M 34.
(282—293.)
Horkagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
282. Einführung des Königlichen Bauraths vr. Ho brecht
in das Amt als Stadtbaurath.
Euer Wohlgeboren benachrichtige ich im Verfolg meines Schreibens
vom 31. v. Mts. ergebenst, daß ich beabsichtige, den zum Stadtbau
rath erwählten Königlichen Baurath vr. Ho brecht in der öffentlichen
Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung am Donnerstag, den 7. Mai cr.,
Nachmittags 6 Uhr, in sein neues Amt einzuführen, und ersuche Sie
ergebenst, die geehrte Versammlung hiervon gefälligst in Kenntniß setzen
zu wollen.
Berlin, den 22. April 1885.
Der Ober-Bürgermeister.
gez. von Forckrwbeck.
28». Vorlage (J.-Nr. 1 138 F. B. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Verleihung eines Bene-
fiziums der Rentier Wunderlich'schen Stiftung.
Durch den Tod der unverehelichten Tempel ist ein Benefizium
der Rentier Wunderlich'schen Stiftung frei geworden.
Zu diesem Benefizium ist die in der Siechenanstalt verpflegte,
79 Jahr alte Wittwe Dorothee Luise Zoll, geb. Quosius, eine
sehr hülfsbedürftige, unbescholtene Frau, welche von keiner Seite sonst
irgend eine Beihülfe zu erwarten hat, von dem Kuratorium vorgeschlagen
worden.
Unter Beifügung der Personal-Akten der p. Zoll beantragen wir
zu beschließen:
Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich mit der
Verleihung eines Benefiziums der Rentier Wunderlich'schen
Stiftung an die in der städtischen Siechenanstalt verpflegte
Wittwe Dorothee Luise Zoll, geb.Quosius, einverstanden.
Berlin, den 23. April 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
284. Vorlage (J.-Rr. 6 244 B. V. II. 85) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Enteignung der zur Frei
legung und Regulirnng derStraße 14 ä, Abtheilung VH,
erforderlichen Flächen.
Am 13. December v. I. richtete das Königliche Polizei-Präsidium
an uns den Antrag, mit der Freilegung und Regulirung der die Ver
längerung der Wilsnackerstraßc und die Verbindung der Thurmstraße
und Straße Alt-Moabit bildenden Straße 14 ä, Abtheilung VII des
Bebauungsplans, baldigst vorzugehen, da die Einwohnerzahl in dem
benachbarten Stadttheil Moabit und damit die Frequenz in jener
Straße, von welcher zur Zeit nur ein Theil, der bauerndammartig
nothdürftig befestigte sogenannte Amelung'sche Weg freiliegt, in den
letzten Jahren stark gestiegen sei.
Es bedurfte dieser Erinnerung nicht, da wir, schon mit Rücksicht
auf mehrere an der verhältnißmäßig kurzen Straße liegende öffentliche
Institute, bereits seit längerer Zeit Verhandlungen wegen des Straßcn-
terrgin-Erwerbs angeknüpft hatten.
Auf der Südseite der Straße 14 ä ist stellenweis überhaupt noch
kein Bürgersteig vorhanden und die Straße so eng, daß namentlich
die Schulkinder durch die aus den Stallungen herauskommenden
Schptzmannspferde mitunter gefährdet erscheinen.
Ausweislich des beiliegenden Plans ist die Verbreiterung auch
nur auf der Südseite auszuführen und zwar ohne Schwierigkeiten, da,
von einem alten Bauwerk abgesehen, hier keine erheblichen Baulichkeiten
im Wege stehen.
Mit den allein in Betracht kommenden Adjacenten, den Amelung-
schen Erben und der Königlichen Thiergartenverwaltung, haben die
Terrainerwerbs-Verhandlungen zu keinem befriedigenden Resultat geführt.
Die Amelung'schcn Erben wollen nicht anerkennen, daß, falls die
neue Straße I4ä angelegt und ihrerseits an derselben gebaut wird,
die bekannten ortsstatutarischen Bestimmungen, soweit cs gesetzlich
zulässig ist, zur Anwendung gelangen werden; der Fiskus fordert eine
weit höhere Summe, als nach unserer Anschauung ihm im Enteignungs
verfahren voraussichtlich wird zugesprochen werden.
Hiernach können wir der Baudeputation nur beipflichten, wenn sie
die schleunige Enteignung der benöthigten Terrains empfiehlt, die bei
dem Amelung'schcn Antheil ca. 1011 qm, beim fiskalischen Antheil
ca. 3 139 Am betragen.
Als günstig für die städtischen Interessen ist es zu bezeichnen, daß
die Straße 14 ä zur Zeit nur einen Bauerndamm bildet, also im Sinne
des Bebanungs-Ortsstatuts I vom l675, beziehungsweise
im Sinne der Polizei-Verordnung vom 12. September 1879 noch nicht
als für den Anbau fertig hergestellt zu erachten ist.
Hieraus folgt, daß, wenn Wohngebäude an der Südseite errichtet,
beziehungsweise wenn von den an der Nordseite befindlichen Wohn
gebäuden Ausgänge nach der neuen Straße 146 angelegt werden, die
Verpflichtung zur ortsstatutarischen Erstattung der Kosten des Terrain
erwerbs, der Regulirung und Pflasterung eintritt. Auf der Südseite
dürfte eine solche Bebauung beziehungsweise Erstattung allem Anscheine
nach sehr bald eintreten.
Endlich bemerken wir noch, daß wir das Eigenthum an dem so
genannten Amelung'schcn Wege, der zur Zeit noch auf ein Grund
buchblatt für die Königliche Thiergarten-Verwaltung eingetragen ist,
auf Grund des Staatsvertrages, betteffend die Ueberttagung des
Eigenthums an den vormals fiskalischen Straßen in Anspruch nehmen
und bei der Weigerung des Fiskus, den Amelung'schcn Weg zu
Gunsten der Kommune unentgeltlich abzuschreiben, gegen die Königliche
Thiergarten - Verwaltung dicserhalb vor den Civilgerichten Klage zu
erheben beschlossen haben. Wenn auch durch diesen möglicher Weise
sich mehrere Jahre hinziehenden Prozeß das Enteignungsverfahren
zunächst selbsttedcnd nicht ausgesetzt oder verzögert werden kann, so
ist doch auch, von dem geschilderten Standpunkt aus bettachtet, die
Hoffnung für die Stadtgemeinde vorhanden, einen recht erheblichen
Theil der Straße 14 ä, nämlich circa 1 773 qm kostenftei zu erlangen;
es würden alsdann dem Fiskus nnr circa 3 139—1 773 qm, also
nur circa 1 366 qm zu vergütigen sein. Dem Antrag der Bau-
Deputation entsprechend, ersuchen wir um folgenden Beschluß: