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Druck von Gebrüder Grunert, Berlin.
Der schon im 39. Lebensjahre verstorbene Lehrer Thie big hat
über zehn Jahre in unserem Dienste gestanden und seine sämmtlichen
Pflichten mit großer Treue und Gewissenhaftigkeit erfüllt. Seine
Wittwe wird vom 1. Mai d. Js. ab die statutenmäßige Wittwen-
penston von 600 JC jährlich erhalten; sie hoffst außerdem Beihilfen
aus der Lutherstiftung und anderen für die Hinterbliebenen von Lehrern
bestimmten Fonds in Höhe von ca. 200 JC jährlich zu erlangen.
Da Vermögen nicht vorhanden ist und auf weitere Unterstützungen
von Verwandten nicht gerechnet werden kann, die Petentin selbst aber
tchwerlich im Stande sein wird, durch eigenen Erwerb ihre Lage zu
verbessern, weil sie von schwächlicher Körperconstitution ist, überdies
ihre Zeit auch schon durch die Pflege und Erziehung ihrer drei Kinder
fast vollständig in Anspruch genommen wird, ist das obige Einkommen
zur Erhaltung der Familie, speciell zur Erziehung der Kinder, unzu
reichend.
Berlin, den 29. März 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
260. Borlage (J.-Nr. 28 Stifg. B. 85) — zur Kenntnih-
nahme—, betreffend die autzergewöhnlicheBewilligung
von jährlich 27 JC an die verwittwete Portier
Hartbauer, Pauline geb. Flieffbach, im von
Scheve'schen Stifthause.
Durch Beschluß vom 18. Dezember v. I., Protokoll Nr. 19 ad 5,
betreffend den Etat der von Scheve'schen Stiftung pro 1885/67, hat
die Stadtverordneten-Versammlung mit Bezug auf die Position 1 im
Titel III. der Ausgabe uns in Erwägung gegeben,
ob der Wittwe des verstorbenen Portiers Hartbauer,
Pauline geb. Fließbach, welcher die Funktionen des
Portiers in dem von Scheve'schen Stiftungshause über
tragen sind, mit Rücksicht auf ihr hohes Alter außer den ihr
nach dem Etat zustehenden 402 JC nicht auch noch der Betrag
von 27 JC, welcher dem Portier zur Beschaffung eines Rockes
jährlich bewilligt wurde, jetzt aber abgesetzt ist, zu zahle»
sein möchte.
Wir theilen der Stadtverordneten-Versammlung hierdurch ergebenst
mit, daß wi. der Wittwe Hartbauer, mit Rücksicht auf ihr hohes
Alter und so lange sie die Dienste eines Portiers im von Scheve'schen
Stiftshause versieht, zur Beschaffung von, ihrer Stellung angemessener
Kleidung jährlich den Betrag von 27 JC bewilligt haben, dessen
Zahlung an dieselbe am 1. Dezember jeden Jahres aus verfügbaren
Mitteln des von Scheve'schen Fonds auf besondere Ordre erfolgen
wird.
Berlin, den 8. April 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Berlin, den 18. April 1885.
Ter Stadtverordneten-Vorsteher.
Di-. Ltrastmn»».