M 19.
(168—181.)
Dorlagen
für die
Stadtverordneten-Versammlung zn Berlin.
168. Borlage (J.-Nr. 3 551 B. V. I. 84) — zur Beschlutz
fassung —, betreffend die Skizze zum Neubau einer
Gemeinde-Doppelschulc auf dem städtischen Grund
stück Müllerstr. 48.
Zur Deckung des Schulbedürfnisses in der Gegend oberhalb der
Schulstraße ist die Erbauung einer Gemeinde-Doppelschule von unserer
Schul - Deputation für dringend nothwendig erachtet und zur Aus
führung dieses Baues das städtische Grundstück Müllerstr. 48 seiner
Lage nach als geeignet bezeichnet worden. Demgemäß haben wir in
den Special-Etat 40 A pro 1885/86 — Extraordinarium, Tit. II B
Pos. 15 — eine erste Baurate von 180 000 ^ aufgenommen.
Der Stadtverordneten-Versammlung übersenden wir nunmehr
1 Situationsplan,
1 Bauskizze,
1 Erläuterungs-Bericht und
1 mit 430 000 jfC abschließenden Kosten-Uebcrschlag
zu dem Neubau der auf dem städtischen Grundstück Müllerstr. 48 zu
errichtenden Gemeindc-Doppelschulc zur gefälligen Prüfung und Ge
nehmigung.
Schließlich bemerken wir noch, daß unsere Bau- und Schul-
Deputation obiger Skizze zugestimmt haben, und ersuchen wir die
Stadtverordnetcn-Versammlung folgenden Beschluß fassen zu wollen:
Die Stadtverordneten - Versanimlung erklärt sich damit
einverstanden, daß auf dem städtischen Grundstück Müller
straße 48 eine Gemeinde-Doppelschulc errichtet werde, sie
genehmigt die ihr vorgelegte Skizze sowie den mit 430 000 JC
abschließenden Kosten-Uebcrschlag, und sieht der Vorlegung
des speciellen Entwurfs und Kostenanschlags entgegen.
Berlin, den 7. März 1885.
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt,
gez. von Forckenbeck.
Zu Nr. 168.
Erläuterungs-Bericht zur Skizze, betreffend den Neubau
einer Gemeinde-Doppelschule auf dem Grundstück
Müllerstr. 48.
In Folge des Auftrages der Bau-Deputation vom 19. Januar cr.
ist zu nebenstehend angegebenem Neubau die in einem Blatt Zeichnung
dargestellte Skizze ausgearbeitet und dabei das von der Schnl-Deputation
aufgestellte Programm vom 11. December 1884 zu Grunde gelegt
worden.
Das zur Bebauung bestimmte Grundstück Müllerstr. 48 besitzt eine
Straßenfront von 26,a m Länge und besteht aus einem vorderen
26,g m breiten und 25 m tiefen Theil und einem hinteren i/m 50 m
breiten und 84,«4 m tiefen Theil, welche zusammen einen Flächenraum
von 4 925 gm umfassen.
Durch die Form des Grundstücks bedingt, hat, wie aus der
Situationszeichnung ersichtlich ist, die Disposition der zur Doppelschule
erforderlichen Gebäude derartig stattgefunden, daß das Schulgebäude
als Ouergebäude mit 2 nach hinten liegenden Seitenflügeln projcctirt
und so situirt ist, daß die beiden vor resp. hinter dem Gebäude ver
bleibenden Schulhöfe nahezu gleichen Flächenraum enthalten. An der
Straßenfront ist das Lehrerwohngebäude, rechts einen Zugang von
11,30 m freilassend, angenommen, während die Turnhalle und der mit
Pissoir versehene Abtritt auf dem vorderen für die Knaben-Abtheilung
bestimmten Schulhof und auf dem Hinteren Mädchenschulhof die Mädchen-
latrine angeordnet ist.
Das Schulgebäude enthält:
im Erdgeschoß 8 Klassenzimmer,
2 Conferenzzimmer,
die Durchfahrt nach dem Hinteren Hof und
die beiden Eingänge, rechts für Knaben, links
für Mädchen;
im I. Stockwerk 10 Klassenzimmer,
1 Amtszimmer;
im II. Stockwerk 10 Klassenzimmer,
l Amtszimmer;
im III. Stockwerk 8 Klassenzimmer und
die Aula,
so daß für Knaben und Mädchen je 18 Klassenzimmer, je 1 Amts
zimmer und 1 Conferenzzimmer vorhanden sind.
Sämmtliche Räume sind von den rechts und links gelegenen
3,5« m breiten Granittreppen, welche vom Keller bis zum Boden führen,
vermittelst der Corridore zugänglich.
Das Gebäude soll massiv im Ziegelrohbau aufgeführt, mit Doppel
pappdach eingedeckt und mit Wasserheizung versehen werden.
Das Lehrerwohngebäude enthält im Erdgeschoß die Schul
dienerwohnung, die Heizerwohnung und im I. und II. Stockwerk je
eine Rectorwohnung. Dasselbe soll unterkellert und massiv im Ziegel
rohbau aufgeführt und mit Doppelpappdach versehen werden.
Die Turnhalle ist nach den neuesten, von der Schnl-Deputation
aufgestellten Grundsätzen etwas größer, im Uebrigen aber nach dem
Normalproject angenommen und soll, ebenso wie die beiden Latrinen
gebäude, im Ziegelrohbau mit Doppelpappdach ausgeführt werden. Die
Frage, ob die Latrinen noch Tonnensystem oder mit Wasserclosets
eingerichtet werden, wird sich erst entscheiden lassen, sobald der Zeit
punkt für den Anschluß dieses Schulgrundstücks an die städtische
Canalisation bestimmt werden kann.
Die Gesammtkosten werden nach dem anliegenden Kosten-Ueberschlage
430 000 JC betragen.
Berlin, den 3. Februar 1885.
Die II. Stadt-Bau-Jnspection.
gez. Erdmann.
I6L». Vorlage (J.-Nr. 7 815 B. V. II. 84) — zur Beschlutz-
sassung — , betreffend die Erwerbung des Bürger
steigterrains vor den Grundstücken Kastanicn-Allee
Nr. 65/66.
Zur Herbeiführung eines durchgehenden Verkehrs in der Kastanicn-
Allee sind die an derselben belegenen Grundstückseigenthümer von der
städtischen Polizeibehörde zur definitiven Regulirung des Bürgersteiges
aufgerufen worden.
Unter diesen befindet sich die Wittwe Kurtz als Eigenthümerin der
Grundstücke Nr. 65/66 daselbst. Das vor diesen Grundstücken belegene