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Volume No. 73 (764-778), 28. November 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Verkauf im Ganzen würden dieselben durch den Kaufpreis mitbezahlt 
werden, und beim Verkauf im Einzelnen werden wir das Erforderliche 
verabreden. 
Schließlich haben wir noch einen nicht unwichtigen Punkt zu 
berühren. 
Was die in den drei städtischen Grundstücken befindlichen vcr- 
miethetcn Räume betrifft, so können wir sie zum 1. Juli k. Js. mieths- 
frei stellen, und auch die von der städtischen Verwaltung benutzten 
Lokalitäten werden sich ohne Zweifel rechtzeitig räumen lassen. 
Schwieriger gestaltet sich die Sache in Betreff der Räume, welche zu 
polizeilichen Zwecken genutzt werden, namentlich also derjenigen in 
der Alten Münze. Wir werden indeß sofort das Erforderliche ver 
anlassen, um auch hier die rechtzeitige Freistellung zu ermöglichen, und 
zweifeln nicht, daß wir im Interesse der wichtigen Angelegenheit dabei 
die erwünschte Unterstützung des Königlichen Polizei - Präsidiums 
finden werden. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir, nachstehenden 
Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß das Fürstenhaus, die Alte Münze, das Grund 
stück Werderstr. 7 und das innerhalb der Baufluchtlinie vom 
31. März 1872 liegende Terrain im Ganzen zu dem Minimal 
preise von 2400000 JC freihändig unter den in der Magistrats- 
Vorlage vom 25. November d. I. angegebenen Bedingungen 
verkauft werden. 
Sollte die Stadtverordneten-Versammlung unserem Antrage ent 
gegen beschließen wollen, den Verkauf des bezeichneten Grundstücks- 
Complexes in den bezeichneten fünf Parzellen zu bewirken, so em 
pfehlen wir nachstehenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß das Fürstenhaus, die Alte Münze, das Grund 
stück Werderstr. 7 und das innerhalb der Baufluchtlinie vom 
31. März 1872 liegende Terrain in denjenigen fünf Parzellen, 
welche in dem der Magistratsvorlage vom 25. November d. I. 
beigefügten Plan unter I bis V näher bezeichnet sind, unter 
den in der erwähnten Magistratsvorlage angegebenen Be 
dingungen verkauft wird. Sie genehmigt zugleich für die 
Parzelle II von 636 gm an der Ecke der Werder- und Kur 
straße den Minimalpreis von 15 000 JC pro Quadratruthe, 
oder 1 057,4b JC pro Quadratmeter, für die Parzellen I, III, 
IV und V als durchschnittlichen Minimalpreis 705 JC pro 
Quadratmeter. 
Schließlich wollen wir zu erwähnen nicht 'unterlassen, daß der 
Termin der Übergabe und Auflassung (l.Juli 1886) nicht aufgenommen 
ist, weil er bei dem eventuellen Beschlusse des Verkaufs in Parzellen 
nicht möglich ist, und selbst bei dem Verkauf des Grundstücks-Complcxes 
im Ganzen vielleicht zwingende Umstände es veranlassen können, daß 
er bei einem Theile desselben verlegt werden muß. Wir nehmen indeß 
im Falle der Annahme des einen oder des anderen der beiden Beschluß 
anträge an, daß die Stadtverordneten-Versammlung die möglichst 
schleunige Auflassung wünscht. 
Berlin, den 25. November 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
771. Vorlage (J.-Nr. 4 312 B. V. I. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Beginn der Banarbciten 
zum neuen Polizei-Präsidialgebäude. 
In Folge unserer Vorlage vom 13. Juni d. Js. hat die Stadt- 
verordneten-Versammlung durch Beschluß vom 18. Juni d. Js. — 
Protokoll Nr. 23 — die von unserer Bau-Deputation aufgestellte 
Skizze nebst Kostcnüberschlag zu dem neuen Polizei-Präsidialgebäude — 
vorbehaltlich der Beschlußfassung über die Architektur — und den spe 
ciellen Kostenanschlag genehmigt, auch bereits durch den Beschluß vom 
11. Juni er. — Protokoll Nr. 20 — mit dem vorgeschlagenen Aus 
tausch bezw. Erwerb von Terrain behufs Abrundung des Bauplatzes 
und Freilegung der Parallelstraßc an der Stadtbahn längs des Polizei- 
gebäudes sich einverstanden erklärt. Wir haben hierauf die Skizze 
zur Prüfung und Einholung der höheren Genehmigung dem König 
lichen Polizei-Präsidium vorgelegt. Dieses hat nach eingehender Be 
rathung des Projekts unter Hinzuziehung unseres Stadtbauraths sich 
mit demselben, vorbehaltlich einer Reihe von Abänderungen, welche sich 
jedoch durchaus in den Grenzen des von der geehrten Versammlung 
genehmigten Entwurfs halten und bei der weiteren Bearbeitung des 
selben zur Berücksichtigung kommen werden, einverstanden erklärt und 
die Genehmigung des Herrn Ministers des Innern nachgesucht und 
erhalten, wie aus dem in Abschrift beigefügten Schreiben des König 
lichen Polizei-Präsidenten vom 23. Oktober er. hervorgeht. 
Wir beabsichtigen daher, von der in dem gedachten Schreiben ent 
haltenen Ermächtigung, mit den vorbereitenden Arbeiten zum Bau auch 
schon vor Erlangung des eigentlichen Baukonsenses vorzugehen, Gebrauch 
zu machen und sind deshalb zunächst mit der Königlichen Minifterial- 
Bau-Kommission wegen des formellen Abschlusses des Tausch- und 
Kauf-Vertrages in Verbindung getreten und haben die Kosten der zu 
nächst auszuführenden künstlichen Fundirung speciell veranschlagen lassen. 
Wir überreichen daher der geehrten Versammlung hiermit den von 
unserer Bau-Deputation genehmigten Plan der Senkkastcngründung 
nebst Erläuterungsbericht und den mit 300 000 JC abschließenden 
Konstenanschlag und ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den Plan 
zur Fundirung des neuen Polizei-Präsidalgebäudes, sowie 
die sofortige Inangriffnahme dieser Arbeit und stellt dazu 
ä conto der im Bauetat pro 1885/86 ausgeworfenen ersten 
Baurate von 400 000 JC die Summe von 300 000 JC zur 
Verfügung." 
Berlin, den 27. November 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 771. 
Dem Magistrat beehre ich mich die mit dem gefälligen Schreiben 
vom 17. August d. Js. Nr. 2 321 B. V. I. übersandte Skizze zum 
Neubau des Polizei-Präsidiums, bestehend aus 15 Blatt Zeichnungen 
mit dem ergebensten Bemerken zurückzugeben, daß der Herr Minister 
des Innern sich auf meinen Antrag damit einverstanden erklärt hat, 
daß nunmehr auf Grund der vorliegenden Pläne die specielle Aus 
arbeitung des Bauprojekts bewirkt und demnächst, wenn bei der meiner 
seits zu veranlassenden näheren Prüfung sich Bedenken in baupolizei 
licher Beziehung nicht ergeben sollten, der Bauausführung Fortgang 
gegeben werde. 
Indem ich daher den Magistrat nunmehr ergebenst ersuche, die 
Ausarbeitung des speciellen Entwurfes für den Neubau mit thunlichster 
Beschleunigung bewirken zu lassen, theile ich zur gefälligen Berück 
sichtigung dabei in der Anlage die diesseits aufgestellten Bemerkungen 
vom 7. October er. zu den in der Skizze vorgefundenen Abweichungen 
von dem Bau-Programm ergebenst mit, und bitte gleichzeitig in Betreff 
der in dem gefälligen obengedachten Schreiben erwähnten eventuellen 
Aenderungen in der Disposition der Bureauräume mir Gelegenheit zu 
geben, solche, soweit sie im Interesse des Dienstes erforderlich erscheinen, 
im Laufe der Bearbeitung des Entwurfes zur entsprechenden Berück 
sichtigung zu bringen. 
Um eine kräftige Förderung des Baues in allen seinen Theilen 
mit Beginn des nächsten Frühjahres zu ermöglichen, erkläre ich mich 
damit einverstanden, daß schon jetzt mit den Gründungsarbeiten 
begonnen werde, bitte jedoch, den speciellen Entwurf so zeitig behufs 
der Prüfung in baupolizeilicher Beziehung vorzulegen, daß dieselbe 
vor Beginn der nächstjährigen Bau-Periode erfolgt sein kann. 
Berlin, den 23. Oktober 1885. 
Der Polizei-Präsident. 
I. V.: 
gez. Friedheim. 
Zu Nr. 771. 
Erläuterungsbericht 
zum Kosten-Anschläge, betreffend die Fundirung des Dienst 
gebäudes für das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin. 
Diejenigen Theile des nebenbezeichneten Gebäudes, welche in den 
ehemaligen Königsgraben fallen, und zwar die ganze südwestliche, 
gegenüber der Stadtbahn belegene Front, ein Theil der nordwestlichen, 
dem Alexanderplatz zugewendeten Front und ein Theil der sämmtlichen 
Querflügel, müssen wegen der erheblichen Tiefe, in welcher sich der 
gute Baugrund vorfindet, mit einer künstlichen Fundirung versehen 
werden. 
Es ist hierfür eine Kastenfundiruug als die zweckmäßigste in 
Aussicht genommen. Für die Bestimmung der Tiefe der einzelnen 
Küsten sind einerseits die auf Grund von Bohrungen ermittelten 
Tiefen, andererseits die Höhe des Grundwasserstandes maßgebend 
gewesen. 
Da der höchste beobachtete Grundwasserstand auf 33,ro und der 
niedrigste auf 31,75 über N. N. sich befindet, erscheint die Annahme 
der Höhenordinate von 32,so über N. N, für die Bauzeit als angemessen. 
Die größte ermittelte Tiefe des guten Baugrundes befindet sich 
auf 27,20 m über N. N., es ergiebt sich somit eine Maximal-Tiefe der 
Kästen von 5,o w und unter Hinzurechnung eines Sicherheits-Maaßes 
von 0,4« m eine Tiefe von 5,4« m. 
Bei einer Tiefe von l,o bis 1,2 m soll mit der Kasten-Fundirung 
aufgehört werden, da in dieser Tiefe eine Fundamentirung auf 
gewöhnlichem Wege möglich ist und sich jedenfalls billiger stellen wird. 
Für die Bestimmung der Querschnitte der einzelnen Kästen ist die
	        
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