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Volume No. 47 (429-451), 20. Juni 1885 Anlage: ad No.47 (452-465), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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1. Juli d. I- ab eine jährliche Pension ,1 128 JC in monatlichen 
Raten pränumerando L conto der Special-Verwaltung 45, 
Abtheilung 2, Position II. B. gezahlt werde. 
Berlin, den 23. Mai 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Duncker. 
455. Vorlage (J.-Nr. 1 293 8. v. I.) — zurBeschlustfassung —, 
betreffend die Anstellung eines Lehrers an der städtischen 
Taubstummenschule. 
Wir beabsichtigen, den Lehrer Julius Otto Knüpfer aus 
Wriezen, geb. am 21. März 1859, welcher seine Befähigung als Lehrer 
an Taubstummen-Anstalten nachgewiesen hat und sich nach dem in den 
Personal-Acten befindlichen Physikats-Attest bei normaler Gesundheit 
befindet, als Lehrer an der städtischen Taubstummenschule mit dem 
Minimalgehalt von jährlich 2 640 JC und mit der Verpflichtung zur 
Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden anzustellen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28 
der Grundsätze zur Ausftihrung des Normal-Besoldungs-Etats, 
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern. 
Berlin, den 6. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
45«. Vorlage (I.- Nr. 1 490 8. 0. II. 85) — zur Beschlust- 
saffung —, betreffend die Anstellung der Lehrerin 
Lydia Troschel. 
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Lydia Troschel als 
Gemeindeschullehrerin anzustellen. Eine frühere Untersuchung ihres 
Gesundheitszustandes vom 28. August v. I. ergab zwar, daß die 
genannte Lehrerin nur sehr bedingt als körperlich geeignet für den 
Gemeindeschuldienst zu erachten sei, da indessen Fräulein Troschel, 
wie sie in einem Gesnch vom 22. October v. I. angab, zur Zeit der 
Untersuchung von einem vorübergehenden Unwohlsein befallen war 
und dieses wohl die Bedenken im genannten Atteste veranlaßt haben 
konnte, ist jetzt die Untersuchung wiederholt, und durch das Gutachten 
des Herrn Medicinalraths vr. von Chamisso vom 11. Mai cr. 
Fräulein Troschel als für den Gemeindeschuldienst geeignet befunden 
worden. 
Die Stadtverordneten-Versammlnng ersuchen wir daher in Gemäß 
heit des §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs- 
Etats, 
Sich über die beabsichtigte Anstellung der am 21. April 
1856 geborenen und Alt Moabit Nr. 15, III. wohnhaften 
Lehrerin Lydia Troschel zu äußern. 
Berlin, den 6 Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
457. Vorlage (J.-Nr. 938 K. A. 85) — zur Beschlustfaffung 
betreffend die Pensionirung des Schuldieners am 
Berlinische« Gymnasium p. Otto. 
Der Schuldiener Otto am Berlinischen Gymnasium hat gebeten, 
ihn zum 1. Juli cr. in den Ruhestand zu versetzen, da cr bei seinem 
hohen Alter und wegen seiner geschwächten Gesundheit seine Amts- 
geschäfte nicht mehr verrichten könne. Otto ist am 20. Juli 1808 
geboren, also nahezu 77 Jahre alt; am 6. November 1831 ist er in 
den Militair-Dienst und am 1. Ostober 1846 als Schuldiener bei dem 
Berlinischen Gymnasium eingetreten. Am 6. November 1881 hat er 
sein 50 jähriges Dienst-Jubiläum begangen und mit dem 1. Juli cr. 
wird er als Schuldiener an ein und derselben Anstalt eine Amtsdauer 
von 39'/- Jahren zurückgelegt haben. 
Nach seinem Lebensalter ist seine Pensionirung ohne Weiteres 
zulässig und nach seiner Dienstzeit (einschließlich der hier ebenfalls in 
Betracht zu ziehenden Militair-Dienstzeit) von zusammen rot. 54 Jahren 
steht ihm an gesetzlicher Pension V* von seinem etatsmäßigen Gehalte von 
1 600 JC 
und den Emolumenten an freier Wohnung und freier 
Heizung von zusammen 186 - 
zusammen von “ I 1 786 JC 
jährlich (auf einen Thaler-Berrag abgerundet) 1 341 JC zu. 
Ueber die Amtsführung des Otto haben wir uns bereits in der 
Vorlage vom 5. Oktober 1881, in welcher wir für ihn aus Anlaß 
seines 50jährigen Amtsjubiläums eine persönliche Gehaltszulage von 
100 JC beantragten, belobigend ausgesprochen und Herr Direktor 
Hofmann giebt bei Ueberreichung des Pensionirungsgesuches wiederum, 
wie bereits früher, ein günstiges Urtheil über ihn ab. 
Wir stimmen diesem Urtheile bei und sind mit dem Direktor 
Hofmann auch darin einverstanden, daß es billig erscheint, dem Otto 
in Anerkennung seiner langjährigen treuen Amtsführung und mit 
Rücksicht aus sein hohes Alter das volle etatsmäßige Gehalt von 
1 600 JC als jährliche Pension zu gewähren. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlnng erklärt sich mit Ver 
setzung des Schuldieners Otto am Berlinischen Gymnasium 
in den Ruhestand zum 1. Juli cr. einverstanden und bewilligt 
demselben ein jährliches Ruhegehalt von 1 600 JC. 
Berlin, den 22. Mai 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
458. Vorlage (J.-Nr. 831 G. B. 85) — zur Beschlustfaffung —, 
betreffend die definitive Anstellung des Steuererhebers 
Diemer I. 
Die Stadtverordneten-Versammlnng wolle beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Steuererheber August Rudolf Diemer I mit den 
Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamten nunmehr de 
finitiv angestellt werde. 
Begründung. 
Der Steuererheber Diemer I ist am 29. December 1874 in den 
Kommunaldienst eingetreten und fungirt als Steuererheber seit dem 
4. Februar 1875. 
Seine Anstellung erfolgte vom I. April 1876 ab unter der Be 
dingung, daß er, falls cr vor Ablauf von 10 Jahren vom Tage seiner 
Beschäftigung an dienstunfähig werden sollte, ohne Bewilligung einer 
Pension nach vorangegangener dreimonatlicher Kündigung entlassen 
und daß ihm der Beitritt zur städtischen Wittwen-Vcrpflegungs-Anstalt 
und zur Kommunal-Bcamten-Sterbekasse nicht gestattet werden könne. 
Die Vereinbarung dieser Bedingung war zur Sicherstellung des 
Interesses der Stadtgcmeinde um desbalb geboten, weil die über den 
Gesundheitszustand des Diemer abgegebenen Physikats-Gutachtcn un 
günstig ausgefallen waren. 
Nachdem Diemer jetzt über 10 Jahre lang im städtischen Dienste 
thätig ist und während dieser Zeit im Stande war, seine dienstlichen 
Obliegenheiten ohne irgend welche Unterbrechung auszuüben, ist cr 
pensionsberechtigt geworden. 
Er hat den Antrag an uns gerichtet, ihn nunmehr bedingungslos 
anzustellen, damit er auch der Wohlthat der Kommunal-Wittwen- und 
Sterbekasse theilhaftig werden könne. Die Steuer-Deputation, Ab 
theilung III, hat das qu. Gesuch befürwortet. Außerdem spricht sich der 
Medizinalrath vr. von Chamisso in dem beiliegenden Gutachten 
vom 9. d. M. dahin aus, daß Diemer jetzt als körperlich geeignet für 
den Dienst als Steuererheber zu erachten ist, weil sich inzwischen sein 
Gesundheits- und Krästezustand wesentlich gehoben hat. Mit Rücksicht 
hierauf hegen wir keine Bedenken, dem Anstage zu entsprechen und 
ersuchen die Stadtverordneten Versammlung mit Rücksicht auf die über 
schrittene Altersgrenze, sich hiermit einverstanden zu erklären. 
Diemer wohnt zur Zeit in der Bülowstr. 77. 
Berlin, den 3. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
45«. Vorlage (J.-Nr. 606 G. B. 85) — zur Beschlustfaffung —, 
betreffend die definitive Anstellung des Steuererhebers 
Gärmann. 
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen: 
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß 
der Steuererheber August Ferdinand Gärmann mit 
den Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamtcn nunmehr 
definitiv angestellt werde. 
Begründung. 
Der Steuererheber Gärmann trat am 1. Februar 1875 in den 
städtischen Dienst, fungirte zunächst einige Tage als Hilfsarbeiter im 
Meldebureau, wurde am 4. Februar 1875 als Exekutor und am 
10. November desselben Jahres als Steuererheber eingestellt. 
Als nach zurückgelegter zufriedenstellender Probedienstzcit beab 
sichtigt wurde, ihn anzustellen und zu diesem Zwecke die Untersuchung 
seines Gesundheitszustandes erfolgte, stellte sich heraus, daß er mit 
Krampfadern behaftet war, aus welchem Grunde der Arzt die An 
stellung als bedenklich bezeichnen zu müssen glaubte, da ein deratiges 
Leiden häufige und eventuell lang andauernde Unterbrechungen der 
Dienstfähigkcit im Gefolge zu haben pflegt. Eine nach 7 Monaten
	        
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