Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
7 und 9 des in beglaubigter Abschrift hierneben zurückfolgenden Statuts
der „Friedrich-Wilhelm-Stiftung" vom 8. Dezember 1870 die von den
städtischen Behörden Berlins in dem gleichfalls wieder angeschlossenen
Nachtrage vom 16. August d. Js. vorgeschlagene Fassung gegeben werde.
Den Magistrat setzen wir hiervon mit Bezug auf den Bericht
vom 12. August d. Js. — J.-Nr. 2 168 K. A. 85 — ergebenst in
Kenntniß.
Der Der Der Minister der
Minister des Innern. Justiz-Minister, geistlichen, Unterrichts- und
Im Aufträge: Im Aufträge: Mediciual-Angelegenheiten.
gez. v. Zastrow. gez. Dropp. Im Aufträge:
gez. Greifs.
Zu Nr. 70«.
Beglaubigte Abschrift zu Nr. CJ. IV. 3 495.
Auf Ihren Bericht vom 12. September d. Js. will Ich ge
nehmigen, daß den Paragraphen 7 und 9 des hierneben in beglaubigter
Abschrift zurückfolgenden Statuts der „Friedrich-Wilhelm-Stiftung"
vom 8. Dezember 1870 die von der Stifterin, der Stadtgemeinde
Berlin, in dem gleichfalls wieder angeschlossenen Nachtrage vom
18. August 1885 vorgeschlagenen Fassungen gegeben werden.
Baden-Baden, den 28. September 1885.
gez. Wilhelm.
ggez. von Puttkamer. Friedberg. von Goßler.
An
die Minister des Innern, der Justiz und der geistlichen rc.Angelegenheiten.
Mit der Urschrift gleichlautend.
Berlin, den 13. Oktober 1885.
(L. S.) gez. Reich,
Geheimer Kanzleirath und Direktor der Geheimen Kanzlei des
Ministeriums der geistlichen rc. Angelegenheiten.
Zu Nr. 70«.
Nachtrag
zu dem Statut für die Friedrich-Wilhelm-Stiftung vom
8. Dezember 1870.
1. An Stelle der Nr. 7 des Statuts tritt folgende Bestimmung:
In den Beirath des Königlichen Kunstgewerbe-Museums
treten drei Dcputirte der Stadt, nämlich der jedesmalige
Oberbürgermeister, der jedesmalige Stadtverordneten-Vorsteher
und ein von dem Oberbürgermeister zu bestimmendes Mitglied
des Magistrats. Sie werden in Verhinderungsfällen, oder
wenn die betreffenden Stellen zeitweise unbesetzt sind, auch im
Beirath des Königlichen Kunstgewerbe-Museums durch die
jenigen Personen vertreten, welche sie in ihren amtlichen
Funktionen bei der städtischen Verwaltung vertreten.
2. Die Nr. 9 erhält folgende Fassung:
Für den Fall, daß der Beirath des Königlichen Kunst
gewerbe-Museums aufgehoben oder das Kunstgewerbe-Museum
aus der Stadt Berlin verlegt werden sollte, behält die Stadt
gemeinde Berlin sich vor, zu bestimmen, ob und in welcher
Form sie die Stiftung fortbestehen lassen, oder zu welchen
anderen ähnlichen Zwecken sie das Stiftungsvermögen aus
setzen wolle.
Berlin, den 18. August 1885.
Magistrat hiesiger Stadtverordnete.
Königl. Haupt- und Residenzstadt. m Dr . Straßmann.
I. SS.:
gez. Zelle.
707. Vorlage (J.-Nr. 220 St. R. A. 84) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Prüfung der Rechnung der
Stadt-Haupt-Kasse, Special - Verwaltung 0, pro
1. April 1883/84.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir anliegend die
Rechnung der Stadt-Haupt-Kasse, Special-Verwaltung 9, betreffend
das Berlinische Gymnasium, pro 1. April 1883/84 mit I Vol. Belägen,
das Revisions-Protokoll des Rechnungs-Amts vom 20., sowie die
Abnahme-Verhandlung vom 22. d Mts. zur Prüfung und Dechargirung.
Die Rechnung pro 1882/83 fügen wir gleichfalls bei.
Berlin, den 24. Oktober 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
Eingegangene Petitionen.
Journal-
Nr.
Einsender.
Gegenstand.
79.
Frau N. N.
Petitum unverständlich.
80.
Bezirksvorsteher Behling,
Eröffnung der Blücherstraße
Möckernstr. 102.
und der Aorkstraße.
Diejenigen Mitglieder der Stadtverordneten - Versammlung, welche noch Gesuche in Bezug auf das §egat
Königs Iriedrich Wilhelm III. Majestät in Händen haben, werden ersucht, dieselben bis Montag, den 2. November er.,
erledigt zurückzugeben. Der zur Auswahl der ju unterstützenden Personen eingesetzte Ausschutz tritt am Dienstag, den
3. November cr., Nachmittags 6 Uhr, zusammen.
Berlin, den 31. Oktober 1885.
Der Stadtverordneten - Vorsteher.
Dr. Straßmann.