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Dorlagen
für die
Stadtverordneten -Versammlung zn Berlin.
,34. Vorlage (J.-Nr 773 V. B. I. 85) - zur Beschluß
fassung —, betreffend die bei der Kaffe des Gesinde-
Belohnungs- und Nnterstiitzungs - Aonds im Etats
jahre 1884 vorgekommenen Etatsüberschreitungen.
Bei der Kasse des Gesinde-Belohnungs- und Unterstützungs-Fonds
sind im Jahre 1884 folgende Etatsüberschreitungen vorgekommen:
1. Titel III Pos. 7: „Für die Unterhaltung des Inventariums",
bei einem Etatsansatz von 500 JC eine Ueberschreitung von
22,46 JC,
2. Titel V: „Verschiedene Ausgaben", bei einem
Etatsansatz von 13 JC- eine Ueberschreitung von 0,5« -
in Summa 22,-6 JC.
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir, diese gering
fügigen Etatsüberschreitungen, welche nicht zu vermeiden waren, zu
genehmigen und demgemäß beschließen zu wollen:
„Die bei der Kasse des Gesinde-Belohnungs- und Unter
stützungs-Fonds im Jahre 1884 bei Titel III Pos. 7 und
Titel V vorgekommenen Etatsüberschreitungen im Gesammt-
betrage von 22,-6 JC werden hierdurch genehmigt."
Berlin, den 22. Februar 1885.
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt.
gez. von Forckenbeck.
,35. Vorlage (J.-Nr. 665 6lrä. Dep.) — zur Beschluß
fassung —, betreffend die Erwerbung eines von dem
Kaufmann G.E.Dellschau angebotenenErundstücks-
Complexes, belegen an Straße 58, zwischen Liebig-
und Proskauerstraße.
Der Kaufmann G. E. Dellschau, Alexanderstraße 65, hat der
Stadtgemeinde einen Grundstücks-Complex angeboten, welcher in dem
südlich vom Central-Viehhof zwischen dem Weidenweg und der Frank
furter Allee liegenden Stadttheil an der noch nicht regulirten und ge
pflasterten Straße 58 (der sogenannten Eckartsbergstraße), zwischen
der Liebigstraße und der Proskauerstraße belegen ist. Dieser Grund
stücks-Complex wird künftig von der noch anzulegenden, aber im Be
bauungs-Plan vorgesehenen Straße 59b in der Richtung von Nord
nach Süd durchschnitten und in zwei fast gleiche Bauviertel getheilt
werden.
Nach dem «pr. beigefügten Plane hat das westlichere Bauviertel
eine Größe von 6 754 gm und liegt zwischen Liebigstraße und
Straße 59b. Die Frontlänge in der Straße 58 ist 118,- m, die
Frontlänge in der Liebigstraße und in der Straße 59b, sowie die
Tiefe des Blocks 57,s m, die Parzelle hat also recht günstige Verhält
nisse. Ganz ähnlich verhält es sich mit dem östlichen Bauviertel
zwischen Straße 59b und Proskauerstraße. Hier ist die Straßenfront
an Straße 58 118,4 m, an Straße 59b und Proskauerstraße sowie
die Tiefe des Grundstücks 57,- m und die Gesammtgröße 6 734 gm.
Hierzu tritt noch der Vorgarten in der Proskauerstraße mit 216 gm.
Beide Blöcke haben hiernach 13 704 gm Größe.
Dies gesammte Bau- und Vorgartenterrain offerirtHerr Dellschau
für den Preis von 110 000 JC, indem er sich zugleich bereit erklärt,
1 309 gw Straßenterrain, nämlich einen Streifen von 220 gm Größe,
welche in der Straße 58 vor dem Bauterrain liegt, und das Terrain der
Straße 59b, soweit es innerhalb seines Grundstücks liegt, von
1 089 gm Größe, unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten.
Hiernach würde das Bauterrain einschließlich des Vorgartenterrains
etwas mehr als 8 JC pro gm, das gesammte Terrain von 15 013 gm
aber etwa 7,6» JC pro gm kosten.
Die Schul-Deputation ist der Ansicht, daß für diese Stadtgegend
in nicht ferner Zeit eine Gemeindeschule für Knaben und Mädchen
erforderlich werden würde und daß ein Theil des offerirten Grund
stücks für diesen Zweck verwendet werden könnte. Wir treten dieser
Ansicht bei und würden als Schulgrundstück den mittleren Theil eines
Blocks in Aussicht nehmen. Der Rest könnte demnächst mit den
Fronten an der Liebig- und der Proskauerstraße und an der
Straße 58 und 59b Vortheilhast parzellirt und veräußert werden.
Wir haben die Grundeigenthums-Deputation zur Aeußerung in
Bezug auf den Ankauf und den geforderten Preis aufgefordert. Die
selbe hält es für wünschenswerth, daß nicht nur dies angebotene
Grundstück, sondern noch andere Parzellen desselben Besitzers erworben
werden. Indem sie sich deshalb weitere Vorschläge vorbehält, spricht
sie sich dahin aus, daß die Offerte recht günstig und der geforderte
Preis ganz annehmbar sei.
Auch wir halten die Offerte für durchaus annehmbar. Allerdings ist
die Straße 58 noch nicht regulirt und gepflastert und namentlich noch
nicht kanalisirt; es werden noch Jahre verfließen müssen, ehe an der
Straße 58 gebaut werden kann. Aber die Inangriffnahme des Baues
des zwölften Radialsystems wird nicht lange mehr verschoben werden
können, da weitere Anschlüsse von Theilen dieses Systems an das
System V nicht mehr zugelassen werden können. Der Preis des Grund
stücks ist auch mit Rücksicht darauf, daß die Regulirung und Ent
wässerung der Straße noch aussteht, normirt. An denjenigen Straßen
der Gegend, an welchen jetzt schon Gebäude errichtet werden können,
wird für Bauterrain je nach der Lage 40 JC und mehr für das
Quadratmeter verlangt.
In den letzten Wochen hat wieder eine Anzahl von Veräußerungen
von städtischen Grundstücken stattgefunden; es sind fünf Baustellen in
der Straußbergerstraße, eine Baustelle am Cottbuser Damm, das
Grundstück Holzmarktstraße 38 bis 40, bestehend aus drei Baustellen,
eine Baustelle zu Treptow verkauft, beziehungsweise zugesagt worden.
Außerdem schweben noch Verkaufs-Verhandlungen. Es dürfte sich
daher gewiß empfehlen, denn wenn eine günstige Gelegenheit sich dar
bietet, den Grundstücks-Bestand der Stadtgemeinde zu ergänzen, zumal
wenn damit zu billigem Preise ein Schulgrundstück, das in nicht ferner
Zeit angekauft werden muß, erworben werden kann.
In Betreff der Berechtigung des Kaufpreises ist zwar zu erwägen,
daß augenblicktich der Grundstücks-Erwerbungsfonds Mittel nicht be
sitzt, sondern noch einen Vorschuß an die Stadt-Hauptkasse zu berichti
gen hat. Mit Rücksicht auf die dem Fonds in einiger Zeit zufließen
den Kaufgelder und da in Berreff der Ankäufe von Grundstücken für
Schulzwecke sich, wie wir hoffen, Vorsorge wird treffen lassen, em
pfehlen wir, das Kaufgeld von 110 000 JC auf den Grundstücks-Er
werbungsfonds anzuweisen.
Die Stadtverordneten-Versammlung ersuchen wir schließlich, nach
stehenden Beschluß fassen zu wollen:
Die Versammlung erklärt sich einverstanden mit dem An
kauf des von dem Kaufmann Dellschau angebotenen Bau-