Path:
Volume No. 55 (475-523), 29. August 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

452 
die Beantwortungen der bei der Revision des Final-Abschlusses der 
Stadt-Hauptkassc pro 1- April 1882/83 gezogenen Erinnerungen. 
Der Uebersichtlichkeit wegen haben wir — wie in den Vorjahren — 
vom Rechnungs-Ausschuß der Stadtverordneten-Versammlung in dem 
Zu Nr. 487. 
R ü ck ä 
auf die vom Ausschuß für Rechnungssachen bei Prüfung d 
Protokoll vom 26. Februar 1884 gestellten Anfragen rc. exkrahiren 
lassen und denselben die Beantwortungen gegenübergestellt. 
Berlin, den 8. Juli 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck. 
tz e r u n g 
Final-Abschlusses der Stadt-Hauptkasse pro 1. April 1882/83 
gestellten Anträge resp. 
Anträge rc. 
1. 
Aus dem Kapitalvermögensnachweise geht hervor, daß die Wasser 
werke an der 4 pCt. Anleihe vom Jahre 1878 mit einem Betrage von 
579 834 JC bctheiligt sind, während die Wasserwerke selbst in ihrem 
Berichte pro 1. April 1882 83 ihren Antheil an dieser Anleihe mit 
573 834 JC verzeichnen. Die Differenz von 6 000 JC entstand durch 
Coursdifferenz. Um die durchaus erforderlichen gleichlautenden 
Buchungen durchzuführen, ist es geboten, daß die betreffenden Ver 
waltungen die ihnen zugewiesenen Nominalbeträge in natura erhalten, 
während jeder Gewinn resp. Verlust bei Begebung der Anleihen bei 
der Stadt-Hauptkasse als Einnahme resp. als Ausgabe erscheinen muß. 
Inzwischen ist nun zwar die gemischte Deputation einberufen 
worden, der Rechuungsausschuß kann es aber nicht unterlassen, sein 
lebhaftes Bedauern darüber auszusprechen, daß die Einberufung nicht 
früher, sondern erst jetzt, wo die Berathung des Stadthaushalts-Etats 
pro 1884/85 unmittelbar bevorsteht, erfolgt ist, da nunmehr die 
Befürchtung nahe liegt, daß die gemischte Deputation ihre Berathungen 
über den Modus der Abschreibungen nicht so zeitig wird beendigen 
können, daß das Resultat derselben noch von Einfluß auf die Fest 
setzung des Stadthaushalts-Etats pro 1884/85 sein kann. 
Es ist ferner am 9. März 1880 bei Gelegenheit der Bericht 
erstattung über den Final - Abschluß pro 1878/79 auf Antrag des 
Rechnungs-Ausschusses beschlossen worden, wie folgt: 
„Die Versammlung ersucht den Magistrat, in Erwägung 
zu nehmen, auf welche Weise dem aus den bedeutenden Vor 
schußzahlungen resultirenden, mit einer geordneten Finanzlage 
unvereinbaren Zustand ein Ende zu machen ist, und ihr zu 
diesem Zweck geeignete Vorschläge zugehen zu lassen." 
In seiner Rückäußerung erklärte der Magistrat, er werde die 
Belastung des Vorschuß - Contos mit solchen Ausgaben möglichst zu 
vermeiden juchen und dafür Sorge tragen, daß die Verrechnung der 
selben in anderweiter ordnungsmäßiger Weise stattfinde. Von welcher 
Bedeutung diese Erklärung für das fernere Verfahren des Magistrats 
gewesen ist, wird sich aus dem weiter unten folgenden Bericht über 
das Vorschuß-Conto ergeben. Da in der Sache nichts geschah, so 
beschloß die Versammlung bei Gelegenheit der Berichterstattung über 
den Final-Abschluß pro 1879. 80 auf Antrag des Rechnungs-Ausschusses 
abermals, wie folgt: 
„Unter Wiederholung des Beschlusses vom 9. März v. I. 
ersucht die Versammlung den Magistrat, möglichst bald eine 
Vereinbarung zur Deckung der Kosten herbeizuführen, welche 
für den Ankauf der behufs Durchlegung der Papenstraße 
durch die Königsmauer erworbenen Grundstücke vorschußweise 
gezahlt worden sind." 
In seiner Rückäußerung wies der Magistrat darauf hin, daß er 
bereit sei, aus dem Fonds für Erwerbung von Straßen-Terrain das 
Vorschuß-Conto durch jährliche Abzahlungen zu entlasten, falls derselbe 
in angemessener Weise erhöht werde. Da eine Erhöhung des genannten 
Fonds nach der augenblicklichen Finanzlage ohne einen Zuschlag zur 
Einkommensteuer nicht thunlich war, so kam diese Antwort des 
Magistrats einer Ablehnung ziemlich gleich. Die Versammlung 
beschloß in Folge dessen bei Gelegenheit der Berichterstattung über 
den Final-Abschluß pro 1880/81 auf Antrag des Rechnungs-Ausschusses 
am 9. Februar 1882 von Neuem, wie folgt: 
„Unter Wiederholung ihrer Beschlüsse vom 9. März 1880 
und vom 10. Februar 1881 ersucht die Versammlung den 
Magistrat um eine baldige Vorlage behufs Entfernung der 
zur Durchlegung der Papenstraße durch die Königsmauer 
gezahlten Kaufgelder aus dem Vorschuß-Conto." 
Hierauf erklärte der Magistrat am 31. August 1882 — also mehr 
als sechs Monate später — er wolle von einer besonderen Vorlage 
noch Abstand nehmen, werde aber der Versammlung noch vor Ablauf 
von sechs Monaten über die Angelegenheit weitere Mittheilung machen. 
Als in der Versammlung am 14. December 1882 die Berichterstattung 
über den Final-Abschluß pro 1881/82 stattfand, waren diese sechs 
Monate noch nicht verflossen; der Rcchnungs - Ausschuß hatte also bei 
dieser Gelegenheit keine Veranlassung, darauf zu recurriren. Jetzt 
sind bereits siebenzehn Monate vergangen, ohne daß etwas in der 
Sache geschehen oder auch nur eine Mittheilung des Magistrats erfolgt 
ist. Es ist diesem Thatbestände nichts hinzuzufügen, da der daraus 
zu ziehende Schluß auf der Hand liegt. 
gezogenen Notaten. 
Beantwortungen. 
1. 
Der erste Theil des nebenstehenden Notats, betreffend die Ent 
fernung der zur Durchlegung der Papenstraße durch die Königsmauer 
gezahlten Kausgelder aus dem Vorschuß-Conto, hat dadurch seine 
Erledigung gefunden, daß die Erstattung der bis ultimo Marz 1883 
beim Vorschuß - Conto verausgabten 1 263 723,«o JC Grundcrwerbs- 
kosten 2c. im Rechnungsjahr 1. April 1884/85 erfolgt ist und zwar 
größtentheils aus den „für die Verbreiterung der Neuen Friedrich 
straße und die Anlegung der Kaiser Wilhelmstraße unter Beseitigung 
der Königsmauer" durch den Special-Etat 40 B. pro 1. April 1884/85, 
Extraordinarium Titel VIII zur Disposition gestellten 1 400 000 JC 
der Anleihe de 1882, zum Theil aper auch, entsprechend den gefaßten 
Beschlüssen, aus den Fonds bei 40 B. für Terrainerwerbungen. Früher, 
als jetzt geschehen, war die Beseitigung dieser Vorschüsse nicht möglich, 
da die Deckung derselben aus den lausenden Einnahmen mit Aussicht 
auf Erfolg nicht in Vorschlag gebracht werden konnte. 
Was den 2. Theil des Notats, die Höhe der Vorschußzahlungen, 
insbesondere der vorschußweise verausgabten Grunderwerbskosten 
anlangt, so bemerken wir, daß wir stets streng nach den im 
Jahre 1880 von den Communalbehörden erlassenen Bestimmungen 
über die von der Stadt - Hauptkasse zu leistenden Vorschüsse verfahren 
und unausgesetzt darauf Bedacht genommen haben, die Vorschuß- 
Bestände nach Möglichkeit zu verringern. 
Wie die der Stadtverordneten - Versammlung mit dem Final- 
Abschluß der Stadt-Hauptkasse pro 1. April 1883/84 vorliegende Nach 
weisung der Vorschüsse ergiebt, hat der Vorschuß-Bestand ultimo März 
1884 in Summa nur 2 555 619,™ JC betragen. Hiervon entfallen 
auf Grundstücks-Erwerbskosten 2 068 601,r» JC, von welchen im Etats 
jahre 1. April 1884 85 noch 1 074 991,« JC erstattet worden sind. 
Der Rest von rund 993 000 JC besteht aus den Kausgeldern: 
a) für das fiskalische Mehlmagazin, welches zum Theil zur 
Kaiser Wilhelmstrabe, zum Theil zur projectirten Parallcl- 
straße verwendet werden wird, mit rund 153 000 ^; 
b) für die zur Durchlegung der Charlottenstraße erworbenen 
Grundstücke Dorotheenstr. 12 und Georgcnstr. 32 mit rund 
526 000 JC, über deren Deckung der Beschluß ausgesetzt 
worden war; 
c) für die Grundstücke Neue Friedrichstr. 34, Münzstr. 6 und 
Rochstr. 2 mit rnnd 238 000 JC; 
d) für das Grundstück Neue Friedrichstr. 33 mit rund 76 000 JC, 
deren Erstattung so bald als möglich, d. h. dann bewirkt werden 
wird, wenn es möglich ist, die gezahlten Beträge auf die verschiedenen 
Conten (Grundstücks-Erwerbungsfonds, Markthallen-Conw, Fonds für 
Straßcnlanderwerbungen u. s w.) zu repartiren. 
Auch am Rechnungsschluß ultimo März 1885 ist der Vorschuß 
bestand erheblich unter 3 000 000 JC- 
Der Titel: „Grundstücks - Erwerbungen" wird übrigens niemals 
ganz aus dem Vorschuß-Conto verschwinden können, weil die Stadt 
gemeinde so oft in die Lage kommt, Grundstücke ankaufen zu müssen, 
die verschiedenen Zwecken zugleich dienen und bei welchen demnach 
auch die Kaufgelder verschiedenen Verwaltungen zur Last fallen und 
deshalb erst über das Vorschuß-Conto laufen müssen. 
In allen Fällen dieser Art beruht aber die vorschußweise Zahlung 
der Kaufgelder auf speziellen Beschlüssen der Communalbehörden, die 
zu motiviren hier wohl nicht der Ort ist. 
Wenn zeitweise größere Ausgaben für die industriellen Werke: 
Kanalisation, Wasserwerke, Markthallen rc. über das Vorschuß-Conto 
gegangen sind, so hat dies mindestens häufig darin leinen Grund, 
daß zu der Zeit, als das Bedürfniß der Zuschuß-Zahlung hervortrat, 
Baarmittel aus versilberten Stadtanleihen nicht, wohl aber baare 
Bestände der Stadt-Hauptkasse vorhanden gewesen sind, welche die 
vorschußweise Zahlung ermöglichten. 
Die Ausnutzung größerer Baarbestünde der Stadt - Hauptkasse 
durch Gewährung derartiger Vorschüsse liegt aber auch im finanziellen 
Interesse der Stadt-Hauptkasse. Dieser werden die Vorschüsse von 
den industriellen Werken in gleicher Höhe verzinst, wie die Werke die 
ihnen überwiesenen Anleihemtttel verzinsen müssen, also mit 4 pCt., 
während die Stadt-Hauptkasse durch zinsbare Anlage ihrer disponiblen 
Baarbestände in Wechseln nur ca. 2—3 pCt. Zinsen erzielt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.