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legung der Jorkstraße erforderliche Terrain des Bade'schen Grund
stücks, Hornstraße 25, im Enteignungsverfahren erworben ist, soll mit
dem Abbruch der darauf befindlichen Baulichkeiten nunmehr vorgegangen
werden. Nnter Uebersendung einer von der 6. Bau-Jnspection zu diesem
Zwecke aufgestellten Taxe vom 22. September 1885 ersuchen die
Stadtverordneten-Versammlung wir folgenden Beschluß zu fassen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden,
daß die auf dem im Enteignungsverfahren erworbenen
Theile des Bade'schen Grundstücks Hornstr. 25 befindlichen
Baulichkeiten auf den Abbruch veräußert werden, sobald die
Taxe erreicht oder überschritten ist.
Berlin, den 12. Oktober 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
654. Vorlage (J.-Nr. 2 942 F. B. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für
die Sublevationskasse pro 1. April 1886/87.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den beifolgenden
Entwurf zum Etat für die Sublevationskasse pro 1. April 1886/87
mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Die erforderliche Anzahl von Druck-Exemplaren des Etats-Ent
wurfs erfolgt hierbei.
Berlin, den 12. October 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
655. Vorlage (J.-Rr. 2 943 F. B. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Festsetzung des Etats für
die Vorspann-Verwaltung pro 1886.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir den bei
kommenden Entwurf zum Etat für die Vorspann-Verwaltung pro 1886
mit dem Ersuchen, denselben zu prüfen und festzusetzen.
Die Druck-Exemplare des Etatsentwurfs erfolgen in der erforder
lichen Anzahl hierbei.
Berlin, den 12. October 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
656. Vorlage (J.-Rr. 8 786 B. Y. II. 85) — zur Kenntniß
nahme und Beschlußfaffung —, betreffend die Erd
arbeiten in der Blücher- und dem anstoßenden Theile
der 4)orkstraße bis zur Großbeerenstraße.
Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom22.Januar
1885 sind für die Planirungsarbeiten zur Blücherstraße auf dem
Terrain der Berlin-Anhalter Eisenbahn 30 000 JC bewilligt worden.
In Gemäßheit dieses Beschlusses sind die Planirungsarbeiten auf dem
gedachten Terrain und alsdann auch in dem übrigen Theile der
Blücherstraße zur Ausführung gebracht worden.
Die hierdurch entstandenen Kosten betragen 20 500 JC, es sind
also von den obigen 30 000 JC noch verfügbar 9 500 JC.
Aus diesem Rest wird es möglich sein, die Erdarbeiten nicht nur
in dem zwischen Katzbach- und Möckernstraße, sondern auch in dem
zwischen Möckern- und Großbeerenstraße belegenen Theile der Aork-
straße auszuführen.
Die Pflasterung dieser letztgedachten Strecke der Jorkstraße muß
auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom
18. September 1884 — Prot. Nr. 20 — im Jahre 1886 erfolgen.
Auf dieser Straßenstrecke ist zum Theil eine ganz bedeutende
Erdaufschüttung erforderlich, welche zweckmäßig noch in diesem Herbste
vorgenommen wird, damit der aufgetragene Boden den Winter über
die nöthige Festigkeit für die nächstjährige Pflasterung, mit der wir
möglichst schon im Frühjahre zu beginnen gedenken, erhält.
^ Im Einverständniß mit der Bau-Deputation ersuchen wir die
Stadtverordneten-Versammlung um folgende Beschlußfassung:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein
verstanden, daß die durch Beschluß vom 22. Januar 1885
für die Planirungsarbeiten auf dem zur Blücherstraße
erforderlichen Terrain der Berlin - Anhalter Eisenbahn
bewilligten 30 000 JC auch für die Erdarbeiten auf der
weiteren Strecke der Blücher- und auf dem anstoßenden Theil
der Jorkstraße bis zur Großbeerenstraße verwendet werden."
Berlin, den 14. October 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
657. Vorlage (J.-Nr. 6 120 K. W. 85) — zur Beschluß
fassung —, wegen Zahlung des Beitrages von
4000 JC zur Errichtung einer Güter-Verladestelle
bei Blankenburg an der Berlin - Stettiner Eisen
bahn und wegen Abtretung des dazu erforderlichen
Landes, sowie Verzichtleistung auf Nutzungsrechte.
Die Verhandlungen wegen Errichtung einer Güter-Verladestelle
in der Nähe des städtischen Rieselgutes Blankenburg bei Bude Nr. 10
der Berlin-Stettiner Eisenbahn, von welcher die Stadtverordneten-Ver
sammlung bei der Festsetzung des Etats der Kanalisations-Verwaltung
pro 1884/85 bereits Kenntniß erhalten hat, sind bisher zu keinem
endgültigen Ergebniß gediehen, weil der Herr Minister der öffentlichen
Arbeiten im Interesse des Bahnbetriebes die Anlage der Verladestelle
auf der nordwestlichen Seite — an der Stelle der jetzigen Wartehalle —
für vorteilhafter erachtete, als die von uns in Rücksicht auf den Verkehr
auf und mit den Rieselfeldern gewünschte Errichtung auf der süd
westlichen Seite des Bahnkörpers.
Aus diesem Grunde ist ä Conto des in dem oben erwähnten Etat
beim Extraordinarium sab v. Position Nr. 13 bewilligten Beitrages
der Stadtgemeinde Berlin bis zur Höhe von 4 000 JC bis jetzt keine
Zahlung erfolgt.
Das Königliche Eisenhahn-Betriebs-Amt Berlin-Stettin will
indeß über die Angelegenheit von Neuem, unter Darlegung unserer
Wünsche, höheren Orts Bericht erstatten und hat die Abgabe der von
dem Herrn Minister verlangten Erklärung dahin von uns gefordert:
„daß sich die Stadt Berlin verpflichtet, für den Fall, daß
die Verladestelle bei Blankenburg an der südwestlichen
Seite der Bahn und südlich des Ueberweges angelegt wird,
einen baaren Beitrag von 4 000 JC zu den Kosten zu zahlen
und den nach dem Ermessen der Bahnverwaltung zur Anlage
nicht allein der Bahn-Ladegeleise, sondern auch der übrigen,
hiermit zusammenhängenden Bauausführungen und Anlagen,
als Lade- und Zusührstraße, Perronverlegung der Warte
hallen rc. erforderlich werdenden Grund und Boden unent
geltlich herzugeben, beziehungsweise soweit der Stadtgemeinde
Berlin nur ein Nutzungrecht an demselben zusteht, auf das
letztere zu verzichten."
Bevor wir diese Erklärung abgeben, halten wir es aus folgenden
Gründen für geboten, zunächst noch eine ergänzende Beschlußfassung der
Stadtverordneten-Versammlung über die Angelegenheit herbeizuführen:
1. Obwohl der Betrag von 4 000 JC durch den Etat bewilligt
ist, so war doch in der Begründung dieses Ansatzes, wie die Er
läuterungen sub Nr. 150 ergeben, hervorgehoben, daß der städtische
Zuschuß sich auf V- der wirklichen Kosten, welche die Erdarbeiten des
anzuschüttenden Perrons und Ladegeleises veranlassen würden, be
schränken sollte.
Stellten diese sich bei der Rechnungslegung niedriger als 4 000 JC,
so würde der Minderbetrag abzusetzen gewesen sein, während eine
höhere Forderung ausgeschlossen blieb.
In den neueren Bedingungen der Eisenbahn-Verwaltung ist von
der Beitragsleistung nach V« der entstehenden Kosten abgesehen; es
wird vielmehr die Zahlung eines Beitrages von 4 000 JC überhaupt
verlangt.
2. Nach dem Beschlusse der Stadtverordneten-Versammlung vom
24. Juni 1884 — Protokoll Nr. 23 — hat dieselbe sich damit ein
verstanden erklärt, daß von dem, der Stadtgemeinde gehörigen Terrain
der Gutsfeldmark Blankenburg eine Parzelle von 57 a unentgeltlich
an den Eisenbahn-Fiskus zur Anlage einer Güter-Verladestelle neben
der bei Bude 10 an der Berlin-Stettiner Eisenbahn befindlichen Halte
stelle für Personenverkehr übereignet wird. Diese Sachlage ist jetzt
etwas verändert.
In dem hier beigefügten Situationsplane sind die, nach dem
neueren — die städtischen Interessen berücksichtigenden — Projekte
erforderlichen, diesseits abzutretenden und vom Nutzungsrechte abzu
lösenden Flächen roth eingetragen und mit A B C D bezeichnet.
Es ist daraus ersichtlich, daß das abzutretende Terrain nunmehr nur
44,7° a und das vom Nutzungsrecht zu befreiende Terrain 12,°r a
betragen soll.
Da es indeß immerhin möglich ist, daß in Folge etwaiger, von
der Königlichen Eisenbahn-Direktion oder den übrigen Aufsichtsbehörden
vorzunehmenden Aenderungen des Projekts und auch bei der Aus
führung, die Größe der abzutretenden Flächen :c. sich etwas ändern
wird, so sind in der von uns abzugebenden Erklärung den Grund und
Boden betreffende Zahlen nicht angegeben.