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Hierzu lag folgender Antrag vor:
Die Grundsätze in Bezug auf die Besoldungsverhältnifse
der Lehrer der höheren Lehranstalten dahin abzuändern, daß
behufs Erzielung eines gleichmäßigen Avancements, wie dies
bei den Lehrern der Gemeindeschulen der Fall ist, ein ge
meinschaftlicher Besoldungsetat auch für die Lehrer der
sämmtlichen höheren Lehranstalten aufgestellt wird.
Ein gleicher Antrag war bei der Berathung der Etats der höheren
Lehranstalten pro 1. April 1883/84 gestellt worden und hat den
damals eingesetzten Etatsausschuß beschäftigt Die bezüglichen Ver
handlungen wurden vom Vorsitzenden verlesen. Darnach ist der
Antrag damals vom Ausschüsse abgelehnt worden, weil nach der
Mittheilung des Herrn Stadtschulraths sich der Durchführung des
Planes unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstellen, die insbesondere
darin beruhen, daß die wissenschaftlichen Lehrer nicht gleichmäßig vor
gebildet sind und deshalb die Besetzung vakant gewordener Stellen
nicht streng nach der Anciennetät erfolgen könne. Sehr häufig würden
z. B. Fälle eintreten, wo an einer Schule die Stelle des Mathematikers
besetzt werden müsse, während ein Lehrer der alten oder neueren
Sprachen zum Einrücken in die Stelle berechtigt sei. Auch in der
Staatsverwaltung, wo bei Beamtenkategorien mit gleichmäßiger Vor
bildung, wie bei den Richtern rc., ein durchgehendes Avancement statt
finde, sei dies bezüglich der Lehrer an den höheren königlichen Schulen
nicht der Fall.
Mit Rücksicht hierauf und da nach der Mittheilung des Herrn
Kämmerers eine Subkommission des Magistrats sich ebenfalls bereits
mit dieser Frage beschäftigt hat, aber gleichfalls zu der Ansicht ge
kommen ist, daß die Durchführung eines gemeinschaftlichen Besoldungs
etats für die Lehrer der städtischen höheren Schulanstalten nicht
angänglich sei, lehnte der Ausschuß den obigen Antrag ab.
Abgesehen von den Aenderungen, welche in Folge des Beschlusses
wegen Erhöhung des Maximalgehaltes der Vorschullehrer an den
höheren Lehranstalten bei der Abtheilung A eintreten (cfr. Protokoll
Nr. III des Etatsausschusses vom 13. Februar cr.), sind anderweite
Aenderungen nicht vorgenommen worden.
Die Abtheilungen B und 6 wurden unverändert genehmigt.
Die Feststellung des Normalbesoldungsetats kann noch nicht er
folgen, weil bezüglich der Vertheilung der 10 neuen Stellen auf die
einzelnen Gehaltsklassen (I. Theil Pos. 16) zuvor noch eine Mit
theilung vom Magistrat eingehen muß.
Spezialetat Nr. 42 — Zum Personal-Besoldungs
etat gehörige Stellen — pro 1. April 1885/86.
Gegen die Titel und Positionen der Einnahme ist nichts er
innert worden.
Ausgabe. Bei Titel 1 0. — Für die übrigen Stellen der Sekretaire
und Assistenten — werden in Gemäßheit des zum Normal-Besoldungs-
ctat gefaßten Beschluß statt 20 neue Stellen nur 10 neue Stellen zum
Etat gebracht. Es kommen daher statt der geforderten 369 nur 359
Sekretair- und Assistentenstellen zum Ansatz. Die Position muß indessen
bis zum Eingang der Mittheilung des Magistrats über die Vertheilung
der 10 neuen Stellen auf die einzelnen Gehaltsstufen offen bleiben.
Bei dieser Gelegenheit theilte der Vorsitzende mit, daß er im
Sommer v. Js. an den Magistrat das Ersuchen gerichtet habe, dem
im diesseitigen Bureau beschäftigten Magistratssekretair Görner mit
Rücksicht darauf, daß derselbe unermüdlich, treu und gewissenhaft
arbeitet, durchaus zuverlässig sei, die umfangreiche Registratur muster
haft in Ordnung halte, jederzeit dienstbereit und täglich über die
gewöhnlichen Dienststunden hinaus im Bureau thätig sei, um keine
Arbeitsreste aufkommen zu lassen, eine besondere Anerkennung in der
Weise zu gewähren, daß er entweder um eine Stufe im Gehalt erhöht
oder ihm eine Remuneration von 300 J(, bewilligt werde.
Hierauf habe der Magistrat mitgetheilt, daß es derzeit nicht in der
Möglichkeit gelegen habe, dem Magistrats-Sekretair Görner, welcher
erst die 20. Stelle in der Gehaltsstufe von 3 400 JC einnehme, ohne
Beeinträchtigung einer sehr erheblichen Anzahl gleichbefähigter Beamten,
die vorgeschlagene Gehaltszulage zu gewähren.
Alle im diesseitigen Bureau beschäftigten Beamten, mit Ausnahme
des p. Görner, hätten für den anstrengenden Dienst mehr oder
weniger eine besondere Anerkennung erhalten und es erscheint wünschens-
werth, diesem pflichttreuen, gewissenhaften Beamten ebenfalls, sei es
durch eine Funktionszulagc von 300 JC oder durch eine außerordent
liche Gehaltsverbesserung eine solche Anerkennung zu gewähren.
Bei der beschlossenen Vermehrung der Beamtcnstcllcn lasse sich jetzt
vielleicht im Aufrücken in eine höhere Gehaltsklasse ermöglichen.
Der Ausschuß schloß sich diesen Ausführungen an; nahm aber
von Stellung eines Antrages bezw. von der Bewilligung der vorge
schlagenen Funktionszulage von 300 JC vorläufig Abstand, da der
Herr Kämmerer sich bereit erklärte, die Frage wegen Bewilligung einer
Gehaltszulage im Magistratskollegium resp. in der für die Regulirung
der Gehaltszulagen der Beamten niedergesetzten Subkommission zur
Sprache zu bringen und eine Beschlußfassung über den Gegenstand
herbeizuführen.
Zu Titel IV 0 — Beamte der Bauvcrwaltung — a) Bauinspektoren
— hat die Versammlung im verflossenen Jahre folgende Resolution
gefaßt:
Die Versammlung ersucht den Magistrat,
die durch den Tod des Bau-Inspektor Genth vakant ge
wordene Stelle bis zum Ablauf der jetzigen Normal-Etats-
Periode nicht wieder zu besetzen, sondern diätarisch verwalten
zu lassen.
Der Magistrat hat hierzu bemerkt, daß diese Stelle seit dem
1. April 1884, also noch vor Eingang der Resolution durch den bis
dahin als ersten Hülfsarbeiter des Stadtbauraths beschäftigten Bau-
Inspektor Schmidt wieder besetzt sei. Herr Schmidt habe allerdings
erst vom 1. April 1886 ab Anspruch auf lebenslängliche Anstellung,
doch würde er nur dann wieder aus dem Dienst entfernt werden können,
wenn nachträglich schwere Bedenken gegen seine Dienstführung entstehen
sollten. Indessen sei insofern der Resolution der Versammlung ent
sprechend freie Hand vorhanden, als die Stelle des ersten Hilfsbau
meisters des Stadtbauraths, welche nach dem Beschlusse vom 11. Mai
1882 ebenfalls mit einem lebenslänglich anzustellenden Beamten besetzt
werden soll, augenblicklich noch interimistisch verwaltet werde. Der
Magistrat beabsichtige indessen auch diese Stelle im Interesse der
Geschäfte der Bau-Verwaltung definitiv zu besetzen und werde darüber
der Stadtverordneten-Versammlung demnächst eine besondere Vorlage
zugehen lassen.
Bezüglich der Thätigkeit der Hochbauverwaltung führte der Herr
Stadtbanrath heute aus, daß im laufenden Etatsjahre 21 größere
Bauten in Angriff genommen seien. Hiervon wären 5 erledigt,
16 davon gingen aus das künftige Etatsjahr über. Für letzteres seien
nach dem Bauetat 20 Bauten vorgesehen, es würden also im ganzen
36 Bauten, und wenn man die Errichtung einer Gemeindeschule, für
welche zur Zeit das Grundstück noch fehlt, in Abzug bringe, immer
noch 35 Bauten im nächsten Etatsjahre im Gange sein, darunter
befänden sich Bauausführungen von sehr beträchtlichem Umfange, wie
z. B. das Polizei-Präsidial-Dienstgebäude, das Asyl für Obdachlose rc.
und sei es unter diesen Umständen durchaus nothwendig, die vakante
und jetzt diätarisch verwaltete Bauinspektorenstellen wieder zu besetzen,
wenn auch vorläufig, den Bestimmungen zum Normal-Besoldungsetat
entsprechend, nur provisorisch, da andernfalls für den ordnungsmäßigen
Geschäftsbetrieb keine Gewähr geleistet werden könne.
Mit Rücksicht auf diese Ausführungen und da auch die Normal-
etats-Deputation sich mit der Wiederbesetzung der Stelle einverstanden
erklärt hat, empfiehlt der Ausschuß,
die obige Resolution für erledigt zu erachten.
Gegen die einzelnen Positionen der Abtheilung 0. a. hatte der
Ausschuß nichts zu erinnern. Ebenso sind die übrigen Tttel und
Positionen der Ausgabe unverändert genehmigt worden.
Die Feststellung des Spezialetats Nr. 42 kann wegen der offen
gebliebenen Position zur Zeit noch nicht erfolgen.
Spezial-Etat Nr. 43 — Geschäftsbedürfnisse und
Prozeßkosten — pro 1. April 1885/86.
Hierzu gehört als Anhang:
Der Etat, betreffend das Kommunalblatt und die
Herstellung der stenographischen Berichte über die
öffentlichen Sitzungen der Stadtvcrordneten-Ver-
sammlung.
Gegen diesen Etat wurde nichts erinnert, weshalb seine Feststellung
nach dem Entwurf empfohlen wird.
Demnächst gelangte der
Spezial-Etat Nr. 43
selbst zur Berathung.
Gegen die Einnahme ist nichts zu erinnern.
Ausgabe. A. Drbinarium. Titel la — Sächliche Kosten, welche
das Berlinische Rathhaus rc. betreffen, soweit dieselben auf Spezial-
Verwaltung Nr. 43 gehören. —
In Gemäßheit der bei dem Etat des Berlinischen Rathhauses vor
genommenen Veränderungen ermäßigt sich der Etatsansatz von 113610 JC
auf 109 810 JC.
Zu Titel II. B, Position 11 — Zur Erhaltung und Fortführung
der bei der Neuvermessung der Stadt fertig gestellten Karten und
Register — ist die in der Anlage abgedruckte Nachtragsvorlage vom
27. Februar cr. eingegangen, in welcher beantragt wird, den Etats
ansatz von 16 000 JC auf 22 000 JC zu erhöhen. Aus den darin
angegebenen Gründen, die vom Ausschuß als zutreffend anerkannt
werden mußten, erklärte sich derselbe mit der Erhöhung der Position
auf 22 000 JC einverstanden.
Bei Titel III, Posifton 1 — Kosten für Schreibmaterialien —
werden 125 000 JC, gegenüber dem vorjährigen Etatsansatze 15 000 JC
mehr gefordert.
Der Ausschuß hielt diese Erhöhung der Position für zu hoch
gegriffen. Er erachtete eine Verstärkung des vorjährigen Etatsbetrages
um 10 000 JC für ausreichend, um alle Ansprüche befriedigen zu
können. Die Verwaltung müsse sich nur einer größeren Sparsamkeit
im Verbrauch der verschiedenen Schreibmaterialien, namentlich auch der
Drucksachen, befleißigen, an der es vielfach zu mangeln scheint. Dem
gemäß wurden statt der geforderten 125 000 JC nur 120 000 JC in
den Etat eingestellt.
Sonstige Veränderungen des Etats sind nicht vorgenommen und
empfiehlt der Ausschuß, denselben