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welche er in Empfang zu nehmen und abzuliefern hat, gleich dem be
reits vorhandenen Buchhalter in derselben Funktion ein Mancogeld
von jährlich 200 JC zu bewilligen sein.
Im Jahre 1884 sind durch den Buchhalter von den Annahme
stellen der Sparkasse 4 112 146,2s JC Einlagen zugeführt worden.
Die Kosten, welche die Beschaffung des Wagens verursacht, be
laufen sich auf 2 000 JC jährlich. Der Fuhrherr Krause, welcher
die städtischen Aktenwagen und den ersten Wagen der Sparkasse stellt
und für den letzteren 2 000 ^ empfängt, hat sich mit dieser Summe
befriedigt erklärt, und würde den zweiten Wagen schon am 1. October er.
in Thätigkeit treten lassen.
Berlin, den 18. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
57«. Vorlage (J.-Nr. 9 340 B. Y. II. 85). — zur Bcschlutz-
faffung —, betreffend die Veräutzerung der auf dem
im Enteignungsverfahren erworbenen Theile des
Strelinsky'schen Grundstücks, Möckernstr. 92/93,
befindlichen Baulichkeiten auf den Abbruch.
Nachdem auf Grund des Beschlusses der Stadtverordncten-Ver-
sammlung vom 18. September 1884, Protokoll Nr. 20, die Erwerbung
des zur Freilegung der Dorkftraße erforderlichen Terrains des
Strelinsky'schen Grundstücks im Enteignungsverfahren erfolgt ist,
soll mit dem Abbruch der darauf befindlichen Baulichkeiten nunmehr
vorgegangen werden. Unter Uebersendung einer von der 6. Bau-
inspection dieserhalb aufgestellten Abbruchstaxe vom 15. September 1885
ersuchen die Stadtverordneten-Versammlung wir folgenden Beschluß
zu fassen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einver
standen, daß die auf dem im Enreignungsverfahren erworbenen
Theile des Strelinsky'schen Grundstücks, Möckernstr. 92/93,
befindlichen Baulichkeiten auf den Abbruch verkauft werden,
sobald die Taxe erreicht oder überschritten wird.
Berlin, den 22. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
577. Vorlage (J.-Nr. 7833 B. V. II. 85.) — zur Beschlust-
faffung —, über den freihändigen Erwerb einer von
dem Grundstück Wallstraste Nr. 32/33 zur Wall-
straste freigelegten Grundfläche.
Zu der projectirten Verbreiterung der Wallstraße wird von dem
Grundstücke Wallstraße Nr. 32/33 eine 265 qm umfassende Fläche,
welche aus dem s. p. r. beigefügten Situationsplan mit den Buch
staben a b c d a dargestellt ist, in Anspruch genommen.
Bei dem jetzt aus dem qu. Grundstück vorgenommenen Neubau
ist jene Fläche nach Abbruch des darauf befindlich gewesenen alten
Wohngebäudes nicht wieder bebaut, vielmehr zur Straße freigelegt
worden.
Für den Grund und Boden dieses freigelegten Grundstücktheils
beanspruchen nunmehr die Besitzer des Grundstücks, die Herren C. Oste n
und Rud. Stucke Hierselbst, eine angemessene Entschädigung. Da
ihnen eine solche in Gemäßheit des §. 13, Nr. 2 des Bebauungs
gesetzes von 2. Juli 1875 von Seiten der Stadtgemeinde zu gewähren
ist, sind wir behufs gütlicher Vereinbarung der Höhe der zu zahlenden
Entschädigungssumme mit denselben in Unterhandlung getreten.
Im Laufe der Verhandlungen ermäßigten sie ihre ursprüngliche
Forderung von 300 JC auf 250 JC pro Quadratmeter.
Wir erachten einen solchen Preis für das in Frage stehende
Terrain als nicht zu hoch, da bei Bemessung der zu gewährenden
Entschädigung neben der Lage des Grundstücks in einer frequenten
Stadtgegend auch der durch die Abtretung des Terrains entstehende
Minderwerth des nur mit geringer Tiefe verbleibenden Restgrundstücks
in Betracht zu ziehen ist.
Gegen Zahlung des stipulirten Preises sind die Eigenthümer
bereit, bas bereits freigelegte Terrain auch pfandfrei an die Stadt-
gemeinde aufzulassen.
In Uebereinstimmung mit der Baudeputation empfehlen wir der
Stadtverordneten-Versammlung dieses Anerbieten zur Annahme, mit
dem gleichzeitigen Ersuchen, wie folgt, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung ist damit einverstanden,
daß den Besitzern des Grundstücks Wallstraße Nr. 32/33
gegen pfandfreie Auflassung des von demselben zur Straße
freigelegten Terrains von rund 265 qm eine Entschädigung
von 250 JC pro.Quadratmeter gezahlt werde, wozu die er
forderlichen Geldmittel aus dem Fonds „Erwerbung von
Terrain zu Straßenanlagen" — Specialverwaltung 40 B —
zu entnehmen sind.
Ueber gedachten Fonds ist bereits in Höhe von 560 000 JC
verfügt.
Berlin, den 18. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
578. Protokoll des Ausschusses für Rechnungssachen.
Verhandelt Berlin, den 22. September 1885.
Anwesend:
Stadtv. Schmidt, Vorsitzender,
- Br. Kürten, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Boesche,
- Friederici,
- Gerold,
- Hütt,
- Mielenz,
- Neumann II,
- de Növe,
- Reichnow,
- Roeseler,
- Schmeißer,
- Simon,
- Singer,
- Sols.
Nicht anwesend:
Herr Stadtv. Br. Boehmc,
- - Br. Gerstenberg, entschuldigt,
- - Schiegnitz, -
- - Siebmann, -
- - Wieck,
Seitens des Magistrats war anwesend:
Herr Stadtrath und Kämmerer Runge.
I. Auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung standen 23 Rcchnungs-
sachen, wovon indessen nur 22 zum Vortrag gelangten. Darunter
befanden sich 3 bereits dechargirte Rechnungen, bezüglich deren der
Ausschuß verschiedene Anfragen an den Magistrat gerichtet hatte.
Auf Grund der vorliegenden Beantwortungen wurden diese Anfragen
'heute sämmtlich als erledigt erachtet. Bei 6 anderen Rcchnungssachen
wünscht der Ausschuß, bevor er darüber an die Versammlung berichtet,
von dem Magistrat noch mancherlei Aufklärungen zu erhalten, die von
dem Vorsitzenden Kr. mau. erbeten werden sollen. Bezüglich der nach
stehenden 5 Rechnungssachen, bei denen entweder keine oder nur geringe
Anstände vorliegen, bezw. bei denen die gestellten Anfragen in zufrieden
stellender Weise beantwortet worden sind, beantragt der Rechnungs
ausschuß auf Grund der in der heutigen Sitzung festgestellten Revisions
protokolle, welche sich bei den betreffenden Rechnungsakten befinden,
folgende Beschlußfassung:
A. Die Versammlung dechargirt:
1. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 8 — Kapital- und
Schuldenverwaltung — pro 1. April 1882/83,
2. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 16 — Humboldt-
Gymnasium — pro 1. April 1882/83,
3. die Rechnung der Spezialverwaltung Nr. 37 — Irren- und
Siechenanstalt zu Dalldorf — pro 1. April 1882/83,
4. die Baurechnung Nr. 2 041, betreffend den Neubau der
Gemeindeschule auf dem Grundstücke Andreasstr. 16a und
Koppenstr. 75 a, sowie des Lehrerwohngebäudes Langestr. 76 a.
B. Die Versammlung erkennt die Manuale des Magistrats-
depositoriums pro 1884 als richtig geführt an.
II. Durch Beschluß vom 18. Juni d. Js. — Prot. Nr. 20 a — hat
die Versammlung die Vorlage des Magistrats (Drucksache Nr. 414),
betreffend die bei der Sparkasse im Jahre 1884 vorgekommenen Etats
überschreitungen dem Rechnungsausschusse zur Prüfung überwiesen.
Die eingetretenen noch nicht genehmigten Etatsüberschreitungen
betragen bei dem Administrationsfonds der Sparkasse I 504,82 JC, bei
dem Fonds, betreffend das Sparkassengrundstück, Klosterstr. 68,
297,o« JC und bei dem Erneuerungsfonds für das genannte Grund
stück I 192,m JC.
Zur Motivirung der letzteren Ueberschreitung hat das Kuratorium
der Sparkasse angeführt, daß sich das Bedürfniß herausgestellt habe,
auf dem Sparkassengrundstück für Frauen und Kinder ein öffentliches
Kloset einzurichten, um zu verhindern, daß dieselben zusammen mit
Männern die einzige vorhandene öffentliche Bedürfnißanstalt benutzen.
In Anbetracht der Dringlichkeit, in einem für den öffentlichen Dienst
bestimmten Gebäude einen derartigen Ucbelstand möglichst bald zu
beseitigen, sei mit der sofortigen Errichtung der bezeichneten Anlage