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bestehend aus 3 Stuben nebst Zubehör. Dieselbe kann
nöthigenfalls auch im Hauptgebäude liegen.
8. Wohnung für eine Oberköchin, aus Stube und Kammer
bestehend.
9. desgl. für eine Oberwäscherin.
10. Schlafzimmer für 6 Küchenmädchen und 6 Waschmädchen.
11. die Wohnungen, welche im Hauptgebäude für Beamte vor
gesehen sind, sollen nach Möglichkeit auf die einzelnen Gebäude
vertheilt werden, so daß in jedem derselben ein oberer Be
amter wohnt.
v. Ein Leichenhaus.
Dasselbe muß einen geräumigen Kellerraum zum Aufstellen der
Leichen, ein Sczirzimmer mit Nebenraum und eine kleine Kapelle ent
halten, von welcher aus die Beerdigungen stattfinden.
Außerdem sind ein Aufbewahrungsschuppen und, auf dem Grund
stück vertheilt, einige Abtritte und Pissoirs, sowie Müll- und Aschgruben
anzulegen.
Die Hospital- und Krankenräume sind mit Centralheizung und
Ventilation zu versehen, die ganze Anstalt ist an die städtische Gas-
und Wasserleitung und die Kanalisation anzuschließen.
422. Vorlage (J.-Nr. 6 132 B. V. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung des Straßen
terrains vor dem Grundstücke Gormannftraße 28.
Die auf dem Grundstücke Gormannftraße 29 befindlichen Baulich
keiten sollen beseitigt werden, um einem Neubau Platz zu machen. Bei
dieser Gelegenheit legt der Eigenthümer das Grundstück bis zur neuen
Baufluchtlinie der Gormannftraße frei, wodurch ihm eine bisher be
baute Fläche von ca. 48 gm verloren geht und Straßenland wird.
Für die Abtretung des Eigenthums an dieser Fläche fordert der Eigen
thümer des Grundstücks, Maurer- und Zimmermeister Galluschky,
auf Grund des §. 13, Absatz 2 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, von
der Stadtgemeinde eine Entschädigung. In Folge der Seitens der
Bau-Deputation mit ihm geführten Verhandlungen hat er seinen An
spruch von 120 JC für das Quadratmeter auf 100 JC pro Quadrat
meter herabgesetzt. In Uebereinstimmung mit der Bau-Depntation
halten wir diesen Preis mit Rücksicht auf die örtlichen und Grundstücks
verhältnisse für annehmbar und ersuchen zu beschließen:
Die Siadtverordneten-Versammlung ist mit der Erwerbung
des Straßenterrains vor dem Grundstücke Gormannsttäße 29
von ca. 48 gm zum Preise von 100 JC für das Quadrat
meter, zusammen von 4 800 JC, einverstanden. Die Veraus
gabung erfolgt beim Fonds für Erwerbung von Straßenland.
Ueber denselben ist bisher in Höhe von ca. 225 000 JC verfügt.
Einen Situationsplan fügen wir ergebenst bei.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
423. Vorlage (J.-Nr. 1 290 B. V. II. 85) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die Bestellung von Pflaster
steinen für das Etatsjahr 1886/87.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat seit einer Reihe von
Jahren Sich stets damit einverstanden erklärt, daß ein Theil der er
forderlichen Pflastersteine für die im nächstfolgenden Etatsjahre aus
zuführenden Straßenpflasterungen bis zu einem gewissen Kostenbeträge
schon im vorhergehenden Etatsjahre in Bestellung gegeben werde, auch
zu diesem Zwecke besondere Bewilligungen eintreten lassen:
im Jahre 1878 durch Beschluß vom 27. Juni 1878,
Prot. Nr. 30 1 500 000 JC
im Jahre 1879 durch Beschluß vom 28. Juni 1879,
Prot. Nr. 23 1 000 000 -
im Jahre 1880 durch Beschluß vom 29. Juni 1880,
Prot. Nr. 10 A 800000 -
im Jahre 1881 durch Beschluß vom 12. Mai 1881,
Prot. Nr. 33 800 000 -
im Jahre 1882 durch Beschluß vom 22. Juni 1882,
Prot. Nr. 16 800 000 -
im Jahre 1883 durch Beschluß vom 14. Juni 1883,
Prot. Nr. 14 800 000 -
im Jahre 1884 durch Beschluß vom 12. Juni 1884,
Prot. Nr. 26 800 000 -
In gleicher Weise erscheint es nothwendig, auch für den Bedarf
des Jahres 1886/87 mit der Bestellung der Pflastersteine vorzugehen,
damit mit der Bearbeitung dieser Steine jetzt schon begonnen werden
kann, und dieselben vor und während des Winters so frühzeitig hierher
geschafft werden können, daß nach Feststellung des Etats pro 1886/87
es möglich wird, die Pflasterungen baldmöglichst in Angriff zu nehmen.
Nach den Erfahrungen und den Durchschnittsverbrauch in den
letzten Jahren werden im nächsten Etatsjahre voraussichtlich für circa
1 400 000 JC bis 1 500 000 JC Pflastersteine erforderlich fein, wovon
auf kleinere Pflasterungen, Reparaturen, Beseitigung der tiefen Rinn
steine, Bürgersteige u. s. w. und zwar nach Abzug des Werths für
die im Lau'e des Jahres gewonnenen Steine allein circa 500 000 M
entfallen, so daß für Beschaffung der Steine zu Neu- und Uinpflastcrungcn
circa 900 000 JC bis 1 000 000 JC erforderlich sein werden.
In Uebereinstimmung mit der Bau-Deputation halten wir es
deshalb für nothwendig, daß auch für das nächste Etatsjahr, wie es
für die Vorjahre geschehen ist, die Vorausbestellung von Pflastersteinen
für den Betrag von mindestens 800 000 JC erfolgt.
Die Bezahlung der im Laufe dieses Jahres bereits anzuliefernden
Steine kann aus dem Ueberschusse des Jahres 1884/85, welcher, wie
der Final-Extract ergeben wird, 1 814 303 JC 81 4 beträgt, stattfinden.
Wir ersuchen daher um nachfolgende Beschlußfassung:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit,
daß ein Theil der für das Etatsjahr 1886/87 erforderlichen
Pflastersteine bis zum Kostenbeträge von 800 000 JC schon
jetzt in Bestellung gegeben wird, mit der Maßgabe einverstanden,
daß die Kostensumme aus dem Ueberschusse des Jahres 1884/85
entnommen wird.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
424. Vorlage (I.- Nr. 1 866 F. B. I. 85) — zur Kenntuiß-
nahmc —, betreffend die Preisliste für die durch die
Aktien - Gesellschaft „Städtische Elektricitätswerke"
auszuführenden Einrichtungen elektrischer Beleuch
tungsanlagen.
Mit Bezug auf unsere Vorlage vom 2. März d. I. theilen wir
der Stadtverordneten-Versammlung ergebenst mit, daß die von uns
unterm 3. October v. I. bezw. 13. December v. I. genehmigte Preis
liste für die durch die Akticn-Gesellschaft „Städtische Elektricitäts
werke" auszuführenden Einrichtungen elektrischer Beleuchtungsanlagen
nachträglich dnrch Festsetzung der pro Stunde zu berechnenden Arbeits
löhne vervollständigt worden ist.
Was die von der Siadtverordneten-Versammlung laut Beschluß
vom 12. März d. I., Nr. 18, gewünschte Veröffentlichung der Preisliste
durch das Communal-Blatt anbelangt, so tragen wir Bedenken, dem
Wunsche zu entsprechen, weil eine Veröffentlichung durch das Publikations
organ der Gemeindeverwaltung im Publikum zu der unrichtigen Ansicht
beitragen möchte, daß die städtischen Elektricitätswerke, gleichwie die
städtischen Gasanstalten ein der Stadtgemeinde gehöriges und von uns
geleitetes Institut seien. Wir haben daher beschlossen, von dieser
Veröffentlichung Abstand zu nehmen.
Nach Anzeige der gedachten Gesellschaft wird die qu. Preisliste
auf Verlangen Jedermann unweigerlich im Bureau vorgelegt.
Berlin, den 12. Juni 1884.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
423. Vorlage (J.-Nr. 1831B. V. 1.85)—zur Beschlußfassung —,
betreffend die Erbauung einer Markthalle auf dem
Magdeburger Platz.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch den Beschluß vom
14. Februar 1884 — Prot. Nr. 121c — sich damit einverstanden er
klärt, daß zum Zwecke der Errichtung einer Markthalle auf dem
Magdeburgerplatz die in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. Juli 1875,
betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen rc.
erforderlichen Anträge gestellt werden. Ferner hat dieselbe durch den
Beschluß vom 12. Juni 1884 — Prot. Nr. 25 — ihr Einverständntß
erklärt, daß nach Maßgabe des vorgelegten Situationsplanes vom
1. Mai 1884 Baufluchtlinien für die genannte Markthalle zur Fest
setzung gebracht werden. Bei letzterer Gelegenheit hat Wohlderselben
die Skizze zum Neubau der Markthalle vorgelegen.
In Folge unseres Antrages auf Genehmigung des diesseits aus
gestellten Fluchtlinien-Projektes ist durch die Herren Minister der öffent
lichen Arbeiten und der geistlichen rc. Angelegenheiten zunächst noch die
Vorlegung des speciellen Bauprojektes der Markthalle und einer Er
klärung, daß dasselbe sowohl für die Höhe, als den Umfang der zu
erbauenden Markthalle maßgebend bleibt, so daß, wenn später ein Be
dürfniß der Vergrößerung sich zeigen sollte, dieses an anderer Stelle