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Volume No. 60 (574-584), 26. September 1885 Anlage: ad No.60 (585-616), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Durch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung vom 17. April 
1884 — Protokoll Nr. 15 B. 2 — wurde indessen dieser Antrag ab 
gelehnt und daS Ersuchen an uns gerichtet, den p. Papke im städtischen 
Dienste zu verwenden. 
In Ausführung dieses Beschlusses haben wir den p. Papke, 
nachdem er aus dem Korps der Feuerwehr entlassen worden war, mit 
dem 1. Juni v. I. in die Kommunal - Verwaltung übernommen und 
ihn seit dieser Zeit unter Fortgewährung der von ihm als Feuermann 
zuletzt bezogenen Kompetenzen in verschiedenen, seiner mäßigen Leistungs 
fähigkeit entsprechenden Stellen beschäftigt. 
Da der p Papke im Gegensatz zu den übrigen, ebenfalls in der 
städtischen Verwaltung beschäftigten invaliden Feuerwehrbeamten von 
der Stadtverordneten - Versammlung ganz ausnahmsweise behandelt 
worden ist, so bezieht derselbe sein früheres Gehalt als Feuermann im 
Betrage von jährlich 1 500 Jt aus dem diesseitigen Diätenfonds, 
welcher dadurch nicht unwesentlich belastet wird. 
Um letzteres und event, die Erhebung weiterer Pensionsansprüche 
zu vermeiden, haben wir beschlossen, die Pensionirung des p. Papke 
herbeizuführen und ihn dadurch bezüglich seiner Penstons- und Re 
munerationsverhältnisse mit den übrigen invaliden Fcuerwehrbeamtcn 
gleichzustellen. In seiner bisherigen Beschäftigung findet hierdurch eine 
Aenderung nicht statt; nur wird ihm alsdann die Differenz zwischen 
der Pension und dem früheren Gehalte als Remuneration für seine 
Thätigkeit von derjenigen Verwaltung gezahlt, bei welcher er be 
schäftigt wird. 
Unter Ueberfendung der Personalakten des p. Papke beantragen 
wir demgemäß folgende Beschlußfassung: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich mit der 
fcrnerweitcn Beschäftigung des ehemaligen Feuermannes 
Karl Friedrich Wilhelm Papke in der städtischen Ver 
waltung einverstanden und bewilligt demselben unter dem 
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde vom 1. Juli d. Js. 
ab bis auf Weiteres einen der jährlichen Pension von 660 JC 
gleichkommenden Betrag in monatlichen Raten pränumerando 
ä Conto der Special-Verwaltung Nr. 45, Abth. 2, Pos. II. B. 
Berlin, den 27. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
«06. Vorlage (J.-Nr. 1 897 F. B. II. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die fernere Zahlung der dem 
ehemaligen Spritzenmann Karl August Heinrich 
Drechsler bewilligten vorläufigen Pension. 
Durch Beschluß vom 25. September 1884 — Protokoll Nr. 28 C. — 
hat die Stadtverordneten-Versammlung sich damit einverstanden erklärt, 
daß dem dienstunfähigen Spritzenmann Karl August Heinrich 
Drechsler vom 1. October 1884 ab zunächst auf die Dauer eines 
Jahres ein der Pension von 648 JC gleichkommender Betrag in 
monatlichen Raten pränumerando mit der Maßgabe gezahlt werde, daß 
der Stadtgemeinde das Recht aus Beschäftigung des p. Drechsler im 
Kommunaldienste vorbebalren bleibt. 
Auf Grund dieses Beschlusses haben wir den p. Drechsler, 
nachdem er aus dem Feuerwehr-Corps entlassen war, in die städtische 
Verwaltung übernommen und ihn zunächst als Aktenwagenbegleiter, 
späterhin als Büreau-Hilfsdiener bezw. Aktenhefter beschäftigt. Er 
hat sich in diesen Stellungen bisher gut geführt und ist bemüht gewesen, 
die ihm übertragenen Obliegenheiten nach besten Kräften zu versehen. 
Da zu erwarten ist, daß er noch für längere Zeit im Stande 
sein wird, leichtere Dienste zu verrichten, so haben wir beschlossen, ihn 
auch fernerweit in unserer Verwaltung angemessen zu beschäftigen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir demgeinäß unter 
Ueberfendung der Dienstakten des p. Drechsler um folgende Be 
schlußfassung: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß der ehemalige Spritzenmann Karl August 
Heinrich Drechsler vom 1. October 1885 ab noch ferner 
weit im Kommunaldienste beschäfügt und ihm unter dem 
Vorbehalte der Rechte der Stadtgemeinde von dem genannten 
Zeitpunkte ab der bisherige, der Pension gleichkommende 
Betrag von jährlich 648 JC bis auf Weiteres in monatlichen 
Raten pränumerando ä Conto der Special-Verwaltung Nr. 45 
— Abth. 2, Pos. II. B. — gezahlt werde. 
Berlin, den 13. August 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
In Vertretung: 
gez. Zelle. 
«07. Vorlage (J.-Nr. 2 306 F. B. II. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer vor 
läufigen Pension an den dienstunfähigen Feucrmann 
Gustav Karl Hermann Ackermann. 
Das Königliche Polizei-Präsidium hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem Feuermann Gustav Karl Hermann Ackermann, welcher am 
1. October d. I. wegen Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen 
muß, von diesem Zeitpunkte ab auf Grund des §. 1 des Pensions 
Reglements für das Executiv-Personal der Feuerwehr vom 29. Mürz 
und 23. Mai 1882 eine Pension zn bewilligen, welche nach Maßgabe 
der 6, 8 und 12 des gedachten Reglements auf einen Jahresbetrag 
von 792 JC kalkulatorisch festgestellt ist. 
Wir haben diesem Antrage zwar in der Hauptsache zugestimmt, 
beabsichtigen jedoch mit Rückficht darauf, daß das hier beigefügte Gut 
achten des Feuerwehrarztes, sowie das Superarbitrium des Stellver 
treters des Stadtphysikus, Herrn vr. Schulz, bei ausführlicher Dar 
legung des Krankheitszustandes des p. Ackermann die Möglichkeit 
einer späteren Verwendung desselben in einer leichten Kommunal- 
Dienststcllung nicht für ausgeschlossen erachten, den p. Ackermann 
anderweitig in der städtischen Verwaltung zu beschäftigen und erst, 
wenn dieser Versuch fruchtlos ausfallen sollte, die definitive Peusio- 
nirung desselben in die Wege zu leiten. 
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungsattest, sowie den das 
Nationale und die Pcnsionsbercchnung enthaltenden Antrag des König 
lichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir für jetzt, wie folgt, 
zu beschließen: 
Unter dem Vorbehalte der Rechte der Stadtgcmcinde erklärt 
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, 
daß dem dienstunfähigen Feucrmann Gustav Karl Hermann 
Ackermann vom 1. October d. I. ab zunächst auf die Dauer 
eines Jahres ein der jährlichen Pension von 792 JC gleich 
kommender Betrag in monatlichen Raten pränumerando 
ä Conto der Special-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position H.B., 
mit der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgemeinde das 
Recht auf Beschäftigung des p. Ackermann im Kommunal 
dienst vorbehalten bleibt. 
Berlin, den 3. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
«08. Vorlage (J.-Nr. 2 006 F. B. II. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer vor 
läufigen Pension an den dienstunfähigen Feucrmann 
Albert Kirchhofs. 
Das Königliche Polizei-Präsidiuni hat bei uns den Antrag gestellt, 
dem Feucrmann Albert Kirchhofs, welcher am 1. Juli d. Js. wegen 
Invalidität den Feuerwehrdienst verlassen muß, von diesem Zeitpunkte 
ab auf Grund des 8- 1 des Pensions - Reglements für das Executiv- 
Personal der Feuerwehr vom 29. März / 23. Mai 1882 eine Pension 
zu bewilligen, welche nach Maßgabe der 88- 5 bis 8 des gedachten 
Reglements auf einen Jahresbetrag von 1 044 JC kalkulatorisch fest 
gestellt ist. 
Wir haben diesem Antrage zwar in der Hauptsache zugestimmt, 
beabsichtigen jedoch mit Rücksicht darauf, daß das hier beigefügte Gur 
achten des Fcuerwehrarztes, sowie das Superarbitrium des Bezirks- 
physikus vr. Schulz bei ausführlicher Darlegung des Krankheitszustandes 
des p. Kirchhofs die Möglichkeit einer späteren Verwendung desselben 
in einer leichten Kommunal-Dienststellung nicht für ausgeschlossen erachten, 
den p. Kirchhofs anderweitig in der städtischen Verwaltung zu be 
schäftigen und erst, wenn dieser Versuch fruchtlos ausfallen sollte, die 
definitive Pensionirung desselben in die Wege zu leiten. 
Indem wir ferner das Dienstbeschädigungsattest, sowie den das 
Nationale und die Pensionsberechnung enthaltenden Antrag des König 
lichen Polizei-Präsidiums übersenden, beantragen wir für jetzt, wie 
folgt, zu beschließen: 
Unter dem Vorbehalt der Rechte der Stadtgcmcinde erklärt 
sich die Stadtverordneten-Versammlung damit einverstanden, 
daß dem dienstunfähigen Feuermann Albert Kirchhofs 
vom 1. Juli d. Js. ab zunächst auf die Dauer eines Jahres 
ein der jährlichen Pension von 1 044 JC gleichkommender 
Betrag in monatlichen Raten pränumerando ä conto der 
Spezial-Verwaltung 45, Abtheilung 2, Position IIB, mit 
der Maßgabe gezahlt werde, daß der Stadtgcmcinde das 
Recht auf Beschäftigung des p. Kirchhofs im Kommunal- 
dienft vorbehalten bleibt. 
Berlin, den 30. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck.
	        
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