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Volume No. 26 (233), 31. März 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Nachdem der Herr Oberpräsident auf eine desfallsige Anfrage des 
Magistrats sich dahin entschieden habe, daß es nicht für unzulässig 
erachtet werde, die Besoldungsverhältnisse des zum Stadtbaurath 
gewählten Herrn Ho brecht nachträglich, ohne Vornahme einer Neu 
wahl, durch Gemeindebeschluß zu reguliren, habe der Magistrat sich 
mit den vom Etats-Ausschuß beschlossenen Gehaltsfestsetzungen ein 
verstanden erklärt und werde dies der Stadtverordneten-Versammlung 
mittelst besonderer Vorlage mittheilen. 
Die Frage wegen Kreirung der Stelle eines städtischen besoldeten 
Sanitätsbeamten habe der Magistrat zunächst einer aus seiner Mitte 
niedergesetzten Subkommission zur Vorprüfung überwiesen und sich die 
definitive Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zum Eingänge 
des Berichts der Subkommission vorbehalten. Die Berathungen der 
Subkommission würden nach Möglichkeit beschleunigt werden. Zur 
Förderung der Sache würde es aber unzweifelhaft dienen, wenn 
dieselbe an das Plenum der Versammlung gebracht und eine Be 
schlußfassung in der Angelegenheit herbeigeführt würde, zumal nach 
der Vorschrift des §. 29 der Städtcordnung die Vermehrung der Zahl 
der Mitglieder des Magistrats nur auf Grund einer ortsstatutarischen 
Festsetzung vorgenommen werden könne. Die Einsetzung der Stelle in 
den Etas genüge demnach für sich allein nicht, vielmehr sei ein 
bestimmter Gemeindebcschluß in dieser Beziehung nothwendig. 
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an und hielt es 
für dringend wünschenswerth, daß diese Angelegenheit noch vor 
Beendigung der Etatsberathung zum Abschluß gebracht werde. Er 
beschloß demgemäß, der Versammlung über diesen Gegenstand vorweg 
Bericht zu erstatten und ernannte zum Berichterstatter den Stadtv. 
Spinola. 
Derselbe soll der Versamnilung den nachstehenden Beschluß zur 
Annahme empfehlen: 
Die Versammlung beschließt nach dem Vorschlage des 
Etats - Ausschusses die Stelle eines städtischen besoldeten 
Sanitätsbeamten, deren Inhaber Mitglied des Magistrats 
sein soll, zu kreiren, und ersucht den Magistrat, sich hiermit 
einverstanden zu erklären und ihr den Entwurf des nach §. 29 
der Städteordnung erforderlichen Ortsstatuts, in welchem 
eventl. auch die Kreirung einer neuen unbesoldeten Stadt 
rathsstelle vorzusehen ist, recht bald zur Genehmigung vor 
zulegen. 
Auf den von 12 Mitgliedern des Etats-Ausschusses eingebrachten 
Antrag: das Gehalt des Kämmerers, Stadtrath Runge vom l. April d.J. 
von 9 000 auf 10 000 JC zu erhöhen, beschloß der Ausschuß, in 
Anerkennung der besonderen Verdienste, welche sich der Herr Kämmerer 
um die Stadtgemeinde erworben hat und in spezieller Würdigung 
seiner rastlosen Thätigkeit, sich mit der beantragten Gehaltserhöhung 
einverstanden zu erklären. 
Hierauf wurde die zweite Lesung des Spezial-Etats Nr. 41 bis 
auf Weiteres vertagt. 
a. u. 8. 
Dr. Straßmann. 
Zu Nr. «33. 
XIV. 
Verhandelt Berlin, den 31. März 1885. 
Anwesend: 
Stadtverordneten-Vorsteher Dr. Straßmann, Vorsitzender, 
Stadv. Dr. Stryck, Vorsitzender-Stellvertreter, 
- Reichnow, 
- Namslau, 
- Bauke, 
- Dr. Kürten, 
- Mattern, 
- Solon, 
- Liebermann, 
- de Näve, 
- Spinola. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadt. Jacobs, entschuldigt, 
- - Heilmann, - 
- - Moses, erkrankt, 
- - Schmidt, - 
Von Seiten des Magistrats waren anwesend: 
Herr Kämmerer, Stadtrath Runge und Herr Stadtrath Borchardt. 
In der heutigen Sitzung des Etatsausschusses beschäftigte sich der 
Ausschuß zunächst mit der Frage wegen Verwendung der Ueberschüsse 
der städtischen Wasserwerke im Betrage von 245473 JC. Nach dem 
letzten Beschlusse sollten dieselben an den Grundstückserwerbungsfonds 
zum Ankauf von Schulgrundstücken abgeführt werden. Der Beschluß 
ist aber nur in der Voraussetzung gefaßt worden, daß auch die Ueber 
schüsse des Viehmarktes pro 1882.83 und 1883/84 in Höhe von 
469 791,«« Je zu demselben Zwecke an den Grundstückserwerbungsfonds 
überwiesen werden. Nachdem nun der Magistrat seine Vorlage (Druck 
sache Nr. 173», betreffend die Verwendung der letztgedachten Ueberschüsse 
zur Erwerbung von Schulgrundstücken zurückgezogen hat, erachtet der 
Ausschuß auch seinen obigen, bezüglich der Verwendung der Ueber 
schüsse der Wasserwerke gemachten Vorschlag für hinfällig. Dagegen 
empfiehlt er mit Rücksicht darauf, daß der zur Vorberathung der Vor 
lage (Drucksache Nr. 154), betreffend den Ankauf des der Petrikirchen 
gemeinde gehörigen Theiles des alten Jakobskirchhofs, niedergesetzte 
Ausschuß den Ankauf des Kirchhofterrains, wenn auch zu einem 
geringeren Preise, befürwortet und vorgeschlagen hat, die erforderlichen 
Geldmittel aus der Specialverwaltung Nr. 50 pro 1885/86 zu ent 
nehmen, zu diesem Zweck die Ueberschüsse der Wasserwerke hauptsäch- 
lich zu verwenden und dieselben zum Specialetat Nr. 50 zu übernehmen. 
Der Etatsausschuß beantragt demnach: 
a) int Etat der Wasserwerke beim Titel VI der Ausgabe die 
Position 3, wie folgt, zu fassen: 
3. Ueberschuß, zahlbar an die Stadt-Hauptkasse behufs Ver 
wendung zu allgemeinen Communalzwecken, insbesondere 
zum Ankauf des der Petrikirchengemeinde gehörigen Theils 
des alten Jokobskirchhofes 245 478 JC 
b) in den Specialetat Nr. 50 — Verschiedene Einnahmen und 
Ausgaben — folgende Positionen neu einzustellen: 
1. bei der Einnahme — B. Extraordinarium. — 
3. Ueberschuß aus der Verwaltung der städtischen Wasser 
werke behufs Verwendung zu allgemeinen Kommunal 
zwecken, insbesondere zum Ankauf des der Petrikirchen 
gemeinde gehörigen Theils des alten Jakobskirchhofes 
245 478 JC 
2. bei der Ausgabe — B. Extraordinarium. — 
2. Zum Ankauf des der Petrikirchengemeinde gehörigen Theils 
des alten Jacobskirchhofes 215 000 JC. 
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr, den Spezialetat Nr. 50 
in Einnahme auf 2 592 183 JC 
in Ausgabe auf 2 289 938 - 
und mit einer Mehrausgabe von .... 302 245 JC 
festzustellen. 
Demnächst trat der Ausschuß in die zweite Lesung des 
Spezial-Etats Nr. 41 — betreffend die nichtzum Per 
sonalbesoldungsetat gehörigen Stellen — pr.o 1. 
April 1885/86 
ein. 
Hierbei wurde die für den Herrn Bürgermeister Duncker bei der 
ersten Berathung des Etats bewilligte persönliche, pensionsfähige Zu 
lage von 3 000 JC anstandslos genehmigt. 
Das Gehalt des Herrn Stadtraths und Kämmerers Runge ist 
einstimmig von 9 000 JC auf 12 000 JC erhöht worden. 
Die dem Herrn Stadtbaurath Blankenstein bei der ersten Lesung 
bewilligte persönliche Zulage von 3 000 JC ist ebenfalls genehmigt 
worden; diese Zulage soll indesseu gleichfalls penstonsfähig sein, es 
muß also im Etat bei der Position 8 der Ausgaben heißen: 
„Stadtbaurath Blankenstein 15 000 JC, darunter 
3 000 JC persönliche, pensionsfähige Zulage." 
Zu der Position 12 wurde von den Herren Magistratskommissarien 
mitgetheilt, daß die Bestätigung des zum Stadtbaurath gewählten Herrn 
Hob recht durch den Herrn Oberpräsidenten erfolgt sei und zwar mit 
einem pensionsfähigen Gehalte von 9 000 JC, einer persönlichen Zu 
lage von 6 000 JC und einer fixirten Fuhrkostenentschädigung von 
3 m ± jc. 
Der Ausschuß empfiehlt demgemäß, das Gehalt für denselben, wie 
bei der ersten Lesung des Etats vorgeschlagen worden, in den Etat 
einzustellen, indessen bei der Fuhrkostenentschädigung zu sagen: 
„3 000 ^ fixirte Fuhrkostenentschädigung." 
Die vom Ausschuß bei der ersten Lesung beschlossene Erhöhung 
des Minimalgehalts der Stadträthe von 5 700 JC bezw. von 6 300 JC 
für die technischen Räthe, auf 6 000 JC bezw. 6 600 JC, ist aufrecht 
erhalten worden. Bemerkt wird aber hierbei, daß der Beschluß keine 
rückwirkende Kraft haben, vielmehr erst vom 1. April d. Js. ab in 
Wirksamkeit treten soll. 
Die dem Herrn Stadtrath Weise bewilligte Gehaltszulage von 
300 JC ist mit Rücksicht darauf aufrecht erhalten worden, daß derselbe 
seine Staatsstelle aufgegeben hat, um in den Dienst der Stadtgemeinde 
zu treten und einen kostspieligen Umzug von Königsberg nach Berlin 
ohne Gewährung von Umzugskosten zu bewirken gehabt hat. 
Die in den Etat unter Nr. 18 neu eingestellte Position: „dem 
städtischen Sanitätsbeamten 6 600 JC“» ist vom Ausschuß gestrichen 
worden, da die in der Angelegenheit, betreffend die Anstellung eines 
städtischen Sanitätsbeamtcn, beim Magistrat schwebenden Verhandlungen 
noch nicht soweit zum Abschluß gebracht worden sind, um die Ein 
stellung der Position in den Etat zu rechtfertigen. 
Im Uebrigen ist der Spezialetat Nr. 41 unverändert genehmigt 
worden. Derselbe kann nunmehr, da Einnahmen nicht vorgesehen sind, 
mit einer Ausgabe von 212 229 JC festgestellt werden.
	        
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