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Volume No. 46 (417-425), 419,420,421,422,423,424,425

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

3SS 
25. Eine Wohnung für den Inspektor, bestehend aus 5 Stuben, 
Küche, Speisekammer und Mädchengelaß nebst Keller und 
Bodenraum. 
ad D. 
26. Ein Polizci-Revier-Büreau, enthaltend ein Wachlokal mit 
Gewahrsam, Büreauraum und besonderes kleines Zimmer 
für den Revier-Vorstand. 
27. Dienstwohnung für denselben, bestehend aus 5 Stuben und 
Zubehör wie bei Nr. 25. 
Berlin, den 21. November 1882. 
gez. Blankenstein, 
Stadtbaurath. 
Vorschlag 
für den Entwurf zu einem Desinfectionsgebäude. 
Das Desinfectionsgebäude hätte folgende Räumlichkeiten in sich 
zu schließen: 
1. den eigentlichen Desinfectionsraum, in dem 2 große Apparate 
aufgestellt sind; 
2. 2 Schuppen, die zur Aufnahme der Desinfectionsapparate 
bestimmt sind; 
3. 1 Bureauzimmer; 
4. einen Raum für den Dampfentwickler: 
5. 1 Badezimmer; 
6. 1 Closet; 
7. Wohnräume für den Desinfecteur. 
ad 1. Der Desinfectionsraum muß eine Länge von 12 m, eine 
Breite von 4 m besitzen. Die beiden Apparate müssen 2 gegenüber 
liegende Thüren haben und sind in der Mitte des Raumes mit ihren 
Längsseiten nebeneinander zu stellen. Für jeden Apparat ist ein be 
sonderes Abzugrohr vorzusehen. Der Raum selbst wird durch eine 
quere Scheidewand (Mauer), die in der Mitte desselben senkrecht zur 
Längsaxe gezogen ist und quer über die Mitte der Längsaxen beider 
Apparate geht, in 2 Abtheilungen getheilt, so daß sich in jeder Ab 
theilung die Hälfte eines jeden der beiden Apparate befindet. Eine 
Communication der Luft zwischen den beiden Abtheilungen muß aus 
geschlossen sein. In der einen Abtheilung werden die Desinfections- 
objecte angenommen und in die Apparate gepackt, in der anderen aus 
den Apparaten herausgenommen. Wände und Fußböden beider Ab 
theilungen sind massiv und möglichst glatt herzustellen und müssen ab 
gewaschen werden können. Beide Abtheilungen müssen direct von 
außen zugänglich und gut zu ventiliren sein. 
ad 2. Die beiden Schuppen, von denen der eine zur Aufnahme 
der zu desinficirenden, der andere zur Aufnahme der desinstcirten 
Gegenstände bestimmt ist, müssen je 16 m lang und ca. 6 m breit 
sein. Sie liegen mit ihren Längsaxen nebeneinander, müssen gut 
ventilirbar und mit Dachreitern versehen sein. Auch hier müssen die 
Wände und Fußböden aus einem wenig porösen Material hergestellt 
sein, welches leicht abgewaschen werden kann. 
Der zur Aufnahme der zu desinficirenden Gegenstände bestimmte 
Schuppen liegt hart neben der Aufnahmeabtheilung des Desinfections- 
raumes und communicirt mit demselben durch eine breite Thür, der 
andere schließt sich an die entsprechende zweite Abtheilung des Des- 
infectionsraumes an, mit dem er ebenfalls durch eine Thür in Ver 
bindung steht. 
ad 4 und 5. Der Dampfcntwickler ist wohl am besten im Keller 
geschoß unter dem Desinfectionsraum auszustellen, unmittelbar in 
seiner Nähe könnte die Badeeinrichtung für das Desinfectionshaus 
placirt werden. 
Die Räume ad 1, 2 und 3 müßten zu ebener Erde gelegen sein; 
in 1 und 2 ist für Wasserleitung zu sorgen. 
Berlin, den 14. August 1884. 
Der Verwaltungs-Director. 
gez. Merke. 
Zu Nr. 42«. 
Erläuterungsbericht 
zu den Skizzen, betreffend die Erbauung eines Asyls für 
Obdachlose und einer Desinfectionsanstalt zwischen 
Straße 16 und 13b vor dem Prenzlauer Thore. 
Die Bebauung des zur Errichtung eines Asyls für Obdachlose, 
einer Desinfectionsanstalt sowie der zugehörigen Verwaltungs- und 
Wirthschaftsgebäude bestimmten Terrains ist derart gedacht, daß, ent 
sprechend den verschiedenen Zwecken, drei gesonderte Gebäudegruppen 
gebildet werden. 
An der Straße 13b und in der Front derselben soll zunächst ein 
Gebäude errichtet werden, welches in den oberen Geschossen zur Unter 
bringung der zeitweise wohnungslosen Familien im Erdgeschosse zur 
Ausnahme der Verwaltungs- und Wirthschaftsräume der Gesammt- 
anlage bestimmt ist. Dieses Gebäude erhält an der Ost- und Westgrenze 
zwei nach dem Jnnenterrain gelegene Flügclbauten, welche an den 
Nachbargrenzen kleine Lichthöfe umschließen, während zwischen ihnen 
größere Höfe für die obdachlosen Familien sich bilden. In der Mittel 
axe dieses Gebäudes befindet sich der Haupteingang der Anlage und 
zwar als einziger Zugang für die Asylanten, sowohl für die zeitweise 
wohnungslosen, wie für die nächtlich Obdachlosen. Erstere erreichen, 
nachdem sie das am Eingänge links gelegene Bürcau passirt haben, 
durch eine diesem gegenüberliegende Treppe die oberen für sic bestimmten 
Räume, während die nächtlich Obdachlosen eine in der Fortsetzung des 
Einganges befindliche geschlossene Halle — zwischen den Höfen der 
zeitweise obdachlosen Familien — passiren, um die dahinter liegende 
zweite Gebäudegruppc — das Asyl der nächtlich Obdachlosen — zu 
erreichen. 
An der Straße 16 endlich, welche das Terrain an der Nordseite 
begrenzt, soll die dritte Gebäudegruppe, die Desinfectionsanstalt, 
etablirt werden. 
1. Das Verwaltungsgebäude 
an der Straße 13b soll viergeschossig erbaut werden. Das Erdgeschoß 
enthält links am Haupteingange zunächst das Büreau des Jnspeclors 
und daneben seine Wohnung aus 5 Zimmern und Zubehör bestehend, 
dahinter im Seitenflügel liegen die Wasch- und Kochküche der Anstalt 
nebst den Räumen für das Personal derselben. Auf der rechten Seite 
liegen die Wohnungen des Portiers und des Hausvaters. Im Seiten 
flügel dort befinden sich Räume für einen Arzt, nebst einem daran 
liegenden Wartezimmer für ärztlich zu Untersuchende und 2 Quaran- 
tainezimmer mit je 10 Betten für Männer resp. Weiber, welche an 
steckender Krankheiten verdächtig sind. 
Rechts und links an den Nachbargrenzen befinden sich Einfahrten 
zu den Lichthöfen, welche zugleich die Zugänge zu den dort gelegenen 
Wohnungen bilden. Außer der oben genannten Treppe am mittleren 
Haupteingange vermittelt in jedem Flügel noch eine Treppe den Ver 
kehr nach den oberen Etagen. Letztere sind durchweg in größere 
und kleinere Säle getheilt zur Aufnahme zeitweise obdachloser 
Familien und Einzelpersonen, mit dazwischenliegenden kleineren 
Räumen für Aufseher und Wärterinnen, für Materialien rc. Klosets 
sind überall in den Etagen vertheilt. Der Keller soll theilweise zur 
Unterbringung von Häuslingen und deren Aufsehern aus dem städtischen 
Arbeitshause eingerichtet worden, welche zur Verrichtung verschiedener 
Arbeiten hierher kommandirt werden. Zur besseren Erleuchtung und 
Lüftung dieser Kellerräume soll der mittlere, zurückliegende Gebäude- 
theil mit Ausnahme der Durchfahrt mit einem tiefer liegenden Licht 
gange versehen werden. 
Das Gebäude giebt Raum zur Unterbringung von 350 Asylanten 
mindestens. 
2. Das Asyl für die nächtlich Obdachlosen. 
Dasselbe besteht in der Hauptsache in einem fast die ganze Breite 
des Grundstückes einnehmenden eingeschossigen Bau, welcher durch einen 
mittleren und zwei an den Seiten gelegene Corridore getheilt resp. 
begrenzt wird und zwischen welchen durch parallel der Vorderfront 
gelegte Mauern einzelne Eompartimente, als Schlafsäle zur Aufnahme 
von je 50 Asylanten abgetrennt werden. Diese Eompartimente werden 
mit Cheddächern überdacht. Es sollen zunächst 19 solcher Schlafsäle 
eingerichtet werden, so daß im Ganzen 950 nächtlich Obdachlose unter 
gebracht werden können. — Der zwischen der Desinfectionsanstalt und 
dem Asyl für nächtlich Obdachlose bei dieser Bebauung verbleibende 
Platz ist zur Erweiterung bestimmt, und können, falls das Bedürfniß 
hierzu eintritt, noch weitere 8 Schlafsäle mit Raum zur weiteren Unter 
bringung von 400 Personen angelegt werden. 
Der zur Seite dieses Hauptbaues des Asyls und den Nachbar 
grenzen vorhandene Raum wird abwechselnd vor 2 Abtheilungen zur 
Unterbringung des Wärterpersonuls und der Closets überbaut resp. 
als Hof zur Lüftung der Anlage freigelassen. Vor diesem Hauptbau 
sollen in einem Vorbau links die Ladeeinrichtungen, bestehend aus 
11 Badezellen für Männer und 3 Badezellen für Weiber, einem Des 
infectionsraum und dem nöthigen Zubehör, rechts die Aufnahmezimmer 
und ein Polizeibureau eingerichtet werden, während das erste, den 
Schlafsälcn entsprechende Compartiment des Hauptbaues rechts hinter 
den Bureaux durch Theilung mittels einer Querwand zu Warteräumen 
für je 50 Männer resp. Frauen eingerichtet wird. 
Zwischen dem Asyl für nächtlich Obdachlose und dem Verwaltungs 
gebäude resp. den Höfen der obdachlosen Familien verbleiben 
größere Höfe, welche zum Theil mit überdachten Hallen versehen sind, 
und welche durch die mittlere Verbindunghalle zwischen Verwaltungs 
gebäude und dem Asyl für nächtlich Obdachlose getrennt werden. 
In diesen Höfen sammeln sich, nachdem sie den mittleren gemein 
schaftlichen Hauptzugang passirt haben, die Asylanten, nach den Ge 
schlechtern getrennt, werden von hier nach dem Aufnahmebureau resp. 
den Wartesälen dirigirt und von hier aus abtheilungsweise nach ihren 
Schlafsälen geführt. 
3. Die Desinfectionsanstalt 
soll in derselben Weise, wie die in der Reichenbergerstraße in Angriff 
genommene gleiche Anlage ausgeführt werden. 
Die Kesselanlage ist jedoch hierbei zu vergrößern, da es in der
	        
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