736. Vorlage (J.-Nr. 4108 B. V. I. 85) — zur Beschluß
fassung , — betreffend die Ausschmückung der Aula
der höheren Mädchenschule in der Jfflandstraße mit
Wandgemälden.
Wir beabsichtigen, wie dies in neuerer Zeit fast bei allen höheren
Schulen geschehen ist, auch die Aula der höheren Mädchenschule in
der Jfflandstraße mit künstlerisch ausgeführten Bildern zu schmücken,
welche in den oberen Theilen der Felder zwischen den Pilastern der
drei, von Fenstern nicht durchbrochenen Wände Platz finden werden.
Die Bilder sollen grau in grau aus einem goldfarbigen Grunde ausge
führt werden und in der Hauptsache Scenen aus dem Schulunterricht
der Mädchen darstellen. Ihre Ausführung gedenken wir Herrn
Historienmaler Peters zu Steglitz zu übertragen, derselbe hat hier-
firr den beifolgenden, mit 3690 JC abschließenden Kostenanschlag
aufgestellt, welchen wir in Uebereinstimmung mit unserer Bau-Depu
tation für durchaus angemessen erachten.
Bei der Aufstellung des Haupt-Kostenanschlags lagen specielle
Zeichnungen der Aula noch nicht vor und es ist deshalb übersehen
worden, einen Betrag für die figürliche Ausmalung derselben auszu
werfen; auch reicht die für die sonstige farbige Dekoration derselben
vorgesehene Position für den angegebenen Zweck nicht aus. Dagegen
bieten die bei anderen Titeln des Anschlags gemachten Ersparnisse
vollauf die Mittel zu einer reicheren Ausschmückung, so daß es einer
Extrabewilligung nicht bedarf.
Indem wir daher in der Anlage eine Farbenskizze sowie eine
Grundriß- und zwei Schnittzeichnungen, aus welchen die Vertheilung
der Gemälde ersichtlich ist, beifügen, beantragen wir, wie folgt zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der
Ausschmückung der Aula der höheren Mädchenschule in der
Jfflandstraße mit Wandgemälden nach Maßgabe des über
sandten Kostenanschlags und der 4 vorgelegten Zeichnungen
und mit der Verwendung der anderweitig beim Bau der
Schule gemachten Ersparnisse zu dem angegebenen Zwecke
einverstanden.
Berlin, den 14. November 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
737. Vorlage (J.-Nr. 2 851 B. V. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Uebertragung der s. Z. der
Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Actien-
Gesellschaft ertheilten Genehmigung für die vom
Potsdamer Thor durch die Potsdamerstraße bis zur
Weichbildgrenze bezw. Schöneberg führenden Pserde-
bahnlinie auf die Große Berliner Pferdeeisenbahn-
Actien-Gesellschaft.
Im Jahre 1865 erhielt der Ingenieur Möller von dem König
lichen Polizei-Präsidium die Genehmigung zum Bau einer Pferde-
cisenbahn vom Dönhofsplatz durch die Leipziger- und Potsdamerstraße
nach Schöneberg. Diese Genehmigung ging später durch Cession
auf die Große Internationale Pserdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft über,
welche sich inzwischen gebildet hatte. Als demnächst die Große Berliner
Pferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft in denjenigen Vertrag eingetreten
war, welchen die Stadtgemeinde mit den Herren Plewe & Ebers
13. Mai
unterm 20 1871 geschlossen hatte und in welchem die vorge
dachte Linie ebenfalls vorgesehen war, beanspruchten beide Gesellschaften
das Recht zum Bau der Linie. Durch Seine Majestät den Kaiser
ist dann im Jahre 1874 entschieden worden, daß der Großen Inter
nationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschaft auf Grund der Möller'schen
Concession die Genehmigung für die Strecke von Potsdamer Thor nach
Schöneberg ertheilt werden solle, wenn sie die Bedingungen der zu
ständigen Behörden, wozu u. A. die Beseitigung des Ring'schcn
Apothekergrundstücks und die Erwerbung des zur Verbreiterung der
Potsdamerstraße erforderlichen Vorgartenterrains gehörte, werde ange
nommen haben. Die GroßeBerliner Pferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft
verzichtete hierauf unterm 10. März 1877 ausdrücklich auf das ihr nach
13. Mai
dem Vertrage vom ~ 26 1871 zustehende Recht zum Bau dieser
Strecke.
Dem Beginn des Baues setzten sich indessen in der Erwerbung
des Vorgartenterrains der Potsdamerstraße Hindernisse in den Weg,
so daß die definitive Genehmigung zum Bau und Betrieb der vom
Leipzigerplatz durch die Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze bezw.
Schöneberg führenden Linie erst im Juni 1876 durch das Königliche
Polizei-Präsidium ertheilt worden ist. Die Dauer der Genehmigung
ist, wie wir bemerken, hierbei auf 30 Jahre, also bis zum Juni 1908,
festgesetzt worden.
Die Große Internationale Pferdeeisenbahn-Gesellschaft hat dem
nächst die gedachte Linie auf Grund der definitiven Genehmigung her
gestellt, den Betrieb aber vertragsmäßig der Großen Berliner Pferde
eisenbahn-Gesellschaft überlassen.
Dieses zwischen den beiden Gesellschaften bestehende Rechtsverhältniß
ist städtischerseits dadurch bereits anerkannt, daß durch den auf Grund
des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 27. Mai 1880
— Prot. Nr. 11 — abgeschlossenen Vertrag mit der Großen Berliner
26. Juli
Pferdeeisenbahn-Gesellschaft vom 1880, und zwar durch
§. 1 c., der Gesellschaft die Verpflichtung übertragen worden ist, die
für die Benutzung der Straßen rc. als Entschädigung zu zahlende
prozentuale Abgabe von der Brutto-Einnahme für alle Linien zu leisten,
deren Betrieb die Gesellschaft für eine andere Person oder Gesellschaft
in irgend einer Form, sei es für eigene, sei es für ftemde Rechnung
übernimmt, insbesondere auch für die Linie vom Potsdamer Thor
nach Schöneberg, welche, wie es im §. 1 c. des Vertrages wörtlich
heißt, der Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschast geneh
migt, der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast aber zum
Betriebe überlassen ist.
Beide Gesellschaften haben nunmehr bei uns beantragt, die Zu
stimmung dazu zu ertheilen, daß die der Großen Internationalen Pferde
eisenbahn-Gesellschaft ertheilte Genehmigung für die bezeichnete Bahn
anlage auf die Große Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast übertragen
und die Dauer der Genehmigung, entsprechend allen übrigen dieser
Gesellschaft genehmigten Linien, bis zum 31. Dezember 1911 ausgedehnt
bezw. festgesetzt werde.
Nach den allgemeinen Bedingungen zum Vertrage mit der Großen
26. Juli
Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast vom ^ gfaguft 1880 W ^r eine
solche Uebertragung die Zustimmung der Gemeindebehörden erforderlich,
welche zu versagen wir unsererseits keinen Anlaß haben, zumal durch
das Aufgehen der Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschast
in die Große Berliner Pferdeeisenbahu-Gesellschaft das Vertrags-
verhältniß zwischen der Letzteren und der Stadtgemeinde vereinfacht wird.
Was die Frage wegen Ausdehnung der Dauer dieser Concession
anlangt, so haben wir bereits in unserer Vorlage vom 29. März 1884
— betreffend den Abschluß eines Nachtragsvertrages mit der Großen
Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast — die Gründe entwickelt, welche
für die Festsetzung eines gleichmäßigen Endtermines für die Dauer
der bisher genehmigten und der bis zum 31. Dezember 1889 noch zu
genehmigenden Linien sprechen.
Diese Gründe, aus welche wir hinweisen, sind auch für den vor
liegenden Fall zutreffend. Hierzu kommt, daß auf Grund des zustim
menden Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 19. Juni
1884 ad II — Prot. Nr. 18 — in den mit der Großen Berliner
Pferdeeisenbahn-Gesellschast geschlossenen Nachtragsvertrag vom 6./17. No
vember 1884 die Bestimmung aufgenommen ist, daß die Genehmigungs
dauer der von der Gesellschaft zur Zeit betriebenen Linien auf den
31. Dezember 1911 verlängert bezw. festgesetzt wird.
Der Betrieb der Linie Potsdamer Thor-Schöneberg ist demgemäß
bereits bis zum 31. Dezember 1911 genehmigt, und es unterliegt keinem
Bedenken, die Dauer der Genehmigungsurkunde selbst bis zu diesem
Tage zu verlängern.
In der seiner Zeit vom Königlichen Polizei-Präsidium noch er
theilten Genehmigung für die qu. Linie ist über die beim Ablauf der
Genehmigung festzustellenden Rechtsverhältnisse eine Bestimmung nicht
getroffen. Da es sich im städtischen Interesse empfiehlt, daß die Linie
bei Ablauf der Genehmigungsdauer ebenso behandelt wird, wie alle
übrigen der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast genehmigten
Linien, so schlagen wir vor, an die Uebertragung der Genehmigung
die Bedingung zu knüpfen, daß die hier in Abschrift beiliegenden
Bestimmungen des 8. 20 der allgemeinen Bedingungen zum Vertrage
26. Juli
mit der Großen Berliner Pferdeeisenbahu-Gesellschaft vom
1880 auch auf die vorbezeichnete Linie Anwendung finden.
Die Direction der genannten Gesellschaft hat sich hiermit einver
standen erklärt.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß, Fol
gendes beschließen zu wollen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß die bis zum Jahre 1908 währende Genehmigung
derGroßen JnternationalenPferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft
für die Anlage und den Betrieb der vom Potsdamer Thor
durch die Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze bezw. bis
Schöneberg führenden Linie auf die Große Berliner Pferde-
eisenbahn-Actien-Gesellschaft übertragen und die Genehmigungs
dauer bis zum 31. Dezember 1911 ausgedehnt bezw. fest
gesetzt wird, unter der Bedingung, daß beim Ablauf der