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Volume No. 72 (735-743), 21. November 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

736. Vorlage (J.-Nr. 4108 B. V. I. 85) — zur Beschluß 
fassung , — betreffend die Ausschmückung der Aula 
der höheren Mädchenschule in der Jfflandstraße mit 
Wandgemälden. 
Wir beabsichtigen, wie dies in neuerer Zeit fast bei allen höheren 
Schulen geschehen ist, auch die Aula der höheren Mädchenschule in 
der Jfflandstraße mit künstlerisch ausgeführten Bildern zu schmücken, 
welche in den oberen Theilen der Felder zwischen den Pilastern der 
drei, von Fenstern nicht durchbrochenen Wände Platz finden werden. 
Die Bilder sollen grau in grau aus einem goldfarbigen Grunde ausge 
führt werden und in der Hauptsache Scenen aus dem Schulunterricht 
der Mädchen darstellen. Ihre Ausführung gedenken wir Herrn 
Historienmaler Peters zu Steglitz zu übertragen, derselbe hat hier- 
firr den beifolgenden, mit 3690 JC abschließenden Kostenanschlag 
aufgestellt, welchen wir in Uebereinstimmung mit unserer Bau-Depu 
tation für durchaus angemessen erachten. 
Bei der Aufstellung des Haupt-Kostenanschlags lagen specielle 
Zeichnungen der Aula noch nicht vor und es ist deshalb übersehen 
worden, einen Betrag für die figürliche Ausmalung derselben auszu 
werfen; auch reicht die für die sonstige farbige Dekoration derselben 
vorgesehene Position für den angegebenen Zweck nicht aus. Dagegen 
bieten die bei anderen Titeln des Anschlags gemachten Ersparnisse 
vollauf die Mittel zu einer reicheren Ausschmückung, so daß es einer 
Extrabewilligung nicht bedarf. 
Indem wir daher in der Anlage eine Farbenskizze sowie eine 
Grundriß- und zwei Schnittzeichnungen, aus welchen die Vertheilung 
der Gemälde ersichtlich ist, beifügen, beantragen wir, wie folgt zu 
beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der 
Ausschmückung der Aula der höheren Mädchenschule in der 
Jfflandstraße mit Wandgemälden nach Maßgabe des über 
sandten Kostenanschlags und der 4 vorgelegten Zeichnungen 
und mit der Verwendung der anderweitig beim Bau der 
Schule gemachten Ersparnisse zu dem angegebenen Zwecke 
einverstanden. 
Berlin, den 14. November 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
737. Vorlage (J.-Nr. 2 851 B. V. II. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Uebertragung der s. Z. der 
Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Actien- 
Gesellschaft ertheilten Genehmigung für die vom 
Potsdamer Thor durch die Potsdamerstraße bis zur 
Weichbildgrenze bezw. Schöneberg führenden Pserde- 
bahnlinie auf die Große Berliner Pferdeeisenbahn- 
Actien-Gesellschaft. 
Im Jahre 1865 erhielt der Ingenieur Möller von dem König 
lichen Polizei-Präsidium die Genehmigung zum Bau einer Pferde- 
cisenbahn vom Dönhofsplatz durch die Leipziger- und Potsdamerstraße 
nach Schöneberg. Diese Genehmigung ging später durch Cession 
auf die Große Internationale Pserdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft über, 
welche sich inzwischen gebildet hatte. Als demnächst die Große Berliner 
Pferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft in denjenigen Vertrag eingetreten 
war, welchen die Stadtgemeinde mit den Herren Plewe & Ebers 
13. Mai 
unterm 20 1871 geschlossen hatte und in welchem die vorge 
dachte Linie ebenfalls vorgesehen war, beanspruchten beide Gesellschaften 
das Recht zum Bau der Linie. Durch Seine Majestät den Kaiser 
ist dann im Jahre 1874 entschieden worden, daß der Großen Inter 
nationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschaft auf Grund der Möller'schen 
Concession die Genehmigung für die Strecke von Potsdamer Thor nach 
Schöneberg ertheilt werden solle, wenn sie die Bedingungen der zu 
ständigen Behörden, wozu u. A. die Beseitigung des Ring'schcn 
Apothekergrundstücks und die Erwerbung des zur Verbreiterung der 
Potsdamerstraße erforderlichen Vorgartenterrains gehörte, werde ange 
nommen haben. Die GroßeBerliner Pferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft 
verzichtete hierauf unterm 10. März 1877 ausdrücklich auf das ihr nach 
13. Mai 
dem Vertrage vom ~ 26 1871 zustehende Recht zum Bau dieser 
Strecke. 
Dem Beginn des Baues setzten sich indessen in der Erwerbung 
des Vorgartenterrains der Potsdamerstraße Hindernisse in den Weg, 
so daß die definitive Genehmigung zum Bau und Betrieb der vom 
Leipzigerplatz durch die Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze bezw. 
Schöneberg führenden Linie erst im Juni 1876 durch das Königliche 
Polizei-Präsidium ertheilt worden ist. Die Dauer der Genehmigung 
ist, wie wir bemerken, hierbei auf 30 Jahre, also bis zum Juni 1908, 
festgesetzt worden. 
Die Große Internationale Pferdeeisenbahn-Gesellschaft hat dem 
nächst die gedachte Linie auf Grund der definitiven Genehmigung her 
gestellt, den Betrieb aber vertragsmäßig der Großen Berliner Pferde 
eisenbahn-Gesellschaft überlassen. 
Dieses zwischen den beiden Gesellschaften bestehende Rechtsverhältniß 
ist städtischerseits dadurch bereits anerkannt, daß durch den auf Grund 
des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 27. Mai 1880 
— Prot. Nr. 11 — abgeschlossenen Vertrag mit der Großen Berliner 
26. Juli 
Pferdeeisenbahn-Gesellschaft vom 1880, und zwar durch 
§. 1 c., der Gesellschaft die Verpflichtung übertragen worden ist, die 
für die Benutzung der Straßen rc. als Entschädigung zu zahlende 
prozentuale Abgabe von der Brutto-Einnahme für alle Linien zu leisten, 
deren Betrieb die Gesellschaft für eine andere Person oder Gesellschaft 
in irgend einer Form, sei es für eigene, sei es für ftemde Rechnung 
übernimmt, insbesondere auch für die Linie vom Potsdamer Thor 
nach Schöneberg, welche, wie es im §. 1 c. des Vertrages wörtlich 
heißt, der Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschast geneh 
migt, der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast aber zum 
Betriebe überlassen ist. 
Beide Gesellschaften haben nunmehr bei uns beantragt, die Zu 
stimmung dazu zu ertheilen, daß die der Großen Internationalen Pferde 
eisenbahn-Gesellschaft ertheilte Genehmigung für die bezeichnete Bahn 
anlage auf die Große Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast übertragen 
und die Dauer der Genehmigung, entsprechend allen übrigen dieser 
Gesellschaft genehmigten Linien, bis zum 31. Dezember 1911 ausgedehnt 
bezw. festgesetzt werde. 
Nach den allgemeinen Bedingungen zum Vertrage mit der Großen 
26. Juli 
Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast vom ^ gfaguft 1880 W ^r eine 
solche Uebertragung die Zustimmung der Gemeindebehörden erforderlich, 
welche zu versagen wir unsererseits keinen Anlaß haben, zumal durch 
das Aufgehen der Großen Internationalen Pferdeeisenbahn-Gesellschast 
in die Große Berliner Pferdeeisenbahu-Gesellschaft das Vertrags- 
verhältniß zwischen der Letzteren und der Stadtgemeinde vereinfacht wird. 
Was die Frage wegen Ausdehnung der Dauer dieser Concession 
anlangt, so haben wir bereits in unserer Vorlage vom 29. März 1884 
— betreffend den Abschluß eines Nachtragsvertrages mit der Großen 
Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast — die Gründe entwickelt, welche 
für die Festsetzung eines gleichmäßigen Endtermines für die Dauer 
der bisher genehmigten und der bis zum 31. Dezember 1889 noch zu 
genehmigenden Linien sprechen. 
Diese Gründe, aus welche wir hinweisen, sind auch für den vor 
liegenden Fall zutreffend. Hierzu kommt, daß auf Grund des zustim 
menden Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 19. Juni 
1884 ad II — Prot. Nr. 18 — in den mit der Großen Berliner 
Pferdeeisenbahn-Gesellschast geschlossenen Nachtragsvertrag vom 6./17. No 
vember 1884 die Bestimmung aufgenommen ist, daß die Genehmigungs 
dauer der von der Gesellschaft zur Zeit betriebenen Linien auf den 
31. Dezember 1911 verlängert bezw. festgesetzt wird. 
Der Betrieb der Linie Potsdamer Thor-Schöneberg ist demgemäß 
bereits bis zum 31. Dezember 1911 genehmigt, und es unterliegt keinem 
Bedenken, die Dauer der Genehmigungsurkunde selbst bis zu diesem 
Tage zu verlängern. 
In der seiner Zeit vom Königlichen Polizei-Präsidium noch er 
theilten Genehmigung für die qu. Linie ist über die beim Ablauf der 
Genehmigung festzustellenden Rechtsverhältnisse eine Bestimmung nicht 
getroffen. Da es sich im städtischen Interesse empfiehlt, daß die Linie 
bei Ablauf der Genehmigungsdauer ebenso behandelt wird, wie alle 
übrigen der Großen Berliner Pferdeeisenbahn-Gesellschast genehmigten 
Linien, so schlagen wir vor, an die Uebertragung der Genehmigung 
die Bedingung zu knüpfen, daß die hier in Abschrift beiliegenden 
Bestimmungen des 8. 20 der allgemeinen Bedingungen zum Vertrage 
26. Juli 
mit der Großen Berliner Pferdeeisenbahu-Gesellschaft vom 
1880 auch auf die vorbezeichnete Linie Anwendung finden. 
Die Direction der genannten Gesellschaft hat sich hiermit einver 
standen erklärt. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgemäß, Fol 
gendes beschließen zu wollen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die bis zum Jahre 1908 währende Genehmigung 
derGroßen JnternationalenPferdeeisenbahn-Actien-Gesellschaft 
für die Anlage und den Betrieb der vom Potsdamer Thor 
durch die Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze bezw. bis 
Schöneberg führenden Linie auf die Große Berliner Pferde- 
eisenbahn-Actien-Gesellschaft übertragen und die Genehmigungs 
dauer bis zum 31. Dezember 1911 ausgedehnt bezw. fest 
gesetzt wird, unter der Bedingung, daß beim Ablauf der
	        
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