ad M 69.
(715—717.)
Dorkagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find.
715. Vorlage (J.-Nr. 2120 F. B. I. 85), betreffend den
Ablauf der Wahlzeit eines Bürger-Deputirten bei dem
Kuratorium des Zentral-Viehhofs.
Dem Magistrat beehren wir uns ergebenst anzuzeigen, daß die
Wahlzett des durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom
22. November 1883 — Protokoll Nr. 30 — auf die Dauer von zwei
Jahren zum Bürger-Deputirten des unterzeichneten Kuratoriums
gewählten Rentiers Wilhelm Dittmann, Jnvalidenstraße Nr. 33, am
22. November d. Js. abläuft.
Wir ersuchen deshalb ergebenst, die Wahl eines Bürger-Deputirten
für das Kuratorium des städtischen Zentral-Viehhofs zu veranlassen,
und bemerken, daß gegen die Wiederwahl des Herrn Dittmann Be
denken nicht obwalten.
Berlin, den 9. September 1885.
Kuratorium des städtischen Zentral-Viehhofs.
gez. Runge.
Abschrift vorstehenden Schreibens ist der Stadtverordneten-Ver
sammlung mit dem Ersuchen zu übersenden, die beantragte Wahl
herbeiführen zu wollen.
Gegen die Wiederwahl des Genannten liegen Bedenken nicht vor.
Berlin, den 24. October 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
71«. Vorlage (J.-Nr. 5 421 V. B. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Wahl von 4 Bürger-Depu
tirten für die Gewerbe-Deputation.
Die Wahlzeit der Herren Törmer, Blumenstr. 49, Köhler,
Gitschinerstr. 110, Schmidt, Weberstr. 17, und Remmert, Linkstr. 9,
welche laut Stadtverordnctenbeschluß vom 24. Januar 1884 — Proto
koll Nr. 10 — auf die Dauer von zwei Jahren zu Bürger-Deputirten
für die Gewerbe-Deputation gewählt worden sind, läuft mit dem
24. Januar 1886 ab.
Indem wir bemerken, daß gegen die Wiederwahl der Ausscheidenden
Bedenken nicht vorliegen, ersuchen wir die Stadtverordneten-Versamm
lung, die Wahl von 4 Bürger-Deputirten für die Gewerbe-Deputation
herbeiführen zu wollen.
Berlin, den 30. October 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
717. Vorlage (J.-Nr. 3 067G.B. 85) — zur Beschlußfassung —,
betreffend die Bewilligung von Erziehungsgeld.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der Wittwe des Magistratsdieners a. D.
Christoph, Mathilde geborene Leinung, vom 1. October
1885 ab für ihre beiden jüngsten Kinder:
Gertrud, geboren am 26. März 1873,
Kurt, geboren am 9. September 1877,
bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahre derselben ein
monatliches Erziehungsgeld von je 9 JC gezahlt werde.
Begründung.
Die Wittwe Christoph — Weißenburgerstr. 59, Hof III, wohn
haft — ist bei uns mit der Bitte vorstellig geworden, ihr für ihre
Kinder Erziehungsgeld zu bewilligen. Ihr am 23. August d. I. ver
storbener Ehemann hat seit dem Jahre 1870 bis zu seiner am 1. April
1884 erfolgten Pensionirung als Unterbeamter in unserem Dienst ge
standen; sein verhältnißmäßig frühes Ausscheiden erfolgte einer
unheilbaren Gehirn-Krankheit wegen, an welcher er auch in der
Irren-Anstalt zu Dalldorf gestorben ist. Das lange Siechthum\ des
Christoph hat die etwa vorhanden gewesenen sehr geringen Mittel
aufgezehrt; so ist es gekommen, daß seine Hinterbliebenen in Noth
gerathen sind. Die Wittwe bezieht 450 JC Wittwen-Penston aus der
Kommunal-Wittwen-Verpflegungs-Anstalt und zahlt hiervon 285 JC
an Wohnungsmiethe. Die Wohnung ist einfach ausgestattet und
sauber gehalten. Vermögen besitzt die Christoph, wie auch die ein
gesehenen Vormundschafts - Acten ergeben, nicht; Verwandte, welche
dieselbe unterstützen könnten, sind nicht vorhanden.
Die Frau ist bemüh:, neben Instandhaltung der Wirthschaft,
Fürsorge für Nahrung und Kleidung ihrer drei Kinder sich durch
Schneiderei, welche sie früher erlernt hat, eine Einnahmequelle zu
schaffen. Es ist ihr dies bisher jedoch nur in sehr geringem Maaße
gelungen, da sie selbst ihres schwächlichen Körpers wegen nicht viel
leisten kann.
Von ihren drei Kindern hilft das älteste, die 16 jährige Tochter,
in der Wirthschaft und bei der Schneiderei, soweit es ihr Gesundheits
zustand — sie leidet an schwachen, entzündeten Augen — zuläßt. Es
ist dies auch der Grund, weshalb sie keinen anderen Erwerbszweig
ergreifen kann.
Das zweitälteste Kind, ein Mädchen von 12 Jahren, besucht auf
Kosten der Gemeinde die Lange'sche Mädchenschule in der Fehrbelliner-
straße, und das jüngste, ein achtjähriger Knabe, die 121. Gemeinde
schule.
Wir halten das Erziehungsgeld für nöthig und die Wittwe dieser
Beihülfe für würdig.
Berlin, den 26. October 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 7. November 1885.
Ter Stadtverordneten - Vorsteher.
Dr. Straßmann.