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die Beantwortungen der bei der Revision des Final-Abschlusses der
Stadt-Hauptkassc pro 1- April 1882/83 gezogenen Erinnerungen.
Der Uebersichtlichkeit wegen haben wir — wie in den Vorjahren —
vom Rechnungs-Ausschuß der Stadtverordneten-Versammlung in dem
Zu Nr. 487.
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auf die vom Ausschuß für Rechnungssachen bei Prüfung d
Protokoll vom 26. Februar 1884 gestellten Anfragen rc. exkrahiren
lassen und denselben die Beantwortungen gegenübergestellt.
Berlin, den 8. Juli 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
von Forckenbeck.
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Final-Abschlusses der Stadt-Hauptkasse pro 1. April 1882/83
gestellten Anträge resp.
Anträge rc.
1.
Aus dem Kapitalvermögensnachweise geht hervor, daß die Wasser
werke an der 4 pCt. Anleihe vom Jahre 1878 mit einem Betrage von
579 834 JC bctheiligt sind, während die Wasserwerke selbst in ihrem
Berichte pro 1. April 1882 83 ihren Antheil an dieser Anleihe mit
573 834 JC verzeichnen. Die Differenz von 6 000 JC entstand durch
Coursdifferenz. Um die durchaus erforderlichen gleichlautenden
Buchungen durchzuführen, ist es geboten, daß die betreffenden Ver
waltungen die ihnen zugewiesenen Nominalbeträge in natura erhalten,
während jeder Gewinn resp. Verlust bei Begebung der Anleihen bei
der Stadt-Hauptkasse als Einnahme resp. als Ausgabe erscheinen muß.
Inzwischen ist nun zwar die gemischte Deputation einberufen
worden, der Rechuungsausschuß kann es aber nicht unterlassen, sein
lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß die Einberufung nicht
früher, sondern erst jetzt, wo die Berathung des Stadthaushalts-Etats
pro 1884/85 unmittelbar bevorsteht, erfolgt ist, da nunmehr die
Befürchtung nahe liegt, daß die gemischte Deputation ihre Berathungen
über den Modus der Abschreibungen nicht so zeitig wird beendigen
können, daß das Resultat derselben noch von Einfluß auf die Fest
setzung des Stadthaushalts-Etats pro 1884/85 sein kann.
Es ist ferner am 9. März 1880 bei Gelegenheit der Bericht
erstattung über den Final - Abschluß pro 1878/79 auf Antrag des
Rechnungs-Ausschusses beschlossen worden, wie folgt:
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung
zu nehmen, auf welche Weise dem aus den bedeutenden Vor
schußzahlungen resultirenden, mit einer geordneten Finanzlage
unvereinbaren Zustand ein Ende zu machen ist, und ihr zu
diesem Zweck geeignete Vorschläge zugehen zu lassen."
In seiner Rückäußerung erklärte der Magistrat, er werde die
Belastung des Vorschuß - Contos mit solchen Ausgaben möglichst zu
vermeiden juchen und dafür Sorge tragen, daß die Verrechnung der
selben in anderweiter ordnungsmäßiger Weise stattfinde. Von welcher
Bedeutung diese Erklärung für das fernere Verfahren des Magistrats
gewesen ist, wird sich aus dem weiter unten folgenden Bericht über
das Vorschuß-Conto ergeben. Da in der Sache nichts geschah, so
beschloß die Versammlung bei Gelegenheit der Berichterstattung über
den Final-Abschluß pro 1879. 80 auf Antrag des Rechnungs-Ausschusses
abermals, wie folgt:
„Unter Wiederholung des Beschlusses vom 9. März v. I.
ersucht die Versammlung den Magistrat, möglichst bald eine
Vereinbarung zur Deckung der Kosten herbeizuführen, welche
für den Ankauf der behufs Durchlegung der Papenstraße
durch die Königsmauer erworbenen Grundstücke vorschußweise
gezahlt worden sind."
In seiner Rückäußerung wies der Magistrat darauf hin, daß er
bereit sei, aus dem Fonds für Erwerbung von Straßen-Terrain das
Vorschuß-Conto durch jährliche Abzahlungen zu entlasten, falls derselbe
in angemessener Weise erhöht werde. Da eine Erhöhung des genannten
Fonds nach der augenblicklichen Finanzlage ohne einen Zuschlag zur
Einkommensteuer nicht thunlich war, so kam diese Antwort des
Magistrats einer Ablehnung ziemlich gleich. Die Versammlung
beschloß in Folge dessen bei Gelegenheit der Berichterstattung über
den Final-Abschluß pro 1880/81 auf Antrag des Rechnungs-Ausschusses
am 9. Februar 1882 von Neuem, wie folgt:
„Unter Wiederholung ihrer Beschlüsse vom 9. März 1880
und vom 10. Februar 1881 ersucht die Versammlung den
Magistrat um eine baldige Vorlage behufs Entfernung der
zur Durchlegung der Papenstraße durch die Königsmauer
gezahlten Kaufgelder aus dem Vorschuß-Conto."
Hierauf erklärte der Magistrat am 31. August 1882 — also mehr
als sechs Monate später — er wolle von einer besonderen Vorlage
noch Abstand nehmen, werde aber der Versammlung noch vor Ablauf
von sechs Monaten über die Angelegenheit weitere Mittheilung machen.
Als in der Versammlung am 14. December 1882 die Berichterstattung
über den Final-Abschluß pro 1881/82 stattfand, waren diese sechs
Monate noch nicht verflossen; der Rcchnungs - Ausschuß hatte also bei
dieser Gelegenheit keine Veranlassung, darauf zu recurriren. Jetzt
sind bereits siebenzehn Monate vergangen, ohne daß etwas in der
Sache geschehen oder auch nur eine Mittheilung des Magistrats erfolgt
ist. Es ist diesem Thatbestände nichts hinzuzufügen, da der daraus
zu ziehende Schluß auf der Hand liegt.
gezogenen Notaten.
Beantwortungen.
1.
Der erste Theil des nebenstehenden Notats, betreffend die Ent
fernung der zur Durchlegung der Papenstraße durch die Königsmauer
gezahlten Kausgelder aus dem Vorschuß-Conto, hat dadurch seine
Erledigung gefunden, daß die Erstattung der bis ultimo Marz 1883
beim Vorschuß - Conto verausgabten 1 263 723,«o JC Grundcrwerbs-
kosten 2c. im Rechnungsjahr 1. April 1884/85 erfolgt ist und zwar
größtentheils aus den „für die Verbreiterung der Neuen Friedrich
straße und die Anlegung der Kaiser Wilhelmstraße unter Beseitigung
der Königsmauer" durch den Special-Etat 40 B. pro 1. April 1884/85,
Extraordinarium Titel VIII zur Disposition gestellten 1 400 000 JC
der Anleihe de 1882, zum Theil aper auch, entsprechend den gefaßten
Beschlüssen, aus den Fonds bei 40 B. für Terrainerwerbungen. Früher,
als jetzt geschehen, war die Beseitigung dieser Vorschüsse nicht möglich,
da die Deckung derselben aus den lausenden Einnahmen mit Aussicht
auf Erfolg nicht in Vorschlag gebracht werden konnte.
Was den 2. Theil des Notats, die Höhe der Vorschußzahlungen,
insbesondere der vorschußweise verausgabten Grunderwerbskosten
anlangt, so bemerken wir, daß wir stets streng nach den im
Jahre 1880 von den Communalbehörden erlassenen Bestimmungen
über die von der Stadt - Hauptkasse zu leistenden Vorschüsse verfahren
und unausgesetzt darauf Bedacht genommen haben, die Vorschuß-
Bestände nach Möglichkeit zu verringern.
Wie die der Stadtverordneten - Versammlung mit dem Final-
Abschluß der Stadt-Hauptkasse pro 1. April 1883/84 vorliegende Nach
weisung der Vorschüsse ergiebt, hat der Vorschuß-Bestand ultimo März
1884 in Summa nur 2 555 619,™ JC betragen. Hiervon entfallen
auf Grundstücks-Erwerbskosten 2 068 601,r» JC, von welchen im Etats
jahre 1. April 1884 85 noch 1 074 991,« JC erstattet worden sind.
Der Rest von rund 993 000 JC besteht aus den Kausgeldern:
a) für das fiskalische Mehlmagazin, welches zum Theil zur
Kaiser Wilhelmstrabe, zum Theil zur projectirten Parallcl-
straße verwendet werden wird, mit rund 153 000 ^;
b) für die zur Durchlegung der Charlottenstraße erworbenen
Grundstücke Dorotheenstr. 12 und Georgcnstr. 32 mit rund
526 000 JC, über deren Deckung der Beschluß ausgesetzt
worden war;
c) für die Grundstücke Neue Friedrichstr. 34, Münzstr. 6 und
Rochstr. 2 mit rnnd 238 000 JC;
d) für das Grundstück Neue Friedrichstr. 33 mit rund 76 000 JC,
deren Erstattung so bald als möglich, d. h. dann bewirkt werden
wird, wenn es möglich ist, die gezahlten Beträge auf die verschiedenen
Conten (Grundstücks-Erwerbungsfonds, Markthallen-Conw, Fonds für
Straßcnlanderwerbungen u. s w.) zu repartiren.
Auch am Rechnungsschluß ultimo März 1885 ist der Vorschuß
bestand erheblich unter 3 000 000 JC-
Der Titel: „Grundstücks - Erwerbungen" wird übrigens niemals
ganz aus dem Vorschuß-Conto verschwinden können, weil die Stadt
gemeinde so oft in die Lage kommt, Grundstücke ankaufen zu müssen,
die verschiedenen Zwecken zugleich dienen und bei welchen demnach
auch die Kaufgelder verschiedenen Verwaltungen zur Last fallen und
deshalb erst über das Vorschuß-Conto laufen müssen.
In allen Fällen dieser Art beruht aber die vorschußweise Zahlung
der Kaufgelder auf speziellen Beschlüssen der Communalbehörden, die
zu motiviren hier wohl nicht der Ort ist.
Wenn zeitweise größere Ausgaben für die industriellen Werke:
Kanalisation, Wasserwerke, Markthallen rc. über das Vorschuß-Conto
gegangen sind, so hat dies mindestens häufig darin leinen Grund,
daß zu der Zeit, als das Bedürfniß der Zuschuß-Zahlung hervortrat,
Baarmittel aus versilberten Stadtanleihen nicht, wohl aber baare
Bestände der Stadt-Hauptkasse vorhanden gewesen sind, welche die
vorschußweise Zahlung ermöglichten.
Die Ausnutzung größerer Baarbestünde der Stadt - Hauptkasse
durch Gewährung derartiger Vorschüsse liegt aber auch im finanziellen
Interesse der Stadt-Hauptkasse. Dieser werden die Vorschüsse von
den industriellen Werken in gleicher Höhe verzinst, wie die Werke die
ihnen überwiesenen Anleihemtttel verzinsen müssen, also mit 4 pCt.,
während die Stadt-Hauptkasse durch zinsbare Anlage ihrer disponiblen
Baarbestände in Wechseln nur ca. 2—3 pCt. Zinsen erzielt.