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Volume No. 72 (735-743), 21. November 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Die neuen Einrichtungen werden es alsdann ermöglichen, die Häuslinge 
auch in den Wintermonaten auf den Rieselgütern zu belassen und sie 
dort in geeigneter Weise zu beschäftigen. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir nunmehr wie 
folgt zu beschließen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die Mitgliederzahl der Deputation für die 
Verwaltung der Kanalisationswerke von 6 Stadträthen und 
11 Stadtverordneten auf 4 Stadträthe und 6 Stadtverordnete 
vermindert und zur größeren Theilnahme der Deputations 
mitglieder an den Geschäften der Güterverwaltung das Kura 
torium für die Bewirthschaftung der Rieselgüter aufgelöst werde. 
Sie nimmt ferner Kenntniß von den Ausführungen des 
Magistrats auf die Fragen b, e, d und e des Beschlusses 
vom 1. Mai 1884 und erachtet letztere dadurch für erledigt." 
Im Falle des Einverständnisses mit der in Vorschlag gebrachten 
anderweitigen Organisation der Deputation für die Verwaltung der 
Kanalisationswerke ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir 
noch ergebenst, die Wahl der 8 Stadtverordneten vorzunehmen und 
uns die Namen der Gewählten mitzutheilen. 
Berlin, den 19. November 1884. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 735. Protokolle des Ausschusses zur Borberathung 
der Vorlage (Drucksache 697 äs 1884), betreffend eine 
anderweitige Organisation der Deputation sür die 
Verwaltung der Kanalisationswerke. 
I. 
Verhandelt Berlin, den 11. November 1885. 
Anwesend: 
Stadtv. vr. Stryck, Vorsitzender, 
- Talke, 
- Fischer, 
- Nicolai, 
- Salge, 
- Roeseler, 
- Samm, 
- Hentz, 
- Maliern, 
- vr. Kürten, 
- Schreiber, 
- Moses, 
- Sols. 
Als Magistrats-Kommissarien: 
Herr Stadtrath Marggraff, 
Stadtbaurath vr. H ob recht. 
Es fehlte: 
Herr Stadtv. Flesche. 
(Herr Paulsen ist inzwischen ausgeschieden.) 
Am Beginn der heutigen Sitzung des mit der Vorberathung der 
oben näher bezeichneten Vorlage eingesetzten Ausschusses machte der 
Vorsitzende Mittheilung davon, welche Gründe ihn veranlaßt hätten, 
diesen bereits am 18. Dezember v. I. gewählten Ausschuß nicht schon 
früher zusammenzuberufen. Bekanntlich sei der Eintritt des am 
30. Dezember v. I. zum Stadtbaurath für den Tiefbau gewählten 
Herrn vr. Hobrecht in die städtische Verwaltung erst Anfangs Mai 
d. I. erfolgt. Es habe nun für erforderlich erachtet werden müssen, 
demselben Zeit zu lassen, sich in das umfangreiche Gebiet der Tiefbau- 
Verwaltung einzuarbeiten, um im Stande zu sein, sich gutachtlich über 
die Frage, ob es nicht vielleicht möglich und nützlich sei, die Kanali 
sations-Verwaltung mit der Tiefbau-Verwaltung zu verschmelzen, zu 
äußern. Hierüber seien die Ferien der Versammlung herangekommen 
und da es auch inzwischen dem Herrn Stadtbaurath wegen seiner 
vielen anderen Obliegenheiten an Zeit zur Jnformirung über den vor 
liegenden Gegenstand gefehlt habe, so hätte dem letzteren erst jetzt 
näher getreten werden können. 
Ueber die Entstehung der gegenwärtigen Kanalisations-Deputation 
theilte der Vorsitzende sodann aus den Akten folgendes mit: 
II Im Jahre 1873 beschlossen die städtischen Behörden die Einsetzung 
einer „Bau-Kommission für die Kanalisation Berlins" zur Ausübung 
der Befugnisse des Bauherrn, insbesondere zur Herstellung eines 
schleunigen Geschäftsganges. Nachdem im Jahre 1875 die Kanalisation 
angefangen hatte, aus dem Stadium der Vorbereitung und des Baues 
zunächst für das Radialsystem III in das Stadium der Wirksamkeit 
zu treten, beantragte der Magistrat die Einsetzung einer aus 3 Mit 
gliedern des Magistrats und 6 Mitgliedern der Stadtverordneten-Ver 
sammlung bestehenden gemischten Verwaltungs-Deputation, auf welche 
die Befugnisse der Bau-Kommission für die Kanalisation übergehen 
sollten. Die Versammlung stimmte diesem Antrage jedoch nicht sogleich 
zu, ersuchte vielmehr unter dem 11. November 1875 den Magistrat, 
ihr zuvörderst eine Geschäftsordnung für die neu zu bildende Depu 
tation vorzulegen. Diese Angelegenheit ruhte demnächst bis zum 
Jahre 1877 und wurde auf Anregung der Versammlung wieder auf 
genommen, nachdem zuvor eine für die Sitzungen der Verwaltungs- 
Deputationen zu erlassende Geschäftsordnung zwischen den beiden 
städtischen Behörden vereinbart worden war. Am 5. April 1877 
erklärte die Versammlung sich nach dem Antrage des Magistrats 
damit einverstanden, daß für die Verwaltung der Kanalisationswerke 
eine aus 4 Mitgliedern des Magistrats und 8 Mitgliedern der Ver 
sammlung bestehende gemischte Deputation gebildet werde unter Auf 
hebung der Bau-Kommission für die Kanalisation Berlins. Demnächst 
und zwar durch Beschluß vom 10. Juni 1881 sprach die Versammlung 
den Wunsch aus, für die Verwaltung der Rieselländereien ein besonderes 
Kuratorium einzusetzen. Hierüber fand später eine Vorberathung in 
gemischter Deputation statt, auf Grund welcher eine Vereinbarung dahin 
erfolgte, daß die Kanalisations-Deputation um 5 Mitglieder — 2 aus 
dem Magistrat und 3 aus der Versammlung — verstärkt und daß 
dann aus der so verstärkten Kanalisations - Deputation heraus eine 
besondere Kommission in derselben Zusammensetzung gebildet wurde, 
welche die Verwaltung der Rieselfelder als Thätigkeit zugewiesen erhielt. 
Die Wahl dieser 3 neuen Mitglieder der Versammlung erfolgte am 
10. November 1881, die Kanalisations-Deputation zählt seitdem also 
17 Mitglieder — 6 Stadträthe, 11 Stadtverordnete —. Bereits im 
Jahre 1884 wurde im Schooße der Versammlung zur Sprache gebracht, 
daß die große Mehrzahl der in der Kanalisations-Deputation befind 
lichen Mitglieder der Versammlung nicht in dem Maße an den Ge 
schäften sich zu betheiligen in der Lage sei, als vom Standpunkte der 
Versammlung gewünscht werden müsse, und dies hauptsächlich seinen 
Grund in der Organisation der Deputation habe, sowie daß speziell 
die Stellung des Kuratoriums für die Verwaltung der Rieselfelder 
einer Prüfung und eventuellen Aenderung unterworfen werden müsse. 
Die Versammlung richtete daraufhin am 31. Januar 1884 an den 
Magistrat das Ersuchen, ihr eine Vorlage wegen anderweitiger 
Organisation der Kanalisations-Deputation zugehen, event, darüber in 
einer gemischten Deputation vorberathen zu lassen, und wiederholte 
dies Ersuchen am 1. Mai 1884 gelegentlich der Berathung über den 
Bericht der Deputation für die Verwaltung der Kanalisationswerke 
pro 1. April 1882/83. Inhalts der Vorlage vom 19. November 1884, 
welche heute zur Berathung steht und welche auch noch einige andere 
von der Versammlung aufgeworfene Fragen berührt, erkennt der 
Magistrat an, daß die Anzahl der Mitglieder der Kanalisations-Depu 
tation in keinem Verhältniß zu dem Gcschäftsumfange der Deputation 
stehe, daß dieselbe vielmehr den Geschäftsgang und die Berathungen 
äußerst schwerfällig mache, weil nicht alle Mitglieder in gleichem Maße 
an der Erledigung der Arbeiten betheiligt werden könnten, es dem 
Einzelnen an ausreichender Thätigkeit fehle und ihm nicht genügend 
Gelegenheit geboten werden könne, fich in allen Zweigen des Kanali 
sationsbetriebes so zu orientiren, um für die Berathungen ein sicheres 
Urtheil zu gewinnen. Dieser Uebelstand werde besonders noch dadurch 
vergrößert, daß der Kanalisations - Deputation ein aus deren Mitte 
gewähltes Kuratorium von 2 Stadträthen und 3 Stadtverordneten 
zugesellt sei, welches im Wesentlichen die Angelegenheiten der Riesel- 
güter-Verwaltung allein bearbeite und dadurch den übrigen Deputations 
Mitgliedern die Theilnahme an der Bearbeitung dieser Sachen entziehe. 
Der Magistrat hält es deshalb für erforderlich, die Mitgliederzahl der 
Deputation auf 4 Stadträthe und 8 Stadtverordnete zu reduziren, 
indem er der Ansicht ist, daß diese Zahl zur Bewältigung aller vor 
kommenden Arbeiten vollständig genüge und auch gestatte, die einzelnen 
Mitglieder in höherem Maße, als jetzt möglich sei, mit der Kontrole 
der Rieselgüter-Verwaltung zu beschäftigen, wobei natürlich die Auf 
lösung des derzeitigen Kuratoriums für die Bewirthschaftung der 
Rieselgüter vorausgesetzt werde. 
Bei der über diese Vorlage heute stattgefundenen Generaldiskussion 
wurde es allseitig mit Freuden begrüßt, daß der Magistrat selbst die 
Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Organisation der Kanalisations-Depu 
tation zugebe und zu einer Aenderung derselben die Hand biete. Es 
wurde auch anerkannt, daß durch eine Verminderung der Mitgliederzahl 
die Mißstimmung, die sich der Mitglieder der größeren Deputation um 
deshalb bemächtigt habe, weil sie, obgleich Mitglieder einer so 
wichtigen Verwaltungs-Deputation, von der Bewirthschaftung der 
Rteselgüter eigentlich so gut wie gar nichts erführen, im Wesentlichen 
behoben werden würde, wenn jedes Mitglied ein reichliches Maß 
selbstständiger Thätigkeit und Verantwortlichkeit zugewiesen erhalte, 
man war indessen der Ansicht, daß nicht die Organisation der 
Deputation allein zu erörtern sei, sondern daß auch die Bewirthschaftung 
der Rieselgüter an sich mit in die Berathung gezogen werden müsse, 
wenn es sich darum handle, Vorschläge zu durchgreifenden Verbesserungen 
zu machen. In dieser Beziehung müsse man denn nun sagen, daß bei 
einer richtigeren und zweckmäßigeren Arbeitseintheilung auf den Riesel 
feldern doch wenigstens so viel zu erreichen sein möchte, daß diese Güter 
keine Zuschüsse mehr erfordern, sich vielmehr selbst erhalten. Es sei
	        
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