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ad JW 55.
(524—528.)
Dortagen,
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find.
524. Vorlage (I. - Nr. 1 376 G. B. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung von Erziehungs
geld.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden,
daß der Wittwe des Steuererhebers Koerting, Auguste geb.
Riemann, vom I.Juli dieses Jahres ab für ihre beiden Töchter
drei Jahre hindurch ein monatliches Erziehungsgeld von je
9 J(, gezahlt werde.
Begründung.
Die Hierselbst Luisenstraße 3 wohnhafte Wittwe des am 20. März
dieses Jahres nach kurzer Krankheit verstorbenen Steuer - Erhebers
Koerting hat bei uns die Gewährung von Erziehungsgeld für ihre
Kinder, zwei im Februar 1874 resp. März 1875 geborene Töchter,
nachgesucht.
Ihre Bitte wird von dem Stadtverordneten, Herrn Schulvorsteher
Bohm, welcher mit den wirthschaftlichen re. Verhältnissen der Familie
genau bekannt ist, warm befürwortet. Koerting hat ca. IO Jahre
im städtischen Dienst gestanden und sich stets tadellos geführt; sein Ein
kommen reichte zum Unterhalt seiner Familie nur eben hin und hat er
deshalb keine Ersparnisse machen können.
Vermögen war von Hause aus nicht vorhanden. Petentin ist zwar
erst 36 Jahre alt und hat vom 1. Juli dieses Jahres ab eine Wittwcn-
pension von jährlich 375 JC zu beanspruchen, sie leidet jedoch nach einem
beigebrachten ärztlichen Attest seit Jahren derartig an eitrigen Entzündungen
des Unterhaut-Zellgewebes, welche Krankheit sich auch auf die Unter
schenkel erstreckt, daß sic in ihrer Erwerbsfähigkeit sehr beschränkt wird.
Sie ist aber fleißig und thut, was sie kann.
Damil die älteste, recht befähigte Tochter nicht aus ihrem Bildungs
gang herausgerissen werde, hat die Schul-Deputation ihr eine Frei
stelle bewilligt. Weitere Hilfsquellen stehen der durchaus würdigen
Wittwe nicht zu Gebote und erscheint cs deshalb nothwendig, ihr auf
einige Jahre eine Erzichungsbcihilfe für ihre Kinder zu bewilligen.
Berlin, den 3. Juni 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbcck.
525. Vorlage (I. - Nr. 3 890 V. B. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend den Ablauf der Wahlzeit des
Bürger-Dcputirten bei der Armen-Dircktion,Prediger
Br. Thomas.
Die Wahlzeit des zum Bürgcr-Deputirtcn bei der Armen-Direktion
laut Protokoll vom 4. September 1879 auf 6 Jahre gewählten
Predigers I)r. Thomas, Friedrichsgracht 57 wohnhaft, läuft am
4. September er. ab.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher, die
erforderliche Ersatzwahl herbeiführen zu wollen.
Gegen eine event. Wiederwahl liegen Bedenken nicht vor.
Berlin, den 4. Juli 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbcck.
526. Vorlage (J-Nr. 2 014 G. B. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bewilligung einer lebens
länglichen Unterstützung an den in den Ruhestand
zu versetzenden Maschinenmeister Krause.
Wir beantragen zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
dem Maschinen- und Waschmeister beim Friedrich-Wilhelms-
Hospital, Friedrich Krause, bei seiner Versetzung in den
Ruhestand vom 1. October d. Js. ab auf Lebenszeit eine
Unterstützung von 1 000 JC jährlich gezahlt werde.
Begründung.
Der re. Krause, welcher am 26. Februar 1809 geboren, also zur
Zeit 76 Jahre alt ist, hat gebeten, ihn vom 1. October d. Js. ab in
den Ruhestand zu versetzen, da er bei seinem hohen Alter und wegen
seiner körperlichen, durch ein rheumansches Fußleiden gesteigerten Hin
fälligkeit sich außer Stande fühle, seine Amtsgeschäfte ferner in ent
sprechender Weise auszuüben.
Nach den uns vorliegenden Berichten des Curatoriums des
Friedrich-Wilhelms-Hospitals und der Armen-Direction haben wir be
schlossen, diesem Antrage zu entsprechen, da die Bedienung der Maschinen
in jener Anstalt allerdings eine rüstige Kraft erfordert, welche die noth
wendige Garantie für einen gesicherten Dienstbetrieb gewährt, und da
die Dienstunfähigkeit des Krause augenfällig ist, so daß die Einholung
eines Physikats Gutachtens unterbleiben konnte.
Neben dem Eingangs erwähnten Antrage bat Krause aber noch
die Bitte ausgesprochen, ihm, da ihm ein Anspruch auf Pension nicht
zustehe, eine laufende Unterstützung zu gewähren, welche ihm gestattet,
die wenigen, ihm vielleicht noch beschiedenen Lebensjahre sorgenfrei zu
verleben.
Krause ist seit dem 15. August 1853, also nunmehr bald
32 Jahre, ununterbrochen im städtischen Dienste beziehungsweise in
seiner jetzigen Stellung thätig und hat in derselben nach den Berichten
seiner Vorgesetzten die Pflichten seines verantwortlichen Amtes stets zur
vollsten Zufriedenheit erfüllt.
Wir haben daher auf den Antrag des Curatoriums für das Friedrich-
Wilhelms - Hospital und der Armen - Dircction ferner beschlossen, dem
Krause, welcher neben gewissen Emolumenten ein baares Gehalt von
jährlich 1 650 JC bezieht, eine laufende, ungefähr dem Betrage einer
erdienten Pension entsprechende Unterstützung in Höhe von jährlich
1 000 JC ad dies vitao zu bewilligen und ersuchen die Stadtverordneten-
Versammlung, auch diesem Beschlusse zuzustimmen.
Berlin, den 7. Juli 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbcck.
527. Vorlage (J.-Nr. 2 125 G. B. 85) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Weiterbcwilligung von
Erzichungsgcld.
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der verwittweten Gemeindeschullehrer Lehmann, Helene
geborene Matthiolius, für ihre drei Kinder vom I. October
dieses Jahres ab bis zu deren vollendetem 15. Lebensjahre
ein monatliches Erziehungsgeld von je 9 JC gezahlt werde.