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Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 17. April
1884 — Protokoll Nr. 15 B. 2 — wurde indessen dieser Antrag ab
gelehnt und daS Ersuchen an uns gerichtet, den p. Papke im städtischen
Dienste zu verwenden.
In Ausführung dieses Beschlusses haben wir den p. Papke,
nachdem er aus dem Korps der Feuerwehr entlassen worden war, mit
dem 1. Juni v. I. in die Kommunal - Verwaltung übernommen und
ihn seit dieser Zeit unter Fortgewährung der von ihm als Feuermann
zuletzt bezogenen Kompetenzen in verschiedenen, seiner mäßigen Leistungs
fähigkeit entsprechenden Stellen beschäftigt.
Da der p Papke im Gegensatz zu den übrigen, ebenfalls in der
städtischen Verwaltung beschäftigten invaliden Feuerwehrbeamten von
der Stadtverordneten - Versammlung ganz ausnahmsweise behandelt
worden ist, so bezieht derselbe sein früheres Gehalt als Feuermann im
Betrage von jährlich 1 500 Jt aus dem diesseitigen Diätenfonds,
welcher dadurch nicht unwesentlich belastet wird.
Um letzteres und event, die Erhebung weiterer Pensionsansprüche
zu vermeiden, haben wir beschlossen, die Pensionirung des p. Papke
herbeizuführen und ihn dadurch bezüglich seiner Penstons- und Re
munerationsverhältnisse mit den übrigen invaliden Fcuerwehrbeamtcn
gleichzustellen. In seiner bisherigen Beschäftigung findet hierdurch eine
Aenderung nicht statt; nur wird ihm alsdann die Differenz zwischen
der Pension und dem früheren Gehalte als Remuneration für seine
Thätigkeit von derjenigen Verwaltung gezahlt, bei welcher er be
schäftigt wird.
Unter Ueberfendung der Personalakten des p. Papke beantragen
wir demgemäß folgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der
fcrnerweitcn Beschäftigung des ehemaligen Feuermannes
Karl Friedrich Wilhelm Papke in der städtischen Ver
waltung einverstanden und bewilligt demselben unter dem
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde vom 1. Juli d. Js.
ab bis auf Weiteres einen der jährlichen Pension von 660 JC
gleichkommenden Betrag in monatlichen Raten pränumerando
ä Conto der Special-Verwaltung Nr. 45, Abth. 2, Pos. II. B.
Berlin, den 27. Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
«06. Vorlage (J.-Nr. 1 897 F. B. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die fernere Zahlung der dem
ehemaligen Spritzenmann Karl August Heinrich
Drechsler bewilligten vorläufigen Pension.
Durch Beschluß vom 25. September 1884 — Protokoll Nr. 28 C. —
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt,
daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Karl August Heinrich
Drechsler vom 1. October 1884 ab zunächst auf die Dauer eines
Jahres ein der Pension von 648 JC gleichkommender Betrag in
monatlichen Raten pränumerando mit der Maßgabe gezahlt werde, daß
der Stadtgemeinde das Recht aus Beschäftigung des p. Drechsler im
Kommunaldienste vorbebalren bleibt.
Auf Grund dieses Beschlusses haben wir den p. Drechsler,
nachdem er aus dem Feuerwehr-Corps entlassen war, in die städtische
Verwaltung übernommen und ihn zunächst als Aktenwagenbegleiter,
späterhin als Büreau-Hilfsdiener bezw. Aktenhefter beschäftigt. Er
hat sich in diesen Stellungen bisher gut geführt und ist bemüht gewesen,
die ihm übertragenen Obliegenheiten nach besten Kräften zu versehen.
Da zu erwarten ist, daß er noch für längere Zeit im Stande
sein wird, leichtere Dienste zu verrichten, so haben wir beschlossen, ihn
auch fernerweit in unserer Verwaltung angemessen zu beschäftigen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgeinäß unter
Ueberfendung der Dienstakten des p. Drechsler um folgende Be
schlußfassung:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß der ehemalige Spritzenmann Karl August
Heinrich Drechsler vom 1. October 1885 ab noch ferner
weit im Kommunaldienste beschäfügt und ihm unter dem
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde von dem genannten
Zeitpunkte ab der bisherige, der Pension gleichkommende
Betrag von jährlich 648 JC bis auf Weiteres in monatlichen
Raten pränumerando ä Conto der Special-Verwaltung Nr. 45
— Abth. 2, Pos. II. B. — gezahlt werde.
Berlin, den 13. August 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt.
In Vertretung:
gez. Zelle.
«07. Vorlage (J.-Nr. 2 306 F. B. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer vor
läufigen Pension an den dienstunfähigen Feucrmann
Gustav Karl Hermann Ackermann.
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt,
dem Feuermann Gustav Karl Hermann Ackermann, welcher am
1. October d. I. wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen
muß, von diesem Zeitpunkte ab auf Grund des §. 1 des Pensions
Reglements für das Executiv-Personal der Feuerwehr vom 29. Mürz
und 23. Mai 1882 eine Pension zn bewilligen, welche nach Maßgabe
der 6, 8 und 12 des gedachten Reglements auf einen Jahresbetrag
von 792 JC kalkulatorisch festgestellt ist.
Wir haben diesem Antrage zwar in der Hauptsache zugestimmt,
beabsichtigen jedoch mit Rückficht darauf, daß das hier beigefügte Gut
achten des Feuerwehrarztes, sowie das Superarbitrium des Stellver
treters des Stadtphysikus, Herrn vr. Schulz, bei ausführlicher Dar
legung des Krankheitszustandes des p. Ackermann die Möglichkeit
einer späteren Verwendung desselben in einer leichten Kommunal-
Dienststcllung nicht für ausgeschlossen erachten, den p. Ackermann
anderweitig in der städtischen Verwaltung zu beschäftigen und erst,
wenn dieser Versuch fruchtlos ausfallen sollte, die definitive Peusio-
nirung desselben in die Wege zu leiten.
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungsattest, sowie den das
Nationale und die Pcnsionsbercchnung enthaltenden Antrag des König
lichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir für jetzt, wie folgt,
zu beschließen:
Unter dem Vorbehalte der Rechte der Stadtgcmcinde erklärt
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden,
daß dem dienstunfähigen Feucrmann Gustav Karl Hermann
Ackermann vom 1. October d. I. ab zunächst auf die Dauer
eines Jahres ein der jährlichen Pension von 792 JC gleich
kommender Betrag in monatlichen Raten pränumerando
ä Conto der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position H.B.,
mit der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgemeinde das
Recht auf Beschäftigung des p. Ackermann im Kommunal
dienst vorbehalten bleibt.
Berlin, den 3. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
«08. Vorlage (J.-Nr. 2 006 F. B. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer vor
läufigen Pension an den dienstunfähigen Feucrmann
Albert Kirchhofs.
Das Königliche Polizei-Präsidiuni hat bei uns den Antrag gestellt,
dem Feucrmann Albert Kirchhofs, welcher am 1. Juli d. Js. wegen
Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, von diesem Zeitpunkte
ab auf Grund des 8- 1 des Pensions - Reglements für das Executiv-
Personal der Feuerwehr vom 29. März / 23. Mai 1882 eine Pension
zu bewilligen, welche nach Maßgabe der 88- 5 bis 8 des gedachten
Reglements auf einen Jahresbetrag von 1 044 JC kalkulatorisch fest
gestellt ist.
Wir haben diesem Antrage zwar in der Hauptsache zugestimmt,
beabsichtigen jedoch mit Rücksicht darauf, daß das hier beigefügte Gur
achten des Fcuerwehrarztes, sowie das Superarbitrium des Bezirks-
physikus vr. Schulz bei ausführlicher Darlegung des Krankheitszustandes
des p. Kirchhofs die Möglichkeit einer späteren Verwendung desselben
in einer leichten Kommunal-Dienststellung nicht für ausgeschlossen erachten,
den p. Kirchhofs anderweitig in der städtischen Verwaltung zu be
schäftigen und erst, wenn dieser Versuch fruchtlos ausfallen sollte, die
definitive Pensionirung desselben in die Wege zu leiten.
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungsattest, sowie den das
Nationale und die Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des König
lichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir für jetzt, wie
folgt, zu beschließen:
Unter dem Vorbehalt der Rechte der Stadtgcmcinde erklärt
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden,
daß dem dienstunfähigen Feuermann Albert Kirchhofs
vom 1. Juli d. Js. ab zunächst auf die Dauer eines Jahres
ein der jährlichen Pension von 1 044 JC gleichkommender
Betrag in monatlichen Raten pränumerando ä conto der
Spezial-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB, mit
der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgcmcinde das
Recht auf Beschäftigung des p. Kirchhofs im Kommunal-
dienft vorbehalten bleibt.
Berlin, den 30. Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.