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kleinen Baustelle an der Straße zur Errichtung einer Ge-
nieinde-Doppelschule verwendet, der Rest aber als Baustellen
wieder verkauft werden soll, und bewilligt den Kaufpreis aus
dem Rest des älteren Ueberschusses des Viehhofes, und, soweit
derselbe nicht ausreicht, aus den bereiten Mitteln der Stadt-
Hauptkasse (Vorschuß-Conto). Die Zahlung soll gleich mit
der Uebergabe, resp. Auflassung des gesammten Grundstücks
erfolgen."
Begründung.
Bereits mittelst Special-Etat 40 A pro 1885/86 hat die Stadt
verordneten - Versammlung die Nothwendigkeit zur Erbauung eines
neuen Doppelschulgebäudes in der Gegend der Mühlenstraße anerkannt
und die hierzu erforderliche erste Baurate bewilligt.
Es ist uns nunmehr gelungen, ein für diesen Zweck geeignetes
Grundstück, Mühlenstr. 49/50 belegen, zu ermitteln. Dasselbe ist zwar
um 1 623 gm größer, als nach den jetzigen Grundsätzen das Terrain
für eine Doppelschule angenommen wird, die Verkäufer sind aber nicht
zu bewegen gewesen, auf eine Parzellirung des Grundstücks einzugehen.
Andererseits aber war diese Offerte die einzige, welche für unsere
Zwecke, ihrer Lage als auch des Preises wegen Berücksichtigung ver
diente, so daß wir den Ankauf des ganzen Grundstücks empfehlen,
unter der Bedingung, daß von demselben ca. 5 000 gm Hinterland —
einschließlich einer Baustelle an der Straße für das Lehrerwohn
gebäude — für Schulzwecke verwendet, der an der Straße belegene
Rest aber zu Baustellen verkauft werde. Es läßt sich mit Sicherheit
erwarten, daß unter diesen Umständen der Quadratmeter Schulterrain
sich alsdann auf etwa 40 JC stellen wird, welcher Preis für jene
Gegend ein sehr mäßiger genannt werden muß.
Die Beschlußfassung über diese Vorlage bedarf insofern dringend
der Beschleunigung, als zum 1. Juli er. noch verschiedene Kündigungen
an Miether in den vorhandenen Baulichkeiten erfolgen müssen, um das
gesammte Grundstück zum 1. April k. I. vollständig in Besitz nehmen
zu können. Verkäufer haben sich aber verpflichtet, diejenigen Theile
des Grundstückes, welche schon früher freigemacht werden können, bereits
zum 1. Januar k. I. zu übergeben. 130 Exemplare des Situations
Planes fügen wir bei, auf einem derselben ist, dem Beschlusse vom
7. v. Mts. entsprechend, der Schulhausbau skizzirt worden.
Berlin, den 6. Juni 1885.
Magistrat hiesiger Königs. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbe ck.
370. Vorlage (J.-Rr. 1 673 B. Y. I. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend eine Erweiterung des Bau
programms zu dem neu zu erbauenden Polizei-
Präsidial-Dienstgebäude, sowie den Austausch bezw.
Ankauf fiskalischen Terrains znr Abrundung der
Baustelle und zur Tnrchlegung der Parallelstrafie
der Stadtbahn.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat durch die Beschlüsse vom
29. Juni 1882 — Prot. Nr. 17 — und 28. Juni 1883 — Prot.
Nr. 22 -
1. das Bauprogramm für das neue Polizei-Dienstgebäude mit
den in dem betreffenden Ausschußantrage enthaltenen Modi-
ficationen und
2. den zwischen dem Fiskus und der Stadtgemeinde zu verein
barenden Austausch desjenigen Terrains, welcher vom
Grundstück des ehemaligen Kadettenhauses und von dem
Königsgraben im Umfange von 2 340 gm zur besseren
Arrondirung des Bauterrains erforderlich erschien, gegen eine
gleich große Fläche von dem der hiesigen Stadtgemeinde
gehörigen Terrain der ehemals von Kottwitz'schen Stiftung
genehmigt.
Dieser Austausch konnte jedoch in der beschlossenen Weise nicht
bewirkt werden, weil eine zu dem ehemaligen Kadettenhause gehörige,
für die Baustelle des Polizeigebäudes unentbehrliche Fläche von 74 gm
nicht im Besitz des Domainenfiskus, sondern im Besitz der hiesigen
Stadtbahnverwaltung sich befand. Ueberdies ergab sich, daß das Bau
terrain nicht ausreichend sein würde.
Mit dem von der Stadtverordneten-Versammlung beschlossenen
Bauprogramme hat sich zwar das Königliche Polizeipräsidium und in
der Hauptsache auch der Herr Minister des Innern einverstanden
erklärt. Letzterer hat indessen unter dem 22. Juni 1883 die Forderung
gestellt, daß ein vollständiges Polizeigefängniß nebst allem Zubehör
eingerichtet werde, während Seitens des Polizeipräsidiums nur die
Einrichtung eines wenig Raum beanspruchenden Polizeigewahrsams
gefordert war. Daß die Stadtgemeinde aber auch zur Herstellung des
Gefängnisses verpflichtet ist, geht aus dem zwischen ihr und dem Fiskus
unter dem 12./28. December 1879 abgeschlossenen Vertrage unzweifelhaft
hervor, denn im §. 5 desselben heißt es:
„Die näher bezeichneten Grundstücke werden zur Errichtung
neuer Polizei-Dienstgebäude nebst Polizei-Gefängnissen
bestimmt. Die Stadtgemeinde Berlin wird diese Gebäude
auf ihre Kosten erbauen."
Ueber die Nothwendigkeit der Gefängnisse, welche übrigens, nachdem
das Polizei-Präsidium von den bisher von ihm benutzten Gefängnissen
der Stadtvoigtei räumlich weit getrennt werden soll, nicht bestritten
werden konnte, sowie über Umfang und Einrichtung der Gefängnisse,
haben wiederholte kommissarische Berathungen zwischen Vertretern der
Ministerien des Innern und der Justiz, des Königlichen Polizei-Prä
sidiums und des Magistrats, sowie wiederholter Schriftwechsel statt
gefunden, in Folge dessen das räumliche Bedürfniß für das Polizei-
Gefängniß in der Weise festgestellt worden ist, wie der Nachtrag zu
dem hier beigefügten Bauprogramm ergiebt.
Außerdem aber hat der Herr Minister des Innern, wie uns durch
den Herrn Polizei-Präsidenten unter dem 8. October v. Js. mitgetheilt
wurde, mit dem Vorschlage des Ausschusses der Stadtverordneten-
Versammlung, die Wohnung des Commandeurs der Schutzmannschaft
fortfallen zu lassen und nur eine Dienstwohnung für einen verheiratheten
Adjutanten des Commandeurs einzurichten, sich nicht einverstanden
erklärt, es vielmehr im dienstlichen Interesse für unerläßlich gehalten,
daß unter allen Umständen für den Commandeur der Schutzmannschaft
eine Wohnung in dem neuen Polizei-Präsidial-Dienstgebäude herge
richtet werde, damit derselbe als Leiter der Executiv-Polizei jeder Zeit
zur Disposition des Polizei-Präsidenten stehe und dessen Anordnungen
ohne Zeitverlust auszuführen im Stande sei. Auch hat der Herr
Polizei-Präsident es für dringend wünschenswerth erachtet, daß der
Adjutant dieses Commandeurs in dem Dienstgebäude eine Wohnung
erhält, damit die Befehle des Letzteren ohne Verzug zur Ausführung
gebracht werden können. Hierzu müssen wir bemerken, daß das Auf
finden einer passenden Wohnung für den Commandeur der Schutz
mannschaft in unmittelbarer Nähe des Polizei - Präsidiums immer
schwieriger geworden ist, und die Kosten für eine solche bei den stets
steigenden Preisen für die Wohnungen im Mittelpunkt der Stadt
fortdauernd gewachsen sind.
Was die Wohnung des Adjutanten betrifft, so kann dieselbe, da
sie nicht groß zu sein braucht, in demjenigen Theil des Gebäudes
liegen, welcher überhaupt in seiner ganzen Grundriß-Disposition zu
Dienstwohnungen eingerichtet werden muß und deshalb für Bureau
zwecke weniger geeignet ist. Hierdurch wird der Stadtgemeinde auch
die für diese Wohnung sonst zu zahlende Miethe erspart. Wir halten
es daher für zweckmäßig, auf beide Forderungen einzugehen, um so
mehr, als die Ansprüche in Bezug auf die erst genannte Wohnung
gegenüber dem ursprünglichen Programm erheblich herabgesetzt und auch
sonst noch einige kleine Beschränkungen in Bezug auf die Dienstwohnung
zugestanden worden sind.
Das Polizei-Gefängniß mit seinen Nebenräumlichkeiten erfordert
indessen soviel Raum, daß wir nicht mehr in der Lage sind, gegen das
einzutauschende Terrain eine gleich große Fläche vom Baugrundstück
abtreten zu können, vielmehr ist bei stärkster Ausnutzung des Bauplatzes
und bei Errichtung von durchweg 4 Geschossen eine Ausdehnung der
Bausront an der Parallelstraße der Stadtbahn nothwendig, wie aus
dem beigefügten Situationsplane Blatt 1 hervorgeht. Nach demselben
können wir nur die mit s o m n g e umschriebene Parzelle ab
treten von 1 695 qm
Die von uns zu erwerbende Fläche beträgt
jedoch in Figur abcdefhika . . 2 300 qm
und in Figur kill 74 -
zusammen 2 374 -
so daß wir 679 qm
käuflich erwerben müssen.
Zur Ausführung des Baues ist es aber ferner nothwendig, die
Parallelstraße der Stadtbahn aus der ganzen Länge des Polizeigebäudes
freizulegen. Soweit diese Straße in den ehemaligen Königsgraben
fällt, wird das Terrain der Stadtgemeinde in Gemäßheit des zwischen
ihr und dem Fiskus unter dem 8.Z25. März 1879 bezüglich der Zu
schüttung des Grabens geschlossenen Vertrages als Eigenthum über
wiesen. Es bleibt aber noch die Erwerbung der ehemals zum Cadetten-
hause gehörigen, jetzt im Besitz der Stadtbahn befindlichen, auf dem
Plane mit roth abcdkbea bezeichneten Fläche von 1 170 qm
erforderlich.
Um zugleich mit dem Erwerb der oben erwähnten Fläche auch
diese Angelegenhüt zu erledigen, sind wir mit der Königlichen Ministerial-
Bau-Commission in Verhandlung getreten, als deren Resultat sich
folgendes ergeben hat:
Der Herr Finanz-Minister beansprucht für obige 679 qm einen
Preis von k 200 JC 135 800 JC
dagegen für das in der Parallelstraße gelegene Terrain
nur 110 JC pro Quadratmeter, mithin für 1 170 qm . 128 700 -
Summa 264 500 JC
Auch ist der Finanz-Minister erbötig, die Zahlbarkeit des Kauf
geldes für das zur Durchlegung der Parallelstraße anzukaufende Terrain
im Betrage von 128 700 JC in drei gleichen Jahresraten zum 1. April
1885, 86 und 67 ohne Verzinsung der creditirten Raten zu vereinbaren.