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Volume No. 43 (361-375), 6. Juni 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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kleinen Baustelle an der Straße zur Errichtung einer Ge- 
nieinde-Doppelschule verwendet, der Rest aber als Baustellen 
wieder verkauft werden soll, und bewilligt den Kaufpreis aus 
dem Rest des älteren Ueberschusses des Viehhofes, und, soweit 
derselbe nicht ausreicht, aus den bereiten Mitteln der Stadt- 
Hauptkasse (Vorschuß-Conto). Die Zahlung soll gleich mit 
der Uebergabe, resp. Auflassung des gesammten Grundstücks 
erfolgen." 
Begründung. 
Bereits mittelst Special-Etat 40 A pro 1885/86 hat die Stadt 
verordneten - Versammlung die Nothwendigkeit zur Erbauung eines 
neuen Doppelschulgebäudes in der Gegend der Mühlenstraße anerkannt 
und die hierzu erforderliche erste Baurate bewilligt. 
Es ist uns nunmehr gelungen, ein für diesen Zweck geeignetes 
Grundstück, Mühlenstr. 49/50 belegen, zu ermitteln. Dasselbe ist zwar 
um 1 623 gm größer, als nach den jetzigen Grundsätzen das Terrain 
für eine Doppelschule angenommen wird, die Verkäufer sind aber nicht 
zu bewegen gewesen, auf eine Parzellirung des Grundstücks einzugehen. 
Andererseits aber war diese Offerte die einzige, welche für unsere 
Zwecke, ihrer Lage als auch des Preises wegen Berücksichtigung ver 
diente, so daß wir den Ankauf des ganzen Grundstücks empfehlen, 
unter der Bedingung, daß von demselben ca. 5 000 gm Hinterland — 
einschließlich einer Baustelle an der Straße für das Lehrerwohn 
gebäude — für Schulzwecke verwendet, der an der Straße belegene 
Rest aber zu Baustellen verkauft werde. Es läßt sich mit Sicherheit 
erwarten, daß unter diesen Umständen der Quadratmeter Schulterrain 
sich alsdann auf etwa 40 JC stellen wird, welcher Preis für jene 
Gegend ein sehr mäßiger genannt werden muß. 
Die Beschlußfassung über diese Vorlage bedarf insofern dringend 
der Beschleunigung, als zum 1. Juli er. noch verschiedene Kündigungen 
an Miether in den vorhandenen Baulichkeiten erfolgen müssen, um das 
gesammte Grundstück zum 1. April k. I. vollständig in Besitz nehmen 
zu können. Verkäufer haben sich aber verpflichtet, diejenigen Theile 
des Grundstückes, welche schon früher freigemacht werden können, bereits 
zum 1. Januar k. I. zu übergeben. 130 Exemplare des Situations 
Planes fügen wir bei, auf einem derselben ist, dem Beschlusse vom 
7. v. Mts. entsprechend, der Schulhausbau skizzirt worden. 
Berlin, den 6. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbe ck. 
370. Vorlage (J.-Rr. 1 673 B. Y. I. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend eine Erweiterung des Bau 
programms zu dem neu zu erbauenden Polizei- 
Präsidial-Dienstgebäude, sowie den Austausch bezw. 
Ankauf fiskalischen Terrains znr Abrundung der 
Baustelle und zur Tnrchlegung der Parallelstrafie 
der Stadtbahn. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch die Beschlüsse vom 
29. Juni 1882 — Prot. Nr. 17 — und 28. Juni 1883 — Prot. 
Nr. 22 - 
1. das Bauprogramm für das neue Polizei-Dienstgebäude mit 
den in dem betreffenden Ausschußantrage enthaltenen Modi- 
ficationen und 
2. den zwischen dem Fiskus und der Stadtgemeinde zu verein 
barenden Austausch desjenigen Terrains, welcher vom 
Grundstück des ehemaligen Kadettenhauses und von dem 
Königsgraben im Umfange von 2 340 gm zur besseren 
Arrondirung des Bauterrains erforderlich erschien, gegen eine 
gleich große Fläche von dem der hiesigen Stadtgemeinde 
gehörigen Terrain der ehemals von Kottwitz'schen Stiftung 
genehmigt. 
Dieser Austausch konnte jedoch in der beschlossenen Weise nicht 
bewirkt werden, weil eine zu dem ehemaligen Kadettenhause gehörige, 
für die Baustelle des Polizeigebäudes unentbehrliche Fläche von 74 gm 
nicht im Besitz des Domainenfiskus, sondern im Besitz der hiesigen 
Stadtbahnverwaltung sich befand. Ueberdies ergab sich, daß das Bau 
terrain nicht ausreichend sein würde. 
Mit dem von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossenen 
Bauprogramme hat sich zwar das Königliche Polizeipräsidium und in 
der Hauptsache auch der Herr Minister des Innern einverstanden 
erklärt. Letzterer hat indessen unter dem 22. Juni 1883 die Forderung 
gestellt, daß ein vollständiges Polizeigefängniß nebst allem Zubehör 
eingerichtet werde, während Seitens des Polizeipräsidiums nur die 
Einrichtung eines wenig Raum beanspruchenden Polizeigewahrsams 
gefordert war. Daß die Stadtgemeinde aber auch zur Herstellung des 
Gefängnisses verpflichtet ist, geht aus dem zwischen ihr und dem Fiskus 
unter dem 12./28. December 1879 abgeschlossenen Vertrage unzweifelhaft 
hervor, denn im §. 5 desselben heißt es: 
„Die näher bezeichneten Grundstücke werden zur Errichtung 
neuer Polizei-Dienstgebäude nebst Polizei-Gefängnissen 
bestimmt. Die Stadtgemeinde Berlin wird diese Gebäude 
auf ihre Kosten erbauen." 
Ueber die Nothwendigkeit der Gefängnisse, welche übrigens, nachdem 
das Polizei-Präsidium von den bisher von ihm benutzten Gefängnissen 
der Stadtvoigtei räumlich weit getrennt werden soll, nicht bestritten 
werden konnte, sowie über Umfang und Einrichtung der Gefängnisse, 
haben wiederholte kommissarische Berathungen zwischen Vertretern der 
Ministerien des Innern und der Justiz, des Königlichen Polizei-Prä 
sidiums und des Magistrats, sowie wiederholter Schriftwechsel statt 
gefunden, in Folge dessen das räumliche Bedürfniß für das Polizei- 
Gefängniß in der Weise festgestellt worden ist, wie der Nachtrag zu 
dem hier beigefügten Bauprogramm ergiebt. 
Außerdem aber hat der Herr Minister des Innern, wie uns durch 
den Herrn Polizei-Präsidenten unter dem 8. October v. Js. mitgetheilt 
wurde, mit dem Vorschlage des Ausschusses der Stadtverordneten- 
Versammlung, die Wohnung des Commandeurs der Schutzmannschaft 
fortfallen zu lassen und nur eine Dienstwohnung für einen verheiratheten 
Adjutanten des Commandeurs einzurichten, sich nicht einverstanden 
erklärt, es vielmehr im dienstlichen Interesse für unerläßlich gehalten, 
daß unter allen Umständen für den Commandeur der Schutzmannschaft 
eine Wohnung in dem neuen Polizei-Präsidial-Dienstgebäude herge 
richtet werde, damit derselbe als Leiter der Executiv-Polizei jeder Zeit 
zur Disposition des Polizei-Präsidenten stehe und dessen Anordnungen 
ohne Zeitverlust auszuführen im Stande sei. Auch hat der Herr 
Polizei-Präsident es für dringend wünschenswerth erachtet, daß der 
Adjutant dieses Commandeurs in dem Dienstgebäude eine Wohnung 
erhält, damit die Befehle des Letzteren ohne Verzug zur Ausführung 
gebracht werden können. Hierzu müssen wir bemerken, daß das Auf 
finden einer passenden Wohnung für den Commandeur der Schutz 
mannschaft in unmittelbarer Nähe des Polizei - Präsidiums immer 
schwieriger geworden ist, und die Kosten für eine solche bei den stets 
steigenden Preisen für die Wohnungen im Mittelpunkt der Stadt 
fortdauernd gewachsen sind. 
Was die Wohnung des Adjutanten betrifft, so kann dieselbe, da 
sie nicht groß zu sein braucht, in demjenigen Theil des Gebäudes 
liegen, welcher überhaupt in seiner ganzen Grundriß-Disposition zu 
Dienstwohnungen eingerichtet werden muß und deshalb für Bureau 
zwecke weniger geeignet ist. Hierdurch wird der Stadtgemeinde auch 
die für diese Wohnung sonst zu zahlende Miethe erspart. Wir halten 
es daher für zweckmäßig, auf beide Forderungen einzugehen, um so 
mehr, als die Ansprüche in Bezug auf die erst genannte Wohnung 
gegenüber dem ursprünglichen Programm erheblich herabgesetzt und auch 
sonst noch einige kleine Beschränkungen in Bezug auf die Dienstwohnung 
zugestanden worden sind. 
Das Polizei-Gefängniß mit seinen Nebenräumlichkeiten erfordert 
indessen soviel Raum, daß wir nicht mehr in der Lage sind, gegen das 
einzutauschende Terrain eine gleich große Fläche vom Baugrundstück 
abtreten zu können, vielmehr ist bei stärkster Ausnutzung des Bauplatzes 
und bei Errichtung von durchweg 4 Geschossen eine Ausdehnung der 
Bausront an der Parallelstraße der Stadtbahn nothwendig, wie aus 
dem beigefügten Situationsplane Blatt 1 hervorgeht. Nach demselben 
können wir nur die mit s o m n g e umschriebene Parzelle ab 
treten von 1 695 qm 
Die von uns zu erwerbende Fläche beträgt 
jedoch in Figur abcdefhika . . 2 300 qm 
und in Figur kill 74 - 
zusammen 2 374 - 
so daß wir 679 qm 
käuflich erwerben müssen. 
Zur Ausführung des Baues ist es aber ferner nothwendig, die 
Parallelstraße der Stadtbahn aus der ganzen Länge des Polizeigebäudes 
freizulegen. Soweit diese Straße in den ehemaligen Königsgraben 
fällt, wird das Terrain der Stadtgemeinde in Gemäßheit des zwischen 
ihr und dem Fiskus unter dem 8.Z25. März 1879 bezüglich der Zu 
schüttung des Grabens geschlossenen Vertrages als Eigenthum über 
wiesen. Es bleibt aber noch die Erwerbung der ehemals zum Cadetten- 
hause gehörigen, jetzt im Besitz der Stadtbahn befindlichen, auf dem 
Plane mit roth abcdkbea bezeichneten Fläche von 1 170 qm 
erforderlich. 
Um zugleich mit dem Erwerb der oben erwähnten Fläche auch 
diese Angelegenhüt zu erledigen, sind wir mit der Königlichen Ministerial- 
Bau-Commission in Verhandlung getreten, als deren Resultat sich 
folgendes ergeben hat: 
Der Herr Finanz-Minister beansprucht für obige 679 qm einen 
Preis von k 200 JC 135 800 JC 
dagegen für das in der Parallelstraße gelegene Terrain 
nur 110 JC pro Quadratmeter, mithin für 1 170 qm . 128 700 - 
Summa 264 500 JC 
Auch ist der Finanz-Minister erbötig, die Zahlbarkeit des Kauf 
geldes für das zur Durchlegung der Parallelstraße anzukaufende Terrain 
im Betrage von 128 700 JC in drei gleichen Jahresraten zum 1. April 
1885, 86 und 67 ohne Verzinsung der creditirten Raten zu vereinbaren.
	        
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