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Volume No. 55 (475-523), 29. August 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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ad JW 55. 
(524—528.) 
Dortagen, 
welche den Zeitungen nicht mitgetheilt find. 
524. Vorlage (I. - Nr. 1 376 G. B. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung von Erziehungs 
geld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, 
daß der Wittwe des Steuererhebers Koerting, Auguste geb. 
Riemann, vom I.Juli dieses Jahres ab für ihre beiden Töchter 
drei Jahre hindurch ein monatliches Erziehungsgeld von je 
9 J(, gezahlt werde. 
Begründung. 
Die Hierselbst Luisenstraße 3 wohnhafte Wittwe des am 20. März 
dieses Jahres nach kurzer Krankheit verstorbenen Steuer - Erhebers 
Koerting hat bei uns die Gewährung von Erziehungsgeld für ihre 
Kinder, zwei im Februar 1874 resp. März 1875 geborene Töchter, 
nachgesucht. 
Ihre Bitte wird von dem Stadtverordneten, Herrn Schulvorsteher 
Bohm, welcher mit den wirthschaftlichen re. Verhältnissen der Familie 
genau bekannt ist, warm befürwortet. Koerting hat ca. IO Jahre 
im städtischen Dienst gestanden und sich stets tadellos geführt; sein Ein 
kommen reichte zum Unterhalt seiner Familie nur eben hin und hat er 
deshalb keine Ersparnisse machen können. 
Vermögen war von Hause aus nicht vorhanden. Petentin ist zwar 
erst 36 Jahre alt und hat vom 1. Juli dieses Jahres ab eine Wittwcn- 
pension von jährlich 375 JC zu beanspruchen, sie leidet jedoch nach einem 
beigebrachten ärztlichen Attest seit Jahren derartig an eitrigen Entzündungen 
des Unterhaut-Zellgewebes, welche Krankheit sich auch auf die Unter 
schenkel erstreckt, daß sic in ihrer Erwerbsfähigkeit sehr beschränkt wird. 
Sie ist aber fleißig und thut, was sie kann. 
Damil die älteste, recht befähigte Tochter nicht aus ihrem Bildungs 
gang herausgerissen werde, hat die Schul-Deputation ihr eine Frei 
stelle bewilligt. Weitere Hilfsquellen stehen der durchaus würdigen 
Wittwe nicht zu Gebote und erscheint cs deshalb nothwendig, ihr auf 
einige Jahre eine Erzichungsbcihilfe für ihre Kinder zu bewilligen. 
Berlin, den 3. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbcck. 
525. Vorlage (I. - Nr. 3 890 V. B. I. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend den Ablauf der Wahlzeit des 
Bürger-Dcputirten bei der Armen-Dircktion,Prediger 
Br. Thomas. 
Die Wahlzeit des zum Bürgcr-Deputirtcn bei der Armen-Direktion 
laut Protokoll vom 4. September 1879 auf 6 Jahre gewählten 
Predigers I)r. Thomas, Friedrichsgracht 57 wohnhaft, läuft am 
4. September er. ab. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir daher, die 
erforderliche Ersatzwahl herbeiführen zu wollen. 
Gegen eine event. Wiederwahl liegen Bedenken nicht vor. 
Berlin, den 4. Juli 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbcck. 
526. Vorlage (J-Nr. 2 014 G. B. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Bewilligung einer lebens 
länglichen Unterstützung an den in den Ruhestand 
zu versetzenden Maschinenmeister Krause. 
Wir beantragen zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
dem Maschinen- und Waschmeister beim Friedrich-Wilhelms- 
Hospital, Friedrich Krause, bei seiner Versetzung in den 
Ruhestand vom 1. October d. Js. ab auf Lebenszeit eine 
Unterstützung von 1 000 JC jährlich gezahlt werde. 
Begründung. 
Der re. Krause, welcher am 26. Februar 1809 geboren, also zur 
Zeit 76 Jahre alt ist, hat gebeten, ihn vom 1. October d. Js. ab in 
den Ruhestand zu versetzen, da er bei seinem hohen Alter und wegen 
seiner körperlichen, durch ein rheumansches Fußleiden gesteigerten Hin 
fälligkeit sich außer Stande fühle, seine Amtsgeschäfte ferner in ent 
sprechender Weise auszuüben. 
Nach den uns vorliegenden Berichten des Curatoriums des 
Friedrich-Wilhelms-Hospitals und der Armen-Direction haben wir be 
schlossen, diesem Antrage zu entsprechen, da die Bedienung der Maschinen 
in jener Anstalt allerdings eine rüstige Kraft erfordert, welche die noth 
wendige Garantie für einen gesicherten Dienstbetrieb gewährt, und da 
die Dienstunfähigkeit des Krause augenfällig ist, so daß die Einholung 
eines Physikats Gutachtens unterbleiben konnte. 
Neben dem Eingangs erwähnten Antrage bat Krause aber noch 
die Bitte ausgesprochen, ihm, da ihm ein Anspruch auf Pension nicht 
zustehe, eine laufende Unterstützung zu gewähren, welche ihm gestattet, 
die wenigen, ihm vielleicht noch beschiedenen Lebensjahre sorgenfrei zu 
verleben. 
Krause ist seit dem 15. August 1853, also nunmehr bald 
32 Jahre, ununterbrochen im städtischen Dienste beziehungsweise in 
seiner jetzigen Stellung thätig und hat in derselben nach den Berichten 
seiner Vorgesetzten die Pflichten seines verantwortlichen Amtes stets zur 
vollsten Zufriedenheit erfüllt. 
Wir haben daher auf den Antrag des Curatoriums für das Friedrich- 
Wilhelms - Hospital und der Armen - Dircction ferner beschlossen, dem 
Krause, welcher neben gewissen Emolumenten ein baares Gehalt von 
jährlich 1 650 JC bezieht, eine laufende, ungefähr dem Betrage einer 
erdienten Pension entsprechende Unterstützung in Höhe von jährlich 
1 000 JC ad dies vitao zu bewilligen und ersuchen die Stadtverordneten- 
Versammlung, auch diesem Beschlusse zuzustimmen. 
Berlin, den 7. Juli 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbcck. 
527. Vorlage (J.-Nr. 2 125 G. B. 85) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Weiterbcwilligung von 
Erzichungsgcld. 
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der verwittweten Gemeindeschullehrer Lehmann, Helene 
geborene Matthiolius, für ihre drei Kinder vom I. October 
dieses Jahres ab bis zu deren vollendetem 15. Lebensjahre 
ein monatliches Erziehungsgeld von je 9 JC gezahlt werde.
	        
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