Horlagen
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Stadtverordneten-Veksammlnngzu Berlin.
25V. Protokoll des Ausschusses zur Borberathung der
Vorlage, betreffend die Abänderung der sür die
Wcinstraßc zwischen der Gollnowstraße und der
Mehnerstraße festgesetzten Baufluchtlinie.
Verhandelt Berlin, den 14. April 1885.
Anwesend:
Seitens des Magistrats:
Herr Stadtrath Voigt.
Seitens der Stadtverordneten-Versammlung:
Herr Stadtv. Weiß,
- - Seibert,
- - Mielenz,
- - Haesecke,
- - Nicolai.
Nachdem der Ausschuß sich an der Hand der Stavtverordneten-
Acten noch einmal die Sachlage vergegenwärtigt und Kenntniß von
dem Amendement des Stadtv. Nicolai genommen hatte, war man
einig darüber, daß, wenn auch eine zwingende Nothwendigkeit zur
Verbreiterung der Weinstraße zwischen Mehnerstraße und Gollnowstraße
nicht zugestanden werden könne, man im Hinblick aus die Mißstände,
welche für diesen Theil der Straße durch das Fortbestehen der
betreffenden Restparzelle vorhanden sind und in unabsehbarer Zeit
noch bestehen bleiben werden, dennoch den Antrag des Magistrats
auf Zurücklegung der Bauflucht annehmen müsse.
Indessen fand auch Uebereinstimmung darüber statt, daß die
seitens des Magistrats von dem Maurermeister Hoffmann geforderte
Verpflichtung in keinem richtigen Verhältniß zu dem finanziellen Vor
theil des Letzteren stehe.
Ueber die Höhe der zu fordernden Verpflichtungen gingen die
Ansichten auseinander. Während von der einen Seite die Erstattung
der sämmtlichen Aufwendungen der Stadtgemetnde für die im Jahre
1872 erfolgte Durchlegung der Straße nach Maßgabe des Orts
statutes, sowie der noch in Aussicht stehenden Erwerbungskosten
gefordert wurden, war man auf der andern Seite der Meinung, daß,
ungeachtet der bedeutenden Grundstücksverbesserung des pp. Hoffmann,
aus Billigkeitsrücksichten und unter den obwaltenden eigenartigen Ver
hältnissen der Ersatz der durch Erwerbung der Parzelle entstandenen,
resp. noch entstehenden Kosten genüge. Von der Verpflichtung zum
Ersatz der Kosten für die zukünftige Negulirung des Bürgersteiges
glaubte man, weil jeder adjazirende Eigenthümer dazu obligatorisch
verpflichtet sei, absehen zu können.
Nach Abwägung sämmtlicher in Betracht kommenden Momente
einigte sich der Ausschuß mit Einstimmigkeit, den folgenden Beschluß der
Stadtverordneten-Versammlung zu empfehlen:
Die Versammlung tritt dem Antrage des Magistrats in
Betreff der Zurücklegung der Baufluchtlinie bei, jedoch mit
der Bedingung, daß der Maurermeister Hoffmann die durch
die Erwerbung der zur Regulirung der Weinstraße noch
erforderlichen Parzelle entstehenden Kosten, sowie die bei der
früheren Enteignung für die Entwerthung des Büsching'scheu
Restgrundstückes durch eingetretene Bebauungsunfähigkeit
gezahlten 1 867 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. erstattet, und die Er
füllung dieser Verpflichtung vor Einholung der Genehmigung
der Staatsbehörden zur Feststellung der neuen Baufluchtlinie
durch eine Caution sicher stellt.
Der Herr Magistrats-Kommissar war mit dieser Abänderung
einverstanden.
Der Druck dieses Protokolls wurde beschlossen.
Zur Berichterstattung erhielt der College Nicolai den Auftrag.
Nicolai.
251. Borlage (J.-Nr. 1 564 K. W. 85) — zur Beschluß
fassung —, über den Ankauf des dem Eigenthümer
Gottfried Rohr gehörigen Grundstücks in der
Bellermannstraste Nr. 7 zur Errichtung einer Pump
station auf demselben sür das Radial-System X der
Kanalisation von Berlin.
Durch den Beschluß vom 12. Oktober 1882 — Protokoll Nr. 18 —
hat sich die Stadtverordneten - Versammlung damit einverstanden
erklärt, daß von dem Radial-System X der Kanalisation Berlins die
in den Berichten des Königlichen Bauraths Herrn Dr. Hobrecht vom
20. April und 19. Mai desselben Jahres bezeichneten Theile im
Jahre 1885 in Angriff genommen würden.
Zur Ausführung dieses Communal-Beschluffes hat die Deputation
für die Verwaltung der Kanalisationswerke zunächst auf den Erwerb
eines für die Anlage der Pumpstation dieses Radial-Systems geeigneten
Grundstücks Bedacht nehmen müssen.
In erster Linie kam hierbei der Grundbesitz der Stadt Berlin in
Frage. Es fand sich jedoch, daß die wenigen städtischen Grundstücke
jener Gegend in Folge ihrer Lage zu dem vorgenannten Zwecke auS
technischen und — wegen der dadurch bedingten Mehrbauten — auch
finanziellen Gründen ungeeignet waren, da nach dem Projekte des
Radial-Systems X die Auswahl sich auf Grundstücke in der Gegend
der Grünthalerstraße beschränken mußte.
Die Deputation für die Verwaltung der Kanalisationswerke sah
sich daher genöthigt, durch eine öffentliche Bekanntmachung, welche am
20. Dezember 1884 erfolgte, zur Abgabe von Grundstücksangeboten
aufzufordern. Hierauf gingen 17 Offerten ein, deren Sichtung ergab,
daß zwei Grundstücke und zwar:
1. Bellermannstraße Nr. 7 und
2. Grünthalerstraße 5/6,
welche aus technischen Gründen zum Ankauf wohl geeignet waren,
deshalb auf die engere Wahl gestellt werden mußten, weil sie, mit allen
übrigen offerirten Grundstücken verglichen, sich beim Ankauf am billigsten
stellen.
Die weiter angestellte eingehende Gegenüberstellung der beiden
ausgewählten genannten Grundstücke fiel in erhöhtem Maße zu Gunsten
von Bellermannstraße Nr. 7 aus, da dasselbe folgende Vortheile bietet:
Durch den Bau der Pumpstation auf diesem Grundstück wird es
ermöglicht, die Berlin-Stettiner Eisenbahn mit der Haupt-Sammel-
Leitung im Zuge der Bellermannstraße zu kreuzen, woselbst ein ruhiges
und ungehindertes Arbeiten stattfinden kann, während bei der Anlage
der Pumpstation in der Grünthalerstraße Nr. 5'6 die Kreuzung (des
Haupt-Nothauslasses) im Zuge der Badstraße erfolgen müßte, an
welcher Stelle die Kanalarbeiten mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen
haben würden, da hier am Niveauübergange ein äußerst lebhafter
Wagen- und Pferdebahnvcrkehr herrscht.
Eine zweite für die Offerte vom Grundstück Bellermannstraße
Nr. 7 sprechende Erwägung ist die, daß das Drnckrohr des Radial-