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Volume No. 43 (361-375), 6. Juni 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

M 43. 
(361—375.) 
Dortagen 
für die 
Stadtverordneten - Versammlung zu Berlin. 
361. Vorlage (J.-Nr. 1 034 K. A. 85) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend Bewilligung von 3 630 JC 
Kosten für Veränderungen an den Bewässerungs- 
Einrichtungen verschiedener höherer Lehranstalten. 
Vor einiger Zeit ist bei uns zur Sprache gekommen, daß nicht 
bei allen Schulanftalten der Stadtgemeinde die Bewässerungs-Ein 
richtungen gerechtfertigten Ansprüchen genügen, daß namentlich auch 
der Wasserzufluß nicht immer vollständig ausreicht. Die im vorigen 
Herbste erregten Befürchtungen, daß möglicher Weise auch Berlin von 
der anderweit herrschenden Cholera-Epidemie berührt werden könnte, 
veranlaßte uns daher, eine Untersuchung der Bewässerungs-Einrichtungen 
in den Closets und Pissoirs sämmtlicher höheren Lehranstalten für 
Knaben vornehmen zu lassen, um die etwa vorhandenen Uebelstände 
zu beseitigen. Solche Uebelstände, die auf den Gesundheitszustand der 
Schüler und Lehrer der Anstalten von nachtheiligem Einfluß sein 
könnten und deshalb dringend der Beseitigung bedürfen, haben sich 
bei mehreren Anstalten vorgefunden. 
Die Kosten zur Abbestellung derselben haben wir veranschlagen 
lassen und wir überreichen nunmehr die hierüber aufgestellten Kosten 
anschläge mit den nöthigen Erläuterungen. 
Hiernach sind erforderlich: 
1. für das Dorotheenstädflsche Realgymnasium . 330 JC 
2. - - Friedrichs-Gymnasium 140 - 
3. - - Sophien-Realgymnasium 30 - 
4. - - Friedrichs-Realgymnasium 380 - 
5. - - Berlinische Gymnasium 50 - 
6. - - Königstädtische Gymnasium und Real 
gymnasium 850 - 
und 580 - 
7. - - Köllnische Gymnasium 200 - 
8. - - Leibniz-Gymnasium 330 - 
9. - die Luisenstädtische Oberrealschule . . . . 740 - 
Die Gesammtsumme der Kosten für Vornahme 
der Veränderungen und Verbesserungen beträgt 3 630 JC. 
Diese einzelnen Beträge aus den Mitteln des laufenden Etats 
zu bestreiten, ist nicht angängig, da diese Mittel nur für die laufenden 
Bedürfnisse bemessen und hierfür auch dringend benöthigt sind. 
Wir beantragen daher, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der 
anschlagsmäßigen Veränderung der Bcwässerungs - Ein 
richtungen bei den nachstehend verzeichneten höheren Lehr 
anstalten einverstanden und bewilligt demgemäß die anschlags- 
mäßigen Kosten und zwar: 
1. für das Dorothccnstädtische Realgymnasium. 
2. 
3. 
4. 
5. 
6. 
7. 
330 JC 
140 - 
30 - 
380 - 
50 - 
Friedrichs-Gymnasium 
Sophien-Realgymnasium ... 
Friedrichs-Realgymnasium... 
Berlinische Gymnastnm .... 
Königstädtische Gymnasium und Real 
gymnasium 850 - 
und 580 - 
Köllnische Gymnasium 200 - 
8. für das Leibniz-Gymnasium 330 JC 
9. - die Luisenstädtische Oberrealschule 740 - 
zusammen 3 630 JC 
ä conto des Fonds von 350 000 JC zu unvorhergesehenen 
Ausgaben, Spezial-Verwaltung Nr. 50. 
Berlin, den 27. Mai 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
362. Vorlage (J.-Nr. 988 B. V. II. 85), betreffend die Bau 
abnahme der neuen Fußgängerbrücke über den 
Landwehr-Kanal im Zuge der Hohenzollernstraße. 
Zur Abnahme des Neubaues der Fußgängerbrücke über den 
Landwehr-Kanal im Zuge der Hohenzollernstraße ist ein Termin an 
Ort und Stelle auf 
Dienstag, den 16. Juni er., Vormittags 10 Uhr, 
anberaumt, von dem wir der Stadtverordneten-Versammlung mit dem 
Ersuchen Kenntniß geben, Mitglieder aus deren Mitte' deputiren 
zu wollen. 
Berlin, den 23. Mai 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt. 
Duncker. 
363. Vorlage (J.-Nr. 71. W. B. 85) — zur Kenntnißnahme —, 
betreffend die gegen die Richtigkeit der Gemeinde- 
wählerliste nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist 
etwa erhobenen Einwendungen. 
Einsprüche gegen die nach §. 20 der Städteordnung vom 30. Mai 
1853 jährlich zu berichtigende Liste der stimmfähigen Bürger sind während 
der Dauer der Auslegung derselben — vom 15. bis 30. Juli — zu 
erheben und der Beschluß darüber ist von der Stadtverordneten-Ver 
sammlung gemäß 8- 20 Abs. 4 a. a. O. bis zum 15. August zu 
fassen. 
Da letztere Zeit in die von der Stadtverordneten-Versammlung 
für sich festgesetzten Ferien fällt, so theilen wir Wohlderselben schon 
jetzt mit, daß wir alle gegen die Gemeindewählerliste rechtzeitig ein 
gehenden Einsprachen sofort nach Ablauf der dafür vorgeschriebenen 
Frist der Stadtverordneten-Versammlung zur Beschlußfassung vorlegen 
werden. 
Berlin, den 3. Juni 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
von Forckenbeck.
	        
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