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Anträge rc.
Beantwortungen.
Vertheilung auf die verschiedenen Fonds vorzunehmen und dadurch
endlich die so dringend nöthige Klarheit über den wirklichen Status
des Grundstück-Erwerbungsfonds zu schaffen.
Der Rechnungs-Ausschuß beantragt daher zu beschließen:
„Der Magistrat wird ersucht, in künftigen Fällen
demgemäß zu verfahren."
21.
Special - Verwaltung 40 B, Titel IV des Extraordinarinms
(Motivirung Nr. IV) ist in den Erläuterungen die Ueberschreitung
unrichtig berechnet. Sie würde darnach nicht 6 615,»s JC sondern
6 645,96 JC betragen.
22.
Special - Verwaltung 40 B, Titel IID des Ordinariums, Um
pflasterungen, beträgt der Zugang nach Abrechnung des Abgangs
363 IVlfiüJC, welcher bis auf die geringfügige Summe von 13 645,mJC
in Rest gestellt ist. Dies ist auffallend und wird der Magistrat
deshalb darüber um Aufklärung ersucht.
23.
Special-Verwaltung 43, betreffend Geschäfts-Bedürfnisse u. s. w.,
Titel 1 A 8 (Motivirung Nr. 7). Es ist auffällig, daß nicht schon
bei der Berathung des Etats mitgetheilt worden ist, daß die Pro
longation des Miethsvertrages für das Lokal Landsberger Allee Nr. 5,
als die Versammlung den Absetzungsbeschluß faßte, bereits durch die
Bau-Deputation vollzogen war. Es fehlt an jedem Anhalt für die
Erklärung dieser Thatsache, und wird der Magistrat daher um Aus
kunft ersucht.
24.
Titel IV. (Motivirung Nr. 23.) Gerichtskosten. — Es ist nicht
bekannt geworden, daß die Stadt gegen die Kunowski'schen Erben
die übrig gebliebene Restparzelle auf den Grundstücks-Erwerbungsfonds
zu bewirken.
Sie würde sich aber auch noch aus einem anderen Grunde ver
bieten, wenn sie überhaupt zulässig wäre.
Der Grundstücks - Erwerbungsfonds besitzt nicht die erforderlichen
Mittel. Seit Jahren ist es schon dahin gekommen, daß er nicht mehr
im Stande ist, seinem eigentlichen und ersten Zweck zu entsprechen; er
hat überwiegend zum Ankauf von Schulgrundstücken Verwendung
gefunden. Aber auch hierfür reicht er seit mehreren Jahren nicht
mehr aus. Beim Ankauf mehrerer Schulgrundstücke sind bereits auf
denselben stehende Hypothekendarlehne nicht abgelöst worden, sondern
stehen geblieben, obwohl die Zahl der von der Stadt verkauften
Grundstücksparzellcn recht erheblich war. In der nächsten Zeit wird
ohne Zweifel der Grundstücks - Erwerbungsfonds nicht mehr in der
Lage sein, die Mittel zum Erwerb einer größeren Zahl von Schul
grundstücken herzugeben; die Zahl der verkäuflichen städtischen Grund
stücke, für welche sich Käufer finden lassen, hat bereits sehr abgenommen.
Aus diesen Gründen werden wir uns außer Stande sehen, den
von dem Rechnungs-Ausschuß gestellten beiden Anträgen stattzugeben,
und wenn nicht außerdem im Laufe des Jahres 1885/86 die ganze
Angelegenheit des Grundstücks Wilhelmstr. 95 und 97 erledigt würde.
Beide Grundstücke sind bereits verkauft und das Kaufgeld für Wilhelm-
straße 97 ist auch bereits bei Special-Verwaltung 40 B pro 1884/85
vereinnahmt und verwendet.
21.
Die Differenz von 30 JC beruht auf einem Schreibfehler in den
Motivirungen.
In der Angabe des auf Grund der speciellen Kostenanschläge von
der ursprünglich bewilligten Bausumme von 900 000 JC abgesetzten
Betrages muß es beißen statt: 60 880 JC — 60 850 JC. Die Ueber
schreitung ist mit 6 615,96 JC richtig angegeben.
22.
Der Titel HD, Umpflasterungen, angegebene Zugang von
465 894,06 JC repräsentirt keine Ueberschreitung der Dispositionssumme
dieser Position, sondern ist durch Uebertragungcn von anderen Positionen,
die nach dem Etat zulässig, resp. durch Beschluß der Stadtverordneten-
Versammlung vom 27. Juni 1882 genehmigt sind, herbeigeführt und
erscheint bei den bezüglichen Positionen in gleicher Höhe als erspart,
resp. nicht zur Verwendung gelangt, in Abgang, wie dies Folio 17
der Erläuterungen zum Final-Abschluß näher angegeben ist.
Die vom Rechnungs-Ausschuß vorgenommene Compensatio» der
Zu- und Abgänge und der daraus gezogene Schluß auf die Höhe der
Reste ist nicht rechnungsmäßig, da jede Etatsposition für sich im Zu-
und Abgang abgeschlossen werden muß. Die in Rest verbliebenen
377 362,ss JC betreffen übrigens lediglich Kosten für größere Um
pflasterungen, für welche die definitive Abrechnung und Zahlung der
Schlußsumme bis zum Rechnungs-Abschluß 1882/83 noch nicht erfolgt
war. Im Rechnungsjahr 1883/84 ist dies geschehen und sind die
ultimo März 1883 in Rest gebliebenen 377 362,-8 JC b's auf etwa
15 000 JC, die als erspart in Abgang gestellt worden sind, zur Ver
ausgabung gekommen.
23.
In der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung vom 23. März
1882 ist bei Gelegenheit der Berathung der Rathhaus-Etats aus der
Mitte der Versammlung heraus der Antrag gestellt worden, die Hälfte
der 1 000 JC. betragenden Jahresmiethe für die im Hause Landsberger
Allee Nr. 5 untergebrachten Büreauräume der 8. Stadtbau-Jnspection
abzusetzen mit Rücksicht darauf, daß der Miethsvertrag am 1. October
1882 seine Endschaft erreiche und in zwei städtischen Gebäuden — in
der Langestraße und in der Straße 41 — genügende Räumlichkeiten
vorhanden seien.
Der qu. Vertrag war indessen laut Verfügung vom 27. Februar
1882 unterm 8. März desselben Jahres bereits bis zum 30. September
1883 verlängert.
Hiervon ist aber der Stadtverordneten-Versammlung noch in der
selben Sitzung vom 23. März 1882 durch unsere Commissarien, Herren
Stadtrath Loewe und Stadtbaurath Rospatt, Mittheilung gemacht
worden, wie der Stenographische Bericht über diese Sitzung — Nr. 12
pag. 150 — ergiebt, was dem Rechnungs - Ausschuß der Stadt
verordneten-Versammlung entgangen zu sein scheint.
24.
Die Kunowski'schen Erben besaßen die inzwischen von der
Stadtgemeinde auf Grund des Stadtverordneten-Beschlusses vom