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Volume No. 55 (475-523), 29. August 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Anträge rc. 
Beantwortungen. 
Vertheilung auf die verschiedenen Fonds vorzunehmen und dadurch 
endlich die so dringend nöthige Klarheit über den wirklichen Status 
des Grundstück-Erwerbungsfonds zu schaffen. 
Der Rechnungs-Ausschuß beantragt daher zu beschließen: 
„Der Magistrat wird ersucht, in künftigen Fällen 
demgemäß zu verfahren." 
21. 
Special - Verwaltung 40 B, Titel IV des Extraordinarinms 
(Motivirung Nr. IV) ist in den Erläuterungen die Ueberschreitung 
unrichtig berechnet. Sie würde darnach nicht 6 615,»s JC sondern 
6 645,96 JC betragen. 
22. 
Special - Verwaltung 40 B, Titel IID des Ordinariums, Um 
pflasterungen, beträgt der Zugang nach Abrechnung des Abgangs 
363 IVlfiüJC, welcher bis auf die geringfügige Summe von 13 645,mJC 
in Rest gestellt ist. Dies ist auffallend und wird der Magistrat 
deshalb darüber um Aufklärung ersucht. 
23. 
Special-Verwaltung 43, betreffend Geschäfts-Bedürfnisse u. s. w., 
Titel 1 A 8 (Motivirung Nr. 7). Es ist auffällig, daß nicht schon 
bei der Berathung des Etats mitgetheilt worden ist, daß die Pro 
longation des Miethsvertrages für das Lokal Landsberger Allee Nr. 5, 
als die Versammlung den Absetzungsbeschluß faßte, bereits durch die 
Bau-Deputation vollzogen war. Es fehlt an jedem Anhalt für die 
Erklärung dieser Thatsache, und wird der Magistrat daher um Aus 
kunft ersucht. 
24. 
Titel IV. (Motivirung Nr. 23.) Gerichtskosten. — Es ist nicht 
bekannt geworden, daß die Stadt gegen die Kunowski'schen Erben 
die übrig gebliebene Restparzelle auf den Grundstücks-Erwerbungsfonds 
zu bewirken. 
Sie würde sich aber auch noch aus einem anderen Grunde ver 
bieten, wenn sie überhaupt zulässig wäre. 
Der Grundstücks - Erwerbungsfonds besitzt nicht die erforderlichen 
Mittel. Seit Jahren ist es schon dahin gekommen, daß er nicht mehr 
im Stande ist, seinem eigentlichen und ersten Zweck zu entsprechen; er 
hat überwiegend zum Ankauf von Schulgrundstücken Verwendung 
gefunden. Aber auch hierfür reicht er seit mehreren Jahren nicht 
mehr aus. Beim Ankauf mehrerer Schulgrundstücke sind bereits auf 
denselben stehende Hypothekendarlehne nicht abgelöst worden, sondern 
stehen geblieben, obwohl die Zahl der von der Stadt verkauften 
Grundstücksparzellcn recht erheblich war. In der nächsten Zeit wird 
ohne Zweifel der Grundstücks - Erwerbungsfonds nicht mehr in der 
Lage sein, die Mittel zum Erwerb einer größeren Zahl von Schul 
grundstücken herzugeben; die Zahl der verkäuflichen städtischen Grund 
stücke, für welche sich Käufer finden lassen, hat bereits sehr abgenommen. 
Aus diesen Gründen werden wir uns außer Stande sehen, den 
von dem Rechnungs-Ausschuß gestellten beiden Anträgen stattzugeben, 
und wenn nicht außerdem im Laufe des Jahres 1885/86 die ganze 
Angelegenheit des Grundstücks Wilhelmstr. 95 und 97 erledigt würde. 
Beide Grundstücke sind bereits verkauft und das Kaufgeld für Wilhelm- 
straße 97 ist auch bereits bei Special-Verwaltung 40 B pro 1884/85 
vereinnahmt und verwendet. 
21. 
Die Differenz von 30 JC beruht auf einem Schreibfehler in den 
Motivirungen. 
In der Angabe des auf Grund der speciellen Kostenanschläge von 
der ursprünglich bewilligten Bausumme von 900 000 JC abgesetzten 
Betrages muß es beißen statt: 60 880 JC — 60 850 JC. Die Ueber 
schreitung ist mit 6 615,96 JC richtig angegeben. 
22. 
Der Titel HD, Umpflasterungen, angegebene Zugang von 
465 894,06 JC repräsentirt keine Ueberschreitung der Dispositionssumme 
dieser Position, sondern ist durch Uebertragungcn von anderen Positionen, 
die nach dem Etat zulässig, resp. durch Beschluß der Stadtverordneten- 
Versammlung vom 27. Juni 1882 genehmigt sind, herbeigeführt und 
erscheint bei den bezüglichen Positionen in gleicher Höhe als erspart, 
resp. nicht zur Verwendung gelangt, in Abgang, wie dies Folio 17 
der Erläuterungen zum Final-Abschluß näher angegeben ist. 
Die vom Rechnungs-Ausschuß vorgenommene Compensatio» der 
Zu- und Abgänge und der daraus gezogene Schluß auf die Höhe der 
Reste ist nicht rechnungsmäßig, da jede Etatsposition für sich im Zu- 
und Abgang abgeschlossen werden muß. Die in Rest verbliebenen 
377 362,ss JC betreffen übrigens lediglich Kosten für größere Um 
pflasterungen, für welche die definitive Abrechnung und Zahlung der 
Schlußsumme bis zum Rechnungs-Abschluß 1882/83 noch nicht erfolgt 
war. Im Rechnungsjahr 1883/84 ist dies geschehen und sind die 
ultimo März 1883 in Rest gebliebenen 377 362,-8 JC b's auf etwa 
15 000 JC, die als erspart in Abgang gestellt worden sind, zur Ver 
ausgabung gekommen. 
23. 
In der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 23. März 
1882 ist bei Gelegenheit der Berathung der Rathhaus-Etats aus der 
Mitte der Versammlung heraus der Antrag gestellt worden, die Hälfte 
der 1 000 JC. betragenden Jahresmiethe für die im Hause Landsberger 
Allee Nr. 5 untergebrachten Büreauräume der 8. Stadtbau-Jnspection 
abzusetzen mit Rücksicht darauf, daß der Miethsvertrag am 1. October 
1882 seine Endschaft erreiche und in zwei städtischen Gebäuden — in 
der Langestraße und in der Straße 41 — genügende Räumlichkeiten 
vorhanden seien. 
Der qu. Vertrag war indessen laut Verfügung vom 27. Februar 
1882 unterm 8. März desselben Jahres bereits bis zum 30. September 
1883 verlängert. 
Hiervon ist aber der Stadtverordneten-Versammlung noch in der 
selben Sitzung vom 23. März 1882 durch unsere Commissarien, Herren 
Stadtrath Loewe und Stadtbaurath Rospatt, Mittheilung gemacht 
worden, wie der Stenographische Bericht über diese Sitzung — Nr. 12 
pag. 150 — ergiebt, was dem Rechnungs - Ausschuß der Stadt 
verordneten-Versammlung entgangen zu sein scheint. 
24. 
Die Kunowski'schen Erben besaßen die inzwischen von der 
Stadtgemeinde auf Grund des Stadtverordneten-Beschlusses vom
	        
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