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Volume No. 37 (324-332), 16. Mai 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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zeugung, daß das vorliegende Material noch nicht erschöpfend genug 
sei, um schon heute einen definitiven Beschluß fassen zu können. Es 
wurde für erforderlich erachtet: 
1. die Einsicht der Klassenbücher aus dem Leibniz-Gymnasium, 
um daraus zu eruiren, inwieweit eine Anzahl von Krank 
heiten der Schüler auf die Luftheizung zurückgeführt werden 
könnte; 
2. die Vorlegung eines Verzeichnisses der sämmtlichen, mit 
Luftheizung versehenen Schulen unter Angabe der Systeme 
der verschiedenen Heizanlagen. 
Die Herren Magistrats-Kommissarien erklärten sich bereit, das 
gewünschte Material dem Ausschüsse zugänglich zu machen, wonächst 
die Sitzung geschlossen wurde. 
v. w. o. 
Reichnow. 
Zu Nr. 327. 
II. 
Verhandelt Berlin, den 15. Mai 1885. 
Anwesend: 
Stadtv. Reichnow, Vorsitzender, 
- vr. Stryck, 
- vr. Kürten, 
- Flesche, 
- Manegold, 
- vr. Schwalbe, 
- Fischer, 
- Kreitling, 
- Solon, 
- Dopp. 
AIs Magistrats-Kommissarien: 
Herr Stadtbaurath Blankenstein, 
- Stadtschulrath Fürstenau. 
Es fehlten: 
Herr Stadtv. Herbig, > 
- - Grothausen, I entschuldigt, 
- - Schweißer, beurlaubt, 
- - Geiter, 
- - Heyden. 
Nach Verlesung und Feststellung des Protokolls über die vorige 
Sitzung berichtete der Stadtv. vr. Stryck über das Resultat der von 
ihm durchgesehenen zwei Jahrgänge Klassenbücher aus dem Leibniz- 
Gymnasium dahin, daß eine Aufklärung durch das ihm vorgelegene 
Material nicht möglich gewesen sei, weil bei den Schülern, welche 
gefehlt haben, die Ursachen der Krankheiten in den meisten Fällen nicht 
angegeben seien, doch müsse es auffallend erscheinen, daß häufig an 
einem Tage aus der Obersekunda wegen Neigung zum Erhrechen 
3—5 Schüler hätten entlassen werden müssen, da eine Uebertreibungssucht 
bei schon herangewachsenen Schülern nicht wohl angenommen werden 
könne. 
Was die letztere Bemerkung betrifft, so war man andererseits doch 
der Meinung, daß, wenn unbegründete Klagen und ein Vorschützen 
von Krankheiten vorgebracht würden, dies viel mehr von Schülern der 
Oberklassen, als der Unterklassen zu erwarten sei. 
Die weitere Diskussion über die Heizanlagen im Leibniz-Gymnasium 
ergab wiederum eine Uebereinstimmung der Ansichten dahin, daß eine 
Verbesserung dieser Anlagen entschieden stattfinden müsse, eine Meinungs 
verschiedenheit trat nur in Bezug auf die Frage hervor, ob alsbald 
eine Radikalkur vorzunehmen und die Luftheizung im Leibniz-Gymnasium 
ganz zu beseitigen oder ob der Antrag des Magistrats anzunehmen 
sei, der dahin geht, durch Aufwendung einer Summe von 19 000 JC 
die Heizanlage, den Gutachten der Sachverständigen entsprechend, um 
zuändern. 
Auf der einen Seite verhehlte man sich nicht die Konsequenzen, 
die aus der vollständigen Beseitigung der Luftheizung im Leibniz- 
Gymnasium entstehen würden, denn eS sei gar keine Frage, daß, sobald 
erst in einer Schule damit der Anfang gemacht sei, sofort auch aus 
den übrigen, mit Luftheizung versehenen Anstalten die Klagen massen 
haft einlaufen werden. Wenn man nun aber bedenke, daß noch etwa 
70 Schulen die Luftheizung haben, so werde die Umwandlung derselben 
in eine Warmwasserheizung mehrere Millionen erfordern, was doch 
bezüglich der städtischen Finanzen sicherlich nicht zu unterschätzen sei. 
Deshalb sei es besser, erst noch einen weiteren Versuch im Leibniz- 
Gymnasium zu machen und abzuwarten, ob durch verbesserte Heiz 
anlagen sich nicht ein zufriedenstellender Zustand herbeiführen lasse. 
Sollte dieser Versuch wirklich mißlingen, nun, dann sei die Erfahrung 
nicht zu theuer erkauft, während, wenn er gelingt, der Stadtgemeinde 
Millionen erspart blieben. 
Demgegenüber sprach man sich dahin aus, daß durch die Beseiti 
gung einer Luftheizung durchaus noch nicht ein Urtheil über die 
Luftheizung im Allgemeinen gefällt werde und daß, wenn demnächst 
aus anderen Schulen Klagen einlaufen sollten, die städtischen Behörden 
dieselben einer eingehenden Prüfung unterziehen würden. Sollte sich 
dabei herausstellen, daß sie begründet seien, dann allerdings werde 
auch dort Abhülfe geschaffen werden müssen, da man, sobald hier oder 
dort die Wirkungen der Luftheizung als schädlich anerkannt worden, 
vor den Konsequenzen nicht zurückschrecken dürfe. Was jedoch bei dem 
Leibniz-Gymnasium besonders beachtenswerth, sei der Umstand, daß 
vom Tage der Eröffnung desselben an über die Luftheizung geklagt 
werde. Eine bereits im Jahre 1883 vorgenommene größere Reparatur 
habe keine Besserung herbeigeführt, und da nach den vorliegenden 
Gutachten die Heizanlage in allen ihren Theilen verändert werden 
müsse, wenn sie befriedigen solle, es jedoch mehr als zweifelhaft sei, 
ob eine totale Umänderung auch den erhofften Erfolg haben werde, so 
könne nicht empfohlen werden, mit so erheblichen Kosten einen neuen 
Versuch zu machen in einer Anstalt, die vielleicht ihrem ganzen Grundriß 
nach dazu am wenigsten geeignet sei. Dagegen müsse es als ganz 
zweckentsprechend erachtet werden, in einer andern Anstalt, deren Apparate 
verbessert werden müßten, eine Luftheizung anzulegen, wie sie vom 
Magistrat für das Leibniz-Gymnasium projeftirt sei. 
Noch ein anderer Antrag ging dahin, im Leibniz-Gymnasium die 
Luftheizung zu belassen, aber, sobald die Heizanlagen an irgend einer 
Stelle nicht mehr gut funktioniren, in den davon betroffenen Klassen 
Wolpert'sche Oefen aufstellen zu lassen. 
Die große Mehrheit des Ausschusses hat sich nach Schluß der 
Diskussion dahin entschieden, der Versammlung folgende Beschlußfassung 
zu empfehlen: 
Die Versammlung lehnt die Vorlage des Magistrats vom 
12. März d. I. — J.-Nr. 607 F. B. I. 85 —, betreffend die 
Veränderung der Heizanlage im Leibniz-Gymnasium, ab und 
ersucht denselben, ihr eine neue Vorlage wegen Anlegung 
einer Warmwasserheizung in dem genannten Gymnasium 
zu machen. 
Die Versammlung giebt dem Magistrat zugleich anheim, 
in einer anderen Schule, deren Heizapparate verbessert werden 
müssen, eine Luftheizung anzulegen, wie sie für das Leibniz- 
Gymnasium projeftirt worden ist. 
Zum Berichterstatter ist der Stadtv. Reichnow gewählt worden. 
v. w. o. 
Reichnow. 
328. Vorlage (J.-Nr. 1 415 F. B. I. 85) - zur Kenntnis 
nahme —, betreffend den (Geschäftsbetrieb der 
städtischen Sparkasse im Quartal Januar/März 188». 
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir beifolgend 
den von der städtischen Sparkasse erstatteten Bericht über den Geschäfts 
betrieb im Quartal Januar/März d. I. nebst einer Nachweisung der 
in diesem Quartale angekauften Werthpapiere mit dem Bemerken, 
daß von den verfügbaren Beständen in dem gedachten Zeiträume 
7 720 249.«, JC zum Ankauf von Wechseln verwendet worden sind, 
sowie daß ultimo März d. I. ein Bestand von 6 604 481,so JC in 
Wechseln verblieben ist. 
Berlin, den 11. Mai 1885. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. von Forckenbeck. 
Zu Nr. 328. 
Bericht 
über den Geschäftsbetrieb der Sparkasse pro Quartal 
Januar/März 1885. 
Einnahme Ausgabe 
1. Am 31. December 1884 
verblieb bei der Sparkasse ein baarer 
Bestand von 7 889 185,is JC 
Eingezahlt wurden von den 
Interessenten: 
im Monat 
Januar 1885 2 602 614,wJC 
Februar - 1688 490,ss - 
März - 1828 395,ss - 
6 119 501,07 - 
Die Rückzahlungen an die In 
teressenten (ausschließlich der bei 
gänzlicher Abhebung der Guthaben ge 
zahlten Stückzinsen von 5 981,4»^) 
betrugen: 
im Monat 
Januar 1885 1013120,°?^ 
Februar - 985614,7« - 
März - 1756 724, 
3 755 459,°° JC
	        
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