraßc an der Stadtbahn längs des Polizei-
gebäudes sich einverstanden erklärt. Wir haben hierauf die Skizze
zur Prüfung und Einholung der höheren Genehmigung dem König
lichen Polizei-Präsidium vorgelegt. Dieses hat nach eingehender Be
rathung des Projekts unter Hinzuziehung unseres Stadtbauraths sich
mit demselben, vorbehaltlich einer Reihe von Abänderungen, welche sich
jedoch durchaus in den Grenzen des von der geehrten Versammlung
genehmigten Entwurfs halten und bei der weiteren Bearbeitung des
selben zur Berücksichtigung kommen werden, einverstanden erklärt und
die Genehmigung des Herrn Ministers des Innern nachgesucht und
erhalten, wie aus dem in Abschrift beigefügten Schreiben des König
lichen Polizei-Präsidenten vom 23. Oktober er. hervorgeht.
Wir beabsichtigen daher, von der in dem gedachten Schreiben ent
haltenen Ermächtigung, mit den vorbereitenden Arbeiten zum Bau auch
schon vor Erlangung des eigentlichen Baukonsenses vorzugehen, Gebrauch
zu machen und sind deshalb zunächst mit der Königlichen Minifterial-
Bau-Kommission wegen des formellen Abschlusses des Tausch- und
Kauf-Vertrages in Verbindung getreten und haben die Kosten der zu
nächst auszuführenden künstlichen Fundirung speciell veranschlagen lassen.
Wir überreichen daher der geehrten Versammlung hiermit den von
unserer Bau-Deputation genehmigten Plan der Senkkastcngründung
nebst Erläuterungsbericht und den mit 300 000 JC abschließenden
Konstenanschlag und ersuchen um folgende Beschlußfassung:
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Plan
zur Fundirung des neuen Polizei-Präsidalgebäudes, sowie
die sofortige Inangriffnahme dieser Arbeit und stellt dazu
ä conto der im Bauetat pro 1885/86 ausgeworfenen ersten
Baurate von 400 000 JC die Summe von 300 000 JC zur
Verfügung."
Berlin, den 27. November 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 771.
Dem Magistrat beehre ich mich die mit dem gefälligen Schreiben
vom 17. August d. Js. Nr. 2 321 B. V. I. übersandte Skizze zum
Neubau des Polizei-Präsidiums, bestehend aus 15 Blatt Zeichnungen
mit dem ergebensten Bemerken zurückzugeben, daß der Herr Minister
des Innern sich auf meinen Antrag damit einverstanden erklärt hat,
daß nunmehr auf Grund der vorliegenden Pläne die specielle Aus
arbeitung des Bauprojekts bewirkt und demnächst, wenn bei der meiner
seits zu veranlassenden näheren Prüfung sich Bedenken in baupolizei
licher Beziehung nicht ergeben sollten, der Bauausführung Fortgang
gegeben werde.
Indem ich daher den Magistrat nunmehr ergebenst ersuche, die
Ausarbeitung des speciellen Entwurfes für den Neubau mit thunlichster
Beschleunigung bewirken zu lassen, theile ich zur gefälligen Berück
sichtigung dabei in der Anlage die diesseits aufgestellten Bemerkungen
vom 7. October er. zu den in der Skizze vorgefundenen Abweichungen
von dem Bau-Programm ergebenst mit, und bitte gleichzeitig in Betreff
der in dem gefälligen obengedachten Schreiben erwähnten eventuellen
Aenderungen in der Disposition der Bureauräume mir Gelegenheit zu
geben, solche, soweit sie im Interesse des Dienstes erforderlich erscheinen,
im Laufe der Bearbeitung des Entwurfes zur entsprechenden Berück
sichtigung zu bringen.
Um eine kräftige Förderung des Baues in allen seinen Theilen
mit Beginn des nächsten Frühjahres zu ermöglichen, erkläre ich mich
damit einverstanden, daß schon jetzt mit den Gründungsarbeiten
begonnen werde, bitte jedoch, den speciellen Entwurf so zeitig behufs
der Prüfung in baupolizeilicher Beziehung vorzulegen, daß dieselbe
vor Beginn der nächstjährigen Bau-Periode erfolgt sein kann.
Berlin, den 23. Oktober 1885.
Der Polizei-Präsident.
I. V.:
gez. Friedheim.
Zu Nr. 771.
Erläuterungsbericht
zum Kosten-Anschläge, betreffend die Fundirung des Dienst
gebäudes für das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin.
Diejenigen Theile des nebenbezeichneten Gebäudes, welche in den
ehemaligen Königsgraben fallen, und zwar die ganze südwestliche,
gegenüber der Stadtbahn belegene Front, ein Theil der nordwestlichen,
dem Alexanderplatz zugewendeten Front und ein Theil der sämmtlichen
Querflügel, müssen wegen der erheblichen Tiefe, in welcher sich der
gute Baugrund vorfindet, mit einer künstlichen Fundirung versehen
werden.
Es ist hierfür eine Kastenfundiruug als die zweckmäßigste in
Aussicht genommen. Für die Bestimmung der Tiefe der einzelnen
Küsten sind einerseits die auf Grund von Bohrungen ermittelten
Tiefen, andererseits die Höhe des Grundwasserstandes maßgebend
gewesen.
Da der höchste beobachtete Grundwasserstand auf 33,ro und der
niedrigste auf 31,75 über N. N. sich befindet, erscheint die Annahme
der Höhenordinate von 32,so über N. N, für die Bauzeit als angemessen.
Die größte ermittelte Tiefe des guten Baugrundes befindet sich
auf 27,20 m über N. N., es ergiebt sich somit eine Maximal-Tiefe der
Kästen von 5,o w und unter Hinzurechnung eines Sicherheits-Maaßes
von 0,4« m eine Tiefe von 5,4« m.
Bei einer Tiefe von l,o bis 1,2 m soll mit der Kasten-Fundirung
aufgehört werden, da in dieser Tiefe eine Fundamentirung auf
gewöhnlichem Wege möglich ist und sich jedenfalls billiger stellen wird.
Für die Bestimmung der Querschnitte der einzelnen Kästen ist die