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25. Eine Wohnung für den Inspektor, bestehend aus 5 Stuben,
Küche, Speisekammer und Mädchengelaß nebst Keller und
Bodenraum.
ad D.
26. Ein Polizci-Revier-Büreau, enthaltend ein Wachlokal mit
Gewahrsam, Büreauraum und besonderes kleines Zimmer
für den Revier-Vorstand.
27. Dienstwohnung für denselben, bestehend aus 5 Stuben und
Zubehör wie bei Nr. 25.
Berlin, den 21. November 1882.
gez. Blankenstein,
Stadtbaurath.
Vorschlag
für den Entwurf zu einem Desinfectionsgebäude.
Das Desinfectionsgebäude hätte folgende Räumlichkeiten in sich
zu schließen:
1. den eigentlichen Desinfectionsraum, in dem 2 große Apparate
aufgestellt sind;
2. 2 Schuppen, die zur Aufnahme der Desinfectionsapparate
bestimmt sind;
3. 1 Bureauzimmer;
4. einen Raum für den Dampfentwickler:
5. 1 Badezimmer;
6. 1 Closet;
7. Wohnräume für den Desinfecteur.
ad 1. Der Desinfectionsraum muß eine Länge von 12 m, eine
Breite von 4 m besitzen. Die beiden Apparate müssen 2 gegenüber
liegende Thüren haben und sind in der Mitte des Raumes mit ihren
Längsseiten nebeneinander zu stellen. Für jeden Apparat ist ein be
sonderes Abzugrohr vorzusehen. Der Raum selbst wird durch eine
quere Scheidewand (Mauer), die in der Mitte desselben senkrecht zur
Längsaxe gezogen ist und quer über die Mitte der Längsaxen beider
Apparate geht, in 2 Abtheilungen getheilt, so daß sich in jeder Ab
theilung die Hälfte eines jeden der beiden Apparate befindet. Eine
Communication der Luft zwischen den beiden Abtheilungen muß aus
geschlossen sein. In der einen Abtheilung werden die Desinfections-
objecte angenommen und in die Apparate gepackt, in der anderen aus
den Apparaten herausgenommen. Wände und Fußböden beider Ab
theilungen sind massiv und möglichst glatt herzustellen und müssen ab
gewaschen werden können. Beide Abtheilungen müssen direct von
außen zugänglich und gut zu ventiliren sein.
ad 2. Die beiden Schuppen, von denen der eine zur Aufnahme
der zu desinficirenden, der andere zur Aufnahme der desinstcirten
Gegenstände bestimmt ist, müssen je 16 m lang und ca. 6 m breit
sein. Sie liegen mit ihren Längsaxen nebeneinander, müssen gut
ventilirbar und mit Dachreitern versehen sein. Auch hier müssen die
Wände und Fußböden aus einem wenig porösen Material hergestellt
sein, welches leicht abgewaschen werden kann.
Der zur Aufnahme der zu desinficirenden Gegenstände bestimmte
Schuppen liegt hart neben der Aufnahmeabtheilung des Desinfections-
raumes und communicirt mit demselben durch eine breite Thür, der
andere schließt sich an die entsprechende zweite Abtheilung des Des-
infectionsraumes an, mit dem er ebenfalls durch eine Thür in Ver
bindung steht.
ad 4 und 5. Der Dampfcntwickler ist wohl am besten im Keller
geschoß unter dem Desinfectionsraum auszustellen, unmittelbar in
seiner Nähe könnte die Badeeinrichtung für das Desinfectionshaus
placirt werden.
Die Räume ad 1, 2 und 3 müßten zu ebener Erde gelegen sein;
in 1 und 2 ist für Wasserleitung zu sorgen.
Berlin, den 14. August 1884.
Der Verwaltungs-Director.
gez. Merke.
Zu Nr. 42«.
Erläuterungsbericht
zu den Skizzen, betreffend die Erbauung eines Asyls für
Obdachlose und einer Desinfectionsanstalt zwischen
Straße 16 und 13b vor dem Prenzlauer Thore.
Die Bebauung des zur Errichtung eines Asyls für Obdachlose,
einer Desinfectionsanstalt sowie der zugehörigen Verwaltungs- und
Wirthschaftsgebäude bestimmten Terrains ist derart gedacht, daß, ent
sprechend den verschiedenen Zwecken, drei gesonderte Gebäudegruppen
gebildet werden.
An der Straße 13b und in der Front derselben soll zunächst ein
Gebäude errichtet werden, welches in den oberen Geschossen zur Unter
bringung der zeitweise wohnungslosen Familien im Erdgeschosse zur
Ausnahme der Verwaltungs- und Wirthschaftsräume der Gesammt-
anlage bestimmt ist. Dieses Gebäude erhält an der Ost- und Westgrenze
zwei nach dem Jnnenterrain gelegene Flügclbauten, welche an den
Nachbargrenzen kleine Lichthöfe umschließen, während zwischen ihnen
größere Höfe für die obdachlosen Familien sich bilden. In der Mittel
axe dieses Gebäudes befindet sich der Haupteingang der Anlage und
zwar als einziger Zugang für die Asylanten, sowohl für die zeitweise
wohnungslosen, wie für die nächtlich Obdachlosen. Erstere erreichen,
nachdem sie das am Eingänge links gelegene Bürcau passirt haben,
durch eine diesem gegenüberliegende Treppe die oberen für sic bestimmten
Räume, während die nächtlich Obdachlosen eine in der Fortsetzung des
Einganges befindliche geschlossene Halle — zwischen den Höfen der
zeitweise obdachlosen Familien — passiren, um die dahinter liegende
zweite Gebäudegruppc — das Asyl der nächtlich Obdachlosen — zu
erreichen.
An der Straße 16 endlich, welche das Terrain an der Nordseite
begrenzt, soll die dritte Gebäudegruppe, die Desinfectionsanstalt,
etablirt werden.
1. Das Verwaltungsgebäude
an der Straße 13b soll viergeschossig erbaut werden. Das Erdgeschoß
enthält links am Haupteingange zunächst das Büreau des Jnspeclors
und daneben seine Wohnung aus 5 Zimmern und Zubehör bestehend,
dahinter im Seitenflügel liegen die Wasch- und Kochküche der Anstalt
nebst den Räumen für das Personal derselben. Auf der rechten Seite
liegen die Wohnungen des Portiers und des Hausvaters. Im Seiten
flügel dort befinden sich Räume für einen Arzt, nebst einem daran
liegenden Wartezimmer für ärztlich zu Untersuchende und 2 Quaran-
tainezimmer mit je 10 Betten für Männer resp. Weiber, welche an
steckender Krankheiten verdächtig sind.
Rechts und links an den Nachbargrenzen befinden sich Einfahrten
zu den Lichthöfen, welche zugleich die Zugänge zu den dort gelegenen
Wohnungen bilden. Außer der oben genannten Treppe am mittleren
Haupteingange vermittelt in jedem Flügel noch eine Treppe den Ver
kehr nach den oberen Etagen. Letztere sind durchweg in größere
und kleinere Säle getheilt zur Aufnahme zeitweise obdachloser
Familien und Einzelpersonen, mit dazwischenliegenden kleineren
Räumen für Aufseher und Wärterinnen, für Materialien rc. Klosets
sind überall in den Etagen vertheilt. Der Keller soll theilweise zur
Unterbringung von Häuslingen und deren Aufsehern aus dem städtischen
Arbeitshause eingerichtet worden, welche zur Verrichtung verschiedener
Arbeiten hierher kommandirt werden. Zur besseren Erleuchtung und
Lüftung dieser Kellerräume soll der mittlere, zurückliegende Gebäude-
theil mit Ausnahme der Durchfahrt mit einem tiefer liegenden Licht
gange versehen werden.
Das Gebäude giebt Raum zur Unterbringung von 350 Asylanten
mindestens.
2. Das Asyl für die nächtlich Obdachlosen.
Dasselbe besteht in der Hauptsache in einem fast die ganze Breite
des Grundstückes einnehmenden eingeschossigen Bau, welcher durch einen
mittleren und zwei an den Seiten gelegene Corridore getheilt resp.
begrenzt wird und zwischen welchen durch parallel der Vorderfront
gelegte Mauern einzelne Eompartimente, als Schlafsäle zur Aufnahme
von je 50 Asylanten abgetrennt werden. Diese Eompartimente werden
mit Cheddächern überdacht. Es sollen zunächst 19 solcher Schlafsäle
eingerichtet werden, so daß im Ganzen 950 nächtlich Obdachlose unter
gebracht werden können. — Der zwischen der Desinfectionsanstalt und
dem Asyl für nächtlich Obdachlose bei dieser Bebauung verbleibende
Platz ist zur Erweiterung bestimmt, und können, falls das Bedürfniß
hierzu eintritt, noch weitere 8 Schlafsäle mit Raum zur weiteren Unter
bringung von 400 Personen angelegt werden.
Der zur Seite dieses Hauptbaues des Asyls und den Nachbar
grenzen vorhandene Raum wird abwechselnd vor 2 Abtheilungen zur
Unterbringung des Wärterpersonuls und der Closets überbaut resp.
als Hof zur Lüftung der Anlage freigelassen. Vor diesem Hauptbau
sollen in einem Vorbau links die Ladeeinrichtungen, bestehend aus
11 Badezellen für Männer und 3 Badezellen für Weiber, einem Des
infectionsraum und dem nöthigen Zubehör, rechts die Aufnahmezimmer
und ein Polizeibureau eingerichtet werden, während das erste, den
Schlafsälcn entsprechende Compartiment des Hauptbaues rechts hinter
den Bureaux durch Theilung mittels einer Querwand zu Warteräumen
für je 50 Männer resp. Frauen eingerichtet wird.
Zwischen dem Asyl für nächtlich Obdachlose und dem Verwaltungs
gebäude resp. den Höfen der obdachlosen Familien verbleiben
größere Höfe, welche zum Theil mit überdachten Hallen versehen sind,
und welche durch die mittlere Verbindunghalle zwischen Verwaltungs
gebäude und dem Asyl für nächtlich Obdachlose getrennt werden.
In diesen Höfen sammeln sich, nachdem sie den mittleren gemein
schaftlichen Hauptzugang passirt haben, die Asylanten, nach den Ge
schlechtern getrennt, werden von hier nach dem Aufnahmebureau resp.
den Wartesälen dirigirt und von hier aus abtheilungsweise nach ihren
Schlafsälen geführt.
3. Die Desinfectionsanstalt
soll in derselben Weise, wie die in der Reichenbergerstraße in Angriff
genommene gleiche Anlage ausgeführt werden.
Die Kesselanlage ist jedoch hierbei zu vergrößern, da es in der