521
Dr. Schulz, vom 27. vorigen Monats festgestellt worden ist, daß er
an einem starken Blasenkatarrh, verbunden mit Vergrößerung der
Vorsteherdrüse und außerdem an einem Magenkatarrh leidet, und daß
er, da eine Heilung dieser krankhaften Zustände bei seinem vorgerückten
Alfer nicht zu erwarten steht, für dauernd dienstunfähig zu erachten ist.
/ Unter diesen Umständen hat Hannemann gegen seine Entlassung
r.-chtS einzuwenden vermocht. Er hat aber die Bitte ausgesprochen,
ihm, da er einen Anspruch auf Pension nicht habe und durch den
Verlust seines bisherigen Einkommens in eine ganz hülflose Lage
gerathe, eine laufende Unterstützung auf Lebenszeit zu gewähren.
Wir sind bereit, dem Antrage mit Rücksicht auf die nachstehend
geschilderten Verhältnisse zu entsprechen.
Der jetzt 65 Jahre alte, in Folge seiner Krankheit völlig erwerbs
unfähige Mann hat der Stadtgemeinde 38 Jahre hindurch ununterbrochen
und treu gedient. Ersparnisse hat er von seinem geringen Einkommen,
zuletzt 100 Jt monatlich, nicht machen können. Auf irgend welche
Unterstützungen von anderer Seite kann er nicht rechnen. Seine Frau
ist seit zwei Jahren todt und seine Kinder, zwei verheiratete Söhne
im Alter von 33 und 29 Jahren, haben vollständig mit sich selbst zu
thun. Der älteste Sohn ist Cigarrenmacher und hat seine Frau und
zwei Kinder zu ernähren und der andere, dessen Ehe bis jetzt kinderlos
ist, bezieht als Buchhalter bei der Deutschen Bank ein Jahresgehalt
von nur 12OO M,. Der im Dienste der Stadt erwerbsunfähig
gewordene Hannemann würde somit einer traurigen Zukunft entgegen
gehen und in seinen alten Tagen Noth leiden müssen, wenn ihm die
von uns erbetene Hülfe versagt werden würde.
Die Unterstützung haben wir auf 720 Ji jährlich bemessen zu
sollen geglaubt. Wäre er penstonSberechtigt, so würde er 86O M
jährlich zu erhalten haben.
Berlin, den 22. August 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
I. V.: gez. Zelle.
Berlin, den 26. September 1885.
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Dr. Straßmauu.
Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.