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Volume No. 22 (195-203), 21. März 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

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Nachrichten sur deren Abfassung unter Aufhebung der Cicular-Verfügung 
vom 23. August 1824 von jetzt ab das Folgende anzuordnen: 
Die Schulnachrichten sollen künftig folgende Abschnitte in der 
angegebenen Reihenfolge enthalten: 
I. Die allgemeine Lehrverfassung der Schule und zwar: 
1. Die Uebersicht über die einzelnen Lehrgegenstände und die 
für jeden derselben bestimmte Stundenzahl. 
Es ist die Stundenzahl für jede Klasse und in der letzten 
Spalte die Gesammtzahl der Stunden für jedes Fach anzu 
geben. Die Kombination zweier Klassen in einem Lehr- 
gegenstande ist besonders kenntlich zu machen. 
2. Die Uebersicht der Vertheilung der Stunden unter die einzelnen 
Lehrer. 
Dieselbe giebt für jeden Lehrer das von ihm verwaltete 
Ordinariat, die ihm in den einzelnen Klassen übertragenen 
Lehrgcgenstände mit Bezeichnung der Stundenzahl, die Ge 
sammtzahl seiner Stunden. 
Z. Die Uebersicht über die während des abgelaufenen Schul 
jahres absolvirten Pensen. 
Dieselbe ist nach Klassen von Prima abwärts zu ordnen 
unter Angabe des Ordinarius einer jeden Klasse. In den 
einzelnen Klassen sind die Lehrgegenstände in derselben 
Reihenfolge wie in dem für die Reifezeugnisse vorgeschriebenen 
Schema aufzuzählen. Bei jedem Lehrgegenstand ist die 
Stundenzahl, das eingeführte Lehrbuch und der Name des 
Lehrers anzugeben. 
Wenn an einer Schule fakultativer Unterricht im Englischen, 
Polnischen oder Dänischen ertheilt wird, so ist die Pensen 
gabe an der betreffenden Stelle einzuschieben, zugleich aber 
der fakultative Charakter des Unterrichts kenntlich zu machen. 
An den Anstalten, an welchen für jede der beiden christ 
lichen Konfessionen Religionsunterricht ertheilt wird, ist das 
Pensum für jede der beiden Konfessionen unter die Rubrik 
Religionslehre aufzunehmen. 
Ferner sind die Aufgaben für die deutschen Aufsätze in 
Prima und Sekunda, diejenigen für die lateinischen Aufsätze 
an Gymnasien, für die französischen an Realschulen, sowie 
die bei der Reifeprüfung im Deutschen, in den fremdsprach 
lichen Aufsätzen, in der Mathematik und in den Natur 
wissenschaften bearbeiteten Aufgaben bei den betreffenden 
Lehrgegenständen (in kleinerem Druck) aufzuführen. 
Am Schluß der Uebersicht ist anzugeben, wieviel Schüler 
von der Theilnahme an dem Religionsunterricht der betreffenden 
Konfession dispensirt worden sind. 
Hinter dieser Uebersicht folgen an den Anstalten, an denen 
fakultativer jüdischer Religionsunterricht ertheilt wird, unter 
besonderer Ueberschrift die Mittheilungen über Stundenzahl 
und Pensen dieses Unterrichts; Angabe des Namens des 
Lehrers. 
Hieran schließen sich gleichfalls unter besonderer Ueber 
schrift die Mittheilungen über den technischen Unterricht und 
zwar a) im Turnen (Bezeichnung der Abtheilungen und der 
Stundenzahl jeder Abtheilung, Zahl der dispensirten Schüler, 
Namen der Lehrer); b) im Gesang (Bezeichnung der Ab 
theilungen und der Stundenzahl jeder Abtheilung, Name des 
Lehrers); c) int fakultativen Zeichnen (Angabe der Ab 
theilungen und Stunden, der Zahl der theilnehmenden 
Schüler, Name des Lehrers). 
Die Lehrpensen sind für die Klassen mit zweijähriger 
Lehrzeit (bei ungetheilter Prima u. s. w.) in jedem Jahre 
abzudrucken; für die Klassen mit einjähriger Lehrzeit darf der 
Abdruck der Pensen unter besonderen Umständen ausnahms 
weise unterbleiben, doch sind in diesem Falle, wenn es sich 
um Prima oder Sekunda handelt, die in dem fremdsprachlichen 
Unterricht gelesenen Schriftwerke anzugeben. 
Es wird freigestellt, hinter der Uebersicht über die Pensen 
eine Zusammenstellung der bei dem Unterricht gebrauchten 
Lehrbücher folgen zu lassen. 
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden. 
In die Uebersicht sind nur diejenigen Verfügungen aufzu 
nehmen, deren Kenntniß für das betheiligte Publikum ein 
besonderes Interesse hat. Der Inhalt derselben ist derartig 
wiederzugeben, daß dadurch das Verständniß der getroffenen 
Bestimmungen für den Leser ermöglicht wird. 
III. Chronik der Schule. 
In diesen Abschnitt gehören Mittheilungen über den Beginn 
des Schuljahrs, über vaterländische, kirchliche und andere 
Feierlichkeiten, über Veränderungen im Lehrerkollegium, über 
Unterbrechungen des regelmäßigen Unterrichtsganges durch 
Krankheit, Beurlaubung und dienstliche Abwesenheit von 
Lehrern, sowie über außerordentliche Ereignisse, welche sich 
während des abgelaufenen Jahres zugetragen haben. 
IV. Statistische Mittheilungen. 
Dieselben sollen enthalten: 
1. Die Uebersicht über die Frequenz und deren .Veränderung 
im Laufe des Schuljahres unter Benutzung des beigegebenen 
Schemas. 
2. Uebersicht über die Religions- und Heimathsverhältnisse der 
Schüler uach vorgeschriebenem Schema. 
3. Uebersicht über die Abiturienten nach den im Kopf des 
Schemas für die Reifezeugnisse enthaltenen Rubriken, denen 
noch die von den Abiturienten gewählten Berufsarten hinzu 
zufügen sind. 
V. Sammlungen von Lehrmitteln. 
Es sind die aus den etatsmäßigen Mitteln im Laufe des 
Jahres beschafften Vermehrungen der Lehrmittel, sowie die 
der Anstalt gemachten Geschenke aufzuführen. 
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern. 
VII. Mittheilungen an die Schüler und an deren Eltern. 
In diesen Abschnitt gehören als regelmäßig wiederkehrende 
Veröffentlichungen, die Bekanntmachungen über die Schluß 
prüfung, die Abiturientencntlassung, den Anfang des neuen 
Schuljahres und die Aufnahmeprüfung. 
In Vertretung: 
gez. L u c a n u s. 
An 
sämmtliche Königliche Provinzial- 
Schulkollegien. 
Abschrift obiger Verfügung theilen wir zu pünktlicher Beachtung 
bei der Abfassung der Schulnachrichten für das zu Ostern d. I. aus 
zugebende Programm sowie für die Zukunft mit. 
Die entgegenstehenden Bestimmungen unserer Verfügung vom 
29. Mai 1881 (8. 5 338) werden damit aufgehoben. Der Termin der 
Abiturientenprüfung, sowie der Name des Königlichen Kommissars, 
welcher sie geleitet hat, ist an der Spitze der IV. 3 vorgeschriebenen 
Uebersicht anzugeben. 
Berlin, den 17. Januar 1885. 
Königliches Provinzial-Schul-Kollegium. 
Herwig. 
An 
die sämmtlichen Herren Direktoren 
resp. Rektoren der höheren Lehran 
stalten der Provinz Brandenburg; 
sowie an die Herren Direktoren 
vr. Schönermark u. Supprian. 
187. 
V. 
Verhandelt Berlin, den 24. Februar 1885. 
Anwesend: 
Stadtv.-Vorst. vr. Straßmann, Vorsitzender, 
Stadtv. vr. Stryck, Vors.-Stellv., 
- Jacobs, 
- Heilmann, 
- Reichnow, 
- Namslau, 
- Baute, 
- vr. Kürten, 
- Mattern, 
- Solon, 
- Liebermann, 
- de Näve, 
- Spinola. 
Nicht anwesend: 
Herr Stadtv. Moses, beurlaubt, 
- - Schmidt, entschuldigt. 
Von Seiten des Magistrats waren anwesend: 
Herr Stadtrath und Kämmerer Runge, Herr Stadtschulrath 
vr. Bertram, Herr Stadtbaurath Blankenstein, die Herren 
Stadträthe Borchardt, Schreiner, Stadthagcn, Kunz 
und Mamroth. 
In der heutigen Sitzung des Etatsausschusses wurden folgende 
Etats in Berathung genommen: 
Spezial-Etat Nr. 28 — Gemeindeschulen — pro 
I. April 1885/86.
	        
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