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Volume No. 60 (574-584), 26. September 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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welche er in Empfang zu nehmen und abzuliefern hat, gleich dem be 
reits vorhandenen Buchhalter in derselben Funktion ein Mancogeld 
von jährlich 200 JC zu bewilligen sein. 
Im Jahre 1884 sind durch den Buchhalter von den Annahme 
stellen der Sparkasse 4 112 146,2s JC Einlagen zugeführt worden. 
Die Kosten, welche die Beschaffung des Wagens verursacht, be 
laufen sich auf 2 000 JC jährlich. Der Fuhrherr Krause, welcher 
die städtischen Aktenwagen und den ersten Wagen der Sparkasse stellt 
und für den letzteren 2 000 ^ empfängt, hat sich mit dieser Summe 
befriedigt erklärt, und würde den zweiten Wagen schon am 1. October er. 
in Thätigkeit treten lassen. 
Berlin, den 18. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
57«. Vorlage (J.-Nr. 9 340 B. Y. II. 85). — zur Bcschlutz- 
faffung —, betreffend die Veräutzerung der auf dem 
im Enteignungsverfahren erworbenen Theile des 
Strelinsky'schen Grundstücks, Möckernstr. 92/93, 
befindlichen Baulichkeiten auf den Abbruch. 
Nachdem auf Grund des Beschlusses der Stadtverordncten-Ver- 
sammlung vom 18. September 1884, Protokoll Nr. 20, die Erwerbung 
des zur Freilegung der Dorkftraße erforderlichen Terrains des 
Strelinsky'schen Grundstücks im Enteignungsverfahren erfolgt ist, 
soll mit dem Abbruch der darauf befindlichen Baulichkeiten nunmehr 
vorgegangen werden. Unter Uebersendung einer von der 6. Bau- 
inspection dieserhalb aufgestellten Abbruchstaxe vom 15. September 1885 
ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir folgenden Beschluß 
zu fassen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einver 
standen, daß die auf dem im Enreignungsverfahren erworbenen 
Theile des Strelinsky'schen Grundstücks, Möckernstr. 92/93, 
befindlichen Baulichkeiten auf den Abbruch verkauft werden, 
sobald die Taxe erreicht oder überschritten wird. 
Berlin, den 22. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
577. Vorlage (J.-Nr. 7833 B. V. II. 85.) — zur Beschlust- 
faffung —, über den freihändigen Erwerb einer von 
dem Grundstück Wallstraste Nr. 32/33 zur Wall- 
straste freigelegten Grundfläche. 
Zu der projectirten Verbreiterung der Wallstraße wird von dem 
Grundstücke Wallstraße Nr. 32/33 eine 265 qm umfassende Fläche, 
welche aus dem s. p. r. beigefügten Situationsplan mit den Buch 
staben a b c d a dargestellt ist, in Anspruch genommen. 
Bei dem jetzt aus dem qu. Grundstück vorgenommenen Neubau 
ist jene Fläche nach Abbruch des darauf befindlich gewesenen alten 
Wohngebäudes nicht wieder bebaut, vielmehr zur Straße freigelegt 
worden. 
Für den Grund und Boden dieses freigelegten Grundstücktheils 
beanspruchen nunmehr die Besitzer des Grundstücks, die Herren C. Oste n 
und Rud. Stucke Hierselbst, eine angemessene Entschädigung. Da 
ihnen eine solche in Gemäßheit des §. 13, Nr. 2 des Bebauungs 
gesetzes von 2. Juli 1875 von Seiten der Stadtgemeinde zu gewähren 
ist, sind wir behufs gütlicher Vereinbarung der Höhe der zu zahlenden 
Entschädigungssumme mit denselben in Unterhandlung getreten. 
Im Laufe der Verhandlungen ermäßigten sie ihre ursprüngliche 
Forderung von 300 JC auf 250 JC pro Quadratmeter. 
Wir erachten einen solchen Preis für das in Frage stehende 
Terrain als nicht zu hoch, da bei Bemessung der zu gewährenden 
Entschädigung neben der Lage des Grundstücks in einer frequenten 
Stadtgegend auch der durch die Abtretung des Terrains entstehende 
Minderwerth des nur mit geringer Tiefe verbleibenden Restgrundstücks 
in Betracht zu ziehen ist. 
Gegen Zahlung des stipulirten Preises sind die Eigenthümer 
bereit, bas bereits freigelegte Terrain auch pfandfrei an die Stadt- 
gemeinde aufzulassen. 
In Uebereinstimmung mit der Baudeputation empfehlen wir der 
Stadtverordneten-Versammlung dieses Anerbieten zur Annahme, mit 
dem gleichzeitigen Ersuchen, wie folgt, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden, 
daß den Besitzern des Grundstücks Wallstraße Nr. 32/33 
gegen pfandfreie Auflassung des von demselben zur Straße 
freigelegten Terrains von rund 265 qm eine Entschädigung 
von 250 JC pro.Quadratmeter gezahlt werde, wozu die er 
forderlichen Geldmittel aus dem Fonds „Erwerbung von 
Terrain zu Straßenanlagen" — Specialverwaltung 40 B — 
zu entnehmen sind. 
Ueber gedachten Fonds ist bereits in Höhe von 560 000 JC 
verfügt. 
Berlin, den 18. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
578. Protokoll des Ausschusses für Rechnungssachen. 
Verhandelt Berlin, den 22. September 1885. 
Anwesend: 
Stadtv. Schmidt, Vorsitzender, 
- Br. Kürten, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Boesche, 
- Friederici, 
- Gerold, 
- Hütt, 
- Mielenz, 
- Neumann II, 
- de Növe, 
- Reichnow, 
- Roeseler, 
- Schmeißer, 
- Simon, 
- Singer, 
- Sols. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtv. Br. Boehmc, 
- - Br. Gerstenberg, entschuldigt, 
- - Schiegnitz, - 
- - Siebmann, - 
- - Wieck, 
Seitens des Magistrats war anwesend: 
Herr Stadtrath und Kämmerer Runge. 
I. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung standen 23 Rcchnungs- 
sachen, wovon indessen nur 22 zum Vortrag gelangten. Darunter 
befanden sich 3 bereits dechargirte Rechnungen, bezüglich deren der 
Ausschuß verschiedene Anfragen an den Magistrat gerichtet hatte. 
Auf Grund der vorliegenden Beantwortungen wurden diese Anfragen 
'heute sämmtlich als erledigt erachtet. Bei 6 anderen Rcchnungssachen 
wünscht der Ausschuß, bevor er darüber an die Versammlung berichtet, 
von dem Magistrat noch mancherlei Aufklärungen zu erhalten, die von 
dem Vorsitzenden Kr. mau. erbeten werden sollen. Bezüglich der nach 
stehenden 5 Rechnungssachen, bei denen entweder keine oder nur geringe 
Anstände vorliegen, bezw. bei denen die gestellten Anfragen in zufrieden 
stellender Weise beantwortet worden sind, beantragt der Rechnungs 
ausschuß auf Grund der in der heutigen Sitzung festgestellten Revisions 
protokolle, welche sich bei den betreffenden Rechnungsakten befinden, 
folgende Beschlußfassung: 
A. Die Versammlung dechargirt: 
1. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 8 — Kapital- und 
Schuldenverwaltung — pro 1. April 1882/83, 
2. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 16 — Humboldt- 
Gymnasium — pro 1. April 1882/83, 
3. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 37 — Irren- und 
Siechenanstalt zu Dalldorf — pro 1. April 1882/83, 
4. die Baurechnung Nr. 2 041, betreffend den Neubau der 
Gemeindeschule auf dem Grundstücke Andreasstr. 16a und 
Koppenstr. 75 a, sowie des Lehrerwohngebäudes Langestr. 76 a. 
B. Die Versammlung erkennt die Manuale des Magistrats- 
depositoriums pro 1884 als richtig geführt an. 
II. Durch Beschluß vom 18. Juni d. Js. — Prot. Nr. 20 a — hat 
die Versammlung die Vorlage des Magistrats (Drucksache Nr. 414), 
betreffend die bei der Sparkasse im Jahre 1884 vorgekommenen Etats 
überschreitungen dem Rechnungsausschusse zur Prüfung überwiesen. 
Die eingetretenen noch nicht genehmigten Etatsüberschreitungen 
betragen bei dem Administrationsfonds der Sparkasse I 504,82 JC, bei 
dem Fonds, betreffend das Sparkassengrundstück, Klosterstr. 68, 
297,o« JC und bei dem Erneuerungsfonds für das genannte Grund 
stück I 192,m JC. 
Zur Motivirung der letzteren Ueberschreitung hat das Kuratorium 
der Sparkasse angeführt, daß sich das Bedürfniß herausgestellt habe, 
auf dem Sparkassengrundstück für Frauen und Kinder ein öffentliches 
Kloset einzurichten, um zu verhindern, daß dieselben zusammen mit 
Männern die einzige vorhandene öffentliche Bedürfnißanstalt benutzen. 
In Anbetracht der Dringlichkeit, in einem für den öffentlichen Dienst 
bestimmten Gebäude einen derartigen Ucbelstand möglichst bald zu 
beseitigen, sei mit der sofortigen Errichtung der bezeichneten Anlage
	        
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