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1. Juli d. I- ab eine jährliche Pension ,1 128 JC in monatlichen
Raten pränumerando L conto der Special-Verwaltung 45,
Abtheilung 2, Position II. B. gezahlt werde.
Berlin, den 23. Mai 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. Duncker.
455. Vorlage (J.-Nr. 1 293 8. v. I.) — zurBeschlustfassung —,
betreffend die Anstellung eines Lehrers an der städtischen
Taubstummenschule.
Wir beabsichtigen, den Lehrer Julius Otto Knüpfer aus
Wriezen, geb. am 21. März 1859, welcher seine Befähigung als Lehrer
an Taubstummen-Anstalten nachgewiesen hat und sich nach dem in den
Personal-Acten befindlichen Physikats-Attest bei normaler Gesundheit
befindet, als Lehrer an der städtischen Taubstummenschule mit dem
Minimalgehalt von jährlich 2 640 JC und mit der Verpflichtung zur
Ertheilung von wöchentlich 32 Lehrstunden anzustellen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir gemäß §. 28
der Grundsätze zur Ausftihrung des Normal-Besoldungs-Etats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung zu äußern.
Berlin, den 6. Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
45«. Vorlage (I.- Nr. 1 490 8. 0. II. 85) — zur Beschlust-
saffung —, betreffend die Anstellung der Lehrerin
Lydia Troschel.
Wir beabsichtigen, die Lehrerin Fräulein Lydia Troschel als
Gemeindeschullehrerin anzustellen. Eine frühere Untersuchung ihres
Gesundheitszustandes vom 28. August v. I. ergab zwar, daß die
genannte Lehrerin nur sehr bedingt als körperlich geeignet für den
Gemeindeschuldienst zu erachten sei, da indessen Fräulein Troschel,
wie sie in einem Gesnch vom 22. October v. I. angab, zur Zeit der
Untersuchung von einem vorübergehenden Unwohlsein befallen war
und dieses wohl die Bedenken im genannten Atteste veranlaßt haben
konnte, ist jetzt die Untersuchung wiederholt, und durch das Gutachten
des Herrn Medicinalraths vr. von Chamisso vom 11. Mai cr.
Fräulein Troschel als für den Gemeindeschuldienst geeignet befunden
worden.
Die Stadtverordneten-Versammlnng ersuchen wir daher in Gemäß
heit des §. 28 der Grundsätze zur Ausführung des Normal-Besoldungs-
Etats,
Sich über die beabsichtigte Anstellung der am 21. April
1856 geborenen und Alt Moabit Nr. 15, III. wohnhaften
Lehrerin Lydia Troschel zu äußern.
Berlin, den 6 Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
457. Vorlage (J.-Nr. 938 K. A. 85) — zur Beschlustfaffung
betreffend die Pensionirung des Schuldieners am
Berlinische« Gymnasium p. Otto.
Der Schuldiener Otto am Berlinischen Gymnasium hat gebeten,
ihn zum 1. Juli cr. in den Ruhestand zu versetzen, da cr bei seinem
hohen Alter und wegen seiner geschwächten Gesundheit seine Amts-
geschäfte nicht mehr verrichten könne. Otto ist am 20. Juli 1808
geboren, also nahezu 77 Jahre alt; am 6. November 1831 ist er in
den Militair-Dienst und am 1. Ostober 1846 als Schuldiener bei dem
Berlinischen Gymnasium eingetreten. Am 6. November 1881 hat er
sein 50 jähriges Dienst-Jubiläum begangen und mit dem 1. Juli cr.
wird er als Schuldiener an ein und derselben Anstalt eine Amtsdauer
von 39'/- Jahren zurückgelegt haben.
Nach seinem Lebensalter ist seine Pensionirung ohne Weiteres
zulässig und nach seiner Dienstzeit (einschließlich der hier ebenfalls in
Betracht zu ziehenden Militair-Dienstzeit) von zusammen rot. 54 Jahren
steht ihm an gesetzlicher Pension V* von seinem etatsmäßigen Gehalte von
1 600 JC
und den Emolumenten an freier Wohnung und freier
Heizung von zusammen 186 -
zusammen von “ I 1 786 JC
jährlich (auf einen Thaler-Berrag abgerundet) 1 341 JC zu.
Ueber die Amtsführung des Otto haben wir uns bereits in der
Vorlage vom 5. Oktober 1881, in welcher wir für ihn aus Anlaß
seines 50jährigen Amtsjubiläums eine persönliche Gehaltszulage von
100 JC beantragten, belobigend ausgesprochen und Herr Direktor
Hofmann giebt bei Ueberreichung des Pensionirungsgesuches wiederum,
wie bereits früher, ein günstiges Urtheil über ihn ab.
Wir stimmen diesem Urtheile bei und sind mit dem Direktor
Hofmann auch darin einverstanden, daß es billig erscheint, dem Otto
in Anerkennung seiner langjährigen treuen Amtsführung und mit
Rücksicht aus sein hohes Alter das volle etatsmäßige Gehalt von
1 600 JC als jährliche Pension zu gewähren.
Wir beantragen, zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlnng erklärt sich mit Ver
setzung des Schuldieners Otto am Berlinischen Gymnasium
in den Ruhestand zum 1. Juli cr. einverstanden und bewilligt
demselben ein jährliches Ruhegehalt von 1 600 JC.
Berlin, den 22. Mai 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
458. Vorlage (J.-Nr. 831 G. B. 85) — zur Beschlustfaffung —,
betreffend die definitive Anstellung des Steuererhebers
Diemer I.
Die Stadtverordneten-Versammlnng wolle beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Steuererheber August Rudolf Diemer I mit den
Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamten nunmehr de
finitiv angestellt werde.
Begründung.
Der Steuererheber Diemer I ist am 29. December 1874 in den
Kommunaldienst eingetreten und fungirt als Steuererheber seit dem
4. Februar 1875.
Seine Anstellung erfolgte vom I. April 1876 ab unter der Be
dingung, daß er, falls cr vor Ablauf von 10 Jahren vom Tage seiner
Beschäftigung an dienstunfähig werden sollte, ohne Bewilligung einer
Pension nach vorangegangener dreimonatlicher Kündigung entlassen
und daß ihm der Beitritt zur städtischen Wittwen-Vcrpflegungs-Anstalt
und zur Kommunal-Bcamten-Sterbekasse nicht gestattet werden könne.
Die Vereinbarung dieser Bedingung war zur Sicherstellung des
Interesses der Stadtgcmeinde um desbalb geboten, weil die über den
Gesundheitszustand des Diemer abgegebenen Physikats-Gutachtcn un
günstig ausgefallen waren.
Nachdem Diemer jetzt über 10 Jahre lang im städtischen Dienste
thätig ist und während dieser Zeit im Stande war, seine dienstlichen
Obliegenheiten ohne irgend welche Unterbrechung auszuüben, ist cr
pensionsberechtigt geworden.
Er hat den Antrag an uns gerichtet, ihn nunmehr bedingungslos
anzustellen, damit er auch der Wohlthat der Kommunal-Wittwen- und
Sterbekasse theilhaftig werden könne. Die Steuer-Deputation, Ab
theilung III, hat das qu. Gesuch befürwortet. Außerdem spricht sich der
Medizinalrath vr. von Chamisso in dem beiliegenden Gutachten
vom 9. d. M. dahin aus, daß Diemer jetzt als körperlich geeignet für
den Dienst als Steuererheber zu erachten ist, weil sich inzwischen sein
Gesundheits- und Krästezustand wesentlich gehoben hat. Mit Rücksicht
hierauf hegen wir keine Bedenken, dem Anstage zu entsprechen und
ersuchen die Stadtverordneten Versammlung mit Rücksicht auf die über
schrittene Altersgrenze, sich hiermit einverstanden zu erklären.
Diemer wohnt zur Zeit in der Bülowstr. 77.
Berlin, den 3. Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
45«. Vorlage (J.-Nr. 606 G. B. 85) — zur Beschlustfaffung —,
betreffend die definitive Anstellung des Steuererhebers
Gärmann.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir zu beschließen:
Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß
der Steuererheber August Ferdinand Gärmann mit
den Rechten und Pflichten eines Gemeindebeamtcn nunmehr
definitiv angestellt werde.
Begründung.
Der Steuererheber Gärmann trat am 1. Februar 1875 in den
städtischen Dienst, fungirte zunächst einige Tage als Hilfsarbeiter im
Meldebureau, wurde am 4. Februar 1875 als Exekutor und am
10. November desselben Jahres als Steuererheber eingestellt.
Als nach zurückgelegter zufriedenstellender Probedienstzcit beab
sichtigt wurde, ihn anzustellen und zu diesem Zwecke die Untersuchung
seines Gesundheitszustandes erfolgte, stellte sich heraus, daß er mit
Krampfadern behaftet war, aus welchem Grunde der Arzt die An
stellung als bedenklich bezeichnen zu müssen glaubte, da ein deratiges
Leiden häufige und eventuell lang andauernde Unterbrechungen der
Dienstfähigkcit im Gefolge zu haben pflegt. Eine nach 7 Monaten