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Nachdem der Herr Oberpräsident auf eine desfallsige Anfrage des
Magistrats sich dahin entschieden habe, daß es nicht für unzulässig
erachtet werde, die Besoldungsverhältnisse des zum Stadtbaurath
gewählten Herrn Ho brecht nachträglich, ohne Vornahme einer Neu
wahl, durch Gemeindebeschluß zu reguliren, habe der Magistrat sich
mit den vom Etats-Ausschuß beschlossenen Gehaltsfestsetzungen ein
verstanden erklärt und werde dies der Stadtverordneten-Versammlung
mittelst besonderer Vorlage mittheilen.
Die Frage wegen Kreirung der Stelle eines städtischen besoldeten
Sanitätsbeamten habe der Magistrat zunächst einer aus seiner Mitte
niedergesetzten Subkommission zur Vorprüfung überwiesen und sich die
definitive Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zum Eingänge
des Berichts der Subkommission vorbehalten. Die Berathungen der
Subkommission würden nach Möglichkeit beschleunigt werden. Zur
Förderung der Sache würde es aber unzweifelhaft dienen, wenn
dieselbe an das Plenum der Versammlung gebracht und eine Be
schlußfassung in der Angelegenheit herbeigeführt würde, zumal nach
der Vorschrift des §. 29 der Städtcordnung die Vermehrung der Zahl
der Mitglieder des Magistrats nur auf Grund einer ortsstatutarischen
Festsetzung vorgenommen werden könne. Die Einsetzung der Stelle in
den Etas genüge demnach für sich allein nicht, vielmehr sei ein
bestimmter Gemeindebcschluß in dieser Beziehung nothwendig.
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und hielt es
für dringend wünschenswerth, daß diese Angelegenheit noch vor
Beendigung der Etatsberathung zum Abschluß gebracht werde. Er
beschloß demgemäß, der Versammlung über diesen Gegenstand vorweg
Bericht zu erstatten und ernannte zum Berichterstatter den Stadtv.
Spinola.
Derselbe soll der Versamnilung den nachstehenden Beschluß zur
Annahme empfehlen:
Die Versammlung beschließt nach dem Vorschlage des
Etats - Ausschusses die Stelle eines städtischen besoldeten
Sanitätsbeamten, deren Inhaber Mitglied des Magistrats
sein soll, zu kreiren, und ersucht den Magistrat, sich hiermit
einverstanden zu erklären und ihr den Entwurf des nach §. 29
der Städteordnung erforderlichen Ortsstatuts, in welchem
eventl. auch die Kreirung einer neuen unbesoldeten Stadt
rathsstelle vorzusehen ist, recht bald zur Genehmigung vor
zulegen.
Auf den von 12 Mitgliedern des Etats-Ausschusses eingebrachten
Antrag: das Gehalt des Kämmerers, Stadtrath Runge vom l. April d.J.
von 9 000 auf 10 000 JC zu erhöhen, beschloß der Ausschuß, in
Anerkennung der besonderen Verdienste, welche sich der Herr Kämmerer
um die Stadtgemeinde erworben hat und in spezieller Würdigung
seiner rastlosen Thätigkeit, sich mit der beantragten Gehaltserhöhung
einverstanden zu erklären.
Hierauf wurde die zweite Lesung des Spezial-Etats Nr. 41 bis
auf Weiteres vertagt.
a. u. 8.
Dr. Straßmann.
Zu Nr. «33.
XIV.
Verhandelt Berlin, den 31. März 1885.
Anwesend:
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Straßmann, Vorsitzender,
Stadv. Dr. Stryck, Vorsitzender-Stellvertreter,
- Reichnow,
- Namslau,
- Bauke,
- Dr. Kürten,
- Mattern,
- Solon,
- Liebermann,
- de Näve,
- Spinola.
Nicht anwesend:
Herr Stadt. Jacobs, entschuldigt,
- - Heilmann, -
- - Moses, erkrankt,
- - Schmidt, -
Von Seiten des Magistrats waren anwesend:
Herr Kämmerer, Stadtrath Runge und Herr Stadtrath Borchardt.
In der heutigen Sitzung des Etatsausschusses beschäftigte sich der
Ausschuß zunächst mit der Frage wegen Verwendung der Ueberschüsse
der städtischen Wasserwerke im Betrage von 245473 JC. Nach dem
letzten Beschlusse sollten dieselben an den Grundstückserwerbungsfonds
zum Ankauf von Schulgrundstücken abgeführt werden. Der Beschluß
ist aber nur in der Voraussetzung gefaßt worden, daß auch die Ueber
schüsse des Viehmarktes pro 1882.83 und 1883/84 in Höhe von
469 791,«« Je zu demselben Zwecke an den Grundstückserwerbungsfonds
überwiesen werden. Nachdem nun der Magistrat seine Vorlage (Druck
sache Nr. 173», betreffend die Verwendung der letztgedachten Ueberschüsse
zur Erwerbung von Schulgrundstücken zurückgezogen hat, erachtet der
Ausschuß auch seinen obigen, bezüglich der Verwendung der Ueber
schüsse der Wasserwerke gemachten Vorschlag für hinfällig. Dagegen
empfiehlt er mit Rücksicht darauf, daß der zur Vorberathung der Vor
lage (Drucksache Nr. 154), betreffend den Ankauf des der Petrikirchen
gemeinde gehörigen Theiles des alten Jakobskirchhofs, niedergesetzte
Ausschuß den Ankauf des Kirchhofterrains, wenn auch zu einem
geringeren Preise, befürwortet und vorgeschlagen hat, die erforderlichen
Geldmittel aus der Specialverwaltung Nr. 50 pro 1885/86 zu ent
nehmen, zu diesem Zweck die Ueberschüsse der Wasserwerke hauptsäch-
lich zu verwenden und dieselben zum Specialetat Nr. 50 zu übernehmen.
Der Etatsausschuß beantragt demnach:
a) int Etat der Wasserwerke beim Titel VI der Ausgabe die
Position 3, wie folgt, zu fassen:
3. Ueberschuß, zahlbar an die Stadt-Hauptkasse behufs Ver
wendung zu allgemeinen Communalzwecken, insbesondere
zum Ankauf des der Petrikirchengemeinde gehörigen Theils
des alten Jokobskirchhofes 245 478 JC
b) in den Specialetat Nr. 50 — Verschiedene Einnahmen und
Ausgaben — folgende Positionen neu einzustellen:
1. bei der Einnahme — B. Extraordinarium. —
3. Ueberschuß aus der Verwaltung der städtischen Wasser
werke behufs Verwendung zu allgemeinen Kommunal
zwecken, insbesondere zum Ankauf des der Petrikirchen
gemeinde gehörigen Theils des alten Jakobskirchhofes
245 478 JC
2. bei der Ausgabe — B. Extraordinarium. —
2. Zum Ankauf des der Petrikirchengemeinde gehörigen Theils
des alten Jacobskirchhofes 215 000 JC.
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr, den Spezialetat Nr. 50
in Einnahme auf 2 592 183 JC
in Ausgabe auf 2 289 938 -
und mit einer Mehrausgabe von .... 302 245 JC
festzustellen.
Demnächst trat der Ausschuß in die zweite Lesung des
Spezial-Etats Nr. 41 — betreffend die nichtzum Per
sonalbesoldungsetat gehörigen Stellen — pr.o 1.
April 1885/86
ein.
Hierbei wurde die für den Herrn Bürgermeister Duncker bei der
ersten Berathung des Etats bewilligte persönliche, pensionsfähige Zu
lage von 3 000 JC anstandslos genehmigt.
Das Gehalt des Herrn Stadtraths und Kämmerers Runge ist
einstimmig von 9 000 JC auf 12 000 JC erhöht worden.
Die dem Herrn Stadtbaurath Blankenstein bei der ersten Lesung
bewilligte persönliche Zulage von 3 000 JC ist ebenfalls genehmigt
worden; diese Zulage soll indesseu gleichfalls penstonsfähig sein, es
muß also im Etat bei der Position 8 der Ausgaben heißen:
„Stadtbaurath Blankenstein 15 000 JC, darunter
3 000 JC persönliche, pensionsfähige Zulage."
Zu der Position 12 wurde von den Herren Magistratskommissarien
mitgetheilt, daß die Bestätigung des zum Stadtbaurath gewählten Herrn
Hob recht durch den Herrn Oberpräsidenten erfolgt sei und zwar mit
einem pensionsfähigen Gehalte von 9 000 JC, einer persönlichen Zu
lage von 6 000 JC und einer fixirten Fuhrkostenentschädigung von
3 m ± jc.
Der Ausschuß empfiehlt demgemäß, das Gehalt für denselben, wie
bei der ersten Lesung des Etats vorgeschlagen worden, in den Etat
einzustellen, indessen bei der Fuhrkostenentschädigung zu sagen:
„3 000 ^ fixirte Fuhrkostenentschädigung."
Die vom Ausschuß bei der ersten Lesung beschlossene Erhöhung
des Minimalgehalts der Stadträthe von 5 700 JC bezw. von 6 300 JC
für die technischen Räthe, auf 6 000 JC bezw. 6 600 JC, ist aufrecht
erhalten worden. Bemerkt wird aber hierbei, daß der Beschluß keine
rückwirkende Kraft haben, vielmehr erst vom 1. April d. Js. ab in
Wirksamkeit treten soll.
Die dem Herrn Stadtrath Weise bewilligte Gehaltszulage von
300 JC ist mit Rücksicht darauf aufrecht erhalten worden, daß derselbe
seine Staatsstelle aufgegeben hat, um in den Dienst der Stadtgemeinde
zu treten und einen kostspieligen Umzug von Königsberg nach Berlin
ohne Gewährung von Umzugskosten zu bewirken gehabt hat.
Die in den Etat unter Nr. 18 neu eingestellte Position: „dem
städtischen Sanitätsbeamten 6 600 JC“» ist vom Ausschuß gestrichen
worden, da die in der Angelegenheit, betreffend die Anstellung eines
städtischen Sanitätsbeamtcn, beim Magistrat schwebenden Verhandlungen
noch nicht soweit zum Abschluß gebracht worden sind, um die Ein
stellung der Position in den Etat zu rechtfertigen.
Im Uebrigen ist der Spezialetat Nr. 41 unverändert genehmigt
worden. Derselbe kann nunmehr, da Einnahmen nicht vorgesehen sind,
mit einer Ausgabe von 212 229 JC festgestellt werden.