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Volume No. 29 (249), 13. April 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

Horlagen 
für btc 
Stadtverordneten-Veksammlnngzu Berlin. 
25V. Protokoll des Ausschusses zur Borberathung der 
Vorlage, betreffend die Abänderung der sür die 
Wcinstraßc zwischen der Gollnowstraße und der 
Mehnerstraße festgesetzten Baufluchtlinie. 
Verhandelt Berlin, den 14. April 1885. 
Anwesend: 
Seitens des Magistrats: 
Herr Stadtrath Voigt. 
Seitens der Stadtverordneten-Versammlung: 
Herr Stadtv. Weiß, 
- - Seibert, 
- - Mielenz, 
- - Haesecke, 
- - Nicolai. 
Nachdem der Ausschuß sich an der Hand der Stavtverordneten- 
Acten noch einmal die Sachlage vergegenwärtigt und Kenntniß von 
dem Amendement des Stadtv. Nicolai genommen hatte, war man 
einig darüber, daß, wenn auch eine zwingende Nothwendigkeit zur 
Verbreiterung der Weinstraße zwischen Mehnerstraße und Gollnowstraße 
nicht zugestanden werden könne, man im Hinblick aus die Mißstände, 
welche für diesen Theil der Straße durch das Fortbestehen der 
betreffenden Restparzelle vorhanden sind und in unabsehbarer Zeit 
noch bestehen bleiben werden, dennoch den Antrag des Magistrats 
auf Zurücklegung der Bauflucht annehmen müsse. 
Indessen fand auch Uebereinstimmung darüber statt, daß die 
seitens des Magistrats von dem Maurermeister Hoffmann geforderte 
Verpflichtung in keinem richtigen Verhältniß zu dem finanziellen Vor 
theil des Letzteren stehe. 
Ueber die Höhe der zu fordernden Verpflichtungen gingen die 
Ansichten auseinander. Während von der einen Seite die Erstattung 
der sämmtlichen Aufwendungen der Stadtgemetnde für die im Jahre 
1872 erfolgte Durchlegung der Straße nach Maßgabe des Orts 
statutes, sowie der noch in Aussicht stehenden Erwerbungskosten 
gefordert wurden, war man auf der andern Seite der Meinung, daß, 
ungeachtet der bedeutenden Grundstücksverbesserung des pp. Hoffmann, 
aus Billigkeitsrücksichten und unter den obwaltenden eigenartigen Ver 
hältnissen der Ersatz der durch Erwerbung der Parzelle entstandenen, 
resp. noch entstehenden Kosten genüge. Von der Verpflichtung zum 
Ersatz der Kosten für die zukünftige Negulirung des Bürgersteiges 
glaubte man, weil jeder adjazirende Eigenthümer dazu obligatorisch 
verpflichtet sei, absehen zu können. 
Nach Abwägung sämmtlicher in Betracht kommenden Momente 
einigte sich der Ausschuß mit Einstimmigkeit, den folgenden Beschluß der 
Stadtverordneten-Versammlung zu empfehlen: 
Die Versammlung tritt dem Antrage des Magistrats in 
Betreff der Zurücklegung der Baufluchtlinie bei, jedoch mit 
der Bedingung, daß der Maurermeister Hoffmann die durch 
die Erwerbung der zur Regulirung der Weinstraße noch 
erforderlichen Parzelle entstehenden Kosten, sowie die bei der 
früheren Enteignung für die Entwerthung des Büsching'scheu 
Restgrundstückes durch eingetretene Bebauungsunfähigkeit 
gezahlten 1 867 Thlr. 22 Sgr. 1 Pf. erstattet, und die Er 
füllung dieser Verpflichtung vor Einholung der Genehmigung 
der Staatsbehörden zur Feststellung der neuen Baufluchtlinie 
durch eine Caution sicher stellt. 
Der Herr Magistrats-Kommissar war mit dieser Abänderung 
einverstanden. 
Der Druck dieses Protokolls wurde beschlossen. 
Zur Berichterstattung erhielt der College Nicolai den Auftrag. 
Nicolai. 
251. Borlage (J.-Nr. 1 564 K. W. 85) — zur Beschluß 
fassung —, über den Ankauf des dem Eigenthümer 
Gottfried Rohr gehörigen Grundstücks in der 
Bellermannstraste Nr. 7 zur Errichtung einer Pump 
station auf demselben sür das Radial-System X der 
Kanalisation von Berlin. 
Durch den Beschluß vom 12. Oktober 1882 — Protokoll Nr. 18 — 
hat sich die Stadtverordneten - Versammlung damit einverstanden 
erklärt, daß von dem Radial-System X der Kanalisation Berlins die 
in den Berichten des Königlichen Bauraths Herrn Dr. Hobrecht vom 
20. April und 19. Mai desselben Jahres bezeichneten Theile im 
Jahre 1885 in Angriff genommen würden. 
Zur Ausführung dieses Communal-Beschluffes hat die Deputation 
für die Verwaltung der Kanalisationswerke zunächst auf den Erwerb 
eines für die Anlage der Pumpstation dieses Radial-Systems geeigneten 
Grundstücks Bedacht nehmen müssen. 
In erster Linie kam hierbei der Grundbesitz der Stadt Berlin in 
Frage. Es fand sich jedoch, daß die wenigen städtischen Grundstücke 
jener Gegend in Folge ihrer Lage zu dem vorgenannten Zwecke auS 
technischen und — wegen der dadurch bedingten Mehrbauten — auch 
finanziellen Gründen ungeeignet waren, da nach dem Projekte des 
Radial-Systems X die Auswahl sich auf Grundstücke in der Gegend 
der Grünthalerstraße beschränken mußte. 
Die Deputation für die Verwaltung der Kanalisationswerke sah 
sich daher genöthigt, durch eine öffentliche Bekanntmachung, welche am 
20. Dezember 1884 erfolgte, zur Abgabe von Grundstücksangeboten 
aufzufordern. Hierauf gingen 17 Offerten ein, deren Sichtung ergab, 
daß zwei Grundstücke und zwar: 
1. Bellermannstraße Nr. 7 und 
2. Grünthalerstraße 5/6, 
welche aus technischen Gründen zum Ankauf wohl geeignet waren, 
deshalb auf die engere Wahl gestellt werden mußten, weil sie, mit allen 
übrigen offerirten Grundstücken verglichen, sich beim Ankauf am billigsten 
stellen. 
Die weiter angestellte eingehende Gegenüberstellung der beiden 
ausgewählten genannten Grundstücke fiel in erhöhtem Maße zu Gunsten 
von Bellermannstraße Nr. 7 aus, da dasselbe folgende Vortheile bietet: 
Durch den Bau der Pumpstation auf diesem Grundstück wird es 
ermöglicht, die Berlin-Stettiner Eisenbahn mit der Haupt-Sammel- 
Leitung im Zuge der Bellermannstraße zu kreuzen, woselbst ein ruhiges 
und ungehindertes Arbeiten stattfinden kann, während bei der Anlage 
der Pumpstation in der Grünthalerstraße Nr. 5'6 die Kreuzung (des 
Haupt-Nothauslasses) im Zuge der Badstraße erfolgen müßte, an 
welcher Stelle die Kanalarbeiten mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen 
haben würden, da hier am Niveauübergange ein äußerst lebhafter 
Wagen- und Pferdebahnvcrkehr herrscht. 
Eine zweite für die Offerte vom Grundstück Bellermannstraße 
Nr. 7 sprechende Erwägung ist die, daß das Drnckrohr des Radial-
	        
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