Indem wir die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen, den
Normal-Besoldungs-Etat pro 1. April 18s5/88, welcher mit einer
Ausgabe-Summe von 9 969 915,so JC abschließt, zu genehmigen, be
merken wir zugleich, daß wir von dem Entwurf des Etats und der
Ausführungsgrundsätze die erforderliche Anzahl von Druck-Eremplaren
nachträglich übersenden werden.
Berlin, den 16. Januar 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
58. Vorlage (J.-Nr. 276 G. B. I. 84) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Veräußerung einiger Bau
parzellen, welche bei der Kasfirung der Straße an
der Königsmaucr und Verbreiterung der Neuen
Friedrichstraße gewonnen werden, an die Eigenthümer
der angrenzenden Grundstücke in der Klosterstraße.
58. Vorlage (J.-Nr. 19 W. B. 85), betreffend die Einführung
der neugewählten Stadtverordneten Kalisch und
Beelitz.
Unter Bezugnahme aus den Beschluß der Stadtverordneten-Ver-
sammlung vom 27. November v. I. — J.-Nr. 1 240 und 1 259 —
theilen wir Ihnen mit, daß von der II. Abtheilung
im 5. Wahlbezirk
der Redakteur Herr Kalisch, Bülowstraße 19,
und im 8. Wahlbezirk
der Rentier Herr Beelitz, Alte Jacobstraße 88,
zu Mitgliedern der Stadtverordneten-Versammlung gewählt worden sind.
Der Einführung derselben steht, da in Betreff ihrer Wahl die
im §. 10 des Gesetzes über die Zuständigkeit der Verwaltungs- 2c.
Behörden vom 1. August 1883 vorgeschriebene Einspruchsfrist abge
laufen ist, nichts mehr entgegen.
Wir ersuchen Sie daher, die Gewählten in die Versammlung ein
zuführen und sie zu diesem Zwecke einzuladen.
Berlin, ien 26. Januar 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
[ In dem mit der Berliner Handelsgesellschaft abgeschlossenen Ver
trage vom 27. Juni 1884 im Eingänge ist die Niederlegung des
zwischen Kalandsgasse und Königstraße belcgenen Theiles der Straße
an der Königsmauer der Stadtgemeinde vorbehalten, beziehungsweise
als Verpflichtung auferlegt worden. Wir sind mit der Enteignung
der zu diesem Zwecke erforderlichen Grundstücke vorgegangen und
hoffen, dieselbe zum größten Theile im Laufe dieses Jahres zu Ende
zu führen.
Bei den früheren Verhandlungen waren wir stets von der An
nahme ausgegangen, daß die Eigenthümer der in der Kloster-
straße 80—91 belcgenen Grundstücke, welche mit ihren Hinterfronten
- zur Zeit an die Königsmauer anstoßen, ein lebhaftes Interesse daran
I haben würden, das hinter ihren Grundstücken belegene Bauterrain,
I welches durch die Niederlegung der zwischen der Königsmauer und
“ der Neuen Friedrichstraße befindlichen Gebäude, sowie durch die
Kassirung der Königsmauer selbst gewonnen wird, zu erwerben und
- auf diese Weise ihre Grundstücke so zu arrondiren, daß dieselben eine
j zweite Front nach der verbreiterten Neuen Friedrichstraße gewinnen.
! Diese unsere Annahme hat auch Bestätigung gefunden, indem sich bei
den seit Jahren mit diesen Eigenthümern wiederholt geführten Ver-
. Handlungen gezeigt hat, daß die Meisten derselben zum Ankauf des
' betreffenden Terrainstreifens geneigt sind. Das Terrain, welches auf
die einzelnen Grundstücke enffallen würde, ist von uns in Parzellen
eingetheilt. Jede dieser Parzellen ist ungefähr so breit, wie die Front
des entsprechenden Grundstücks in der Klosterstraße und ca. 12 —15 m
tief.
Von mehreren der Adjacentcn liegen bereits bestimmte Ankaufs-
Offerten vor, die indeß so, wie sie liegen, noch nicht annehmbar er
scheinen. Im Interesse einer möglichst günstigen Erledigung der Sache
erscheint es aber angezeigt, daß die Stadtverordneten-Versammlung
durch Feststellung eines Minimalpreises für die zu verkaufenden Par
zellen, wie dies seit längerer Zeit bei den Verkäufen städtischer Grund
stücke sich bewährt hat, uns ermächtigt, die Verträge zum Abschlüsse
zu bringen.
Mit Rücksicht auf die verschiedenartigen Verhältnisse, welche be
züglich der in Betracht kommenden Grundstücke der Klosterstraße ob
walten, läßt sich indeß nicht für alle zwischen der Kalandsgasse und
der Königstraße wieder zur Veräußerung gelangenden Flächen ein
gleicher Preis feststellen, wir wünschen deswegen eine solche Feststellung
zunächst nur für die Parzellen XXI und XXII des anliegenden Planes,
welche vor den Grundstücken Klosterstraßc 89 — 91 belegen sind. Für
diese Parzellen erachten wir einen Minimalpreis von 350 JC pro qm
als angemessen, wenn die Erwerber zugleich auf eine Entschädigung
für die Aufgabe ihrer gegenwärtigen, aus dem Bestände der Königs
mauer als öffentliche Straße hervorgehenden Rechte verzichten.
Wir beantragen deshalb,
die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird ermächtigt, dasjenige Bauterrain,
welches nach dem festgestellten neuen Bebauungspläne zwischen
den Baufluchten der verlängerten Kalandsgasse, der Neuen
Friedrichstraße und der Verlängerung der Grenzlinie zwischen
den Grundstücken Klosterstraßc Nr. 87 und 84 belegen ist,
an die Eigenthümer der angrenzenden Grundstücke zu einem
Preise von wenigstens 350 JC pro qm unter der Bedingung
zu verkaufen, daß die Käufer auf eine aus dem Verlust der
Adjacenz ihrer Grundstücke an der Königsmauer etwa herzu
leitenden Entschädigung Verzicht leisten.
Berlin, den 24. Januar 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
gez. von Forckenbeck.
«0. Vorlage (J.-Nr. 245 F. B. 1. 85) — zur Beschluß
fassung —, wegen Ernennung von Deputirten für
die Revision des Magiftrats-Tepositoriums.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir ergebenst, zur
Revision des Magistrats-Depositoriums pro 1884 gefälligst Deputirte
ernennen und deren Namen uns mittheilen zu wollen.
Gleichzeitig bemerken wir ergebenst, daß die Revision an zwei
nicht aufeinander folgenden Tagen, welche sich zur Zeit noch nicht fest
stellen lassen, stattfinden wird. Zu derselben werden die betreffenden
Herren Deputirten rechtzeitig eingeladen werden.
Berlin, den 26. Januar 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
61. Vorlage—zur Beschlußfassung—.betreffs Bewilligung
von 18 606 JC zur Ablösung der einzelnen Frei-
hausbesitzcrn für ihre Grundstücke aus Grund der
Freihaus-Lualität noch zustehenden Befreiung von
den städtischen Realsteucrn.
Auf Grund des nachfolgenden Sachvortrages beantragen wir zu
beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der Ab
lösung derjenigen Freihaus-Grundstücke, deren Befteiung von
den städtischen Realsteuern seither noch nicht abgelöst ist, mit
der Maßgabe einverstanden, daß den Besitzern der in der
beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Grundstücke die
in Spalte 15 ausgeworfenen Ablösungskapitalien gewährt
werden, und stellt dem Magistrat zu diesem Zwecke zu den
noch vorhandenen 8 446,is JC noch weitere 18 000 JC aus
dem Extraordinarium des Spezial-Etats 50 zur Disposition.
Laut Beschluß vom 17. October 1867 (1091 October 1867)
stellte uns die Wobllöbliche Versammlung behufs Ablösung der Frei
hausberechtigungen zunächst die mittelst Vorlage vom 4. October 1867
(1594, Juni 1867) beantragten 54 975 Thlr. 15 Sgr. gleich
164 926,s« JC zur Verfügung.
Von diesem Betrage sind nach Ausweis des Contos der Stadt-
Hauptkasse, Spezial-Verwaltung 8, Abtheilung 1, nach und nach theils
als Entschädigung an die betreffenden Freihausbesitzer, theils zur
Deckung der entstandenen Kosten und Auslagen 156 480,„2^ veraus
gabt und mithin zur Zeit noch 8 446,i« JC vorhanden.
Nach §. 4 Absatz 10 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853
hat die Ablösung nach dem zwanzigfachen Betrage des Jahreswerthes
der Befreiung nach dem Durchschnitte der letzten 10 Jahre vor der
Verkündung der Städte-Ordnung, also der Jahre 1843 bis 1852, zu
erfolgen, und hielten wir uns für berechtigt, auf die von der Stadt
gemeinde zu gewährende Entschädigung den vom Fiskus bei Ein
führung der Gebäude an die betreffenden Freihausbcsitzer für die
Veranlagung ihrer Grundstücke zu den Gebäudcsteucrn gezahlten Ent
schädigungsbetrag in Abzug zu bringen. Die Gründe hierfür, sowie
die gesammten in Betracht kommenden thatsächlichen und rechtlichen
Verhältnisse sind in der Vorlage vom 4. October 1867 des Weiteren
zur Erörterung gezogen, und wird zur Vermeidung von Wiederholungen
auf diese Vorlage Bezug genommen.