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Volume No. 17 (164-165), 9. März 1885

Full text: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Issue1885 (Public Domain)

L5S 
gelegenheit wegen Vergebung der Säle nochmals im Magistratskollegium 
zur Sprache zu bringen und den desfallsigen Beschluß bei der zweiten 
Lesung des Etats mitzutheilen, wurde die Beschlußfassung über den 
Gegenstand bis zur zweiten Lesung vorbehalten. 
Die Position 10 — für die Illumination des Rathhauscs am 
Sedantage — wird von 3 000 JC auf 1 500 JC herabgesetzt, weil im 
Etatsjahre 1883/84 nur 1 060 JC ausgegeben worden sind. 
Die Summa der Ausgabe, Abtheilung B, schließt demnach statt 
mit 113 610 JC mit 109 110 JC ab. 
Der Ausschuß empfiehlt hiernach, diesen Etat 
in Einnahme mit 31 935 JC 
in Ausgabe mit 145 548 - 
und mit einer Mehrausgabe von 113 613 JC 
festzustellen. 
Anhang II., betreffend den Etat des Köllnischcn Rath 
hauses. 
Gegen denselben ist nichts erinnert worden, weshalb seine Fest 
stellung nach dem Entwurf empfohlen wird. 
Sodann gelangte der 
Spezialetat Nr. 1 —Grundstücke in der Stadt — 
pro 1. April 1885/86 
selbst zur Berathung. 
Zu diesem Etat hat die Versammlung bei der Berathung des 
Stadt-Haushaltsetats pro 1. April 1884/85 folgende Resolutionen 
gefaßt: 
1. „Die Versammlung ersucht den Magistrat, ihr stets dann 
Mittheilung zu machen, wenn ein von den beiden Communal- 
behörden gefaßter Beschluß nicht hat zur Ausführung gebracht 
werden können. 
In allen Fällen, in welchen die Versammlung einen von 
dem betreffenden Magistrats-Antrage abweichenden Beschluß 
gefaßt hat, wünsch: sie vom Magistrat Mittheilung darüber 
zu erhalten, ob ihr Beschluß ausgeführt worden ist oder 
nicht. 
2. Die Verhältnisse an der projecfirten Kaiser Wilhelmstraße 
sind derart, daß der Zustand dort nicht länger so fortbestehen 
darf. Die Versammlung wünscht daher, daß die Durchlegung 
und Regulirung der Straße energischer gefördert werde und 
ersucht den Magistrat, ihr binnen 6 Wochen eine entsprechende 
Vorlage zu machen." — 
In seiner Vorlage vom 31. Januar er. — Drucksache Nr. 8 — 
bemerkt der Magistrat, daß die Resolution ad. 2 durch die inzwischen 
erfolgte Beschlußfassung der Communalbehörden in Betreff der Her 
stellung der Kaiser Wilhelmstraße und die Ausführung der Verbreiterung 
der Neuen Friedrichstraße erledigt sei. Bezüglich der Resolution ad 1 
sei er dem Wunsche der Stadtverordneten-Versammlung zu entsprechen 
gern bereit und habe auch derartige Mittheilungen in den letzten 
Monaten schon gemacht. Allerdings werde die gewünschte Mittheilung 
in solchen Fällen, in denen der Beschlußfassung des Magistrats eine 
eingehende Erörterung in den betreffenden Deputationen resp. in speciell 
zu diesem Zweck einzusetzenden Sub- Commissionen des Magistrats 
vorhergehen müsse, nicht immer in kürzester Frist erfolgen können. 
Der Ausschuß empfiehlt nunmehr: 
diese beiden Resolutionen für erledigt zu erachten. 
Einnahme-Titel I. — Von den mit Gebäuden versehenen Grund 
stücken. — Die Positionen A bis D werden genehmigt. 
Zu 6 — Fürstenhaus — theilte indessen der Herr Kämmerer 
auf eine bezügliche Anfrage mit, daß ein Käufer für das Fürstenhaus 
vorhanden sei, daß aber Einzelheiten mitzutheilen nicht zweckmäßig 
erscheine. 
Bei F — Feuerwachtgebäude — ist dem Ausschüsse aufgefallen, 
daß bei einzelnen Grundstücken im Etat angegeben wird, dasselbe sei 
Eigenthum der Kommune, ohne daß der Feuersozietät ein Miteigen 
thumsrecht daran zustehe, während dieser Vermerk bei anderen Grund 
stücken nicht steht, ferner würden in einzelnen Fällen von der Feuer 
sozietätskasse Miethen für die zu Feuerlöschzwecken benutzten Räumlich 
keiten erhoben resp. derselben die Hälfte der Ausgaben der Grundstücke 
in Rechnung gestellt, während dies bei anderen Grundstücken nicht der 
Fall sei. 
Der Ausschuß wünscht deshalb eine Auskunft in Bezug auf die 
Verschiedenheiten in den Besitzverhältnissen der Feuerwachtgebäude und 
der Beitragspflicht der Feuersozietätskasse zu erhalten, welche der 
Herr Kämmerer bis zur zweiten Lesung zu geben versprach. 
Die zum Etat angesetzten Beträge blieben unbeanstandet. 
G. — Grundstücke für verschiedene Zwecke und Mietshäuser. — 
Bei Position 3 — Grundstück Kleine Frankfurterstraße 6 — wurde 
an den Herrn Kämmerer die Anfrage gerichtet, ob der Magistrat sich 
mit dem Beschluß der gemischten Deputation über die Art und Weise 
der Bebauung dieses Grundstücks nunmehr einverstanden erklärt habe, 
worauf von demselben erwidert wurde, daß hierüber binnen Kurzem 
eine Vorlage eingehen werde, da die vom Magistrat in dieser Ange 
legenheit niedergesetzte Subkommission auf einen der nächsten Tage 
ihre Schlußsitzung anberaumt habe. Nach slattgefundener Bericht 
erstattung werde der Magistrat sich endgültig schlüssig machen und eine 
bezügliche Mittheilung an die Versammlung gelangen lassen. 
Bei Position 13 — Grundstück Schloßplatz 1 — bemerkte der 
Herr Kämmerer auf eine desfallsige Anfrage, daß nach längerem Ver 
handeln endlich Aussicht vorhanden sei, das Grundstück an den Besitzer 
des Nachbarhauses zu verkaufen. Der Kontraktsabschluß hänge zur 
Zeit nur davon ab, daß das hinter dem Grundstück befindliche Graben 
terrain von der betreffenden fiskalischen Behörde zur Bebauung her 
gegeben und die entworfene Faqade genehmigt werde. Ein Preis, wie 
er früher gefordert worden, werde allerdings nicht erzielt werden. 
Bei Pos. 18 — Grundstück Planufer la — wird, den zeitigen 
Miethsverhältnissen entsprechend, der Etatsansatz von 2 000 JC auf 
2 375 JC erhöht. 
Von einer Seite wurde hierbei die Angelegenheit wegen Erbauung 
der Alexandrinenbrücke zur Sprache gebracht und bemerkt, daß das 
Project zum Brückenbau bereits seit 5 Jahren fertig gestellt sei, während 
keinerlei Anstalten getroffen würden, dasselbe zur Ausführung zu bringen. 
Es erscheine wünschenswerth, diesem Zustande im Verkehrsinteresse 
ein Ende zu machen. In der Diskussion über diese Frage wurde aus 
geführt, daß der Bau dieser Brücke ebenso wie der Bau aller übrigen 
in Aussicht genommenen festen Brücken über die Spree und den Schiff 
fahrtskanal wesentlich von dem Projekte wegen Senkung des Spree- 
wasserspiegels abhängig sei, indem, wenn dies Projekt zur Ausführung 
gelange, die mit bedeutenden Kosten verknüpften Anrampungen ver- 
vermieden würden. Ein zwingendes Bedürfniß zum Bau der Alcxan- 
drinenbrückc könne nicht anerkannt werden, da der Verkehr in dortiger 
Gegend keine erheblichen Dimensionen annehme und die in nächster 
Nähe befindliche Bärwaldbrücke wohl noch auf längere Zeit hinaus 
denselben zu überwältigen im Stande sei. Außerdem sei die Alcxan- 
drincnstraße noch nicht regulirt und die Verlegung der Kürassierkaserne, 
die sowohl bei der Regulirung der Straße als auch bei dem Bau der 
Brücke sehr erheblich ins Gewicht falle, könne mit Sicherheit in nicht 
zu langer Zeit erwartet werden. Hiernach sei es der Kostenersparniß 
wegen nicht rathsam, schon jetzt mit dem Bau dieser Brücke vorzugehen. 
Ein bestimmter Antrag ist nicht gestellt worden, jedoch wurde es 
vorbehalten, bei der Berathung des Spezialetats Nr. 40 B auf diese 
Angelegenheit zurückzukommen. 
Zu Pos. 20 — Grundstück Holzmarktstraße 39 — bemerkte der 
Herr Kämmerer, daß dasselbe zum 1. April d. I. verkauft sei und 
daher die zum Etat eingesetzte Miethseinnahme von 1 800 JC gestrichen 
werden müsse. Demgemäß ist dieser Betrag im Etat abgesetzt worden. 
Pos. 21 — Grundstück Wilhelmstraße 95/96 —. Nach der Mit 
theilung des Herrn Kämmerers ist auch dieses Grundstück zum 1. Januar 
1886 verkauft worden und zwar zu dem von der Versammlung nor- 
mirten Preise. Eine Veränderung in dem Etatsansatze tritt indessen 
nicht ein, weil bei der Bemessung desselben die Veräußerung des 
Grundstücks bereits berücksichtigt worden ist. 
Pos. 32 — Auguststrabe 67/68 —. Der Abbruch dieses Grund 
stückes ist, wie heute mitgetheilt wurde, zum 1. Oktober d. I. in Aus 
sicht genommen, da dasselbe zum Zweck der Erbauung einer Gemeinde- 
schule angekauft worden ist und mit dem Bau derselben im Herbste 
d. I. vorgegangen werden soll. Demnach können nur die Miethen auf 
ein halbes Jahr zum Etat gebracht werden, der Ausschuß ist nun der 
Meinung, daß der zum Etat gestellte Betrag nur die halbjährlichen 
Miethseinnahmen repräsentirt und soll der Magistrat um Auskunft 
ersucht werden, ob diese Vermuthung zutrifft bczw. welcher Betrag im 
anderen Falle in den Etat eingestellt werden soll. 
Zu Pos. 33 — Grundstück Neue Friedrichstraße 35 — wurde von 
einer Seite bemerkt, daß der Gesellige Verein der Gesellschaft der 
Freunde zum 1. Oktober cr. die von ihm benutzten Gelasse räumt, 
weshalb eine entsprechende Ermäßigung des Etatsansatzes stattfinden 
müsse, da es wohl schwerlich gelingen werde, einen neuen Miether zu 
gewinnen, der eine gleich hohe Miethe giebt, wie jetzt gezahlt wird. 
Andererseits war man der Ansicht, daß keine Veranlassung zu einer 
Ermäßigung vorliege, da die qu. Räume und der dazu gehörige große 
Garten sehr wohl zu Restaurationszwecken vermiethet werden könnten, 
wobei voraussichtlich eine höhere Miethe, als die jetzige, zu erzielen 
sei, da es an größeren Gartenlokalen in dieser Gegend mangele. Nur 
müsse das Ausgebot rechtzeitig und wo möglich schon jetzt erfolgen. 
Da indessen der Herr Kämmerer andeutete, daß die Absicht bestehe, 
einzelne Räume für kommunale Zwecke, namentlich einen Saal für die 
in diesem Jahre stattfindende Volkszählung zu reservireu, so beschloß 
der Ausschuß, die Position vorläufig offen zu halte» und den Magistrat 
zu ersuchen, bis zur zweiten Lesung des Etats darüber Aufklärung zu 
ertheilen, wie er es in Betreff der weiteren Vermiethung der zum 
1. Oktober cr. leer werdenden Gelasse zu halten gedenkt bezw. ob und 
welche Veränderung der Etatsposition dieserhalb etwa nothwendig wird. 
Bei J. — Grundstücke des ehemaligen Arbeitshauses und der 
Irrenanstalt — ist weder in der Einnahme noch in der Ausgabe ein Betrag 
zum Etat gestellt worden. Diese Grundstücke werden abgebrochen, um 
als Bauplatz für das Dtenstgebäude des Polizei-Präsidiums zu dienen. 
Es werden indessen im Etatsjahre 1885/86 noch die Feuerkassenbeiträge 
für die Zeit vom 1. Oktober 1884/85 fällig, welche aus dem »ud Titel 
I. G. Pos. 2 der Ausgabe angesetzten Pauschquantum bestritten werden
	        
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