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gelegenheit wegen Vergebung der Säle nochmals im Magistratskollegium
zur Sprache zu bringen und den desfallsigen Beschluß bei der zweiten
Lesung des Etats mitzutheilen, wurde die Beschlußfassung über den
Gegenstand bis zur zweiten Lesung vorbehalten.
Die Position 10 — für die Illumination des Rathhauscs am
Sedantage — wird von 3 000 JC auf 1 500 JC herabgesetzt, weil im
Etatsjahre 1883/84 nur 1 060 JC ausgegeben worden sind.
Die Summa der Ausgabe, Abtheilung B, schließt demnach statt
mit 113 610 JC mit 109 110 JC ab.
Der Ausschuß empfiehlt hiernach, diesen Etat
in Einnahme mit 31 935 JC
in Ausgabe mit 145 548 -
und mit einer Mehrausgabe von 113 613 JC
festzustellen.
Anhang II., betreffend den Etat des Köllnischcn Rath
hauses.
Gegen denselben ist nichts erinnert worden, weshalb seine Fest
stellung nach dem Entwurf empfohlen wird.
Sodann gelangte der
Spezialetat Nr. 1 —Grundstücke in der Stadt —
pro 1. April 1885/86
selbst zur Berathung.
Zu diesem Etat hat die Versammlung bei der Berathung des
Stadt-Haushaltsetats pro 1. April 1884/85 folgende Resolutionen
gefaßt:
1. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, ihr stets dann
Mittheilung zu machen, wenn ein von den beiden Communal-
behörden gefaßter Beschluß nicht hat zur Ausführung gebracht
werden können.
In allen Fällen, in welchen die Versammlung einen von
dem betreffenden Magistrats-Antrage abweichenden Beschluß
gefaßt hat, wünsch: sie vom Magistrat Mittheilung darüber
zu erhalten, ob ihr Beschluß ausgeführt worden ist oder
nicht.
2. Die Verhältnisse an der projecfirten Kaiser Wilhelmstraße
sind derart, daß der Zustand dort nicht länger so fortbestehen
darf. Die Versammlung wünscht daher, daß die Durchlegung
und Regulirung der Straße energischer gefördert werde und
ersucht den Magistrat, ihr binnen 6 Wochen eine entsprechende
Vorlage zu machen." —
In seiner Vorlage vom 31. Januar er. — Drucksache Nr. 8 —
bemerkt der Magistrat, daß die Resolution ad. 2 durch die inzwischen
erfolgte Beschlußfassung der Communalbehörden in Betreff der Her
stellung der Kaiser Wilhelmstraße und die Ausführung der Verbreiterung
der Neuen Friedrichstraße erledigt sei. Bezüglich der Resolution ad 1
sei er dem Wunsche der Stadtverordneten-Versammlung zu entsprechen
gern bereit und habe auch derartige Mittheilungen in den letzten
Monaten schon gemacht. Allerdings werde die gewünschte Mittheilung
in solchen Fällen, in denen der Beschlußfassung des Magistrats eine
eingehende Erörterung in den betreffenden Deputationen resp. in speciell
zu diesem Zweck einzusetzenden Sub- Commissionen des Magistrats
vorhergehen müsse, nicht immer in kürzester Frist erfolgen können.
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr:
diese beiden Resolutionen für erledigt zu erachten.
Einnahme-Titel I. — Von den mit Gebäuden versehenen Grund
stücken. — Die Positionen A bis D werden genehmigt.
Zu 6 — Fürstenhaus — theilte indessen der Herr Kämmerer
auf eine bezügliche Anfrage mit, daß ein Käufer für das Fürstenhaus
vorhanden sei, daß aber Einzelheiten mitzutheilen nicht zweckmäßig
erscheine.
Bei F — Feuerwachtgebäude — ist dem Ausschüsse aufgefallen,
daß bei einzelnen Grundstücken im Etat angegeben wird, dasselbe sei
Eigenthum der Kommune, ohne daß der Feuersozietät ein Miteigen
thumsrecht daran zustehe, während dieser Vermerk bei anderen Grund
stücken nicht steht, ferner würden in einzelnen Fällen von der Feuer
sozietätskasse Miethen für die zu Feuerlöschzwecken benutzten Räumlich
keiten erhoben resp. derselben die Hälfte der Ausgaben der Grundstücke
in Rechnung gestellt, während dies bei anderen Grundstücken nicht der
Fall sei.
Der Ausschuß wünscht deshalb eine Auskunft in Bezug auf die
Verschiedenheiten in den Besitzverhältnissen der Feuerwachtgebäude und
der Beitragspflicht der Feuersozietätskasse zu erhalten, welche der
Herr Kämmerer bis zur zweiten Lesung zu geben versprach.
Die zum Etat angesetzten Beträge blieben unbeanstandet.
G. — Grundstücke für verschiedene Zwecke und Mietshäuser. —
Bei Position 3 — Grundstück Kleine Frankfurterstraße 6 — wurde
an den Herrn Kämmerer die Anfrage gerichtet, ob der Magistrat sich
mit dem Beschluß der gemischten Deputation über die Art und Weise
der Bebauung dieses Grundstücks nunmehr einverstanden erklärt habe,
worauf von demselben erwidert wurde, daß hierüber binnen Kurzem
eine Vorlage eingehen werde, da die vom Magistrat in dieser Ange
legenheit niedergesetzte Subkommission auf einen der nächsten Tage
ihre Schlußsitzung anberaumt habe. Nach slattgefundener Bericht
erstattung werde der Magistrat sich endgültig schlüssig machen und eine
bezügliche Mittheilung an die Versammlung gelangen lassen.
Bei Position 13 — Grundstück Schloßplatz 1 — bemerkte der
Herr Kämmerer auf eine desfallsige Anfrage, daß nach längerem Ver
handeln endlich Aussicht vorhanden sei, das Grundstück an den Besitzer
des Nachbarhauses zu verkaufen. Der Kontraktsabschluß hänge zur
Zeit nur davon ab, daß das hinter dem Grundstück befindliche Graben
terrain von der betreffenden fiskalischen Behörde zur Bebauung her
gegeben und die entworfene Faqade genehmigt werde. Ein Preis, wie
er früher gefordert worden, werde allerdings nicht erzielt werden.
Bei Pos. 18 — Grundstück Planufer la — wird, den zeitigen
Miethsverhältnissen entsprechend, der Etatsansatz von 2 000 JC auf
2 375 JC erhöht.
Von einer Seite wurde hierbei die Angelegenheit wegen Erbauung
der Alexandrinenbrücke zur Sprache gebracht und bemerkt, daß das
Project zum Brückenbau bereits seit 5 Jahren fertig gestellt sei, während
keinerlei Anstalten getroffen würden, dasselbe zur Ausführung zu bringen.
Es erscheine wünschenswerth, diesem Zustande im Verkehrsinteresse
ein Ende zu machen. In der Diskussion über diese Frage wurde aus
geführt, daß der Bau dieser Brücke ebenso wie der Bau aller übrigen
in Aussicht genommenen festen Brücken über die Spree und den Schiff
fahrtskanal wesentlich von dem Projekte wegen Senkung des Spree-
wasserspiegels abhängig sei, indem, wenn dies Projekt zur Ausführung
gelange, die mit bedeutenden Kosten verknüpften Anrampungen ver-
vermieden würden. Ein zwingendes Bedürfniß zum Bau der Alcxan-
drinenbrückc könne nicht anerkannt werden, da der Verkehr in dortiger
Gegend keine erheblichen Dimensionen annehme und die in nächster
Nähe befindliche Bärwaldbrücke wohl noch auf längere Zeit hinaus
denselben zu überwältigen im Stande sei. Außerdem sei die Alcxan-
drincnstraße noch nicht regulirt und die Verlegung der Kürassierkaserne,
die sowohl bei der Regulirung der Straße als auch bei dem Bau der
Brücke sehr erheblich ins Gewicht falle, könne mit Sicherheit in nicht
zu langer Zeit erwartet werden. Hiernach sei es der Kostenersparniß
wegen nicht rathsam, schon jetzt mit dem Bau dieser Brücke vorzugehen.
Ein bestimmter Antrag ist nicht gestellt worden, jedoch wurde es
vorbehalten, bei der Berathung des Spezialetats Nr. 40 B auf diese
Angelegenheit zurückzukommen.
Zu Pos. 20 — Grundstück Holzmarktstraße 39 — bemerkte der
Herr Kämmerer, daß dasselbe zum 1. April d. I. verkauft sei und
daher die zum Etat eingesetzte Miethseinnahme von 1 800 JC gestrichen
werden müsse. Demgemäß ist dieser Betrag im Etat abgesetzt worden.
Pos. 21 — Grundstück Wilhelmstraße 95/96 —. Nach der Mit
theilung des Herrn Kämmerers ist auch dieses Grundstück zum 1. Januar
1886 verkauft worden und zwar zu dem von der Versammlung nor-
mirten Preise. Eine Veränderung in dem Etatsansatze tritt indessen
nicht ein, weil bei der Bemessung desselben die Veräußerung des
Grundstücks bereits berücksichtigt worden ist.
Pos. 32 — Auguststrabe 67/68 —. Der Abbruch dieses Grund
stückes ist, wie heute mitgetheilt wurde, zum 1. Oktober d. I. in Aus
sicht genommen, da dasselbe zum Zweck der Erbauung einer Gemeinde-
schule angekauft worden ist und mit dem Bau derselben im Herbste
d. I. vorgegangen werden soll. Demnach können nur die Miethen auf
ein halbes Jahr zum Etat gebracht werden, der Ausschuß ist nun der
Meinung, daß der zum Etat gestellte Betrag nur die halbjährlichen
Miethseinnahmen repräsentirt und soll der Magistrat um Auskunft
ersucht werden, ob diese Vermuthung zutrifft bczw. welcher Betrag im
anderen Falle in den Etat eingestellt werden soll.
Zu Pos. 33 — Grundstück Neue Friedrichstraße 35 — wurde von
einer Seite bemerkt, daß der Gesellige Verein der Gesellschaft der
Freunde zum 1. Oktober cr. die von ihm benutzten Gelasse räumt,
weshalb eine entsprechende Ermäßigung des Etatsansatzes stattfinden
müsse, da es wohl schwerlich gelingen werde, einen neuen Miether zu
gewinnen, der eine gleich hohe Miethe giebt, wie jetzt gezahlt wird.
Andererseits war man der Ansicht, daß keine Veranlassung zu einer
Ermäßigung vorliege, da die qu. Räume und der dazu gehörige große
Garten sehr wohl zu Restaurationszwecken vermiethet werden könnten,
wobei voraussichtlich eine höhere Miethe, als die jetzige, zu erzielen
sei, da es an größeren Gartenlokalen in dieser Gegend mangele. Nur
müsse das Ausgebot rechtzeitig und wo möglich schon jetzt erfolgen.
Da indessen der Herr Kämmerer andeutete, daß die Absicht bestehe,
einzelne Räume für kommunale Zwecke, namentlich einen Saal für die
in diesem Jahre stattfindende Volkszählung zu reservireu, so beschloß
der Ausschuß, die Position vorläufig offen zu halte» und den Magistrat
zu ersuchen, bis zur zweiten Lesung des Etats darüber Aufklärung zu
ertheilen, wie er es in Betreff der weiteren Vermiethung der zum
1. Oktober cr. leer werdenden Gelasse zu halten gedenkt bezw. ob und
welche Veränderung der Etatsposition dieserhalb etwa nothwendig wird.
Bei J. — Grundstücke des ehemaligen Arbeitshauses und der
Irrenanstalt — ist weder in der Einnahme noch in der Ausgabe ein Betrag
zum Etat gestellt worden. Diese Grundstücke werden abgebrochen, um
als Bauplatz für das Dtenstgebäude des Polizei-Präsidiums zu dienen.
Es werden indessen im Etatsjahre 1885/86 noch die Feuerkassenbeiträge
für die Zeit vom 1. Oktober 1884/85 fällig, welche aus dem »ud Titel
I. G. Pos. 2 der Ausgabe angesetzten Pauschquantum bestritten werden