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Nachrichten sur deren Abfassung unter Aufhebung der Cicular-Verfügung
vom 23. August 1824 von jetzt ab das Folgende anzuordnen:
Die Schulnachrichten sollen künftig folgende Abschnitte in der
angegebenen Reihenfolge enthalten:
I. Die allgemeine Lehrverfassung der Schule und zwar:
1. Die Uebersicht über die einzelnen Lehrgegenstände und die
für jeden derselben bestimmte Stundenzahl.
Es ist die Stundenzahl für jede Klasse und in der letzten
Spalte die Gesammtzahl der Stunden für jedes Fach anzu
geben. Die Kombination zweier Klassen in einem Lehr-
gegenstande ist besonders kenntlich zu machen.
2. Die Uebersicht der Vertheilung der Stunden unter die einzelnen
Lehrer.
Dieselbe giebt für jeden Lehrer das von ihm verwaltete
Ordinariat, die ihm in den einzelnen Klassen übertragenen
Lehrgcgenstände mit Bezeichnung der Stundenzahl, die Ge
sammtzahl seiner Stunden.
Z. Die Uebersicht über die während des abgelaufenen Schul
jahres absolvirten Pensen.
Dieselbe ist nach Klassen von Prima abwärts zu ordnen
unter Angabe des Ordinarius einer jeden Klasse. In den
einzelnen Klassen sind die Lehrgegenstände in derselben
Reihenfolge wie in dem für die Reifezeugnisse vorgeschriebenen
Schema aufzuzählen. Bei jedem Lehrgegenstand ist die
Stundenzahl, das eingeführte Lehrbuch und der Name des
Lehrers anzugeben.
Wenn an einer Schule fakultativer Unterricht im Englischen,
Polnischen oder Dänischen ertheilt wird, so ist die Pensen
gabe an der betreffenden Stelle einzuschieben, zugleich aber
der fakultative Charakter des Unterrichts kenntlich zu machen.
An den Anstalten, an welchen für jede der beiden christ
lichen Konfessionen Religionsunterricht ertheilt wird, ist das
Pensum für jede der beiden Konfessionen unter die Rubrik
Religionslehre aufzunehmen.
Ferner sind die Aufgaben für die deutschen Aufsätze in
Prima und Sekunda, diejenigen für die lateinischen Aufsätze
an Gymnasien, für die französischen an Realschulen, sowie
die bei der Reifeprüfung im Deutschen, in den fremdsprach
lichen Aufsätzen, in der Mathematik und in den Natur
wissenschaften bearbeiteten Aufgaben bei den betreffenden
Lehrgegenständen (in kleinerem Druck) aufzuführen.
Am Schluß der Uebersicht ist anzugeben, wieviel Schüler
von der Theilnahme an dem Religionsunterricht der betreffenden
Konfession dispensirt worden sind.
Hinter dieser Uebersicht folgen an den Anstalten, an denen
fakultativer jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird, unter
besonderer Ueberschrift die Mittheilungen über Stundenzahl
und Pensen dieses Unterrichts; Angabe des Namens des
Lehrers.
Hieran schließen sich gleichfalls unter besonderer Ueber
schrift die Mittheilungen über den technischen Unterricht und
zwar a) im Turnen (Bezeichnung der Abtheilungen und der
Stundenzahl jeder Abtheilung, Zahl der dispensirten Schüler,
Namen der Lehrer); b) im Gesang (Bezeichnung der Ab
theilungen und der Stundenzahl jeder Abtheilung, Name des
Lehrers); c) int fakultativen Zeichnen (Angabe der Ab
theilungen und Stunden, der Zahl der theilnehmenden
Schüler, Name des Lehrers).
Die Lehrpensen sind für die Klassen mit zweijähriger
Lehrzeit (bei ungetheilter Prima u. s. w.) in jedem Jahre
abzudrucken; für die Klassen mit einjähriger Lehrzeit darf der
Abdruck der Pensen unter besonderen Umständen ausnahms
weise unterbleiben, doch sind in diesem Falle, wenn es sich
um Prima oder Sekunda handelt, die in dem fremdsprachlichen
Unterricht gelesenen Schriftwerke anzugeben.
Es wird freigestellt, hinter der Uebersicht über die Pensen
eine Zusammenstellung der bei dem Unterricht gebrauchten
Lehrbücher folgen zu lassen.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
In die Uebersicht sind nur diejenigen Verfügungen aufzu
nehmen, deren Kenntniß für das betheiligte Publikum ein
besonderes Interesse hat. Der Inhalt derselben ist derartig
wiederzugeben, daß dadurch das Verständniß der getroffenen
Bestimmungen für den Leser ermöglicht wird.
III. Chronik der Schule.
In diesen Abschnitt gehören Mittheilungen über den Beginn
des Schuljahrs, über vaterländische, kirchliche und andere
Feierlichkeiten, über Veränderungen im Lehrerkollegium, über
Unterbrechungen des regelmäßigen Unterrichtsganges durch
Krankheit, Beurlaubung und dienstliche Abwesenheit von
Lehrern, sowie über außerordentliche Ereignisse, welche sich
während des abgelaufenen Jahres zugetragen haben.
IV. Statistische Mittheilungen.
Dieselben sollen enthalten:
1. Die Uebersicht über die Frequenz und deren .Veränderung
im Laufe des Schuljahres unter Benutzung des beigegebenen
Schemas.
2. Uebersicht über die Religions- und Heimathsverhältnisse der
Schüler uach vorgeschriebenem Schema.
3. Uebersicht über die Abiturienten nach den im Kopf des
Schemas für die Reifezeugnisse enthaltenen Rubriken, denen
noch die von den Abiturienten gewählten Berufsarten hinzu
zufügen sind.
V. Sammlungen von Lehrmitteln.
Es sind die aus den etatsmäßigen Mitteln im Laufe des
Jahres beschafften Vermehrungen der Lehrmittel, sowie die
der Anstalt gemachten Geschenke aufzuführen.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
VII. Mittheilungen an die Schüler und an deren Eltern.
In diesen Abschnitt gehören als regelmäßig wiederkehrende
Veröffentlichungen, die Bekanntmachungen über die Schluß
prüfung, die Abiturientencntlassung, den Anfang des neuen
Schuljahres und die Aufnahmeprüfung.
In Vertretung:
gez. L u c a n u s.
An
sämmtliche Königliche Provinzial-
Schulkollegien.
Abschrift obiger Verfügung theilen wir zu pünktlicher Beachtung
bei der Abfassung der Schulnachrichten für das zu Ostern d. I. aus
zugebende Programm sowie für die Zukunft mit.
Die entgegenstehenden Bestimmungen unserer Verfügung vom
29. Mai 1881 (8. 5 338) werden damit aufgehoben. Der Termin der
Abiturientenprüfung, sowie der Name des Königlichen Kommissars,
welcher sie geleitet hat, ist an der Spitze der IV. 3 vorgeschriebenen
Uebersicht anzugeben.
Berlin, den 17. Januar 1885.
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium.
Herwig.
An
die sämmtlichen Herren Direktoren
resp. Rektoren der höheren Lehran
stalten der Provinz Brandenburg;
sowie an die Herren Direktoren
vr. Schönermark u. Supprian.
187.
V.
Verhandelt Berlin, den 24. Februar 1885.
Anwesend:
Stadtv.-Vorst. vr. Straßmann, Vorsitzender,
Stadtv. vr. Stryck, Vors.-Stellv.,
- Jacobs,
- Heilmann,
- Reichnow,
- Namslau,
- Baute,
- vr. Kürten,
- Mattern,
- Solon,
- Liebermann,
- de Näve,
- Spinola.
Nicht anwesend:
Herr Stadtv. Moses, beurlaubt,
- - Schmidt, entschuldigt.
Von Seiten des Magistrats waren anwesend:
Herr Stadtrath und Kämmerer Runge, Herr Stadtschulrath
vr. Bertram, Herr Stadtbaurath Blankenstein, die Herren
Stadträthe Borchardt, Schreiner, Stadthagcn, Kunz
und Mamroth.
In der heutigen Sitzung des Etatsausschusses wurden folgende
Etats in Berathung genommen:
Spezial-Etat Nr. 28 — Gemeindeschulen — pro
I. April 1885/86.