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Volume No. 63 (646-662), 17. Oktober 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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legung der Jorkstraße erforderliche Terrain des Bade'schen Grund 
stücks, Hornstraße 25, im Enteignungsverfahren erworben ist, soll mit 
dem Abbruch der darauf befindlichen Baulichkeiten nunmehr vorgegangen 
werden. Nnter Uebersendung einer von der 6. Bau-Jnspection zu diesem 
Zwecke aufgestellten Taxe vom 22. September 1885 ersuchen die 
Stadtverordneten-Versammlung wir folgenden Beschluß zu fassen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden, 
daß die auf dem im Enteignungsverfahren erworbenen 
Theile des Bade'schen Grundstücks Hornstr. 25 befindlichen 
Baulichkeiten auf den Abbruch veräußert werden, sobald die 
Taxe erreicht oder überschritten ist. 
Berlin, den 12. Oktober 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
654. Vorlage (J.-Nr. 2 942 F. B. I. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für 
die Sublevationskasse pro 1. April 1886/87. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den beifolgenden 
Entwurf zum Etat für die Sublevationskasse pro 1. April 1886/87 
mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen. 
Die erforderliche Anzahl von Druck-Exemplaren des Etats-Ent 
wurfs erfolgt hierbei. 
Berlin, den 12. October 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
655. Vorlage (J.-Rr. 2 943 F. B. I. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für 
die Vorspann-Verwaltung pro 1886. 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den bei 
kommenden Entwurf zum Etat für die Vorspann-Verwaltung pro 1886 
mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen. 
Die Druck-Exemplare des Etatsentwurfs erfolgen in der erforder 
lichen Anzahl hierbei. 
Berlin, den 12. October 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
656. Vorlage (J.-Rr. 8 786 B. Y. II. 85) — zur Kenntniß 
nahme und Beschlußfaffung —, betreffend die Erd 
arbeiten in der Blücher- und dem anstoßenden Theile 
der 4)orkstraße bis zur Großbeerenstraße. 
Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom22.Januar 
1885 sind für die Planirungsarbeiten zur Blücherstraße auf dem 
Terrain der Berlin-Anhalter Eisenbahn 30 000 JC bewilligt worden. 
In Gemäßheit dieses Beschlusses sind die Planirungsarbeiten auf dem 
gedachten Terrain und alsdann auch in dem übrigen Theile der 
Blücherstraße zur Ausführung gebracht worden. 
Die hierdurch entstandenen Kosten betragen 20 500 JC, es sind 
also von den obigen 30 000 JC noch verfügbar 9 500 JC. 
Aus diesem Rest wird es möglich sein, die Erdarbeiten nicht nur 
in dem zwischen Katzbach- und Möckernstraße, sondern auch in dem 
zwischen Möckern- und Großbeerenstraße belegenen Theile der Aork- 
straße auszuführen. 
Die Pflasterung dieser letztgedachten Strecke der Jorkstraße muß 
auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 
18. September 1884 — Prot. Nr. 20 — im Jahre 1886 erfolgen. 
Auf dieser Straßenstrecke ist zum Theil eine ganz bedeutende 
Erdaufschüttung erforderlich, welche zweckmäßig noch in diesem Herbste 
vorgenommen wird, damit der aufgetragene Boden den Winter über 
die nöthige Festigkeit für die nächstjährige Pflasterung, mit der wir 
möglichst schon im Frühjahre zu beginnen gedenken, erhält. 
^ Im Einverständniß mit der Bau-Deputation ersuchen wir die 
Stadtverordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein 
verstanden, daß die durch Beschluß vom 22. Januar 1885 
für die Planirungsarbeiten auf dem zur Blücherstraße 
erforderlichen Terrain der Berlin - Anhalter Eisenbahn 
bewilligten 30 000 JC auch für die Erdarbeiten auf der 
weiteren Strecke der Blücher- und auf dem anstoßenden Theil 
der Jorkstraße bis zur Großbeerenstraße verwendet werden." 
Berlin, den 14. October 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
657. Vorlage (J.-Nr. 6 120 K. W. 85) — zur Beschluß 
fassung —, wegen Zahlung des Beitrages von 
4000 JC zur Errichtung einer Güter-Verladestelle 
bei Blankenburg an der Berlin - Stettiner Eisen 
bahn und wegen Abtretung des dazu erforderlichen 
Landes, sowie Verzichtleistung auf Nutzungsrechte. 
Die Verhandlungen wegen Errichtung einer Güter-Verladestelle 
in der Nähe des städtischen Rieselgutes Blankenburg bei Bude Nr. 10 
der Berlin-Stettiner Eisenbahn, von welcher die Stadtverordneten-Ver 
sammlung bei der Festsetzung des Etats der Kanalisations-Verwaltung 
pro 1884/85 bereits Kenntniß erhalten hat, sind bisher zu keinem 
endgültigen Ergebniß gediehen, weil der Herr Minister der öffentlichen 
Arbeiten im Interesse des Bahnbetriebes die Anlage der Verladestelle 
auf der nordwestlichen Seite — an der Stelle der jetzigen Wartehalle — 
für vorteilhafter erachtete, als die von uns in Rücksicht auf den Verkehr 
auf und mit den Rieselfeldern gewünschte Errichtung auf der süd 
westlichen Seite des Bahnkörpers. 
Aus diesem Grunde ist ä Conto des in dem oben erwähnten Etat 
beim Extraordinarium sab v. Position Nr. 13 bewilligten Beitrages 
der Stadtgemeinde Berlin bis zur Höhe von 4 000 JC bis jetzt keine 
Zahlung erfolgt. 
Das Königliche Eisenhahn-Betriebs-Amt Berlin-Stettin will 
indeß über die Angelegenheit von Neuem, unter Darlegung unserer 
Wünsche, höheren Orts Bericht erstatten und hat die Abgabe der von 
dem Herrn Minister verlangten Erklärung dahin von uns gefordert: 
„daß sich die Stadt Berlin verpflichtet, für den Fall, daß 
die Verladestelle bei Blankenburg an der südwestlichen 
Seite der Bahn und südlich des Ueberweges angelegt wird, 
einen baaren Beitrag von 4 000 JC zu den Kosten zu zahlen 
und den nach dem Ermessen der Bahnverwaltung zur Anlage 
nicht allein der Bahn-Ladegeleise, sondern auch der übrigen, 
hiermit zusammenhängenden Bauausführungen und Anlagen, 
als Lade- und Zusührstraße, Perronverlegung der Warte 
hallen rc. erforderlich werdenden Grund und Boden unent 
geltlich herzugeben, beziehungsweise soweit der Stadtgemeinde 
Berlin nur ein Nutzungrecht an demselben zusteht, auf das 
letztere zu verzichten." 
Bevor wir diese Erklärung abgeben, halten wir es aus folgenden 
Gründen für geboten, zunächst noch eine ergänzende Beschlußfassung der 
Stadtverordneten-Versammlung über die Angelegenheit herbeizuführen: 
1. Obwohl der Betrag von 4 000 JC durch den Etat bewilligt 
ist, so war doch in der Begründung dieses Ansatzes, wie die Er 
läuterungen sub Nr. 150 ergeben, hervorgehoben, daß der städtische 
Zuschuß sich auf V- der wirklichen Kosten, welche die Erdarbeiten des 
anzuschüttenden Perrons und Ladegeleises veranlassen würden, be 
schränken sollte. 
Stellten diese sich bei der Rechnungslegung niedriger als 4 000 JC, 
so würde der Minderbetrag abzusetzen gewesen sein, während eine 
höhere Forderung ausgeschlossen blieb. 
In den neueren Bedingungen der Eisenbahn-Verwaltung ist von 
der Beitragsleistung nach V« der entstehenden Kosten abgesehen; es 
wird vielmehr die Zahlung eines Beitrages von 4 000 JC überhaupt 
verlangt. 
2. Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom 
24. Juni 1884 — Protokoll Nr. 23 — hat dieselbe sich damit ein 
verstanden erklärt, daß von dem, der Stadtgemeinde gehörigen Terrain 
der Gutsfeldmark Blankenburg eine Parzelle von 57 a unentgeltlich 
an den Eisenbahn-Fiskus zur Anlage einer Güter-Verladestelle neben 
der bei Bude 10 an der Berlin-Stettiner Eisenbahn befindlichen Halte 
stelle für Personenverkehr übereignet wird. Diese Sachlage ist jetzt 
etwas verändert. 
In dem hier beigefügten Situationsplane sind die, nach dem 
neueren — die städtischen Interessen berücksichtigenden — Projekte 
erforderlichen, diesseits abzutretenden und vom Nutzungsrechte abzu 
lösenden Flächen roth eingetragen und mit A B C D bezeichnet. 
Es ist daraus ersichtlich, daß das abzutretende Terrain nunmehr nur 
44,7° a und das vom Nutzungsrecht zu befreiende Terrain 12,°r a 
betragen soll. 
Da es indeß immerhin möglich ist, daß in Folge etwaiger, von 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion oder den übrigen Aufsichtsbehörden 
vorzunehmenden Aenderungen des Projekts und auch bei der Aus 
führung, die Größe der abzutretenden Flächen :c. sich etwas ändern 
wird, so sind in der von uns abzugebenden Erklärung den Grund und 
Boden betreffende Zahlen nicht angegeben.
	        
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