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Volume No. 59 (552-570), 19. September 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

561. Vorlage (J.-Nr. 7 422 B. V. II. 85) — zur Beschluff- 
saffung —. betreffend den Erwerb der zur vollstän 
digen Freilegung der Straffe 8 (hinter den Zelten) 
und zum Anschluff derselben an den Spreeweg nahe 
dem Gondelhafen erforderlichen Parzelle vom Spree 
bette. 
Dem Wunsche der Stadtverordneten-Versammlung, wegen baldiger 
Negulirung der Straße 8 hinter den Zelten und des Spreewegs ent 
sprechend, sind laut Beschlusses vom 8. Mai v. I. — iProtocoll Nr. 14) 
die zur Freilegung der Straße 8 (hinter den Zelten) in erster Linie 
erforderlichen Landparzellen theils freihändig, theils im Wege des 
Enteignungsvcrfahrens erworben worden. 
In unserer dem obigen Beschlusse zu Grunde liegenden Vorlage 
vom 17. April v. I. haben wir bereits darauf hingewiesen, daß zur 
vollständigen Anlage der Straße 8 außer den ftaglichen Landparzellen 
auch eine Parzelle vom Spreebette erforderlich sei, wegen deren damals 
die Verhandlungen mit den fiskalischen Behörden noch schwebten. Diese 
Verhandlungen sind jetzt zum Abschluß gekommen. 
Seitens der Ministerial-Baukommission ist bei denselben geltend 
gemacht worden, daß die Durchführung der Straße 8 durch den jetzigen 
Gondelhafen nur im Zusamnienhange niit der Regulirung dieses Hafens 
nach Maßgabe der vom Minister der öffentlichen Arbeiten hierfür 
festgesetzten llferlinie zulässig erscheine, weil sonst längs der stromseitig 
ganz unregelmäßigen Straßcnbegrenzung Stauwinkel, welche, weil am 
Unterwasser der mit allerhand im Strom treibenden Abfällen k. ver 
unreinigten Spree belegen, in gesundheitlicher Beziehung bedenklich 
sind, sich bilden würden. Wir können diese Ausführungen nur als 
richtig anerkennen und sind deshalb gleich der Bau-Deputation der 
Ansicht, daß außer dem für die Straße selbst erforderlichen Terrain 
auch das Spreeierrain zwischen der Straßenkante und dem Gondelhafen, 
und zwar auf der Strecke vom oberen Ende des Gondelhafcns bis zu 
dem Durchlässe im Sprcewege, erworben werden muß. 
Ein Blick auf die Ocrtlichkeit zeigt die Nothwendigkeit der Er 
werbung auch aus dem Gesichtspunkt, daß durch Ausfüllung und 
Regulirung dieser Wasserparzcllen allein ein genügend breiter Anschluß 
an den vor Zelt 1 belcgcnen viel benutzten Vorplatz und an den Sprecweg 
gewonnen werden kann. Ist dieser Anschluß aber hergestellt, so wird 
eine neue bequeme Verkehrsader nach dem Kronprinzen-Ufer gewonnen 
und es kann der überlastete, von Jahr zu Jahr bedenklicher werdende 
Fußgänger-, wie Wagen- und Reiterverkehr vor den Zelten besser 
bewälligl, insbesondere dadurch vermindert werden, daß man ihn 
wenigstens theilweise in die neue Straße ablenkt. 
Die zu diesem Zwecke zu erwerbende Spreefläche wird landseitig 
durch die Linie des mittleren Wasserstandes und wasserseitig, wie vor 
stehend angegeben, durch die von dem Minister der öffentlichen Arbeiten 
festgesetzte Ufcrlinie des Gondelhafens begrenzt; die Größe derselben 
beträgt nach dem beifolgenden Plane 2 015 qm. Der mit dem Fiskus 
vereinbarte, nicht übermäßige Preis beträgt 15 JC pro Quadratmeter, 
also für die ganze zu erwerbende Flüche von 2 015 qm — 30 225 JC. 
Die Bau-Deputation hat den Ankauf der 2 015 qm zu dem ver 
einbarten Preise von 15 JC pro Quadratmeter ausdrücklich empfohlen 
und wir haben uns dem angeschlossen. 
Was die Bezahlung der Kaufgclder anlangt, so empfiehlt cs sich, 
nicht nur den Theil derselben, welcher auf das zur Straße 8 be- 
nöthigte Terrain entfällt, sondern auch den auf das zum Gondelhafen 
erforderliche Terrain entfallenden Theil derselben aus dem Straßen- 
land-Erwerbungs-Fonds zu entnehmen. 
Wir ersuchen hiernach um folgenden Beschluß: 
Die Stadtverordneten - Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß die zur vollständigen Freilegung der Straße 8 
(hinter den Zelten) und zu dem Gondelhafen bei der Ein 
mündung der Straße 8 in den Spreeweg erforderlichen 
Parzellen des Spreebettcs von ca. 2 015 qm freihändig zu 
dein Preise von 15 JC pro Quadratmeter erworben und die 
hierzu erforderlichen Mittel aus dem Straßenland-Erwerbungs- 
Fonds pro 1885/86 entnommen werden. 
Auf diesen Fonds sind bereits rund 522 000 JC angewiesen. 
Berlin, den 12. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
562. Antrag. 
Die Versammlung wolle beschließen: 
„Die Versammlung erachtet die Ablehnung des Magistrats, 
die Anfrage des Stadtv. Singer und Genossen, betreffend 
den Maurcrstrikc, zu beantworten, bei den wichtigen Interessen, 
welche dabei in Frage kommen, als der Sachlage nicht 
entsprechend. 
gez. Singer. Tutzauer. Herold. Goercki. Schiegnitz. 
563. Vorlage (J.-Nr. 3 427 K. W. 85) — zur Beschluff- 
faffung —, betreffend den Verkauf einer zum Riesel- 
gute Blankenburg gehörigen Gärtnerstelle nebst 
Wohnhaus und Stall. 
Zu dem der Stadtgemeinde Berlin gehörigen Rieselgute Blanken 
burg gehört eine in der Dorflage von Blankenburg belegene, aus 
Wohnhaus, Stall und 51 a Gartenland bestehende Stelle, welche wegen 
ihrer entfernten Lage von den Gutsländereien schon von dem Vor 
besitzer des Rittergutes Blankenburg seit dem Jahre 1866 an den 
Gärtner Wilhelm Neubauer in Blankenburg verpachtet war und an 
denselben auch von uns für einen jährlichen Beirag von 200 JC bis 
zum I. Januar 1890 weiter verpachtet worden ist. 
Behufs ihrer Versicherung gegen Feuersgefahr sind die Baulich 
keiten dieser Stelle im Jahre 1884 abgeschätzt und, den dabei ermittelten 
Taxen entsprechend, das Wohnhaus in Höhe von 1 050 JC und der 
Stall in Höhe von 900 JC bei der Aachener und Münchener Feuer- 
Versicherungs-Gesellschaft in Versicherung genommen worden. 
Das aus Lehmfachwerk bestehende und in Stroh gedeckte Wohnhaus 
befindet sich in einem überaus baufälligen Zustande und würde noch 
vor Ablauf der Pachtzeit, wenn nicht gar einen vollständigen Neubau, 
so doch mindestens eine auf diesseitige Kosten auszuführende umfang 
reiche Reparatur erfordern. 
Einen besonders wirthschaftlichen Werth oder Vortheil bietet der 
Besitz des isolirt liegenden Grundstückes dem Gute Blankenburg nicht, 
es müßte denn eine Verbindung desselben mit dem Gute durch den 
Ankauf dazwischen belegener anderer Grundstücke herbeigeführt werden, 
wozu indeß ein Bedürfniß nicht vorliegt. Der jetzige Pächter Neubauer 
hat nun bei uns den Antrag gestellt, ihm unter Aufhebung des Pacht 
vertrages die vorbezcichnete Gärtnerstelle für den Preis von 6 000 JC 
käuflich zu überlassen, auch har sich die politische Gemeinde von 
Blankenburg verpflichtet, das in Rede stehende Grundstück in den 
Gemeinde-Verband von Blankenburg aufzunehmen, sobald das Kauf 
geschäft zwischen der Stadtgemcinde Berlin und dem Gärtner Neu 
bauer perfekt werden sollte. Wir halten die Offerte von 6 000 JC 
für durchaus Vortheilhaft, da wir beim Ankauf des Gutes Blankenburg 
nur 540 JC für den Morgen in Pausch und Bogen gezahlt haben, 
und selbst bei Hinzurechnung des Werthes der Baulichkeiten der Ankaufs 
preis weit hinter dem Gebote zurückbleibt, überdies aber das Kapital 
von 6 000 JC einen höheren Zinsertrag liefern würde, als die jetzige 
Pacht — 200 JC — beträgt, ganz abgesehen von den nach dem 
Verkaufe für uns fortfallenden Kosten der baulichen Unterhaltung des 
Wohnhauses und Stalles. 
Wir haben deshalb dem Antrage des p. Neubauer zugestimmt 
und ersuchen die Sradrvcrordneten-Vcrsam.iilung, wie folgt, beschließen 
zu wollen: 
„Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit 
einverstanden, daß die zum Rittergute Blankenburg gehörige, 
in der Dorflage von Blankenburg belegene, aus Wohnhaus, 
Stall und 51 a Gartenland bestehende Gärtnerftelle für den 
Preis von 6 000^ an den Gärtner Wilhelm Neubauer 
in Blankenburg veräußert und der Kaufpreis von 6 000 JC 
beim Extraordinarium des Etats der Kanalisations-Verwaltung 
als Erstattung auf die zum Ankauf der Rieselfelder ver 
wendeten Anleihen vereinnahmt werde." 
Berlin, den 15. September 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
564. Vorlage (J.-Nr. 1 663 F. B. I. 85) — zur Beschluff- 
faffung —, betreffend die von der Stadtvcrordneten- 
Versamtnlung bei Berathung des Spezial-Etats 1 
pro 1. April 1885/86 gcfafften Resolution Nr. 3. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat bei Gelegenheit der Be 
rathung deS Special-Etats Nr. 1 pro 1. April 1885/86 folgende 
Resolution gefaßt: 
„Bei der Uebernahme des zum Bau der Markthallenbahn 
erforderlichen Theiles des Gartens von dem Grundstücke 
Neue Friedrichstraße Nr. 35, bezw. Freilegung des Gartens 
sollen Ungehörigsten seitens der städtischen Bau-Deputation 
bezw. ihrer Organe vorgekommen sein. 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, über das Sach- 
verhältniß Erhebungen vorzunehmen und ihr von dem Aus 
fall derselben seiner Zeit Mittheilung zugehen zu lassen." 
Wir bedauern lebhaft, von den zur Sprache gebrachten Unregel 
mäßigkeiten seiner Zeit keine amtliche Kenntniß erhalten zu haben, 
weil uns nach Verlauf so langer Zeit anderweite Erhebungen nicht 
möglich und wir darauf beschränkt gewesen sind, die Bau-Deputation 
zur Klarlegung des Sachverhalts zu veranlassen.
	        
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