561. Vorlage (J.-Nr. 7 422 B. V. II. 85) — zur Beschluff-
saffung —. betreffend den Erwerb der zur vollstän
digen Freilegung der Straffe 8 (hinter den Zelten)
und zum Anschluff derselben an den Spreeweg nahe
dem Gondelhafen erforderlichen Parzelle vom Spree
bette.
Dem Wunsche der Stadtverordneten-Versammlung, wegen baldiger
Negulirung der Straße 8 hinter den Zelten und des Spreewegs ent
sprechend, sind laut Beschlusses vom 8. Mai v. I. — iProtocoll Nr. 14)
die zur Freilegung der Straße 8 (hinter den Zelten) in erster Linie
erforderlichen Landparzellen theils freihändig, theils im Wege des
Enteignungsvcrfahrens erworben worden.
In unserer dem obigen Beschlusse zu Grunde liegenden Vorlage
vom 17. April v. I. haben wir bereits darauf hingewiesen, daß zur
vollständigen Anlage der Straße 8 außer den ftaglichen Landparzellen
auch eine Parzelle vom Spreebette erforderlich sei, wegen deren damals
die Verhandlungen mit den fiskalischen Behörden noch schwebten. Diese
Verhandlungen sind jetzt zum Abschluß gekommen.
Seitens der Ministerial-Baukommission ist bei denselben geltend
gemacht worden, daß die Durchführung der Straße 8 durch den jetzigen
Gondelhafen nur im Zusamnienhange niit der Regulirung dieses Hafens
nach Maßgabe der vom Minister der öffentlichen Arbeiten hierfür
festgesetzten llferlinie zulässig erscheine, weil sonst längs der stromseitig
ganz unregelmäßigen Straßcnbegrenzung Stauwinkel, welche, weil am
Unterwasser der mit allerhand im Strom treibenden Abfällen k. ver
unreinigten Spree belegen, in gesundheitlicher Beziehung bedenklich
sind, sich bilden würden. Wir können diese Ausführungen nur als
richtig anerkennen und sind deshalb gleich der Bau-Deputation der
Ansicht, daß außer dem für die Straße selbst erforderlichen Terrain
auch das Spreeierrain zwischen der Straßenkante und dem Gondelhafen,
und zwar auf der Strecke vom oberen Ende des Gondelhafcns bis zu
dem Durchlässe im Sprcewege, erworben werden muß.
Ein Blick auf die Ocrtlichkeit zeigt die Nothwendigkeit der Er
werbung auch aus dem Gesichtspunkt, daß durch Ausfüllung und
Regulirung dieser Wasserparzcllen allein ein genügend breiter Anschluß
an den vor Zelt 1 belcgcnen viel benutzten Vorplatz und an den Sprecweg
gewonnen werden kann. Ist dieser Anschluß aber hergestellt, so wird
eine neue bequeme Verkehrsader nach dem Kronprinzen-Ufer gewonnen
und es kann der überlastete, von Jahr zu Jahr bedenklicher werdende
Fußgänger-, wie Wagen- und Reiterverkehr vor den Zelten besser
bewälligl, insbesondere dadurch vermindert werden, daß man ihn
wenigstens theilweise in die neue Straße ablenkt.
Die zu diesem Zwecke zu erwerbende Spreefläche wird landseitig
durch die Linie des mittleren Wasserstandes und wasserseitig, wie vor
stehend angegeben, durch die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten
festgesetzte Ufcrlinie des Gondelhafens begrenzt; die Größe derselben
beträgt nach dem beifolgenden Plane 2 015 qm. Der mit dem Fiskus
vereinbarte, nicht übermäßige Preis beträgt 15 JC pro Quadratmeter,
also für die ganze zu erwerbende Flüche von 2 015 qm — 30 225 JC.
Die Bau-Deputation hat den Ankauf der 2 015 qm zu dem ver
einbarten Preise von 15 JC pro Quadratmeter ausdrücklich empfohlen
und wir haben uns dem angeschlossen.
Was die Bezahlung der Kaufgclder anlangt, so empfiehlt cs sich,
nicht nur den Theil derselben, welcher auf das zur Straße 8 be-
nöthigte Terrain entfällt, sondern auch den auf das zum Gondelhafen
erforderliche Terrain entfallenden Theil derselben aus dem Straßen-
land-Erwerbungs-Fonds zu entnehmen.
Wir ersuchen hiernach um folgenden Beschluß:
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die zur vollständigen Freilegung der Straße 8
(hinter den Zelten) und zu dem Gondelhafen bei der Ein
mündung der Straße 8 in den Spreeweg erforderlichen
Parzellen des Spreebettcs von ca. 2 015 qm freihändig zu
dein Preise von 15 JC pro Quadratmeter erworben und die
hierzu erforderlichen Mittel aus dem Straßenland-Erwerbungs-
Fonds pro 1885/86 entnommen werden.
Auf diesen Fonds sind bereits rund 522 000 JC angewiesen.
Berlin, den 12. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
562. Antrag.
Die Versammlung wolle beschließen:
„Die Versammlung erachtet die Ablehnung des Magistrats,
die Anfrage des Stadtv. Singer und Genossen, betreffend
den Maurcrstrikc, zu beantworten, bei den wichtigen Interessen,
welche dabei in Frage kommen, als der Sachlage nicht
entsprechend.
gez. Singer. Tutzauer. Herold. Goercki. Schiegnitz.
563. Vorlage (J.-Nr. 3 427 K. W. 85) — zur Beschluff-
faffung —, betreffend den Verkauf einer zum Riesel-
gute Blankenburg gehörigen Gärtnerstelle nebst
Wohnhaus und Stall.
Zu dem der Stadtgemeinde Berlin gehörigen Rieselgute Blanken
burg gehört eine in der Dorflage von Blankenburg belegene, aus
Wohnhaus, Stall und 51 a Gartenland bestehende Stelle, welche wegen
ihrer entfernten Lage von den Gutsländereien schon von dem Vor
besitzer des Rittergutes Blankenburg seit dem Jahre 1866 an den
Gärtner Wilhelm Neubauer in Blankenburg verpachtet war und an
denselben auch von uns für einen jährlichen Beirag von 200 JC bis
zum I. Januar 1890 weiter verpachtet worden ist.
Behufs ihrer Versicherung gegen Feuersgefahr sind die Baulich
keiten dieser Stelle im Jahre 1884 abgeschätzt und, den dabei ermittelten
Taxen entsprechend, das Wohnhaus in Höhe von 1 050 JC und der
Stall in Höhe von 900 JC bei der Aachener und Münchener Feuer-
Versicherungs-Gesellschaft in Versicherung genommen worden.
Das aus Lehmfachwerk bestehende und in Stroh gedeckte Wohnhaus
befindet sich in einem überaus baufälligen Zustande und würde noch
vor Ablauf der Pachtzeit, wenn nicht gar einen vollständigen Neubau,
so doch mindestens eine auf diesseitige Kosten auszuführende umfang
reiche Reparatur erfordern.
Einen besonders wirthschaftlichen Werth oder Vortheil bietet der
Besitz des isolirt liegenden Grundstückes dem Gute Blankenburg nicht,
es müßte denn eine Verbindung desselben mit dem Gute durch den
Ankauf dazwischen belegener anderer Grundstücke herbeigeführt werden,
wozu indeß ein Bedürfniß nicht vorliegt. Der jetzige Pächter Neubauer
hat nun bei uns den Antrag gestellt, ihm unter Aufhebung des Pacht
vertrages die vorbezcichnete Gärtnerstelle für den Preis von 6 000 JC
käuflich zu überlassen, auch har sich die politische Gemeinde von
Blankenburg verpflichtet, das in Rede stehende Grundstück in den
Gemeinde-Verband von Blankenburg aufzunehmen, sobald das Kauf
geschäft zwischen der Stadtgemcinde Berlin und dem Gärtner Neu
bauer perfekt werden sollte. Wir halten die Offerte von 6 000 JC
für durchaus Vortheilhaft, da wir beim Ankauf des Gutes Blankenburg
nur 540 JC für den Morgen in Pausch und Bogen gezahlt haben,
und selbst bei Hinzurechnung des Werthes der Baulichkeiten der Ankaufs
preis weit hinter dem Gebote zurückbleibt, überdies aber das Kapital
von 6 000 JC einen höheren Zinsertrag liefern würde, als die jetzige
Pacht — 200 JC — beträgt, ganz abgesehen von den nach dem
Verkaufe für uns fortfallenden Kosten der baulichen Unterhaltung des
Wohnhauses und Stalles.
Wir haben deshalb dem Antrage des p. Neubauer zugestimmt
und ersuchen die Sradrvcrordneten-Vcrsam.iilung, wie folgt, beschließen
zu wollen:
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß die zum Rittergute Blankenburg gehörige,
in der Dorflage von Blankenburg belegene, aus Wohnhaus,
Stall und 51 a Gartenland bestehende Gärtnerftelle für den
Preis von 6 000^ an den Gärtner Wilhelm Neubauer
in Blankenburg veräußert und der Kaufpreis von 6 000 JC
beim Extraordinarium des Etats der Kanalisations-Verwaltung
als Erstattung auf die zum Ankauf der Rieselfelder ver
wendeten Anleihen vereinnahmt werde."
Berlin, den 15. September 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
564. Vorlage (J.-Nr. 1 663 F. B. I. 85) — zur Beschluff-
faffung —, betreffend die von der Stadtvcrordneten-
Versamtnlung bei Berathung des Spezial-Etats 1
pro 1. April 1885/86 gcfafften Resolution Nr. 3.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat bei Gelegenheit der Be
rathung deS Special-Etats Nr. 1 pro 1. April 1885/86 folgende
Resolution gefaßt:
„Bei der Uebernahme des zum Bau der Markthallenbahn
erforderlichen Theiles des Gartens von dem Grundstücke
Neue Friedrichstraße Nr. 35, bezw. Freilegung des Gartens
sollen Ungehörigsten seitens der städtischen Bau-Deputation
bezw. ihrer Organe vorgekommen sein.
Die Versammlung ersucht den Magistrat, über das Sach-
verhältniß Erhebungen vorzunehmen und ihr von dem Aus
fall derselben seiner Zeit Mittheilung zugehen zu lassen."
Wir bedauern lebhaft, von den zur Sprache gebrachten Unregel
mäßigkeiten seiner Zeit keine amtliche Kenntniß erhalten zu haben,
weil uns nach Verlauf so langer Zeit anderweite Erhebungen nicht
möglich und wir darauf beschränkt gewesen sind, die Bau-Deputation
zur Klarlegung des Sachverhalts zu veranlassen.