Path:
Volume No. 17 (164-165), 9. März 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

157 
An der Zwölf-Apostelkirche 19 216,3» ^ 
Oderbergerstr. 12/15 105 423,23 - 
Memelerstr. 39 61 726,oo - 
sind zusammen 186 365,^ JC 
so daß noch disponibel bleiben zur Deckung der Rest-Baukosten Oder- 
berger-und Memelerstraße 112 943,58 
Die Baukosten des Feuerwebr-Depots Schönebergerstr. 20/21 sollen 
nach der Festsetzung des Specialetats 40^ aus dem künftigen Erlöse 
des zu verkaufenden Feuerwachtgrundstücks Königgrätzerstr. 123 
erstattet werden. 
Ueber den Erwerb des letzgenannten Grundstücks ergiebt das 
Hypothekenbuch Folgendes: 
„Ein Königliches Polizei-Direktorium hiesiger Residenzien 
hat diesen fundum, welcher zu dem Gassenreinigungswesen 
bestimmt ist, von dem Gouvernement, als welchem die Direktion 
und Administration des Gassenreinigungswesens anvertraut 
war, am 31. März 1742 mit übernommen und wohlgedachtes 
Collegium ist auch seit dieser Zeit im ruhigen Besitz geblieben, 
daher denn auch dieser t'unäns für ein unstreitiges Eigenthum 
des Gassenreinigungswesens per December vom 18. August 
1801 erachtet und dergestalt den 23. ejsd. intabulirt ist." 
Seit October 1884 ist das Grundstück von der Feuerwehr geräumt 
und mit Genehmigung des Herrn Ministers des Innern der Stadt 
gemeinde zur freien Verfügung überwiesen. 
Das Grundstück, dessen Besitztitel für die Stadtgemeinde berichtigt 
ist, ist somit unzweifelhaft alleiniges Eigenthum der Stadtgemeinde. 
Ein Ausgleich mit der Feuer-Societätskasse bezüglich der früher 
auf Kosten der Stadt für die Straßenrcinigung hergerichteten, gegen 
wärtig zu Feuerlöschzwecken benutzten Räumlichkeiten in der Keibel- 
und Köpnickcrstraße hat bisher nicht stattgefunden. 
Bezüglich der Beitragspflicht der Feuer-Societätskasse zu den 
Unterhaltungskosten der Grundstücke je. wird nach dem vormitgetheilten 
Eommunalbeschluß vom Jahre 1873 verfahren, so daß: 
bei den unter A aufgeführten Grundstücken die Hälfte der 
Bau- und sonstigen Unterhaltungskosten von der Feuer- 
Societätskasse getragen werden und dieser Kasse auch die 
Hälfte der etwaigen Einnahme zufließen; 
bei den unter B genannten Grundstücken die Hälfte des 
Miethswcrthes der zu Feuerlöschzwecken benutzten Räumlich 
keiten, welcher von 4 zu 4 Jahren durch Abschätzung zu 
ermitteln ist, 
von der Fcuer-Societätskasse getragen wird. 
Das Spritzenhaus Zimmerstr. 15 ist ein Servitut. Ein Kosten 
beitrag zur Erwerbung des Superficialrechts scheint seitens der Feuer- 
Societät nicht gewährt zu sein. Die diesseitigen Akten ergeben 
hierüber nichts. 
Das frühere Spritzenhausgrundstück Philippstr. 13, dessen Erwerbs 
und Herstellungskosten zur einen Hälfte von der Feuer-Societätskasse, 
zur anderen Hälfte von der Rachtwachtkasse getragen worden sind, ist 
jetzt der Straßenreinigung zur Benutzung als Depot überwiesen. 
Im Aufträge des Magistrats bitte ich ergebenst, in dem vor 
liegenden Etat eine Veränderung nicht eintreten zu lassen. Der 
Magistrat wird aber eingehend erwägen, in welcher Weise die seit 1873 
vielfach veränderten Verhältnisse der Feuerwehr-Depots neu geregelt 
werden können. Sobald bestimmte und zweckmäßige Vorschläge gemacht 
werden können, wird der Magistrat dieselben der Stadtverordneten- 
Versammlung mit den entsprechenden Anträgen vorlegen. 
Position 32. Auguststr. 67/68. 
Die von dem Etatsausschuß ausgesprochene Vermuthung, daß der 
zum Etat gestellte Betrag nur die halbjährliche Miethseinnahme 
repräsentirt, ist begründet. Die jährliche Miethe für das Grundstück 
stellt sich nach den laufenden Verträgen aus 1138\ JC, so daß für 
die Zeit pro 1. April bis 1 Oktober 1885 nur 5 690^, wie ge 
schehen, anzusetzen waren. 
Position 33. Grundstück Neue Friedrichstr. 35. 
In Folge der räumlichen Ausdehnung des Büreaus der Gewerbe- 
Deputation im Köllnischen Rathhause ist es bedenklich geworden, ob 
die zur Bewältigung der in diesem Jahre seitens des Wahlbürcaus 
und des Statistischen Amts auszuführenden Arbeiten für die Wahlen 
zum Abgeordnetenhause, für die Wahl der ausscheidenden Mitglieder 
der Stadtverordneten-Versammlung und für die Volkszählung anzu 
nehmenden Hülfskräfte in den bisherigen Räumen der bezüglichen 
Büreaus im Köllnischen Rathhausc noch werden mit untergebracht 
iverden können. Die nach dieser Richtung hin seitens des Magistrats 
angestellten Erhebungen haben ergeben, daß die Arbeiten für die Volks 
zählung in größerem Umfange erst mit dem 3. Dezember d. I., also 
dann beginnen, wo die Arbeiten für die Wahlen zum Abgeordneten 
hause und für die Wahl der Stadtverordneten-Versammlung bereits 
zu Ende geführt sein werden, so daß es in Anbetracht dieses Umstandes, 
weil die Arbeiten nicht zu ein und derselben Zeit gleichzeitig zur Er 
ledigung gebracht werden müssen, es voraussichtlich gelingen wird, 
das erforderliche Hilfspersonal hierzu noch in den bisherigen Räumen 
zu beschäftigen. Vorausgesetzt wird indessen hierbei, daß die bisher 
in den Räumen des Wahlbürcaus thätigen Beamten der Gewerbe- 
Deputation anderweit im Hause gntergebracht werden können und daß 
ferner seitens des Königlichen Statistischen Amts die Anfertigung 
von Abschriften der Zählkarten nicht gefordert werde. Wenn letzteres 
indessen geschehen sollte, worüber zur Zeit noch Erkundigungen eingeholt 
werden, so sind weitere 50 Hilfsbeamte erforderlich, die in den bis 
herigen Räumen nicht mehr placirt werden können, so daß dann für 
die die ganze Volkszählung anderweite Räumlichkeiten aufgesucht werden 
müssen. Es würde alsdann die Nothwendigkeit eintreten, auf große 
disponible Räume im Hause Neue Friedrichstraße 35 bedacht und solche 
hierzu in Anspruch zn nehmen. Da jedoch eine Gewißheit hierüber, 
wie bereits erwähnt, erst in nächster Zeit erlangt werden kann, so ist 
der Magistrat gegenwärtig nicht in der Lage, nach dieser Richtung hin 
bestimmte Erklärungen abgeben zu können. Derselbe ersucht vielmehr 
den Etatsausschuß, der Stadtverordneten-Versammlung die unveränderte 
Annahme der in den Spezialetat Nr. 1 für das Grundstück Neue 
Friedrichstraße 35 in Einnahme angesetzten Beträge empfehlen zu 
wollen. 
6. E. Ordonnanzhaus. Position 1. 
Die Verrechnung des Beitrages der Sublevationskasse zu den 
Kosten der „Baulichen Unterhaltung des Grundstücks" — '/- von 
2 000 JC — 1 000 JC erfolgt nach den angestellten Ermittelungen 
bei der Einnahme-Position: „An Miethe" 8 556 JC 
Hierbei hat sich ergeben, daß dieser Ansatz pro 1885/86 zu hoch 
gegriffen ist. An Miethen kommen nach den abgeschlossenen Verträgen 
auf jährlich 6 583 JC 
incl. 60 JC Erstattung auf den Wasserverbrauch von 
rc. Frietsche. 
Hierzu die Hälfte der Bauunterhaltungskosten von der 
Sublevationskasse mit 1 000 - 
sind in Summa 7 583 JC 
Die letzte Etatssumme setzt sich zusammen aus . . 6 581 - 
Miethen incl. 60 JC für Wasser und die Hälfte der in 
Ausgabe Pos. 1 angesetzten laufenden und außerordent 
lichen Bau-Unterhaltungskosten in Höhe von 2 000 JC und 
1 950 JC, zusammen mit 1 975 - 
sind . . 8 556 JC 
Demzufolge ersuche ich den Etatsausschuß ganz ergebenst: 
Den Einnahme-Ansatz Titel I. E., Ordonnanzhaus, auf 
7 583 JC ermäßigen und den Text in „An Miethen rc." 
ändern resp. diese Abänderungen der Stadtverordneten-Ver 
sammlung zur Annahme empfehlen zu wollen. 
E. Feuerwachtgebäude. 
Die Gründe für die erhebliche Erhöhung der Ausgabe-Ansätze 
Titel I. E. Pos. 5 und 6 „Für Wasser und Gas" sowie „Verschiedene 
Ausgaben" sind folgende: 
Die durch den letzten Etat bei Pos. 5 „Für Wasser" ausgesetzten 
810 JC sind nur für die Kosten der Bewässerung zweier Feuerwacht- 
grundstücke, nämlich Tieckstraße 18 und An der Apostelkirche berechnet 
gewesen. Die Kosten für Gas sind bisher bei Pos. 6, Verschiedene 
Ausgaben, verrechnet worden und haben hier die bedeutende Etatsüber 
schreitung von 524 JC pro 1883/84 hervorgerufen. 
Nach der der Stadtverordneten-Versammlung inzwischen vorgelegten 
Uebersicht vom Finanz-Zustande pro 1. April 1884/85 wird in diesem 
Etatsjahre die Uebcrschreitung sogar 870 JC betragen. 
Die in der Deklaration zum Original-Etat pro 1. April 1885/86 
nachgewiesenen Special-Ansätze für die neu hinzutretenden 3 Feuer 
wachen: 
Oderbergerstr. 12/15 mit 200 JC, 
Memelerstr. 39 mit 300 - 
und Schönebergerstr. 20/21 mit 500 - 
entsprechen den bei den obengenannteu zwei Feuerwachen gemachten 
Erfahrungen und dürfte eine Herabsetzung des Ansatzes mit Rücksicht 
auf den Umfang der neuen Baulichkeiten sowohl, als auch wegen der 
Verrechnung der Gaskosten bei dieser Position nicht angängig sein. 
Bei Position 6, Verschiedene Ausgaben, kommen nunmehr auch 
die Kosten der Vicewirthschaft und sonsftge nicht vorhergesehene 
Ausgaben zur Verbuchung. Diese Kosten sind für die neu errichteten 
Feuerwachtgebäude, in denen neben dem Feuerwehr-Depot noch ver 
schiedene andere Bureaus rc., als: Straßenreinigungs - Depots, Polizei- 
Diensträume und Privat - Wohnung des Polizei - Lieutenants bezw. 
Bureau einer Stadt - Bau - Jnspection rc., untergebracht sind, erheblich 
höher, als in den anderen Feuerwachen, und sind mit den in der gn. 
Deklaration zum Etat angegebenen Beträgen von zusammen 550 JC 
nicht zu hoch bemessen. 
Den Etats-Ausschuß gestatte ich mir daher ganz erbenst zu ersuchen: 
die Bewilligung der in Ansatz gebrachten Beträge der Stadt 
verordneten-Versammlung empfehlen zu wollen. 
Berlin, den 28. Februar 1885. 
Der Magistrats-Commissarius. 
Runge, 
Stadtrath und Kämmerer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.